Eigentlich hatten von dieser Sache alle genug, aber da die Mühlen der Juristerei langsam mahlen, kann es 3 Jahre dauern, bis Recht gesprochen wird.
Ein Berger Rechtsanwalt, der vor einiger Zeit unter anderem auch Verfahren gegen den QUH-Vorsitzenden angestrengt hatte, ist heute vor dem Amtsgericht in München wegen Beleidigung zu einer Strafe von 90 Tagessätzen à 65 € verurteilt worden. Landrat Roth (CSU) hatte gegen den ehemaligen Ortsvorsitzenden der CSU geklagt. Dieser habe den Juristen des Landratsamts beleidigt, der Beamten des Landratsamtes juristisch Zugang zum Großgrundstück auf der Maxhöhe verschafft hatte. V. ist damit vorbestraft, erst ab 91 Tagessätzen wird allerdings eine Strafe im Führungszeugnis vermerkt.
Auch der Vorgänger und Nachfolger im Amt des Berger CSU-Vorsitzenden, Andreas Hlavaty, hatte gegen den Rechtsanwalt in anderer Sache Anzeige erstattet. Nachdem der Angeklagte sich erst wortreich und lautstark verteidigt hatte, erging der Richterspruch in der ersten Sache; die zweite wurde dann fallengelassen (der Versuch, Andreas Hlavaty, angeblich “wegen Lachens” aus dem Gerichtssaal entfernen zu lassen, scheiterte).
Derselbe Anwalt hatte versucht, den QUH-Vorsitzenden im März 2010 wegen Beleidigung zu anzuzeigen. Dem hatte die Staatsanwaltschaft damals “keine Folge gegeben”. Vgl. unseren damaligen Artikel: /?p=3324/
Der Merkur berichtet über das heutige Urteil so:
http://www.merkur-online.de/lokales/starnberg/berg/zwei-jahre-nach-schwarzbau-suche-berg-genz-ex-anwalt-wegen-beleidigung-verurteilt-2796265.html