Die Ausgangsbeschränkung – was darf ich denn eigentlich noch und was nicht?

Vielerorts klagte die Polizei über Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung. Vor allem bei schönem Wetter ließen sich viele Menschen irgendwo im Grünen oder am See zum Sonnenbaden nieder. In ganz Bayern wurden fast 9.000 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen festgestellt – offenbar ist nicht unbedingt der Wille zum Einhalten der Regelungen klein, sondern eher die Unsicherheit groß.

Gestern wurde die Ausgangsbeschränkung von Ministerpräsident Söder noch einmal verlängert – bis zum 19. April. Wir fassten die Regelungen für Sie noch einmal zusammen – denn nur, wenn die exponentiell ansteigende Ansteckungswelle verflacht werden kann, ist die medizinische Versorgung weiterhin gewährleistet. Und da sollten doch alle wissen, wie man die Verbreitung am besten verhindert.

No go: Die Spielplätze 

Hier die Antworten des Bayerischen Innenministeriums auf die häufigsten Fragen zur Ausgangsbeschränkung in gekürzter Form – mit wenigen Ergänzungen zu unserer Gemeinde:

Darf ich weiter Lebensmittel einkaufen? Ja, aber nur alleine. Je weniger Menschen im Supermarkt gleichzeitig aufeinandertreffen, desto besser. Wenn Sie es nicht alleine schaffen, weil Sie z.B. gehbehindert oder fortgeschrittenen Alters sind, darf Ihnen jemand beim Einkauf helfen bzw. für Sie einkaufen gehen. (In Berg gibt es in einigen Geschäften Aufkleber am Boden, die den richtigen Abstand anzeigen. Manche Läden lassen nicht mehr als ein oder zwei Menschen gleichzeitig in den Laden. Hamstern Sie bitte nicht. Sollten Sie Einkaufshilfe brauchen, vermitteln wir gerne zu den bei uns eingegangen Angeboten.)

Darf ich noch Fahrradfahren, allein im Park joggen oder allein spazieren gehen? Darf ich mit dem Auto dorthin fahren? Ja. Sport, Spazierengehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Halten Sie auch draußen Abstand.
Update (11.4.): Längere Aufenthalte im Freien (z.B. Picknicks im Park, längeres Verweilen auf Parkbänken usw.) sind nicht erlaubt! Gehen Sie möglichst zügig zurück in Ihre Wohnungen, nachdem Sie frische Luft geschnappt haben!. Nachdem es Beschwerden über die zu strenge Auslegung der Regeln gegeben hatte, hat Innenminister Herrmann ausdrücklich Aufenthalte auf einer Parkbank, z.B. zum Lesen oder Eisessens erlaubt – auch Sonnenbaden ist möglich, solange keine Gruppen gebildet werden und der vorgeschriebene Abstand eingehalten wird.
Es ist auch nicht erlaubt, mit dem PKW oder Motorrad private Spritztouren zu unternehmen.

Darf ich mich im Freien mit 2 bis 3 Freunden treffen, wenn wir Abstand halten? Nein, das ist leider derzeit nicht möglich – auch nicht zum Sonnenbaden, zum Picknick oder auf ein Bier.

Darf ich einen Ausflug an den See oder in die Berge machen? Unter dem Aspekt des Gemeinwohls möchten wir Sie bitten, zu Hause zu bleiben bzw. Bewegung an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, am Wochenende Ausflüge in die Berge zu unternehmen. Denken Sie dabei auch an den Schutz der Einsatzkräfte. Bleiben Sie daheim! ((Auch die Wasserwacht hat darum gebeten, auf den Sport auf dem oder im See komplett zu verzichten: https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/landkreis-starnberg-bayern-wasserretter-fordern-in-zeiten-von-corona-runter-vom-see-13611860.html ))

Darf ich im Garten grillen? Der eigene Garten darf gemeinsam mit den eigenen Familienangehörigen aus dem eigenen Hausstand genutzt werden, auch zum Grillen. Grillpartys oder ein „nettes Beisammensein“ mit weiteren Personen im Garten u. ä. dürfen keinesfalls stattfinden. Nachbarn oder Freunde dürfen nicht eingeladen werden. Und bei der Unterhaltung z. B. über den Gartenzaun gilt: Der Abstand zu anderen Menschen soll 1,5 m betragen.

Ich muss zum Arzt, aber habe keinen Termin, weil die Telefone überlastet sind. Darf ich raus? Arztbesuche bleiben natürlich erlaubt. Bitte klären Sie aber vorher mit dem Arzt auf anderem Weg, z.B. per Mail, ab, ob ein persönlicher Besuch überhaupt nötig ist.

Darf ich Gassigehen mit dem Hund? Das ist möglich, allein oder auch mit anderen Haushaltsangehörigen, sofern keine Gruppe gebildet wird. Der Abstand zu anderen Menschen soll 1,5 m betragen.

Darf ich reiten? Ja. Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand.

Dürfen meine Kinder mit Kindern aus anderen Familien zusammen spielen? Nein. Auch wenn die Kinder wegen des Schulausfalls nun die meiste Zeit daheim verbringen, ist dies leider nicht möglich. Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstands sollen auf ein Minimum reduziert werden sollen. Dies gilt für alle Altersstufen.

Ich habe einen alten, alleinstehenden Nachbarn. Darf ich für den weiterhin zum Einkaufen gehen?
Der Einkauf von Lebensmitteln ist weiterhin erlaubt. Die Unterstützung von älteren Menschen beim Einkauf ist sogar erbeten. Erlaubt ist auch der Besuch bei Alten, Kranken und Menschen mit Behinderung, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, im privaten Bereich außerhalb von Altenheimen und Seniorenresidenzen. Für den Besuch bei älteren Menschen gilt aber generell, dass Besuche wegen der Ansteckungsgefahr auf ein absolutes Minimum zu beschränken sind.

Ist es sinnvoll, meine alten Eltern zu mir ins Haus/in die Wohnung zu holen?
Davon wird dringend abgeraten, da ältere Menschen durch eine Ansteckung mit dem Corona-Virus besonders gefährdet sind.

Kann ich meine Eltern besuchen fahren? Kann ich meine Großeltern besuchen? Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Daher sollte auch ein Besuch bei den Eltern sehr gut überlegt sein und ist nur angezeigt, wenn sie unterstützungsbedingt sind, weil sie etwa auf Hilfe beim Einkauf angewiesen sind. Verzichten Sie bitte auf „Kaffeekränzchen“ und nutzen Sie lieber das Telefon oder Skype, um in Kontakt zu bleiben.
Der Besuch bei älteren Menschen ist ein triftiger Grund, die eigene Wohnung zu verlassen, insbesondere wenn sie unterstützungsbedingt sind, weil sie etwa auf Hilfe beim Einkauf angewiesen. Für den Besuch bei älteren Menschen gilt generell, dass Besuche wegen der Ansteckungsgefahr auf ein absolutes Minimum zu beschränken sind.

Dürfen Handwerker zu mir kommen? Berufliche Tätigkeit ist erlaubt. Wenn zu Hause ein Notfall vorliegt, z. B. ein Wasserschaden, Heizungsausfall, eine kaputte Toilette, dann darf ein Handwerker kommen. Alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, sollten allerdings auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wo möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Darf meine Putzfrau in meine Wohnung zum Arbeiten kommen? Berufliche Tätigkeit ist erlaubt. Trotz dieser Erlaubnis sollten aber andere Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, nur in die Wohnung gelassen werden, wenn dies notwendig ist. Generell gilt: Alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, sollten allerdings auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Darf ich zu meinem Lebenspartner (nicht verheiratet)? Ja, dies ist durch die Regeln gedeckt, man darf zu seinem Lebenspartner. Besuche, und damit auch das gemeinsame Spazierengehen, sind erlaubt. Mit „Lebenspartner“ ist nicht die Rechtsform gemeint, sondern die Beziehung, unabhängig von der Rechtsform.

Darf ich zu Freunden nach Hause? Das ist leider nicht möglich. Man darf auch keine Freunde zu sich einladen oder sich gemeinsam zum Sport verabreden.

Darf ich Altglas zum Container bringen? Altglas in üblichen Mengen kann zum Container gebracht werden. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand. Auch hier sollten Sie sich fragen, ob die Entsorgung nicht auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.

Was passiert bei Verstößen? Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Wir haben diese Angaben in Auszügen von der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern übernommen. Sie finden sie hier: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php Sie finden dort noch ausführlichere Antworten und mehr Fragen sowie Links zu anderen relevanten Seiten.