Haben Sie es schon bemerkt … dieses nächtliche Gefühl von Freiheit und Abenteuer? Seit Beginn der Woche ist – pünktlich zum Beginn der Fastenzeit, aber ohne dass sonderlich viel darüber geredet wurde – die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Nachdem der Inzidenzwert seit über 7 Tagen unter 100 lag, fiel im Landkreis, aber auch in München und Umgebung die erste von vielen Corona-Beschränkungen. Nur in einigen Landkreisen – vor allem in der Nähe der Grenzen – gilt noch eine reduzierte nächtliche Begrenzung zwischen 22 und 5 Uhr.
Nur in den roten Landkreisen gilt das nächtliche Ausgangsverbot noch
Orte die man nach 21 Uhr gemeinsam besuchen kann, gibt es jedoch weiterhin nicht. Weiterhin gilt allgemein: “Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren möglich.“