Der Pfingstliche Baustopp

Am Pfingstmontag herrschte auf den vier Windkraft-Baustellen in den Wadlhausergräben tatsächlich für einen Tag lang jener Zustand, den sich einige Bürger erträumen. Es passierte einen ganzen Tag lang: Nichts.


Ich werde bald ein Windkraftwerk sein

Gelegenheit für einen feiertäglichen Spaziergang, bei dem man gut den Fortgang der Arbeiten beobachten kann.


Am wenigsten passiert ist bisher an der südlichsten Anlage No. 1.


Hier – in der Nähe der Autobahn – ist man stellenweise noch dabei, den Waldweg zu verbreitern, wofür erst noch die Baumstrünke entfernt werden müssen.


Der Bauplatz oben auf dem Hügel ist hingegen schon fertig: Der Platz, wo der schwere Baukran stehen wird, muss um einige Meter aufgeschüttet werden.

Als nächstes wird die Baugrube für das Fundament ausgehoben. Derzeit geschieht das bei der Anlage Nummer 4, jener Anlage, die am nächsten an der Olympiastraße gelegen ist. Die Grube für das Fundament ist hier so gut wie fertig. Sie misst ca. 20m im Durchmesser und ist 4 Meter tief.


Baugrube Nummer 4

Nebenan bei der Anlage Nummer 3 ist man schon einen Schritt weiter. Die Grube ist bereits vermessen, der Untergrund gefestigt, und gerade wird alles vorbereitet, um das Betonfundament aufzunehmen.


Baugrube 3: Die Erdarbeiten sind fertig


Genau hier kommt das Windrad hin: 680,97 (Meter über Normal Null)

Am allerweitesten sind die Arbeiten am Windrad Nummer 2, das neben der großen Kiesgrube liegt. Hier ist der Untergrund schon ausgegossen, die Armierung ist so gut wie fertig. Erstaunliches ist hier in der kurzen Bauzeit passiert.

Am Bauplatz 2 sieht es schon fast nach Kraftwerk aus …


… und sogar die ersten Bauteile des Lieferanten ENERCON sind schon da.

Radler, Rentner und Reiter, die den Feiertag entlang dieser Anlagen angetroffen wurden, waren übrigens allesamt beeindruckt und neugierig, aber kein bisschen entsetzt über die Arbeiten. Der Wald nebenan steht still und schweigt; die Vögel zwitschern immer noch und die Kröten sind gewandert.

Kommentieren (61)

  1. QUH-Gast
    26. Mai 2015 um 7:10

    Schämt euch!

    • QUH-Gast
      31. Mai 2015 um 10:14

      680,97 + 210 = 890,97 – 584 = knapp 300 Meter Dieses Windrad ist 300 Meter über Seehöhe und 4 km vom Ablegesteg in Starnberg weg.
      Dem Starnberger Kreistag wurde seitens Berg erzählt, man sieht die Windräder gar nicht von Starnberg aus. Also wäre das eine reine Berger Entscheidung.
      Das ist der Wahrheitsgehalt der Berger Aussagen seit Beginn dieses Projektes.
      Genauso wurde garantiert, dass für den Wegebau und den Windradbau der Boden Schicht für Schicht abgetragen und später wieder aufgebaut wird.
      Im Wald ist keinerlei Mutterboden mehr zu sehn und nirgendwo ist etwas davon gelagert.
      Kein Wunder dass Argumente und Fakten in Berg nichts zählen, denn hier geht es nur um viel Geld , das auf wenige umgeschichtet werden soll.
      Mit diesem Geld werdet ihr nicht glücklich.

  2. aviator
    26. Mai 2015 um 10:53

    Sehr geehrter Herr Ammer,

    über Pfingsten herrschte nicht nur der Zustand, den sich “einige Bürger erträumen”, sondern vor allem der, den der Gemeinderat mit großer Mehrheit beschlossen hat. Schon vergessen?

    Sie haben den Bürgermeister damit beauftragt, unverzüglich einen Baustop herbeizuführen, was er sofort tun kann, da die Gemeinde die Alleingesellschafterin der beiden GmbHs ist. Haben Sie den Bürgermeister schon gefragt, warum er Ihren Gemeinderatsbeschluß nicht unverzüglich umgesetzt hat? Seither ist immerhin schon eine Woche vergangen ….

    Wenn Sie das eigenartige Verhalten des Bürgermeisters nicht selbst der Kommunalaufsicht zur Kenntnis bringen, werden wir es wohl tun müssen. Es kann doch wohl nicht sein, daß ein gültiger Gemeinderatsbeschluß einfach ignoriert wird, oder wie sehen Sie das?

    • ammer
      26. Mai 2015 um 11:01

      Lieber Aviator, wie Sie wissen habe ich persönlich – so wie die Mehrheit der QUH – nicht für den Baustopp gestimmt, wir hätten eine Abstimmung im Sommer vorgezogen.

    • aviator
      26. Mai 2015 um 11:10

      Nun ja, die Mehrheit des Gemeinderates (17:3) hat den sofortigen Baustop aber sehr wohl beschlossen, und damit ist klar, daß der Bürgermeister den Auftrag des Gemeinderates unverzüglich umsetzen muß. Eine juristische Prüfung des Sachverhalts hat vier Wochen lang stattgefunden, so daß es in dieser Hinsicht keine Unklarheiten mehr gibt.

      Warum wird ein derart eindeutiger Beschluß nicht unverzüglich umgesetzt, so wie es der Gemeinderat verlangt?

    • gast
      26. Mai 2015 um 16:16

      Ein Fall für QUER… …oder die heute-show.

    • QUH-Gast
      26. Mai 2015 um 17:07

      … bringt nichts! Passend wäre eher Irrenhaus oder Knast!

  3. QUH-Gast
    26. Mai 2015 um 12:47

    Bild 1 Bauplatz 2 “Ich werde bald ein Windkraftwerk sein” ? Da haben viele andere Vorstellungen.
    Es wird sich hoffentlich um den teuersten Schrotthaufen handeln, den sich Berg je geleistet hat.

  4. Margot Stieglmeier
    26. Mai 2015 um 12:57

    linksammlung ich dachte die quh ist keine linksammlung, aber der ramadama der darf ja. weiter so, dient sehr ihrer glaubwürdigkeit.

    noch ein punkt, mit welcher inbrunst hat uns bgm monn versichert, die zuwegung reiche aus und müsste nur an ein paar radien verbreitert werden, da muss ich doch sagen angesichts der verbreiterten wege, die jetzt bundesstraßen ähneln würde ich doch herrn bgm monn rechtgeben, hier wird mit unwahrheiten, ich traue mir zu sagen lügen gearbeitet

    • aviator
      26. Mai 2015 um 13:03

      Sehr geehrte Frau Sieglmeier et al,

      bitte “Ramadama” einfach ignorieren. Dessen Ziel ist es lediglich, diesen Blog zu zerfasern. Also: Bitte NICHT kommentieren.

    • chrisberg
      26. Mai 2015 um 14:00

      JETZT: Umsetzen des Beschlusses! Jetzt kommt es aber darauf an, dass die Gemeinde umsetzt, was der Gemeinderat schon vor einer Woche beschlossen hat und dass wir keine Grundsatzdebatten mehr führen. Die sind jetzt so überflüssig wie eine erneute juristische Prüfung des Sachverhaltes. Es ist so, wie der AVIATOR sagt, der Beschluss ist gefallen, die Gemeinde muss ihn jetzt umsetzten. Dazu ist sie rechtlich verpflichtet und wir erwarten, dass das JETZT auch passiert!

    • beaufortskala0
      26. Mai 2015 um 15:56

      Willkür? Wie sagte noch die QUH an anderer Stelle hier im Blog:

      quh – 2015/05/21 14:05

      Einfache Antworten

      Entgegen dem Eindruck, den hier viele vermitteln, sind Genehmigungen und Bescheide keine Willkürmaßnahmen, die mal so und mal so ausfallen und beliebig geändert werden können, sondern sie beruhen auf Regeln und Gesetzen. Sind sie gefallen, kann man gegen sie klagen, aber sie nicht einfach zurücknehmen (denn sie sind ja auf Grund von geltendem Recht gefallen und von der Aufsichtsbehörde überprüft).

    • Ramadama
      26. Mai 2015 um 18:41

      Zerfasern ist immer noch besser als zerfaseln, wie Sie das tun. Herr von und zu Aviator, von Eigenen Gnaden

  5. ammer
    26. Mai 2015 um 16:49

    Außerordentliche Gesellschafterversammlung Heute ist den Gesellschaftern der Bürgerwind Gmbh & Co KG die Einladung zur “Außerordenlichen Gesellschafterversammlung” zugegangen, die die Bürgerwind Verwaltungs GmbH am 21.5. verschickt hatte. Die Versammlung findet am 11.6. in der “Post” statt “Hintergrund für die außerordenliche Gesellschafterversammlung ist ein Bürgerbegehren”. Es gibt 5 Tagesordnungspunkte. Einzige Entscheidung ist der “Beschluss über die Nichtvollziehung der Gemehmigung bis zur Rechtskraft der anhängigen Gerichtsverfahren”. Eine Rechtsanwaltskanzlei hält zuvor einen Vortrag über
    den Sachverhalt.

    Zitat aus der Ladung: “Da es sich hier um sehr wichtige Entscheidungen handelt, würden wir uns über ein zahlreiches Erscheinen freuen.”

    • QUH-Gast
      26. Mai 2015 um 17:20

      Damit handelt die Gemeinde gegen Ihren eigenen Beschluss.
      Sie hat sich verpflichtet alle zulässigen Handlungen unverzüglich umzusetzen, die einen Baustopp bewirken.
      Nicht eine Handlung zu imitieren, die wiederum 3 Wochen braucht und nicht zu einem Baustopp führen wird.

      So nicht!

      Man muss alle juristischen Massnahmen ergreifen, um diese Alibi-Handlungen zu entlarven, und den beschlossenen Baustopp umzusetzen.

    • beaufortskala0
      26. Mai 2015 um 17:34

      Bananenrepublik Berg Das kann man ja kaum glauben. Hat das Bürgerbegehren nicht einen Weg gezeigt, den Baustopp sofort durchzuführen. Scheinbar ist die Gemeinde (noch?) Alleingesellschafterin, kann Entschlüsse alleine durchführen.

      Wieso eine Versammlung mit Nichtgesellschaftern?

      Also zeigt der GR damit, daß er das Begehren gar nicht Ernst nehmen wollte?

    • Klaener
      26. Mai 2015 um 21:07

      Was für ein Demokratieverständnis? Auf der Gemeinde-Webseite immer noch totales Schweigen. Das Bürgerbegehren wird abgetan als ein Anliegen einiger weniger Verirrter. Es werden Gesellschafter eingeladen mit dem vermutlichen Ziel der Ablehnung des Antrages und unterdessen gehen die Bauarbeiten munter weiter.

      Bei all dem fragt sich offenbar niemand, ob er/sie wirklich im Interesse der Bürger handelt. Eine wirklich traurige Bilanz.

      Hätten wir nicht diesen Blog, wir tappten völlig im Dunkeln.

    • chrisberg
      26. Mai 2015 um 21:50

      Demokratieverständnis Wenn es nur um das Demokratieverständnis ginge… Inzwischen geht es leider schlicht um die Frage, ob die Gemeinde ihre rechtlichen Verpflichtungen aus dem eigenen Gemeinderatsbeschluss erfüllt. Da wir da inzwischen nicht mehr sicher sind, haben wir die Rechtsaufsicht gebeten die Situation zu überprüfen. Da die Rechtsaufsicht beim Landratsamt nicht aktiv geworden ist, haben wir nun die Regierung von Oberbayern gebeten den Sachverhalt zu überprüfen. Ich hoffe wirklich, dass wir am Ende feststellen, dass wir nicht in einer Bananenrepublik leben und die Gemeinde im Moment nur etwas die Übersicht verloren hat.

    • Energievernunft
      26. Mai 2015 um 22:38

      VIER Tage überfällig… …ist heute der unverzügliche Baustopp für die Windräder in den Wadlhauser Gräben, den der Gemeinderat am 19.05. beschlossen hat.

      Die Zeitspiel-Tricksereien der Gemeinde mit der laut Gesellschaftervertrag gar nicht erforderlichen “Außerordenlichen Gesellschafterversammlung” schreien geradezu nach der Rechtsaufsicht.

      M.E. hat die Gesellschafterversammlung in dieser Angelegenheit überhaupt kein Entscheidungsrecht, sondern ausschließlich die Komplementärin (Bürgerwind Berg Verwaltungs GmbH).

      Eine Anordnung des Aufsichtsrates an den Geschäftsführer, den Baustopp zu veranlassen wäre somit die korrekte, vertragsgerechte Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 19.05. .

      Jeder Tag Weiterbau erhöht die Kosten für den Rückbau und den Verlust der Gesellschafter.

    • die stimme der vernunft
      26. Mai 2015 um 23:09

      Hyperventilation An die hier hyperventilierenden Windkraftgegner!

      Die von ihnen vorgeschlagenen Vorgehensweisen dürften meines Erachtens dem Gemeinderatsbeschluss widersprechen, der – auf Grund ihres Beschlussantrages – ausdrücklich von “rechtlich zulässigen” Maßnahmen spricht.

      Die von ihnen vorgeschlagenen Vorgehensweisen sind eindeutig betrügerisch, weil sie sehenden Auges die eingezahlten und notariell beglaubigten Millionen der Investoren (und die Million der Gemeinde) vernichten würden.

      Ganz eindeutig hätten die Gesellschafter Grund zur Zivil- und Schadensersatzklage gegen die Gemeinde, die diese Gelder (die ja allesamt in gültige Verträge investiert sind) dann sehenden Auges veruntreut hat. Die Investoren, darunter viele Privatleute, würden mit dieser Klage mit Sicherheit Recht bekommen.

      Die Gemeinde wäre – wenn sie so handeln würde – weiterhin eindeutig Schadensersatzplichtig. Die Schadensersatzsummen dürften sich auf mittlere 2-stellige Millionenbeträge hochschaukeln. Die Gemeinde – und damit auch Sie, falls Sie Gemeindebürger sind – wäre ruiniert. Kindergärten, öffentlichen Nahverkehr und Straßenausbau würde es so nicht mehr geben.

      Genau das scheinen Sie zu wollen.

      Seien Sie zufrieden, Sie haben bekommen, was Sie wollten und das 3 Monate früher als sie damit rechnen konnten.

      Und noch ein Wort zum “Demokratieverständnis”. Dies setzt auch eine aktive Teilnahme am politischen Geschehen voraus. Wo war – abgesehen vom Aviator – in den letzten 4 Jahren, als der Prozess des Windkraftwerkbaus ergebnisoffen war und eine öffentliche Diskussion geführt wurde, ihre Teilnahme? Wieviel Prozent denken Sie, hätte eine Anti-Windkraft-Partei bekommen? Nur die lokale FDP hatte auf diese Karte gesetzt … und in der Gemeindewahl Stimmen verloren.

    • Energievernunft
      27. Mai 2015 um 0:21

      Liebe Hyper-Vernunft, vielleicht sollten Sie zunächst einmal den Gesellschaftervertrag lesen, den jeder Investor sehenden Auges unterschrieben hat — insbesondere §7.1 und §7.2 — und was dort bezüglich Haftung der Komplementärin steht.

      Ich kann weder in §7 noch in §8 erkennen, dass die Gesellschafterversammlung sich zwingend mit dem Baustopp befassen muss, es sei denn, die Komplementärin (= Gemeinde Berg) legt ihr diesen freiwillig und ohne dazu verpflichtet zu sein, zur Entscheidung vor (§8.2j).

      Da die Gemeinde aber schon vorher weiß, dass sie bei dieser Abstimmung mit ihrem Antrag nicht durchkommt, verstößt sie elementar gegen ihren eigenen Gemeinderatsbeschluss, alles rechtlich Zulässige zu unternehmen, dass der Baustopp positiv beschieden wird.

      Ein klarer Fall für die Rechtsaufsicht

      Ihr Schreckensszenario trifft ja umso schärfer zu, wenn die laufenden Prozesse verloren werden und in der Zwischenzeit munter weitergebaut werden würde. Diesen Schaden einzugrenzen ist ja wohl die Intention des Bürgerbegehrens und des Gemeinderatsbeschlusses.

      Genauso wie bei Prokon, so haben sich auch die Berger Investoren völlig freiwillig in dieses Konstrukt eines Geschlossenen Fonds begeben — allen vorherigen Warnungen (auch von mir hier im Blog) zum Trotz. Mein Mitleid mit diesen … hält sich also in engen Grenzen.

      Im Übrigen engagiere ich mich neben vielen anderen Bürgern und Bergern seit Jahren gegen den Windrad-Wahn in Deutschland und insbesondere im windarmen Voralpenland. Meine Überzeugung ist, dass die Landschaftszerstörung und die Gefährdung von Natur und Menschen durch die überschaubare Ausbeute an kostspieligem, unzuverlässigem Zappelstrom nicht aufgewogen wird.

    • die stimme der vernunft
      27. Mai 2015 um 0:42

      vernunft gegen vernunft Genau in der von ihnen vorgeschlagenen Vorgehensweise, die Gesellschafter in einer wichtigen, existentiellen Frage zu umgehen, liegt ja der Straftatbestand der Untreue bzw. sogar des offensichtlichen Betruges.

      Bei einem (weiterhin) äußerst unwahrscheinlichen Fall des Einschreitens eines Gerichtes liegt der Fall ganz anders. Darauf wurde jeder der Gesellschafter persönlich im Gespräch hingewiesen. Daran ändert kein Baustopp etwas.

      Ihre Mitleidlosigkeit im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Gemeinde spricht übrigens nicht gerade für soziale Kompetenz.

      Und zum wiederholten Mal: die Verträge mit dem Windradlieferanten sind unterschrieben und rechtskräftig. Der von ihnen so herbeigesehnte Baustopp spart keinen Cent, sondern bewirkt nichts als den Ruin der Gemeinde, die dann Räder besitzt, sie aber nicht bauen kann. Die Räder bauen und den Gewinn machen, tun dann andere. – Das kann auch nicht in ihrem Interesse sein, außer sie sind derjenige, was mithin die einzige “vernünftige” Erklärung für das irrationale Verhalten der Baustoppler wäre.

    • aviator
      27. Mai 2015 um 6:27

      Sehr geehrte “Stimme der Vernunft”,

      Sie übersehen, daß sich Bürgermeister und Gemeinderat der Argumentation des Bürgerbegehrens bis ins letzte Detail angeschlossen haben. Wenn Sie das nicht glauben, dann lesen Sie doch einfach den Beschluß.

      Falls der Gemeinderatsbeschluß tatsächlich den Straftatbestand des “offensichtlichen Betrugs” erfüllen sollte, dann wären höchstens der Bürgermeister und die Gemeinderäte davon betroffen, und zwar persönlich. Eine Haftung der Bürger kann daraus keinesfalls abgeleitet werden.

      Ohnehin tragen alle, die für den “Bürgerwindpark Berg” Verantwortung tragen, ein extrem hohes Risiko, da es sich dabei um ein Anlageprodukt des grauen Kapitalmarkts handelt. Wer dabei potentiellen Investoren den Emissionsprospekt als “Beipackzettel” verkauft, den man nicht lesen müsse, haftet im Falle der Klage eines Anlegers mit seinem gesamten Vermögen.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Michael Stock

    • chrisberg
      27. Mai 2015 um 8:15

      Liebe Stimme der Vernunft Dann sein Sie doch bitte auch vernünftig.

      Schreiben Sie nicht anonym. Das haben Sie ja immer wieder den Gegnern der Winkraft vorgeworfen. Jetzt erscheinen hier im Wochentakt neue Blogger, hinter denen offensichtlich Personen stehen, die aus dem Umkreis der handelnden Personen und des Gemeinderates kommen. Ich erinnere nur an den “Fastinvestor”.

      Wenn es hier um die Bewertung von juristischen Fragen geht, sollte sich die Gemeine schon einmal selbst äußern und das nicht über anonyme Schreiber auf dem Quh Blog machen. Wir sind da allerdings der Meinung, dass die Gemeinde sich hier juristisch beraten lassen sollte. Aber nicht durch eine Kanzlei, die gleichzeitig die Beteiligungsgesellschaft vertritt. Da besteht ein Interessenkonflikt. Jetzt muss eine neue Kanzlei den klaren Auftrag bekommen nach Wegen zu suchen, um den Baustopp umzusetzen.

      Ob ein Baustopp oder das Weiterbauen hier mehr Geld vernichtet ist zumindest einmal nicht offensichtlich. Angesichts der offenen Gerichtsprozesse spricht auch aus wirtschaflicher Hinsicht viel für einen Baustopp. Einen Punkt verstehe ich aber überhaupt nicht. Wie kann einem Investor ein Schaden entstehen, wenn er der Gesellschaft überhaupt noch nicht wirksam beigetreten ist. Der Beitritt zu Gesellschaft war aufschiebend bedingt durch die Eintragung in das Handelsregister. Bisher gab es also überhaupt keine Investoren.

    • Augenstein
      27. Mai 2015 um 8:35

      Diese “Vernunftstimme” hat schon eine sehr bemerkenswerte … … Art der Argumentation!

      Die Windkraftgegner sollen doch bitte “vernünftig” sein und sich mit dem bescheiden, was sie erreicht haben!
      Das interpretiere ich als Versuch, das Problem auf den Kopf zu stellen! Die Windkraftgegner sind also die wilden Hyperventilierer, die vernünftig werden sollen.

      Sie, die “Stimme der Vernunft”, unterstellt den Windkraftgegnern ein “seltsames Demokratieverständnis”, Mitleidlosigkeit und mangelnde Sozialkompetenz. Dazu ein paar Fragen:

      Seit wann hat Demokratie und das Verständnis dafür mit dem Zeitpunkt zu tun, ab wann man sich für oder gegen etwas engagiert?
      Wieso sollen Windkraftgegner weniger demokratieverständig sein als WK-Befürworter?

      Warum sollen die Windkraftgegner mit den Investoren Mitleid haben? Haben die Investoren im Umkehrfall Mitleid mit den Ängsten, Bedenken und sehr triftigen Gründen der WKA-Gegner gegen die WKA Berg?
      Sagen die “Ach, das tut uns so leid um eure Bedenken, aber wir können einfach nicht anders – wir MÜSSEN da reininvestieren. Auch wenn es euch nicht gefällt und dabei dreckig geht!” Sagen die das? Mir ist dergleichen nicht bekannt.
      Ist es nicht vielmehr so, dass die übereilige Tatsachenschaffung der Gemeinde genau diese Art von Argumentation mit ins Kalkül gezogen hat?
      Jetzt kann man den WK-Gegnern drohen “wenn ihr das nicht mit durchzieht, müssen wir den Kindergarten schließen, die Schule schließen, das ganze öffentliche Leben in der Gemeinde stirbt” usw. usf.
      Pfui Teufel – was soll so eine hinterfotzige Argumentation eigentlich? Wenn es danach ginge, müßte man doch jede Sauerei mitmachen, zum Wohle der Gemeinschaft sozusagen.
      Mir würden für diese Art der Argumentation einige Bezeichnungen einfallen, welche mir die QUH-Redaktion aber sicher nicht durchgehen ließe.

      Diese “Stimme der Vernunft” (was für eine Anmaßung schon dieses Pseudo ist!) wirft den Gegnern dann auch noch mangelnde soziale Kompetenz vor! Bravo, kann ich zu so viel Kaltschnäuzigkeit nur sagen! So etwas ist Demagogie in Reinform!

    • Ramadama
      27. Mai 2015 um 10:20

      Vernunft Also, wenn sie über Anmaßung diskutiern wollen, dann regen Sie sich doch lieber über Ihren Kampfgenossen “Energievernunft” auf. Eine unpassenderen ALIAs kann jemand mit dieser Attitüde gar nicht wählen. Kommt gleich nach diesem “Vernunftkraft” Unsinn. Wieso sollte etwas, was gegen EE ist auch nur ansatzweise vernünftig sein? Richtig – ist es nicht. Und die Ängste, von denen Sie schreiben, die haben diejenigen zu verantworten, die sie wider besseren Wissens schüren, nur um Ihr Nimbytum zu rechtfertigen.

    • gast
      27. Mai 2015 um 11:31

      @Stimme der Vernunft Sehr geehrte Stimme der Vernunft,

      Sie schreiben:

      “Genau in der von ihnen vorgeschlagenen Vorgehensweise, die Gesellschafter in einer wichtigen, existentiellen Frage zu umgehen, liegt ja der Straftatbestand der Untreue bzw. sogar des offensichtlichen Betruges.”

      In diesem Punkt gebe ich Ihnen Recht, doch wenn es laut Handelsregister keine weiteren Gesellschafter gibt, braucht auch niemand anderes befragt zu werden. Woran machen Sie denn fest, dass all diejenigen, die zwar ihr Geld brav eingezahlt haben, aber (noch) nicht im Handelsregister eingetragen wurden, bereits ordentliche Gesellschafter sind, die man zu befragen hat?

      Ich könnte mir gut vorstellen, dass exakt dies das Kalkül der Gemeinde war, nämlich die Alleinherrschaft so lange als einzige Gesellschafterin inne zu haben, so lange die Windräder gebaut werden, um langwierige Abstimmungsprozesse umgehen und eigenständig und ohne Einmischung anderer bestimmen zu können, was gemacht wird und was nicht. Die Eintragung aller anderen Gesellschafter wäre dann erst nach dem Bau oder im Endstadium passiert. Ob dies rechtlich haltbar wäre, weiß ich nicht, ist ja nur so eine Idee von mir…

      In Sachen Schadenshöhe muss ich leider einem der Vorredner zustimmen. Lieber jetzt noch das Projekt beenden, die Baugruben zuschütten und 3-5 Mio verlieren (die wirklich teuren Anlagenteile kann man sicher wieder “abbestellen”), als sehr wahrscheinlich in 5-7 Jahren einen Totalverlust aufgrund fehlender Rentabilität hinnehmen und dann zuschauen zu müssen, wie eine Heuschrecke den Windpark kostengünstig übernimmt.

      Betrachten Sie hierzu die Jahresbilanzen der Bay. Windräder:
      http://gegenwind-starnberg.de/2015/05/2000-volllaststunden-in-suedbayern/

      Alle Windräder, die in der o. g. Liste 2000 Volllaststunden und mehr erwirtschaftet haben, stehen laut Bay. Windatlas in bedeutend windhöffigeren Gebieten, als die Wadlhauser Gräben es sind. Interessanterweise weist auch der Windatlas für diese Anlagen in etwa 2000 VLS aus. Bei uns sind laut Windatlas gerade mal knapp 1600 VLS auf 130 Metern über Grund prognostiziert.

      Ohne Ideologie-Brille und Glücksspieler-Gen muss man bei nüchterner Betrachtung also leider aufgrund des fehlenden Windangebots sehr wahrscheinlich in den nächsten Jahren sowieso mit einem Totalausfall rechnen, wenn der Windpark gebaut würde. Ich persönlich habe jedenfalls kein Interesse daran, dass in meiner Nachbarschaft ein Windpark gebaut wird, der das Geld einheimischer Bürger vernichtet und dann nach ein paar Jahren von einem Großinvestor wie z. B. den Stadtwerken zu Spottpreisen gekauft und weiterbetrieben wird. Dann hat nämlich wirklich kein Berger mehr etwas davon, außer den Anblick der vier riesigen Windräder.

      Wenn die Gemeinde sich um das Geld ihrer Geldgeber wirklich so große Gedanken macht, wie von Ihnen oben behauptet, dann hätte sie ihren Geldgebern neben dem eigenen Gutachten auch wenigstens ein einziges Mal eine Ertragsliste der Bay. Windräder vorlegen und deutlich auf die Diskrepanzen zwischen den real erwirtschafteten Erträgen bestehender Anlagen und dem eigenen Gutachten sowie auf das nicht geringe Risiko eines Totalverlustes hinweisen müssen. Aber letzteres hat man stattdessen lieber still und leise dem “Beipackzettel” überlassen.

      Sorry, nun bin ich etwas abgeschweift. Ich möchte deshalb nochmals um Antwort Ihrerseits auf die im 2. Absatz gestellte Frage bitten.

    • die stimme der vernunft
      27. Mai 2015 um 12:11

      Gesellschafter Als Investor habe ich vor Wochen mein Geld überwiesen, bin beim Notar gewesen und bin jetzt zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung geladen. Das läuft also alles ganz normal. So wie auch Handelsregistereintragungen eine Zeit dauern. Normal.

    • gast
      27. Mai 2015 um 12:34

      @STIMME DER VERNUMPFT Liebe Stimme der Vernumpft, Sie klingen mir aber schon sehr wie Herr Ammer.

      Und nein normal ist das nicht. Wenn Sie wirklich schon vor Wochen Geld eingezahlt haben, aber der Beitritt nicht vollzogen wurde, ist wohl etwas gründlich schief gelaufen. Wenn ich Investor wäre, würde ich mir Sorgen machen.

    • Augenstein
      27. Mai 2015 um 12:53

      Handelsregister @ Vernunftstimme Eintragungspflichtige Tatsachen in das Handelsregister sind u.a. die “tatsächlichen Rechtsverhältnisse” sowie die Geschäftsführer und Gesellschafter.
      Diese Eintragungspflicht kann gegebenenfalls mit Zwangsgeldern (§14 HGB) von Amts wegen durchgesetzt werden.

      Nun sind aber im HR keine weiteren Gesellschafter ausgeführt! Daraus darf jeder Außenstehende schließen, dass es keine weiteren Gesellschafter gibt!

      Weiter heißt es in Wikipedia:
      “Das Handelsregister kennt keinen – wie vielfach angenommen – öffentlichen Glauben. Mit der „negativen“ oder „positiven Publizität“ wurde eine schwächere, aber komplizierte Lösung gefunden. Bei dieser Form handelt es sich um einen Vertrauensschutz, den der ins Handelsregister Einsicht Nehmende im Hinblick auf die eingetragenen und nicht eingetragenen Tatsachen genießen darf.”

      Demnach ist die Annahme der Initiatoren, dass die Gemeinde alleiniger und damit alleine entscheidender Gesellschafter ist, berechtigt und korrekt.
      Im Umkehrschluß verhält sich die Gemeinde als alleiniger Gesellschafter unkorrekt (um es mal vorsichtig auszudrücken)!

  6. Margot Stieglmeier
    26. Mai 2015 um 17:55

    die gemeinde berg hat die einwände gegen ihren windpark noch nie ernst genommen. im gegenteil wir wurden, und das insbesondere auch von derr quh nur mit spott und häme überzogen. siehe haselmaus und der pfingstarbeitsstop. gebe noch viele mehr beispiele.

  7. Wind2015
    27. Mai 2015 um 12:14

    Panikmache aller Orten – keep cool Lassen wir halt einmal diejenigen sich mit der Sache befassen, die dazu berufen sind: Das Verwaltungsgericht für die anhängigen Klagen (Termin zur Verhandlung ist der 21.07.2015), die Rechtsaufsicht für die Beschwerde der Initiatoren des Bürgerbegehrens, weil die Gemeinde Berg dieses nicht umsetzt, wie es sich die Initiatoren vorstellen und die Gesellschafterversammlung der KG, wie im Gemeinderat beschlossen. Im Übrigen ist das Handelsregister nicht rechtsbegründend sondern nur rechtsbezeugend. Es ist somit nicht richtig, dass die Gemeinde Berg die einzige Gesellschafterin ist. Alle, die rechtswirksam gezeichnet haben, sind dabei.

    Ich vertraue darauf, dass sich hier ein wie auch immer geartetes Ergebnis einstellen wird, egal, ob es nun für oder gegen die Interessen des jeweiligen Schreibers sein wird. Natürlich kann jeder den Rechtsweg beschreiten. Aber auch dieser hat einmal ein Ende. Bis dahin wird aber sicher noch viel Glas zerschlagen werden. Also keine Panik – es geht für alle seinen geregelten Gang, in welcher Variante auch immer.

    • gast
      27. Mai 2015 um 12:28

      @WIND2015 Nein, so ist das nicht. Der Beitritt von Gesellschaftern ist aufschiebend bedingt durch die Eintragung in das Handelsregister, so steht es im Gesellschaftervertrag. Solange man nicht im Handelsregister steht ist man daher auch nicht Gesellschafter.

  8. Energievernunft
    27. Mai 2015 um 14:34

    Beim Anblick dieser Bilder… …sollten sich die Gesellschafter ihrer Rückbauverpflichtung bewusst sein.

    Insbesondere, wenn in den kommenden Wochen dann noch die über 3000 Tonnen schweren Stahlbetonfundamente gegossen werden. Wenn diese 4 Fundamente wieder zu entfernen sein werden, reichen die in der Kalkulation veranschlagten 800.000 Euro nicht aus! Sogar der von QUH extra bemühte “Investorenexperte” hielt diesen Betrag für zu knapp bemessen.

    Wie regelt eigentlich der Pachtvertrag mit der Staatsforstverwaltung diese Rückbauverpflichtung bezüglich der Fundamente? …Oder ist etwa vorgesehen, dass sie auf ewig in den Wadlhauser Gräben verbleiben?

    Zitat aus einem Artikel, den ich eigentlich gerne verlinkt hätte:
    “Man muss sich vor Augen halten, um welche Betonmassen es hier geht: Die E 112 steht auf einem Stahlbeton-Fundament mit einem Volumen von 1.200 Kubikmetern. Die modernere E 126, die eine Gesamthöhe von fast 200 Metern erreicht, benötigt ein Fundament von 1.500 Kubikmetern Beton, der mit 180 Tonnen Stahl armiert ist. Auf dem runden Fundament, das 3.500 Tonnen wiegt, steht der Turm aus konischen Stahlbeton-Segmenten, der 2.800 Tonnen auf die Waage bringt. Das auf dem Turm sitzende Maschinenhaus mit Generator wiegt 340 Tonnen, die Nabe mit den Rotorflügeln aus glasfaserverstärktem Kunststoff noch einmal 320 Tonnen. Damit der Boden das Gesamtgewicht von über 7.000 Tonnen tragen kann, muss er zuvor mithilfe von Schottergranulat, das in 30 Meter tiefe Bohrlöcher gepresst wird, verdichtet werden. Dadurch kommt es zu Beeinträchtigungen des lokalen Wasserhaushalts. Ohne die aufwändige Entfernung des Fundaments ist deshalb die Rückkehr zu einer normalen
    landwirtschaftlichen Nutzung der aufgegebenen WKA-Standorte nicht möglich.”

    Auch wenn nicht alle Details dieses Ausschnitts in Berg zutreffen — die Größenordnungen stimmen mit Sicherheit!

    Sollte man sich — bevor solche “Fakten” geschaffen werden — nicht sicher sein, dass kein schwebendes Gerichtsverfahren alles rückbaupflichtig verbieten könnte?
    Herr Genz würde bestimmt Freibier spendieren 😉

    • Augenstein
      27. Mai 2015 um 15:07

      Hauptgrund Das, was Sie hier aufzählen, ist für mich der Hauptgrund, warum ich gegen Windräder bin.
      Diese ganze irrwitzige Zerstörung von wertvollem Boden und Lebensraum einzig auf den Verdacht und die Hoffnung hin, dass genug Wind wehen wird, um eine effiziente Stromgewinnung zu erhalten, ist für mich durch nichts zu rechtfertigen.

      Und hier in der windarmen Berger Gegend trifft das leider mit Sicherheit zu. Die geschönten Windgutachten können da behaupten, was sie wollen!
      Berg wird weiterhin Strom aus anderen Quellen beziehen müssen. Vielleicht nicht mehr so viel wie jetzt. Aber dafür diesen Frevel an Natur und Landschaft sehenden Auges zu begehen ist ….. (da fehlen mir gemäßigte Worte).

    • pro wind
      27. Mai 2015 um 21:51

      Zu spät Das Problem liegt doch ganz woanders.
      Manche Berger Bürger haben sich bislang nicht für Angelegenheiten der Gemeinde interessiert, haben sich nicht konstruktiv an der Gemeindeentwicklung beteiligt, waren vielleicht nicht mal bei der Wahl. Nun passiert etwas, was diesem Bürger nicht passt, er steht auf und beteiligt sich, allerdings zu spät und destruktiv!
      Es gab viele Impulse, auf die vierjährige Planung der Windräder aufmerksam zu werden. SPD und CSU haben in ergebnisoffenen Veranstaltungen informiert. AVIATOR und PETSCY haben im QUH-Blog intensiv informiert (gegen die WKA). Ein Energiefachmann hat in Informationsveranstaltungen informiert (dagegen). Die Gemeinderatswahl hat diese Planung thematisiert. Die WKA-Gegner haben (auch) im Gemeindegebiet grellgelbe Protestplakate aufgestellt. Die Landkreispresse hat informiert. Keine Reaktion…
      Nun, da es zu spät ist, sind die Gegner der Wadlhauser Anlagen plötzlich gegen die Energiewende im Allgemeinen oder gegen die Windkraft im Besonderen und geben vor, Investoren vor Verlust schützen zu wollen. Folge des späten Engagements ist ein verschwurbelt formuliertes Begehren, das so grandios ins Leere laufen musste.
      Wenn nun mit der Rechtsaufsicht gedroht wird, dann ist das auch eine Idee. Nach deren Entscheid wird dann auch der letzte WKA-Gegner endlich Ruhe geben müssen. Oder unterstellt man dann auch dieser Instanz die Qualität einer Bananenrepublik?

    • Augenstein
      28. Mai 2015 um 8:17

      Investoren schützen? Ich für mein Teil will bestimmt keine Investoren schützen! Jeder kann sein Geld vernichten, wie es ihm beliebt!
      Wenn es aber zu Lasten der Allgemeinheit geht, interessiert es mich sehr wohl, was bzw. wofür Leute ihr Geld verbrennen. Und die Windräder gehen zu Lasten der Allgemeinheit, füllen die Taschen von ein paar Oberschlauen und die gutgläubigen “Zusatzinvestoren” schauen auch durch die Finger.

      Und ob das “verschwurbelt formulierte Begehren” (ich vermute, Sie haben den Inhalt ganz einfach nicht verstanden) in’s Leere läuft oder nicht sollten Sie vielleicht am Besten den kommenden Tagen und Wochen überlassen!

      Die Rechtsaufsicht einzuschalten ist angesichts des Gemeindeagierens absolut angebracht. Erst meinen, mit einem ganz schlauen Trick das Begehren auszuhebeln und dann, als man merkt “hoppla, wir haben uns ja damit selbst ins Bein geschossen”, anfangen, Zeit zu schinden, ist ja an Unkorrektheit fast nicht zu überbieten! Ja, so wie in diesen Tagen von Gemeindeseite agiert wird, hat das schon was von Bananenrepublik! Da gebe ich Ihnen vollkommen recht!

    • Energievernunft
      28. Mai 2015 um 13:37

      Gibt QUH eine Antwort auf die Frage bezüglich der Stahlbeton-Fundamente?

      Wie regelt eigentlich der Pachtvertrag mit der Staatsforstverwaltung die Rückbauverpflichtung bezüglich der Fundamente? …Oder ist etwa vorgesehen, dass sie auf ewig in den Wadlhauser Gräben verbleiben?

      Falls die Gemeinde Berg auf ihrem rechtswidrigen Kurs verbleibt, werden diese kostenintensiven Bauarbeiten noch vor Abschluss der laufenden Prozesse vollzogen, werden also im Falle des Rückbaus eine extreme Belastung für die Investoren darstellen.

    • Energievernunft
      1. Juni 2015 um 0:46

      SIEBEN Tage überfällig… …ist heute der Baustopp, den der Berger Gemeinderat am 19.05. UMGEHEND zu veranlassen beschlossen hat!

      Angesichts der weiter fortschreitenden Fundamentierungsarbeiten erwarten wir von QUH eine Antwort auf die Frage:

      “Wie regelt der Pachtvertrag mit der Staatsforstverwaltung die Rückbauverpflichtung bezüglich der Fundamente? …Oder ist etwa vorgesehen, dass sie auf ewig in den Wadlhauser Gräben verbleiben?”

    • gast
      1. Juni 2015 um 11:46

      @Energievernunft Ich bin kein GR oder QUH-Mitglied und auch wenn ich die genauen vertraglichen Regelungen im Fall Berg nicht kenne, bin ich mir ziemlich sicher, dass das Fundament vom Rückbau ausgenommen ist. Ich habe vor etwa drei Jahren Einblick in die Verträge eines Windparks in Niederbayern nehmen können. Dort war vom Rückbau bis zur Bodenplatte die Rede, das Entfernen des Fundaments sowie eine Rekultivierung des Standorts also explizit ausgenommen. Ob dies hier in Berg ebenfalls der Fall ist, kann wohl nur jemand sagen, der die Verträge kennt.

      Ich gehe jedoch stark davon aus, dass dies hier auch der Fall ist, denn ich habe Herrn Monn vor etwa drei Jahren auf einer Info-Veranstaltung der BI zum Schutz der Wadlhauser Gräben, zu der er als Gast eingeladen war, explizit auf den Rückbau des Fundaments angesprochen. Seine Antwort damals war ein Lächeln gepaart mit dem Satz “Wenn Sie sonst keine anderen Sorgen haben…”

      Wenn ich dann den Aussagen hier im Blog Glauben schenken darf, denen zufolge für den gesamten Rückbau, welcher in über 20 Jahren (Inflation mitrechnen) stattfinden wird, nur 800.000 EUR angesetzt sein sollen, dann kann man wohl getrost davon ausgehen, dass das Fundament für immer und ewig im Boden bleiben wird. Vielleicht gibt es ja einen Bauunternehmer unter den Lesern hier, der grob überschlägt, wieviel er für das Ausgraben und Entsorgen von 3500 Tonnen Stahlbeton sowie das Zuschütten der Baugrube und eine anschließende Rekultivierung veranschlagen würde.

      Möglicherweise bleibt aber auch mindestens ein Turm erhalten. Herr Monn hatte in besagtem Gespräch – wenn ich mich richtig erinnere – beiläufig etwas von einer Aussichtsplattform erwähnt, die man dann möglicherweise auf einem halb zurück gebauten Turm errichten könnte. Hierzu müßte m. E. aber zuvor wohl das Landschaftsschutzgesetz nochmals angepaßt werden, denn dies erlaubt derzeit ja nur den Bau von Windrädern, nicht jedoch den Bau von Aussichtstürmen.

      Ich stimme Ihnen zu, eine Aussage eines der Verantworlichen zur Aufschlüsselung der Rückbaukosten wäre wirklich wünschenswert.

      Und ja, auch ich würde gerne erklärt bekommen, warum der Bürgermeister den GR-Beschluß zum umgehenden Baustopp nicht umsetzt. Er hätte hierzu das Recht und die Pflicht. Dass die Investoren möglicherweise finanzielle Einbußen durch den Baustopp erleiden könnten, war dem GR bei der Abstimmung definitiv bekannt und trotzdem hat man einem umgehenden Baustopp, so wie es das Bürgerbegehren verlangt, zugestimmt. Dieser Beschluß ist nun umgehend um- und nicht durch eine vorgeschobene Investoren-Befragung vorügbergehend ein Monat lang auszusetzen bzw. -sitzen.

    • Ramadama
      1. Juni 2015 um 13:05

      Nix ist überfällig der BGM hat genau das getan, was er laut “Seehofer-Doktrin”, die da lautet: “Beuge Dich den Wutbürgern” hat tun müssen und dürfen. Alles andere sind Märchen.

    • gast
      1. Juni 2015 um 13:21

      @Ramadama Sie scheinen ja sehr gut informiert zu sein. Bitte erklären Sie mir, was genau Sie unter “alles andere” verstehen, und weshalb dieses “alles andere” Ihrer Meinung nach ein Märchen ist. Ich will ja nur Ihren Standpunkt verstehen…

  9. QUH-Gast
    30. Mai 2015 um 14:23

    Bericht über INFRASCHALL bei WKA Am Sonntag, den 31.Mai 2015 um 22,15 Uhr kommt bei Spiegel – TV auf RTL ein ca. 11 Minuten – Beitrag über Infraschall speziell bei WKA und seine Folgen. Bitte unbedingt ansehen, damit niemand sagen kann, er hätte sich nicht informieren können.

  10. QUH-Gast
    31. Mai 2015 um 19:37

    AKTUELL: SPIEGEL-TV INFRASCHALL RTL verschiebt den Beitrag, weil nach Meinung der Redaktion ein Einspieler über die Korruption bei der FIFA und im System Blatter wichtiger ist. Hierbei wird übersehen, dass Korruption bei der Energiewende, beim EEG, bei der Windradindustrie und in den politischen Systemen bis auf die Kommunalebene herunter in wesentlich größerem Umfang vorkommt. Der RTL-Beitrag wird nachgeholt.

    • ammer
      31. Mai 2015 um 21:07

      Kaum verehrter QUH-Gast Ich schwanke hin und her, ob ich – wie schon öfters – Ihren Korruptions-Verschwörungs-Artikel einfach kommentarlos löschen oder Anzeige gegen Unbekannt stellen soll. Mit “bis auf die Kommunalebene herunter” können Sie ja nur Entscheidungsträger wie mich meinen. Hier in Berg Korruption zu unterstellen entbehrt – soweit ich das als an der Entscheidung Beteiligter beurteilen kann (und ich kenne die Zahlen) – jeglicher Grundlage, ist eine Unverschämtheit, wenn kein Verbrechen. Ich bitte Sie erstens, diesen bodenlosen Kommentar selbst zu löschen und zweitens derartiges in Zukunft zu unterlassen, bis Sie auch nur den geringsten Hinweis darauf gefunden haben. Sollten Sie Beweise haben, wären wir die Ersten, die sie veröffentlichen.

      Ohne jegliche Hochachtung Dr. Andreas Ammer

      (PS: der letzte Bericht des Spielgels über Infraschall dürfte Sie sicherlich interessieren http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-91675520.html )

    • Augenstein
      1. Juni 2015 um 8:14

      Der Spiegelartikel…. … ist von 2013 und dürfte inzwischen ziemlich überholt sein. Der lächerliche Test, der hierin beschrieben ist, hat doch nicht einmal den Namen “Experiment” verdient. Nach Art und Durchführung von Windradherstellern in Auftrag gegeben, behaupte ich mal!

    • Ramadama
      1. Juni 2015 um 11:09

      Seltsam, seltsam immer wenn ein Gutachten oder eine Studie, selbst von renommiertesten Büros oder Universitäten erstellt nicht den Wünschen der “einzigen und wahren Vertreter der Bürgerinteressen” entspricht, dann sind die gekauft und geschönt. Da kann man dies getrost ja auch von allen Pseudowissenschaftlichen Beiträgen der Windwahnsinnigen behaupten. Nur was soll dann der Bürger, die Bürgerin denken – also ich meine jetzt die, die nicht einfach nur dagegen sind, sondern interessiert, neugierig. Ich empfehle, sich seriöse Quellen zu suchen, zu schauen, welchen Kriterien ein Gutachten und einen Studie folgen, den Leumund der Ersteller zu prüfen. Dann kommt man ganz schnell dahinter, dass die Windwahner keine validen Belege haben. Für nahezu nichts, was Sie zur Legitimation Ihres Nimbytums anbringen können. Trauen Sie niemandem – auch mir nicht – prüfen Sie selbst , und Sie werden es erkennen.

    • Ramadama
      1. Juni 2015 um 13:01

      Korruption finden sie, wenn, dann bei den großen EVUs und den Atom- und Kohle-Protagonisten. Wenn Sie was suchen wollen, um sich aufzuregen, suchen Sie lieber dort, dann vertändeln Sie nicht so viel Zeit. Kleiner Tipp: Suchen sie mal nach abgehalfterten Politikern und wo die in der Wirtschaft Jobs bekommen haben – ohne Anstandskarenz – und damit meine ich ganz sicher nicht die Gemeinderäte.

    • Energievernunft
      1. Juni 2015 um 13:26

      “Interessenkonflikte” statt “Korruption” Wenn ein Funktionsträger an Entscheidungen mitwirkt, die seine privaten Investitionen positiv oder negativ beeinflussen können, so nennt man das einen Interessenkonflikt.

      Da solche Konstellationen immer ein “Geschmäckle” haben und im Volksmund auch mal gerne mit “korrupt” apostrophiert werden, gehen unabhängige und pflichtbewusste Politiker dieser Situation gezielt aus dem Weg.

      In Organisationen, die Compliance wirklich ernst nehmen, müssen entsprechende Erklärungen unterschrieben werden und es wird die Einhaltung auch regelmäßig überprüft.

      In Deutschland ist das meines Wissens in keinem Bundesland der Fall — u.a. deshalb sind wir ja auch nur auf Platz 12 im internationalen Korruptionsindex…

    • Ramadama
      1. Juni 2015 um 15:10

      Konsequent auf Gemeindeebene einem Interessenkonflikt entgehen kann man eh nur, wenn man als Einwohner NIE für irgendwas in der Gemeinde kandidiert.

    • Augenstein
      1. Juni 2015 um 15:42

      Bevor …. … Sie hier mal wieder lauwarme Luft absondern, sollten Sie sich mal schlau machen, was Korruption überhaupt ist!
      Wenn Sie das dann verstanden haben sollten, können Sie sich ruhig weiter lächerlich machen!

  11. QUH-Gast
    31. Mai 2015 um 23:07

    @ Dr. Ammer Herr Dr. Ammer, leider haben Sie mich gründlich missverstanden. Weder Berg noch den Entscheidungsträgern wurde Korruption oder Korrumpierbarkeit in irgendeiner Form vorgeworfen. Es wurde lediglich ausgeführt, dass in einem Markt wie dem der erneuerbaren Energien größere Geldmengen eine Rolle spielen als beim FIFA-System. Das Problem ist Deutschland-, Europa- und Weltweit anzutreffen und bekannt. Löschen Sie aber bitte meine Anmerkung (da ich nicht die Möglichkeit dazu habe), wenn Sie der Meinung sind, dass hier eine Fehlbeurteilung vorliegt.

  12. Energievernunft
    1. Juni 2015 um 12:22

    Achtung Investoren! Das neueste Gerücht — nicht von Windradgegnern, sondern vom Präsidenten des Bundesverbands Windenergie, Hermann Albers:

    “Frage: Ab dem Jahr 2017 soll die Förderung von Windkraft auf Ausschreibungen umgestellt werden. Fachleute befürchten, dass sich der Windkraftausbau dann weiter auf besonders rentable Standorte in Nord- und Ostdeutschland verlagern könnte. Wird Süddeutschland in Sachen Windkraftausbau dann vollkommen abgehängt?

    Antwort: Bereits im kommenden Jahr könnte es zu­ erheblichen Problem kommen – auch und ­besonders in Süddeutschland. Ab 2016 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, nach der Windstrom nicht mehr vergütet wird, wenn die Strompreise in Deutschland länger als sechs Stunden ins Negative drehen. Wir ­haben den Einfluss dieser Regel ­untersuchen lassen. Das Ergebnis: Über eine Dauer von 18 Jahren könnten bis zu 40 Prozent der Stromproduktion einer Wind­kraftanlage nicht mehr vergütet werden. Unter diesen Bedingungen wird es 2016 sehr, sehr schwer, überhaupt noch Windparks zu bauen. Zumal dann die regulären Vergütungssätze ohnehin drastisch sinken ­werden. “

    Das ganze Interview der Stuttgarter Nachrichten finden Sie hier:
    http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.windenergie-windparks-zu-bauen-wird-sehr-sehr-schwer-werden.b5f027b9-1a74-45de-8aec-3ad9e22c8a20.html

    Die Phasen mit negativen Strompreisen werden mit weiterem Zubau insbesondere von Windrädern zunehmen, da wegen der geringen Größe Deutschlands häufig überall die gleichen Windverhältnisse herrschen. D.h. gerade dann, wenn die Berger Windräder sich am produktivsten drehen, tun es auch viele andere Windräder in Deutschland und es wird erheblich mehr Strom produziert, als verbraucht werden kann. Eine Vergütung für diesen “Wegwerfstrom” kann sich die Volkswirtschaft nicht länger leisten. Daher wäre die angesprochene Gesetzesänderung völlig vernünftig.

    Dummerweise sind solche notwendigen gesetzlichen Änderungen im “Bürgerwind”-Wirtschaftsplan nicht ausreichend berücksichtigt

    Höchste Zeit und eine der letzten Chancen, nochmal “nachzurechnen”, bevor weitere, dann aber richtig kostenintensive, Verbindlichkeiten und Umweltschäden entstehen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Berger Bürger es stillschweigend hinnehmen, wenn die riesigen Stahlbetonfundamente, die jetzt bald gegossen werden, auf ewig in den Wadlhauser Gräben verbleiben sollten.

    Eine klärende Aussage der heimatverbundenen QUH hierzu steht noch aus.

    • Ramadama
      1. Juni 2015 um 12:52

      Das hat nur gar nichts mit den Berger Windrädern zu tun.

  13. F.D.P.
    1. Juni 2015 um 13:37

    Die Gemeinde gibt eine Stellungnahme ab die Auffassung der Gemeinde findet sich hier: http://www.gemeinde-berg.de/index.php?id=2934,1

    Was sagen die Beschwerdeführer dazu?

    • Augenstein
      1. Juni 2015 um 13:57

      Angst vor dem Ergebnis … Angst vor einem katastrophalen Ergebnis für die Gemeinde Berg war der Hauptgrund, das Bürgerbegehren mit dieser Trickserei zu umgehen! Die Gemeinde hätte mit Sicherheit zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Mehrheit der Berger gegen die Windräder sind!

    • Unterberger
      1. Juni 2015 um 18:55

      Mehrheiten… ich sehe hier – wie in einem früheren Kommentar bereits geäußert, immer noch keine Mehrheit der Berger Bevölkerung gegen die Windkraftpläne.

      Fakt sind knapp 1000 Unterschriften für das Bürgerbegehren, immer dieselben Kommentatoren gegen die Windkraft (wenn man die nicht identifizierbaren Gäste einrechnet sind es insgesamt vielleicht 10?, einige davon wohl aus der Nachbargemeinde Schäftlarn). Das ist bei der Bevölkerungsanzahl der Gemeinde Berg keine Mehrheit! Also zahlenmäßig alles Spekulation. Auch der Ausgang eines Bürgerentscheides. Denn alle Gegner müssten es doch allmählich mitbekommen haben, dass sie sich artikulieren können/müssen.

      Spekulation sind auch die juristischen Abhandlungen zum Thema Bürgerbegehren, Baustopp und insbesondere zum Thema Handelsregister und wer hier welche Enscheidungen treffen kann/muss. Jedenfalls hat sich hier noch kein Kommentator in der Hinsicht “geoutet”, dass er juristisch damit befasst ist und sich definitiv auskennt. Vielmehr wird mit “Wikipedia” und sonstigen Vermutungen gearbeitet.

      Welche Seite letztlich juristisch Recht hat, werden diejenigen klären, die dafür da sind und sich auskennen. Unerträglich finde ich die offensichtliche Rechthaberei vieler Kommentatoren und die damit verbundenen immer wiederkehrenden üblen Vorwürfe denjenigen gegenüber, die hier nach bestem Wissen und Gewissen für eine Sache eintreten und sich dafür auch noch (wie es ja sein muss) der öffentlichen Diskussion aussetzen.

    • Augenstein
      1. Juni 2015 um 19:33

      Spekulation… … ist genauso Ihre Behauptung, dass es keine Mehrheit geben würde. Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass die “Mehrheit” erst mal eine schweigende ist. Das ist auch bei Wahlen so und war letztes Jahr hier bei den Gemeinderatswahlen ebenso!
      Aber innerhalb zwei Wochen 869 gültige Unterschriften zu sammeln ist auch eine Hausnummer, die etwas aussagt. Da können Sie noch so viel kleinreden. Wäre es zu einem regulären Bürgerbegehren gekommen, sähe diese Zahl sehr deutlich anders aus. Und weil der Bürgermeister das mit Sicherheit auch so gesehen hat, hat er das Problem auf, zunächst mal, “elegante” Art umgangen!
      Ein Teil der Gegner hat sich bereits artikuliert – nämlich durch die Unterschrift!

      Der derzeitige Umgang mit dem Bürgerbegehren durch die Gemeinde ist derzeit bei der Rechtsaufsicht vorliegend. Also warten Sie erst mal ab, wie das weiter geht.

      Ich bewerfe hier keine Befürworter der WKA mit Schmutz, muß mir aber von div. Anonymen immer wieder Beschuldigungen und Beleidigungen gefallen lassen. Das man da auch mal zurückkeilt, sollte Sie nicht verwundern. Die WKA-Befürworter haben sicher ihre Gründe, die es zu respektieren gilt.

      Aber mir hat sich in den letzten Wochen doch sehr der Verdacht aufgedrängt, dass viele Befürworter, bis in den Gemeinderat hinein, überhaupt nicht wissen, wofür sie da eigentlich entschieden haben. Ganz einfach deshalb, weil sie sich gar nicht die Mühe gemacht haben, die Sache zu hinterfragen. Hier wird nur schwadroniert, dass die Energiewende alternativlos ist und deshalb auch Windräder her müssen. Was Merkel sagt, ist ja grundsätzlich alternativlos und MUSS deshalb gut sein. Oder?
      Nein, muß es nicht. Und Windräder in einer windschwachen Gegend sind ungefähr so schlau und sinnvoll wie die berühmten Ananas in Grönland!

    • Unterberger
      1. Juni 2015 um 19:52

      Recht haben sie, Augenstein. Auch meine Ansicht ist Spekulation. Ich wollte auch nur ausdrücken, dass hier meiner Ansicht nach mehr spekuliert als bewiesen wird. Und die zuständigen Stellen müssen dann einfach klären, was jetzt rechtens ist und was nicht. Und das werden sie. Darin besteht mein Vertrauen. Andererseits sind halt irgendwann alle spekulativen Argumente in einem solchen Blog ausgetauscht.

      Für seine Meinung sollte sich niemand schämen und schon gar nicht angegriffen werden. Insofern gilt das, was ich im vorherigen Kommentar gesagt habe, für alle. Egal ob pro oder contra. Leider ist es eine Tendenz, Andersmeindende persönlich zu diffamieren, egal woher man seine Meinung hat und ob man sich auskennt. Das ist so und das kann man immer wieder nachlesen.

      Sie sind mir in diesem Blog als sehr angenehmer Diskutant aufgefallen und Sie meine ich mit Sicherheit nicht als einen, der andere diffamiert. Sie vertreten wie viele andere auch Ihre berechtige Meinung. Das finde ich gut. Auch wenn ich eine andere Meinung habe.

    • Augenstein
      1. Juni 2015 um 20:52

      Ihre Meinung gestehe ich Ihnen auch gerne zu und respektiere sie. Es geht mir bei dieser ganzen Geschichte um Überzeugung. Und in diesen ganzen Blogs und Kommentaren hat es kein Befürworter geschafft, mich zu überzeugen, das Windräder generell die richtige Lösung für das Energieproblem sind. Und erst recht habe ich bis heute kein mich überzeugendes Argument gehört, warum es hier in Berg die richtige Lösung sein soll. Nicht EIN gutes Argument wurde mir aufgezeigt!
      Und nur, weil es als politische Direktive halt sein muß ist so ziemlich das dümmste Argument überhaupt.

      Ich habe bis vor einem Jahr Windenergie überhaupt nicht in Frage gestellt, weil ich der Überzeugung war, dass sie gut ist. Einfach so, ohne nachzudenken!
      Dann hat mir ein Freund, der auf den Shetland Inseln lebt und dort sehr viel mit Windenergie zu tun hat, mit Zahlen die Augen geöffnet. Und seitdem WEISS ich, dass diese Windparks zum größten Teil Rohrkrepierer sind. Und hier in Berg wird das leider auch so kommen. Nur – dann stehen 4 so umweltzerstörende und – verschandelnde Riesentürme hier rum und ich kann mir jetzt schon sehr gut die Ausreden und Entschuldigungen vorstellen, die es dann von allen Seiten zu hören geben wird! Und von wegen Rückbau! Wer baut den Waldboden dort wieder zurück? Wer wird die Schäden an Umwelt und Bevölkerung wieder rückgängig machen?

  14. Margot Stieglmeier
    1. Juni 2015 um 14:20

    Nimby mein nimby ist weg, konnten sie die aussagen auch niicht auf die richtigkeit prüßfen