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  1. QUH-Gast
    16. November 2010 um 16:52

    By the way… die Entscheidung hatte nichts mit landwirtschaftlicher Privilegierung zu tun, sondern mit deutlich mangelnder Überzeugungskraft des Advokaten, dass man ohne polizeilichen Begleitschutz überhaupt je eine Chance gehabt hätte, die neue Sternwarte auf der Maxhöhe zu besichtigen.