Kitas, Villen, Masken – Die erste Gemeinderatssitzung des Jahres 2021

Mit beeindruckender Konzentration hat der Berger Gemeinderat gestern in gut 1 1/2 Stunden eine 16 Punkte umfassende Sitzung abgehalten, in der viele weise und auch einige strittige Entscheidungen gefällt wurden. Ganz bis zum Beginn der Ausgangssperre hatte man es nicht geschafft, aber fast.

Das Schlimmste am Anfang. BGM Steigenberger berichtete über die dramatische Lage im katholischen Kindergarten von Aufkirchen, wo wegen Personalmangels der Betrieb nicht mehr zur Gänze aufrecht erhalten werden kann. Von den fünf dort arbeitenden Kolleginnen fehlen drei. Mit Hilfe einer Springerin kann zumindest der Betrieb für die Vorschulkinder eingeschränkt weiterlaufen – statt drei gibt es jetzt nur noch zwei Gruppen, und nur in einer der beiden können die Vorschulkinder uneingeschränkt in den Kindergarten gehen. In der anderen Gruppe fehlen den Vorschulkindern zwei Tage im Monat. Der Bürgermeister hat persönlich aus seinem Etat eine Belohnung für denjenigen ausgelobt, der eine Arbeitskraft auch nur vermittelt. “Ohne Personal gibt es keine Kinderbetreuung!“, beklagte er die missliche Lage: “Da hilft auch kein Gesetzesanspruch.” Auch gute Nachrichten gibt es: Die Großtagespflege in der Postgasse wird am 1.2.21 eröffnen und kann noch Kinder aufnehmen.

Hier wurde renoviert, sodass im Februar hier eine Großtagespflege eröffnen kann: die Postgasse 5 im Sommer

Gerade für uns QÜHE war es im Ratssaal extrem kalt (die offene Tür befindet sich direkt hinter uns) und unter den FFP2 Masken waren auch nicht alle Wortmeldungen gut hörbar. Genau haben wir also nicht verstanden, wieviel der ab dieser Woche nötigen FFP2-Masken wann an wen verschickt werden. 5 an Sozialhilfeempfänger? Und mehrere Tausend dann Ende Februar? Die Preise für Masken in der Gemeinde im freien Verkauf liegen im Moment in den verschiedenen Geschäften zwischen 1 und 5 €. Nur allein in der Landschaft draußen braucht man derzeit keine:

Nein, dieses Bild hat nichts mit der gestrigen Sitzung gestern zu tun, sondern nur mit der Schönheit der Welt darum herum … (und nach diesem kurzen Durchschnaufer schalten wir zurück zu unserem Protokoll)

Eine Absage: Das Wahlkampfversprechen des Bürgermeisters, die verstärkte Bürgerbeteiligung, kann wegen der Pandemie nicht wie geplant morgen mit einer Auftaktveranstaltung im Vereinsheim Aufkirchen beginnen. Derzeit ist für den 11.2. zumindest eine Online-Veranstaltung geplant.

Zur Tagesordnung: Vorgezogen wurde – um die Zuschauer nicht unnötig warten zu lassen – die Entscheidung über die Erschließungsgebühren für die Etztalstraße, die seit über 12 Jahren die Gemeinde beschäftigt. Im Vorfeld der Sitzung hatten einige der Anwohner noch einmal heftig mit rechtlichen Schritten (auch gegen einzelne Personen) gedroht. Geduldig verlas der leitende Beamte Herr Fiedler – so wie “mit dem Anwaltsbüro abgeklärt” – dann viele Paragraphen vor. Fazit: “Die Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB sind erfüllt.” Das heißt: Mit 4 Gegenstimmen von den Grünen & Teilen der CSU stimmte der Rat mehrheitlich dafür, dass – so wie laut Gesetz bei allen Bewohnern in Berg – in der Hauptsache die Anwohner für eine Ersterschließung einer Straße zu zahlen haben … und nicht alle Steuerzahler.

Dann die Bausachen, die es heute in sich hatten. Wir beginnen im schönen Leoni. Dort hatte eine Münchner Unternehmerin bekanntermaßen einen 2-stelligen Millionenbetrag dafür gezahlt (und geklagt), damit sie allein und nicht das schnöde Volk ein 1463qm großes Grundstück am See benutzen (und bebauen) kann.

Der Sonnenuntergang gehört mir … niemandem sonst: die wohl teuerste Immobilie der Gemeinde in Leoni 

Jetzt möchte die neue Grundstückeignerin dort bauen, … was ihr gutes Recht ist. Es existiert ein Bebauungsplan, der genau regelt, dass hier auf 200 qm Grundfläche ein Haus mit 6,30 m Wandhöhe errichtet werden darf. Ein erster Bauantrag, der hier ein Haus mit 303 qm und höherer Wandhöhe vorsah, wurde bereits von der Verwaltung intern abgelehnt, u.a. weil er Abgrabungen vorsah, die nicht erlaubt sind. Jetzt wurde der Bauantrag fast identisch wieder vorgelegt. An dem Entwurf (der unter anderem einen Porsche-Fahrstuhl bis 2 Stockwerke unter Seeniveau vorsieht) hatte sich allerdings nicht allzu viel geändert. Zwar stimmt nun die Wandhöhe. Aber die Abgrabungen sind plötzlich auf wundersame Weise nicht mehr nötig, was unsere Verwaltung zu einer feinen Formulierung veranlasst, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen:

Die Geländeveränderungen halten jetzt zwar die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein, jedoch wurde das Bestandsgelände nun deutlich anders dargestellt als noch in der Fassung vom Oktober 2020, weshalb hier davon ausgegangen werden muss, dass dies absichtlich geschehen ist.” –

Sprich: Das Grundstück wurde im neuen Plan einfach dem Haus angepasst. – Einstimmig abgelehnt wie ein anderer Antrag auf Befreiung in diesem wichtigen Bebauungsplan! … Und ebenso wie ein weiteres Bauvorhaben an der Maxstraße in Berg, wo die Abgrabungen und Aufschüttungen sogar noch viel größere Ausmaße angenommen hätten. Der Wind für Investoren in Berg bläst etwas härter.

Wegen des großen Siedlungsdrucks wurde deshalb auch eine Satzung erlassen, die – abweichend vom Freistaat – die Abstandsflächen zwischen Häusern in etwa so beibehält, wie das bisher war. Dieses Vorhaben hatte die Verwaltung viel Fleiß und Arbeit gekostet. Dem Bürgermeister ist ein “Stein vom Herzen gefallen”, dass die Satzung einstimmig beschlossen wurde. Ob sie einer rechtlichen Prüfung stand, hält wird sich weisen. “Es  kann sein, dass sie geändert werden muss, aber Hauptsache wir haben sie erlassen.”, freute sich BGM Rupert Steigenberger zu Recht.

Die einzige Baugenehmigung, die gestern durchging, war bei einem bereits bekannten Vorhaben in Sibichhausen: “Jetzt ham’s a Satteldach draufglegt“, kommentierte das Bauamt … somit fügt sich das Haus angeblich in die Umgebung ein. Abgenickt.

Das war noch lange nicht alles: Es ging es noch um die strittige Tiefgarage vom neuen Rathaus und um die neuen Wohnhäuser nebenan. Es ging um die vier “Notkommandanten bei den Berger Feuerwehren und und und …  und genau das ist unser Cliffhanger, denn all das erfahren Sie hier, sobald wir unter unseren Masken wieder nach Luft geschnappt haben.

 

Kommentieren (5)

  1. quh
    20. Januar 2021 um 9:27

    Ein Gast schickte uns folgenden Kommentar:

    Folgende Preise für FFP2-Masken habe ich in den letzten Tagen wahrgenommen:

    Apotheke Berg 2 Stück für 8,95 €, also 1 Stück für ca. 4,50 €
    Post in Berg, am Schalter 1 Stück für 2,90 €
    Apotheke Feldafing 1 Stück für 1,50 €
    Edeka Aufkirchen 1 Stück für 0,99 €
    Gasthof Post Aufkirchen 10 Stück für 15 €, also 1 Stück für 1,50 €

    Ich kann nicht sagen, ob alle Produkte wirklich vergleichbar sind in Qualität und Herkunft, sie werden aber alle als FFP2-Masken angeboten und sehen für den Laien gleich aus.

  2. Sissi Fuchsenberger
    20. Januar 2021 um 10:28

    Hier die Info des Landratsamts über die Verfügbarkeit von FFP2 Masken für Bedürftige

    Corona-Pandemie
    FFP2 Masken für Bedürftige

    Um den Infektionsschutz im öffentlichen Raum gerade dort zu verbessern, wo immer noch viele Menschen aufeinandertreffen, hat der Ministerrat am 12.01.2021 beschlossen, dass im ÖPNV und im Einzelhandel das Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske verpflichtend ist. Der Freistaat stellt für besonders Bedürftige Personen zunächst zweieinhalb Millionen FFP2-Masken zur Verfügung. Die Masken werden morgen im Landratsamt erwartet und von dort an die Betroffenen auf dem Postweg verschickt. Damit auch alle Bedürftigen erfasst werden, werden die Caritas für Wohnsitzlose und die örtlichen Tafeln bei der Erfassung und Verteilung einbezogen. Landrat Stefan Frey: „Masken mit höherer Schutzwirkung können mögliche Übertragungen bei Begegnungen im Alltag noch wirksamer verhindern. Sie müssen jedoch allen Bevölkerungsschichten gleichermaßen zugänglich sein. Wirksamer Gesundheitsschutz darf nicht am Geldbeutel scheitern.“

    Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln. Alle betroffenen Personen ab 15 Jahren erhalten zunächst fünf Schutzmasken.

    Leistungsbezieher von Sozialhilfe nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Leistungsbezieher von Asylbewerberleistungen und weitere Gruppen (z.B. Empfänger von Kriegsopferfürsorgeleistungen) erhalten ihre Masken per Post vom Landratsamt, Fachbereich Sozialwesen.

    Leistungsbezieher von SGB II-Leistungen („Hartz IV“) bekommen die Masken ebenfalls per Post zugesandt. Zuständig ist hier das Jobcenter Landkreis Starnberg.

    Obdachlose Menschen bekommen die Masken von der Caritas, Fachstelle für Menschen ohne festen Wohnsitz ausgehändigt.

    Über die örtlichen Tafeln werden die Menschen mit Masken versorgt, die keine der oben genannten Leistungen erhalten, aber dennoch über ein zu geringes Einkommen verfügen, um sich die Masken selbst zu beschaffen.

  3. Karl Morasch Etztal
    20. Januar 2021 um 11:11

    Erschließungsgebühren für die Etztalstraßen:
    … in der Hauptsache die Anwohner ( 90 % ) für die Ersterschließung einer Straße zu zahlen haben … und nicht alle Steuerzahler.
    Information für ‘alle Steuerzahler’ :
    Sie können beruhigt sein, wenn ihr Wohngebiet, in dem Sie bereits über 60 Jahre oder länger wohnen, mit einer Straße von der Gemeinde ‘erschlossen’ werden sollte, müssen Sie nicht zahlen.
    Das zahlen ab dem 1.4.2021 alle Steuerzahler !
    Ob die Gemeinde die Gebühren im Etztal zu Recht erheben darf, wird vor Gericht entschieden.
    Karl Morasch

  4. Gast
    20. Januar 2021 um 11:23

    Etztalstraße: Wenn die CSU so abstimmt, dann ist das halt so. Aber was ficht die GRÜNEN an, Kosten für die Ersterschließung einer Straße der Allgemeinheit aufbürden zu wollen?

  5. Karl Morasch
    22. Januar 2021 um 12:58

    Sehr geehrter anonymer QUH-Gast,
    die CSU (be)stimmt, und dann ist das halt so ? Sind Sie nur Sympathisant oder CSU-Mitglied ?
    Nicht eine Straße wird erschlossen, sondern ein Baugebiet. Die Erschließungssatzung der Gemeinde ist ohne Zweifel für NEUBAUGEBIETE vorgesehen und für diesen Fall auch angebracht.
    Im Etztal wohnen schon über 70 Jahren Berger Bürger; die Straße ist in alten Karten schon vor 1900 eingezeichnet. Straßenbeleuchtung, Wasserleitungen, Kanalisation und befahrbarer Straßenbelag sind seit über 60 Jahren vorhanden und wurden ganz normal genutzt.
    Vielleicht sind mehreren Ratsmitgliedern*Innen diese Details nicht bekannt.
    Sofern ihnen meine Information als nicht ausreichend erscheint, rufen Sie mich doch an.
    Karl Morasch