Widerspruch gegen QUH-Artikel

Ein angesehener Berger Bürger hat wütend darauf reagiert, dass der “Dürrberghof” hier im QUH-Blog “Fettberghalle” genannt wurde und zuvor schon Thema eines Aprilscherzes war. Wir stellen – wie mit dem Bauherren abgesprochen – dessen eingehende Gegendarstellung hier ungekürzt zur Diskussion und bitten freundlich um Lektüre. 

 “Mit großer Verwunderung habe ich Ihren “Redaktionsbeitrag” im QUH Blog gelesen, nachdem mich mehrere Freunde auf Ihren Beitrag ansprachen und sich empört darüber äußerten.

 Nach genauer Durchsicht und juristischer Beratung darf ich feststellen, daß Sie das seltene Kunststück vollbracht haben, mit wenigen Sätzen immerhin 3 strafrechtlich relevante Tatbestände zu erbringen, nämlich den Tatbestand der Beleidigung, der üblen Nachrede und der öffentlichen Äußerung von Lügen über eine Person. Offensichtlich betrachten Sie mich als Ihren persönlichen Gegner, obwohl wir uns überhaupt nicht kennen. 

 Sie haben meinen Dürrberghof bereits vor wenigen Wochen zum Thema eines mehr oder weniger gelungenen “Aprilscherzes” gemacht und bereits zu diesem Zeitpunkt öffentlich Unwahrheiten geäußert, nämlich, daß ich bisher nicht groß als Pferdezüchter aufgefallen sei und daß mir die Ländereien fehlen, um eine so große Reithalle lohnend zu betreiben. Nach diesen Äußerungen habe ich zunächst noch  angenommen, daß Sie einfach in journalistisch leichtfertigerArt etwas schreiben, wovon Sie keine Ahnung haben und wovon Sie sich offensichtlich auch nicht versucht haben, kundig zu machen. In jedem Fall sind bereits die damaligen Aussagen unwahr, worauf ich nachfolgend noch näher eingehen werde. 

 Doch nun mit dem erneuten, unqualifizierten Artikel haben Sie das Maß des Zulässigen weit überschritten! Nachdem dieser Artikel bereits der Zweite gegen mich gerichtete ist, muß ich Ihnen vorsätzliches Handeln unterstellen. Ich kann Ihnen allenfalls zugute halten, daß Sie so oft in unserer Gemeinde abwesend sind, daß Ihnen die für einen Gemeinderat eigentlich dringend erforderliche Orts- und Sachkenntnis fehlt. 

 Doch nun zu Ihren Behauptungen im Einzelnen:

  1. Sie haben behauptet, ich sei ein “von der Größe meines Gebäudes berauschter NEU-Pferdezüchter”  und bereits zuvor, “ich sei nicht groß als Pferdezüchter aufgefallen”. Dies stellt den Tatbestand der Unwahrheit und den Tatbestand der Beleidigung dar. Richtig ist, daß ich bereits seit 45 Jahren in Assenhausen auf dem Dürrberg Pferde züchte und eine Pensionspferdehaltung betreibe. Mein Betrieb wurde in dieser Zeit kontinuierlich erweitert. Ich habe in dieser Zeit zahlreiche erfolgreiche Turnierpferde gezüchtet und besitze zur Zeit aus einer Pferdelinie, die bereits in 5. Generation auf dem Dürrberghof existiert, 2 Staatspr.-Stuten, die zu den Besten Bayerns gehören. Meine Frau ist noch erfolgreicher im Bereich der Friesenpferdezucht und hat die “Goldene Züchtermedaillie der Deutschen Reiterlichen Vereinigung und zudem bereits 5 Gold, Silber und Bronzemedaillien des Bayr. Landwirtschaftsministeriums.Wir haben haben derzeit 9 neugeborene Fohlen von höchster züchterischer Qualität am Hof und gehören zu dem erfolgreichsten Pferdezüchtern in Bayern. Ich hoffe, daß SIe jetzt verstehen, daß ich mir Ihre Unverschämtheiten nicht mehr länger gefallen lasse. 
  2. Sie haben behauptet, “ich hätte nicht die erforderlichen Ländereien um ein so große Reithalle lohnend zu betreiben.” Im gestern geführten tel. Gespräch mit mir haben Sie selbst zugegeben, daß Sie von Pferden und Allem was damit zu tun hat, keine Ahnung haben. Wie können Sie dann eine solche Unwahrheit öffentlich verbreiten?? Ihr Verhalten beweist nur, daß auch jemandem der keine Ahnung von Pferden hat, wiederholt “der Gaul durchgehen kann” und zwar “unhaltbar”. Richtig ist, daß in einem mehr als zwei Jahre dauernden Genehmigungsverfahren ca. 20 zuständige Behörden die Berechtigung des Bauantrages prüften, darunter auch die für Pferdezucht zuständige Fachbehörde des Bayr. Landwirtschaftsministeriums, sowie das Landwirtschaftsamt Weilheim. In zwei Stellungnahmen gegenüber der Baugenehmigungsbehörde im Landratsamt Starnberg haben diese Behörden meine Befähigung und Berechtigung nach allen Kriterien überprüft. Hierbei zählen insbesondere auch die zum Hof gehörenden Weideflächen im eigenen Besitz, z.B. der mir gehörende “Kranzlberg” bei Sibichhausen, in der Größe von 15.000qm sowie weitere Flächen.Sie haben sich nicht bemüht, diese Stellungnahmen zu erfahren, Sie haben sich zu keinem Zeitpunkt bemüht, mich zu befragen, sondern Sie haben einfach falsche Aussagen öffentlich getätigt. 
  3. Im Zusammenhang mit diesem Thema steht Ihre unqualifizierte Beleidigung, “ich würde bei Sibichhausen die Gegend mit “Shilo-Ranch-Zäunen zumauern”.  Auch hier fehlt Ihnen offensichtlich jede Ahnung, denn außerhalb Deutschlands z.B. in Amerika (Shilo-Ranch) werden Zäune entweder wegen der Brandgefahr mit Metallrohren gebaut oder mit weiß gestrichenen Planken. Sollten Sie einmal einen Ausflug nach Ammerland machen, so können Sie auf dem Gestüt Ammerland (Zu Ihrer Information: Nicht weit von hier!) kilometerlang eben diese Zäune sehen, die in der Pferdehaltung in ordentlichen Betrieben in ganz Deutschland üblich sind, und genau einen solchen Zaun habe auch ich gebaut. Sie sind aus Sicherheitsgründen von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. So wird verlangt, daß für Großpferde massive Zäune mit mind. 2 Stangenreihen gebaut werden müssen, bei Kleinpferden und Jungpferden müssen es 3 Reihen sein, damit nicht z.B. durch Sabotage Pferde womöglich nachts auf die Fahrbahn gelangen und Personen gefährden Ich bin zu dieser Einzäunungsmaßnahme gezwungen, nachdem mir mein unmittelbarer Nachbar Herr Palla-Pettinger sämtliche Weideflächen aus durchsichtigen Gründen gekündigt hat.Auch die von Ihnen angeprangerte Einzäunung des Weges, der zu meinem Grundstück gehört, lässt ich mit etwas Sachkenntnis verstehen: Es handelt sich um einen Trieb-Weg, d.h. die Pferde können hinter einem Tor das ca. 10m hinter der Grundstücksgrenze errichtet wird, freigelassen werden und ihren Weg in die ihnen zugeteilte Portionsweide selbst suchen. Ebenso können sie an diesem Tor abends wieder abgeholt werden. Es fehlt einfach gründlich an Ihrem Sachverstand und Ihrem Bemühen, Herr Dr. Ammer!
  4. Ich komme zurück auf die unter 1 erwähnte Beleidigung und zwar unter dem Aspekt, der Ihrer Meinung nach bestehenden gigantischen Größe meine Neubaus. “Ich sei von seiner Größe berauscht und eigentlich dürfe das gigantische Gebäude nicht Dürrberghof – sondern Fettberghalle heißen”. Eine solche Äußerung lässt auf eine deutliche persönliche Aversion und auch auf Mißgunst und Neid Ihrerseits schließen. Ihrer Kenntnis entzieht sich offensichtlich auch, daß der Berg auf dem ich wohne Dürrberg heißt und daß dies ein seit Jahrhunderten bestehender Flurname ist, den ich nicht erfunden habe und daß meine Familie, die seit mehreren hundert Jahren als Landwirte und Fischer in Assenhausen ansässig ist, einen Teil des Dürrbergs seit dieser Zeit besitzt. Ich habe vor ca. 40 Jahren auf unserem Familienbesitz die Baugenehmigung zur Errichtung eines Bauernhof`s mit Wohnhaus und angrenzenden Pferdestallungen erhalten und ihn nach dem Bau  Dürrberghof genannt, was einer alten bayrischen Tradition entspricht. Im Laufe der Jahre hat sich dieser Betrieb laufend kontinuierlich weiterentwickelt,  so daß bei allen weiteren Baugenehmigungen stets die landwirtschaftliche Befähigung (Privilegierung) bestätigt wurde. Wie sollte ich die neue, zum landwirtschaftlichen Anwesen Dürrberghof gehörige Reithalle und Stallung denn nennen, wenn nicht ebenso “DÜRRBERGHOF”? Die von Ihnen gewählte beleidigende Bezeichnung “Fettberghalle” ist sowohl grammatikalisch als auch sprachlich eine totale Pleite, die ich Ihnen so nicht zugetraut hätte, aber vermutlich ist Ihnen auch hier der “Gaul durchgegangen”! Nachdem es keinen Fettberg in der Gegend gibt, kann es wohl auch keine Fettberghalle geben, es kann auch keine fette Bergehalle sein, da es sich um ein landwirtschaftliches Mehrzweckgebäude mit Pferdestallungen, Reithalle und Maschinenhalle handelt.Sie haben nicht einmal davon Kenntnis, und Sie haben auch offensichtich die umfangreiche Begründung für meine Reithalle, die ich vor 2 Jahren dem Gemeinderat, zu dem ja auch Sie gehören, vorlegte, nicht gelesen! Darin steht nämlich und das betone ich noch einmal für Sie, daß von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung eine Reithalle zur Turnierpferdeausbildung ein Mindestmaß von 20 x 40m (und damit 800qm) haben muß, darüber hinaus wurden von der Fachbehörde 10 weitere Pferdeboxen empfohlen, deren Größe aus Tierschutzgründen nicht unterschritten werden darf, wodurch sich ein Pferdestall von 12 x 20m ergibt und dementsprechend eine sich darunter befindliche Maschinenhalle, damit keine für die Landwirtschaft benötigten Geräte im Freien stehen und naturschädliche Emissionen (z.B. Fett- od. Ölverlust) verursacht werden. 

Fazit: Ich habe nach reiflichen Überlegungen ein Gebäude errichtet, dessen Größe und Umfang mir von den Behörden vorgegeben wurde, auch wenn es eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Ich war viele Jahre mit sicherlich mehr Erfahrung als Sie haben, zweiter Bürgermeister und Gemeinderat der Gemeinde Berg und weiß selbst, welche Verantwortung ein Bauherr für ein Gebäude im Zusammenhang mit dem Ortsbild hat, zumal man sicherlich davon ausgehen kann, daß dieses Gebäude mich überleben wird! Aus diesem Grunde habe ich die Fassade zur Straße, die ich auch nur hätte mit Brettern verkleiden können, mit einem originalbayerischen teuren Bundwerk, das die Zimmerei Graf aus Münsing errichtet hat, versehen und dies dürfte derzeit das wohl das einzige Bauwerk in dieser Art in der Gemeinde sein, und ich habe deshalb gemeinsam mit einer Landschaftsarchitektin, Frau Treiber einen Landschaftsrahmenplan erstellt, der Bestandteil der Baugenehmigung ist. In diesem Rahmenplan habe ich anstelle irgendwelcher Stützwände oder sonstigen Böschungen Natursteinböschungen aus Isarsteinen aus Lenggries errichten lassen, weil diese als natürliche Bestandteile begrünt und bepflanzt werden können. Auch Ihnen muß bekannt sein, daß einen Baustelle im Rohbau, wobei Ziegelwände noch nicht verputzt und Natursteinwände noch nicht begrünt und Gründflächen noch nicht bepflanzt sind, für den momentanen Gesamteindruck ein ungünstiger Zeitpunkt ist, der sich sicherlich für demagogische Zwecke eignen würde. Meine Empfehlung: Lassen Sie sich von der weiteren Entwicklung des Gebäudes unter objektiven Gesichtspunkten und nach diesem Lehrvortrag über Orts- und Sachkunde positiv überraschen! 

Bei einigermaßen guten Willen und etwas mehr Sorgfalt und Nachdenken hätten sich alle nun strafrechtlich relevanten Behauptungen von vornherein vermeiden lassen.  

Ich bitte die Vorstandschaft der QUH, deren Arbeit ich bisher geschätzt habe, um eine Distanzierung von den Äußerungen des Herrn Dr. Ammer und ich fordere Sie auf, meine aufgrund der Sache umfangreiche Gegendarstellung ungekürzt und umgehend wieder zu geben und sich bei mir in aller Form für die gemachten Äußerungen zu entschuldigen. Sollte dies geschehen, ist für mich die Angelegenheit erledigt – andernfalls werde ich den Rechtsweg beschreiten.  

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus Gröber”

Wohlan es sei: die Vorstandschaft der QUH, deren Arbeit Dr. Gröber bisher geschätzt hat, distanziert sich von den Äußerungen, die hier – ob zu Recht oder nicht sei dahingestellt – dem QUH-Gemeinderat Dr. Ammer angelastet werden und entschuldigt sich in aller Form für die gemachten Äußerungen, die teilweise bereits redaktionell als Aprilscherz gekennzeichnet waren. Damit ist die Angelegenheit erledigt.

 

 

Kommentieren (5)

  1. gast
    18. Mai 2017 um 16:29

    aha jez wissmas

  2. gast
    18. Mai 2017 um 16:33

    aha

  3. gast
    18. Mai 2017 um 16:42

    is des da Genz ?

  4. Gast
    19. Mai 2017 um 13:28

    soso

  5. BergerBürger
    30. Mai 2017 um 9:44

    Ich kann hier Herrn Dr. Gröber nur Recht geben, hier ist die QUH deutlich über das Ziel hinausgeschossen.