Frau Münster hatte geladen und wir sind gerne gekommen. Wir, das waren circa 15 Personen mit dem Wunsch, dem Radverkehr bei uns mehr Raum zu geben. Neben Verwaltung, dem Radfahrerverband ADFC und der Polizei waren auch die STAdtradel Koordinatoren eingeladen – jetzt kommt nach dem Spaß die Arbeit.
Der Landkreis Starnberg ist Gründungsmitglied der “Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern – AGFK”. Dieser Verein wurde im Februar gegründet und der Landkreis hat das Ziel, als einer der ersten Landkreise die Zertifizierung als fahrradfreundliche Kommune zu erreichen. Parallel dazu ist beachsichtigt, die Gemeinden ins Boot zu holen und Hilfestellung für deren Beitritt anzubieten.
Die Zertifizierungskriterien umfassen Themen aus den Bereichen kommunalpolitische Zielsetzungen, Infrastruktur, Service, Förderung fahrradfreundlichen Klimas bis hin zur Förderung der Nahmobilität.
Die Vision: Radlland Bayern, ein Radverkehrshandbuch Radlland Bayern vom Innenministerium
Es war ein interessantes, sehr gut vorbereitetes Treffen. Es gab hitzige Debatten, viele Ideen, es wurden kurz- und langfristige Ziele angedacht, große und kleine Probleme diskutiert, Hausaufgaben wurden verteilt.
Nach 3 Stunden ist jeder erschöpft von dannen gezogen, wir treffen uns im September wieder. Falls jemand aus der Gemeinde Berg mitmachen möchte, bitte mail an die QUH.
Und was ist mit dem Berger Radweg (an dem es am Wochenende wirklich einen Unfall, zum Glück nur mit einer Schürfwunde gab)?
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Die Realität: unbehüteter Radfahrer nach der Berger Ortsdurchfahrt
Ich habe bei dem Treffen über unsere neue Ortdurchfahrt eine überraschende Variante gehört: Der Schutzstreifen wurde gelobt als bessere Variante zwischen “gar nix” für die Radler und zumindest einem Schutzraum. Dies wären die einzigen beiden Alternativen, nachdem die Gemeinde auf zwei Fußwegen, einem Parkstreifen und einem Bushäuschen bestanden hätte. Na ja, so gesehen stimmt das dann wohl.
Allerdings wurde zugegeben, dass auch die realisierte Variante bei den Ein- und Ausfahrten noch verändert werden müsse, mehr Radlsymbole aufgebracht gehören und die Breiten nachgemessen und ggf. auf 1,25 m / 1,50 m “lichte Breite” (= das schwarze zwischen Kopfstein und weißer Begrenzung) angepasst werden müssen. – Immerhin … wir bleiben dran.