Stallpflicht für Hausgeflügel

Ab in den Stall! Eine Allgemeinverfügung dieses Inhalts hat das Landratsamt Starnberg am 22.11. für den gesamten Landkreis erlassen, nachdem das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine Stallpflicht vorgeschrieben. Was machen unsere Berger Hühner? Wir fragten Elke und Michael Friedinger, die ca. 600 Hühner in einem 3-Zonen-Kimastall halten und sich jetzt eigentlich um den Bau des geplanten neuen Kuhstalls kümmern wollten.

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Bei der Fütterung

QUH: Im Landkreis Starnberg wurde wegen der bei toten Wasservögeln nachgewiesenen Vogelgrippe eine generelle Stallpflicht für Hausgeflügel angeordnet. Wie sind eure Tiere denn untergebracht?
Elke und Michael Friedinger:  Bei uns sind die Hühner viel im Wintergarten. Der ist überdacht und mardersicher eingezäunt, da kann auch kein anderer Vogel rein. Die Tiere haben zusätzlich Futtermöhren und Bio-Luzerneballen zur Beschäftigung. Diese ist notwendig, damit sie nicht das Federpicken beginnen. Auf dem Bild oben haben sie gerade Körner bekommen.
QUH: Hat sich die Legeleistung dadurch verändert?
Elke und Michael Friedinger: Nein.
Löfflerhof Friedinger Hühnerstall
Im Stall
QUH: Ist der Konsum von Fleisch und Eiern für den Verbraucher wirklich ungefährlich?
Elke und Michael Friedinger: Der Vogelgrippevirus H5N8 ist nicht auf den Menschen übertragbar und daher auch nicht gefährlich. Er kann aber durch das Berühren toter Vögel, die an dem Virus gestorben sind, verschleppt werden.

Löfflerhof Friedinger Kuhstall

Die Bauarbeiten für den neuen Kuhstall

QUH: Vielen Dank für eure Ausführungen und gutes Vorankommen mit dem neuen Kuhstall!

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Starnberg finden Sie im Wortlaut hier auf dem Amtsblatt: https://lk-starnberg.de/media/custom/613_29244_1.PDF?1479884148