Wer soll was bezahlen?

Wie berichtet ( http://tinyurl.com/l72ras9 ) ist Berg – wie alle anderen Seegemeinden – dem neuen Abwasserverband Starnberger See beigetreten. Ein sinnvoller Schritt. Dem Verband werden ab nächsten Jahr alle Kanäle rund um den See überschrieben. Er wird dann auch die Abwassergebühren erheben (und erhöhen). Derzeit betragen sie in Berg 2,13 €/Kubikmeter. In ersten Hochrechnungen erwartete man von Verbandsseite aus (der Verband darf keinen Gewinn machen) eine Erhöhung auf ca. 2,70 €. Man versichert uns, die Erhöhung wäre sowieso gekommen.


Problem “Fremdwasser”

Derzeit stellt der Abwasserverband den Gemeinderäten sein Konzept vor. Manchmal passiert das in öffentlicher Sitzung – wie laut Presseberichten in Bernried. Manchmal in nicht-öffentlicher Sitzung – wie unlängst in Berg, was wenig verwundert, ist doch unser BM Monn der Vorsitzende des Verbandes. Im September ist eine große Pressekampagne geplant (wer zahlt eigentlich die?), mit der die Seebürger informiert werden sollen.

Spannend wird vor allem die Frage, wieviel Kosten auf den einzelnen Bürger sonst noch zukommen. Schon im letzten Jahr hieß es, dass es zusätzlich zur um ca. 25% erhöhten Abwassergebühr eine “Fremdwassergebühr” geben werde.

Zur Erinnerung: Als “Fremdwasser” bezeichnet man im Abwasserbereich das Regenwasser, das statt zu versickern – eigentlich widersinnig – über die Abwasserkanäle abgeführt wird (Info: http://www.av-sta-see.de/fremdwasser.htm ) und so das gemeinsame Klärwerk vor große Probleme stellt.


Der Feind der Kläranlagen

Wer sein Regenwasser also nicht auf seinem Grundstück versickern kann, muss zukünftig zusätzlich zahlen. Wie diese zweite Gebühr erhoben werden wird? Wer sie bezahlen muss? Wer – weil er sein Regenwassser ordentlich auf eigenem Grund versickert – davon verschont wird? Wie man sich gegen evtl. falsche Bescheide wehren kann? – All das ist derzeit (außer man ist Bernrieder) “nicht-öffentlich”. Im September sollen es die Bürger hoffentlich erfahren.

Kleiner, geheimer QUH-Tip vorab: Wer es nicht weiß, sollte sich schon einmal kundig machen, wie er auf seinem Grundstück eigentlich das Regenwasser wohin abführt.

Kommentieren (8)

  1. gast
    23. August 2013 um 13:07

    Zusatzgebühr Wie sieht es denn mit dem Regenwasser aus, das vom Hausdach über Dachrinnen in die Kanalisation eingeleitet wird? Dieses Wasser wird meines Wissens auch als “Fremdwasser” bezeichnet. Somit käme wohl kaum ein Hausbesitzer an einer wie auch immer gearteten Zusatzgebühr vorbei.

    Wieso wird dieses Thema in der Gemeinde Berg wieder mal in einer nichtöffentlichen Sitzung diskutiert? Warum ist der Gemeinderat nicht in der Lage, sich gegen den Bürgermeister aufzulehnen und eine öffentliche Diskussion zu fordern?

    • QUH-Gast
      23. August 2013 um 18:59

      Was für eine Frage! “Warum ist der Gemeinderat nicht in der Lage, sich gegen den Bürgermeister aufzulehnen und eine öffentliche Diskussion zu fordern?”

      Die Antwort liegt auf der Hand, wenn sich ansieht, wer im Gemeinderat ist. Einfach nachgucken und … wissen! (Das sind Leute, die auch WKAs wollen.)

    • Grundmann
      23. August 2013 um 20:01

      Fremdwassergebühr Hier noch ein paar Details, die Sie vielleicht interessieren:
      Die Gemeinden wurden vor einiger Zeit überflogen und die Hausdächer vermessen. Die Fremdwassergebühr ergibt sich aus der Dachfläche (?? €/qm).
      Sie werden wahrscheinloch im September einen Bescheid erhalten und sollten diesen genau prüfen.

      Alles weitere und die Gründe hierfür gibt es hoffentlich m September.

  2. AnneP
    24. August 2013 um 8:00

    Sickergrube Ich nehme doch an, dass Sickergruben der Häuser berücksichtigt werden und nicht einfach Zahlungsaufforderungen verschickt werden.

    • quh
      24. August 2013 um 8:31

      Ordentlich versickern @ Annep – Natürlich: wer sein “Fremdwasser” ordentlich versickert, bleibt von der neuen Gebühr natürlich verschont.

  3. jumbo
    24. August 2013 um 17:27

    Regenwasser im Abwasserkanal Liebe Gemeinderäte, war es bislang tatsächlich möglich, Regenwasser offiziell in den Abwasserkanal einzuleiten? Das wäre mir völlig neu, denn bei meinem Hausbau vor 10 Jahren musste ich Sickergruben nachweisen inklusive einem Sickerversuch eines Gutachters, der die notwendige Versickerungskapazität bescheinigt hat. Oder soll die Ableitung in den Abwasserkanal in Zukunft zulässig werden – bei entsprechender Gebühr?

    • quh
      24. August 2013 um 17:36

      Regenwasser Natürlich mußte jeder Bauherr nachweisen, dass er sein Regenwasser selbst versickert. Allerdings war dies theoretisch manchmal unmöglich und ist wohl auch in der Praxis nicht immer der Fall, was der immense Anstieg des Abwassers bei Regen belegt.

    • gast
      26. August 2013 um 11:41

      Regenwasser ist in der Kanalisation tatsächlich nicht zu unterschätzen. Bei unserer durchschnittlichen Niederschlagsmenge von etwa 1200mm/Jahr sind dies 1,2 Kubikmeter Regenwasser pro Quadratmeter und Jahr. Bei einer Dachfläche von 120 Quadratmetern sind das bereits 144 Kubikmeter pro Jahr. Das ist ein Wasserwürfel mit knapp 5,25m Seitenlänge (für das Dach eines mittelgroßen Hauses)! Für die Straßen möchte ich gar nicht ausrechnen, wieviel Wasser dort jedes Jahr über Gullys der Kanalisation zugeführt wird.

      Interessant wird es aber für Häuslebesitzer nicht nur, wenn es darum geht, wer ggf. wieviel Regenwasser von Dachflächen ins Kanalnetz einleitet, sondern auch, wenn es darum geht, ob die eigene, versiegelte Fläche (Hofeinfahrt, Stellplatz, Privatstraße, etc.) zu einer sickerfähigen Fläche oder aber zu einer öffentlichen, versiegelten Fläche mit Gullys abfällt. Im ersten Fall wird das abfließende Wasser wohl versickern (hierfür dürfte also keine Gebühr erhoben werden), im zweiten Fall wird das Wasser wohl über öffentliche Straßengullys in die Kanalisation eingeleitet, was wohl eine Gebühr nach sich ziehen wird.

      Viel Extra-Spaß dürfte sich einstellen, wenn die Fläche dann zu allem Überfluß noch in verschiedene Richtungen gekrümmt ist, und ein Teil des Wassers auf sickerfähiges Gebiet, der andere Teil jedoch in Richtung Gully abfließt.

      Wer hat eigentlich im Zweifelsfall die Nachweispflicht? Muß die Gemeinde nachweisen, dass von einem Grundstück Fremdwasser ins Kanalsystem gelangt oder muß im Streitfall jeder Grundbesitzer nachweisen, dass dem nicht so ist?