Die etwas andere (10.) Sitzung des Gemeinderates

Eigentlich sollte es gestern gar keinen öffentlichen Sitzungsteil der Gemeinderatssitzung geben: der Bürgermeister hatte – wie in der letzten Sitzung öffentlich verkündet – zu einer nicht-öffentlichen Sondersitzung zur Rathausplanung eingeladen. Wie berichtet, hatte sich der Gemeinderat darauf verständigt, drei Grundstücke in die engere Wahl zu nehmen: http://quh-berg.de/aller-guten-standorte-sind-drei-1022556416/  

Neben einem Rathausumbau stehen zwei Grundstücke zur Auswahl: das Huberfeld (der bald geräumte “Gästezeltplatz”) und der Enzianweg am Ortsrand von Aufkirchen. Da die Grundstücke nicht alle in Gemeindehand sind, war die Sitzung nicht öffentlich.

Huberfeld oder Enzianweg? – Wohin mit dem Ding?

Über die nicht-öffentliche Sitzung dürfen wir natürlich nichts berichten, aber aus dem QUH-Artikel vom April zitieren: “Auf einer “angenehmen, fruchtbaren Veranstaltung” (BGM Monn) habe man sich auf diese drei Standorte verständigt. Es wurde ein Kriterienkatalog erarbeitet, aufgrund dessen diese Standorte beurteilt werden sollen, und es wurde ein Sachverständiger beauftragt, für diese Standorte Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen. Das – derzeit als Camp für Flüchtende genutzte – Grundstück am Kreisel war und ist der Favorit für einen Rathaushausneubau. Vermutlich würde es am Enzianweg billiger kommen – das Grundstück gehört der Gemeinde,.”

Weil es eine Sondersitzung war, gab es auch nicht die üblichen Frage- und Antwortspielchen der Gemeinderäte. Selbst GR Kalinke (QUH) schob seine wohlformulierte Anfrage zur Mückenplage auf. Öffentlich war allein der Beschluss zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans für Oberberg samt Veränderungssperre. Wegen der Großbauprojekte in der Villen- und Doppelhausgegend sah sich der Gemeinderat – einstimmig- dazu veranlasst, hier einen Bebauungsplan zu beschließen, dessen Ziel es ist, hier – entgegen den Bauanträgen mit 11-Parteien-Häusern – eine Bebauung mit Doppelhäusern und Häusern mit höchstens 2 Wohneinheiten vorzuschreiben.