Ende der “Korrektur”

Herr S. aus Aufkirchen brachte es auf den Punkt: Er empfahl in seinem Schreiben an den neuen Abwasserverband “vor solchen Aktionen sich besser zu orientieren, besser zu recherchieren und in die Bauakten der Gemeinde zu schauen.” – Gemeint waren die Schreiben zur Ermittlung der “gerechten”, gesplitteten Abwassergebühr, die ein großer Teil der Berger letzten Monat bekommen haben. Heute endet offiziell die Frist zur “Korrektur” der in diesen Schreiben “ermittelten” Flächen. In den letzten Tagen häuften sich in der QUH-Zentrale noch einmal die Anfragen, wie man denn nun mit den verwirrenden und größtenteils falschen Formularen umgehen sollte.


Dankesschreiben an die QUH

Wer bis heute noch nicht herausgefunden hat, wie sein Wasser abgeleitet wird, hat weiterhin Zeit, Einspruch zu erheben. Der Vorsitzende des Verbandes, Herr Impelmann, schrieb der QUH auf Anfrage: “Wir haben keine Einspruchsfrist! Die Nichteinhaltung des jetzigen Termins 14. Oktober hat keinerlei rechtliche Folgen. Die Flächen können immer, sogar nach Erhalt der Bescheide im Frühjahr 2014, geändert werden.”

Auch im Tutzinger Gemeinderat regte sich Protest gegen die “nicht glückliche, mit wenig Vorbereitung gemachte” Aktion.

Die QUH berichtete unter anderem hier: /?p=1374/

… und protestierte hier: /?p=1357/

Der Abwasserverband reagierte so: /?p=1371/