Verfassung versus Landesvater

Wie die Zeitungen heute melden, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass Windräder nicht prinzipiell gegen den Landschaftsschutz verstoßen. Nötig wurde die Entscheidung nach einigen Popularklagen aus dem Starnberger Raum. Die Berger Windkraftpläne in den Wadlhauser Gräben waren u.a. der Auslöser der Klagen gewesen.

Um herauszufinden, ob – entgegen der Dienstanweisung des Landesvaters – in Berg Windkraftanlagen genehmigt werden könnten, hat die QUH eine Anfrage an das Landratsamt gestellt:

“Sehr geehrter Landrat Roth,

nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes und der Dienstanweisung des “Landesvaters” stellt sich aktuell die Frage, wie das Landratsamt auf eine Anfrage aus Berg zur Genehmigung von Windrädern in den Wadlhauser Gräben reagieren würde. Wie Sie wissen, wird in unserer Gemeinde seit geraumer Zeit das Windparkprojekt vorangetrieben. Wie also würden oder müßten Sie nach heutiger Rechtslage entscheiden?

Ihre QUH”

Kommentieren (10)

  1. MBE
    2. Oktober 2013 um 11:32

    Weisung der Staatsregierung vom 30..08.2013 gilt nach wie vor Dass jetzt erst die Koalitionsverhandlungen stattfinden müssen, bei denen die 10H Initiative natürlich Teil der Verhandlungen ist, ist doch vollkommen klar.
    Die Weisung bis zur gesetzlichen Verankerung nichts mehr zu genehmigen, wo 10H nicht eingehalten wird gilt nach wie vor. Mit derselben Rechtskraft wie der Winderlass.
    Dass das Verfassungsgericht sagt, dass Windräder Landschaftsschutzgebiete nicht beeinträchtigen, weil es sonst keine Windräder geben wird, ist ja vollkommen idiotisch. Dann setz ich doch die Grenzwerte für radioaktive Lebensmittel runter, weil ich sonst kein Sushi mehr aus Japan einführen kann.
    Oder ich setze die Promillegrenze hoch , damit ich von der Wiesn mit dem Auto heimfahren kann.
    Der Zweck heiligt die Mittel, oder was?
    Wieso muss das Verfassunggericht eigentlich darauf achten, dass Windräder gebaut werden, egal welchen Nutzen/Schaden sie verursachen?
    Haben wir noch Gewaltenteilung, oder kuschen die Gerichte vor der Politik, die von Lobbyisten in die Zange genommen werden?
    Das ist schon erstaunlich.
    Auf alle Fälle ändert das Urteil nichts an der Weisung der Staatsregierung und die Regelung wird kommen.
    Wenn Berg das nicht abwarten kann, würde ich gern nochmals die Rgumente für die Wadlhauser Gräben als Windparkstandort hören.
    Ich bin sehr gespannt auf den 10.10.13.

  2. MBE
    2. Oktober 2013 um 14:52

    Die Popularklage bezügl. der Wadlhauser Gräben ist noch nicht entschieden. Es wurden lediglich 3 Gebiete westlich des Starnberger Sees abgewiesen.
    Schaumamal, was passiert. Als Investor würde ich jedenfalls die Risiken nicht eingehen.
    Als Projektant, Gutachter, Netzbetreiber usw. ist mir das allerdings scheissegal, was nach dem Bau passiert. Die Wartungsverträge sind ja dann geschlossen und die Honorare ausgezahlt.

    • gast
      3. Oktober 2013 um 20:40

      Hallo MBE Warum sollte bzgl. der Popularklage in Sachen Wadlhauser Gräben denn anders geurteilt werden? Gleiche Klage, gleiches Urteil. Auch wenn ich mir für unsere Landschaftsschutzgebiete etwas anderes wünschen würde, denke ich, dass dieses Urteil für alle weiteren, ähnlich gelagerten Klagen richtungsweisend sein wird.

      Auch ich finde eine Begründung der Art “Windkraftanlagen stören nicht, weil ansonsten keine gebaut werden könnten” etwas seltsam, aber nun ist es mal so, das Gericht hat so entschieden, das muß man als Freund unserer Bayerischen Landschaft wohl zähneknirschend, aber sportlich hinnehmen. Wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf hoher See…

      Fragt sich nur, was zukünftig sonst noch mit der gleichen Begründung in Landschaftsschutzgebiete gestellt werden kann. Etwa Großkraftwerke, wenn erkannt wird, dass die Windkraft bei uns nicht funktioniert? Oder wie wäre es mit einem dringend benötigten Industriegebiet, sollte man außerhalb des Landschaftsschutzgebietes keinen Platz dafür finden? Offenbar muß für “alternativlose” Vorhaben der Landschaftsschutz hinten anstehen.

      Ich hätte es besser gefunden, wenn das Gericht dahingehend geurteilt hätte, dass für derartige Großprojekte der Landschaftsschutz für das entsprechende Gebiet aufgehoben werden müßte.

      Aber es ist nun mal, wie es ist. Ich sehe das Urteil sportlich und glaube, dass angesichts der äußerst fraglichen Wirtschaftlichkeit (auch ohne den drohenden Abschaltungen aufgrund von Vogelbrut und Fledermausflug) sowieso kein Investor so dämlich ist, bei uns in ein Windrad zu investieren.

      Bzgl. der Info-Veranstaltung:
      Mich interessieren Herrn Monn’s Gründe für einen Windpark übrigens auch sehr, befürchte aber, wieder mal keinerlei belastbare Aussagen oder gar Wirtschaftlichkeitsberechnungen, sondern ausschließlich die üblichen Plattitüden zu Gehör zu bekommen. Wie denn auch? Ersteres gibt es nicht.

      Wer möchte, kann am 10.10. ja mal “Bullshit Bingo” (sorry) spielen.
      Hierbei macht man sich eine Liste aus Plattitüden und sonstigem verbalem Unsinn und streicht dann im Laufe der Veranstaltung alles ab, was von den Rednern genannt wurde.

      Eine heiße Liste basierend auf der letzten Info-Veranstaltung:

      “Wir brauchen die Windkraft für die Energiewende”
      “Der Landkreis/Berg braucht die Energiewende”
      “Bayern braucht die Windkraft/1500 Windräder”
      “Wo soll der Strom denn sonst herkommen?”
      “Wollt Ihr alle (die Gegner) Kerzen aufstellen?”
      “Sie alle wollen Ihre Weihnachtsbeleuchtung haben”
      “Wir schützen Sie alle, auch unsere Nachbargemeinden”

      und das beste von allem:
      “In 500 Metern Entfernung werden Sie den Infraschall gar nicht mehr hören”

      Ich freue mich schon auf weitere, derart fundierte Auskünfte am 10.10.

    • gast
      4. Oktober 2013 um 19:27

      FOCUS: WKA verwüsten Natur Lesen Sie den letzten Focus:
      http://www.windwahn.de/images/stories/PDF/FOCUS%2039-23.09.13.pdf

      Interessant, dass nun sogar die ersten Grünen rebellieren. Übrigens: Die Aussage von Frau Lemke, Menschen kämen extra in den Wald, um Windräder zu bestaunen, habe ich identisch vor etwa zwei Jahren auch von Herrn Monn gehört. Er sprach damals als Gast in einer Veranstaltung der BI zum Schutz der Wadlhauser Gräben. Er frohlockte von Menschenmassen, die von weit her zu den Berger Windrädern pilgern werden und von Berg als einem Musterort regenerativer Energieerzeugung. In manchen Visionen unterscheiden sich Schwarz und Grün offenbar doch nicht so stark?

    • QUH-Gast
      6. Oktober 2013 um 15:19

      Na klar… … werden Millionen und aber Millionen nach Berg pilgern, um diese tollen Wunderwerke zu bestaunen! Das setzt aber halt voraus, dass nicht ein Kilometer weiter die nächsten Wunderwerke stehen und zwei Kilometer weiter wieder welche und und und … Dann wird die ganze Sache nämlich ätzend, und man wird lieber dahin fahren, wo man sich diesen Scheiß nicht anschauen muß: z.B. nach Apulien, wo gegenwärtig die ersten Windräder wegen offensichtlicher Umweltverschandelung wieder abgebaut werden!

  3. MBE
    12. November 2013 um 8:35

    Abstände sind Teil des Koalitionsvertrages Wie angekündigt ist die Bundesinitiative nicht mehr notwendig, weil die Möglichkeit für die Länder eigene Abtandsregelungen fest zu legen im Koalitionsvertag stehen wird. Zusammen mit der immer noch gültigen Weisung der Staatsregierung sich jetzt schon an 10 H zu halten sollten sich die Landratsämter daran halten und keine Genehmigungen mehr erteilen.
    Herr Monn hatte blind die Aussagen des bayerischen Genossenschaftverband übernommen. Der “Rohrkrepierer” wird ihm um die Ohren fliegen.
    Die Förderung wird radikal sinken. Das EEG wird seitens der EU eventuell soga komplett gekippt werden. Wir haben jetzt leider das 2. Jahr mit einer CO2 Steigerung, die auch durch das unsägliche EEG gefordert wurde.
    So langsam sollte es wirklich zu jedem durchgedrungen sein, wie hier die tatsächlichen Zusammenhänge sind und dass bei Windradparks in Wäldern in Schwachwindgebieten die Nachteile in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.
    Wer jetzt immer noch an der Realisierung dieses Wahnsinns festhält, wird die Konsequenzen voll tragen. Also wartet einfach ab, was passieren wird.
    Das Windrad in Aufkirchen ist in jedem Fall verhindert.
    Kein Investor wird sich in der Situation auf Investitionsschutz berufen können. Das “närrische” Gutachten wird nicht vor naturschutzrechtlicher Stillegung schützen. Und das windige Gutachten wird auch nicht das halten was versprochen wird.

    • MBE
      12. November 2013 um 14:51

      Seehofer live im Landtag: 10H kommt! gerade live im Bayerischen Landtag nochmals explizit bestätigt.
      “Öffnungsklausel ist Teil des Koalitionsvertrages.”

  4. QUH-Gast
    12. November 2013 um 13:25

    Das macht nichts! Wer Windräder will, bekommt auch Windräder!
    Und wenn die Gutachten nun nicht mehr passen, weiß die Gemeindverwaltung auch schon den passenden Ausweg, getreu dem Motto: “Legt man ein paar Scheine drauf, dann laufen sie schon schneller”

    • QUH-Gast
      12. November 2013 um 14:43

      “Schildberger” Wie einst die Schildbürger versuchten, das Sonnenlicht in Säcken einzufangen, um ihre Stadt zu erleuchten, so wollten die “Schildberger” den Wind in Säcken zu ihren Windmühlen tragen, um die so dringend ersehnten Profite für einige wenige zu beschaffen.

      Man muss auch wissen und anerkennen , wenn man verloren hat.

  5. aviator
    12. November 2013 um 14:56

    Die Realität holt eben doch jeden ein …. Windkraftanlagen und Solarpanels sind in Deutschland nur aufgrund der hohen Subventionierung durch die Stromverbraucher überhaupt an der Rentabilitätsgrenze zu betreiben. Die einzigen wirklichen Gewinner an diesem Unsinn sind die finanzierenden Banken. Volkswirtschaftlich sind diese Anlagen ein Desaster, in physikalischer Hinsicht ein Schildbürgerstreich.

    Werden die aberwitzigen Subventionen (EEG) gegen den erbitterten Widerstand der Ökostromlobby auch nur geringfügig gekürzt, bricht das ganze “Erneuerbare Energien”-Luftschloß sofort in sich zusammen. Möglicherweise haben die Politiker jetzt doch erkannt, daß sie schnellstmöglich die Notbremse ziehen und diese Situation herbeiführen müssen:

    “Die Unterhändler von Union und SPD einigten sich darauf, dass es bei Windrädern an Land gerade im Norden und Nordosten deutliche Kürzungen der Stromförderung geben soll. Bundesweit sollen nur noch an „guten Standorten“ Anlagen errichtet werden.”:

    http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/koalitionsgespraeche-union-und-spd-einigen-sich-auf-energiewende-reformpaket-12656965.html