Maskenball

Nachdem wir gestern in der Gemeinderatssitzung akustisch nicht alle Details zur Maskenvergabe an besonders bedürftige Personen und pflegende Angehörige verstanden hatten, klärte uns Bürgermeister Steigenberger freundlicherweise noch einmal auf, ebenso wie GR Fuchsenberger, die in einem Kommentar die Verlautbarung des Landratsamts anhängte. Danke!

FFP2

Besonders bedürftige Personen (Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen, Sozialhilfeempfänger*innen, Asylbewerber*innen) bekommen jeweils fünf Masken auf dem Postweg zugestellt. Obdachlose bekommen die Masken von der Caritas, Fachstelle für Menschen ohne festen Wohnsitz, ausgehändigt. Wer keine Sozialleistung bezieht, aber dennoch nur über ein geringes Einkommen verfügt, bekommt Masken über die Tafeln. Die Gemeinde Berg will aus den Mitteln der Weihnachtsaktion noch Masken beschaffen, die bei Bedarf – über die fünf zugesandten Masken hinaus – im Rathaus abgeholt werden können, allerdings soll natürlich kein Handel damit getrieben werden.

Pflegende Angehörige können ab 22.1. ebenfalls Masken abholen. Sie müssen jedoch die Bezugsberechtigung mit einem Schreiben der Pflegekasse nachweisen, in dem der Pflegegrad der betreuten Person festgestellt wird. Für alle 14 Landkreisgemeinden stehen insgesamt 10.400 Masken zur Verfügung.

FFP2-Masken können bei richtiger Handhabung auch mehrfach verwendet werden. Wir stellen hier eine Handreichung des Teams „Wiederverwendung von FFP2-Masken“ – bestehend aus Virologen, Mikrobiologen, Hygienikern, Chemikern, Physikern, Gesundheitsökonomen und Designern der FH Münster und WWU Münster als pdf zum Download ein: Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch