Neues aus dem Gemeinderat: Die 5. Sitzung des Jahres 2019 – Teil 2

Das meistdiskutierte Thema der gestrigen Gemeinderatssitzung war der Bebauungsplan Nr. 100: “Herz-Jesu-Höhenrain”. Der Rat steht vor einer schwierigen Entscheidung: Wie will wer wohnen? Müssen wir umdenken? Was wollen wir? Ingenieur Johannes Voit stellte zwei Planungsvarianten für die Neubebauung des Höhenrainer Ortsrands vor.

Variante Einzelhaus

Die Variante Einzelhaus entspricht der Wohnform der umliegenden Ortsrandbebauung mit E+D oder E+1. in der Planung sind vier Häuschen mit einem Baufenster von ca. 90 qm vorgesehen, die Grundstücke haben zwischen 420 und 450 qm. Das größere Gebäude rechts könnte zwei Familien beherbergen. Insgesamt würde das 2700 qm große Grundstücke mit sechs Wohneinheiten bebaut.


Variante Geschosswohnungsbau

Die Variante Geschosswohnungsbau sieht einen Riegel mit 6-8 Wohnungen pro Geschoss vor. Aus Kostengründen wurde keine Tiefgarage eingeplant. “Städtebaulich wäre das eine Katastrophe”, so Planer Voit. Man solle lieber das alte Feuerwehrhaus für Geschosswohnungsbau nutzen, dort befinde ich in unmittelbarer Nähe auch schon das Gebäude des Verbands Wohnen.

Schon regte sich Widerstand. Robert Schmid (CSU) sprach sich gegen die Planung mit den Einfamilienhäusern aus. Harald Kalinke (QUH) meinte, die Gemeinde hätte mehr Bedarf an kleineren Wohneinheiten. Es gebe sicher auch Möglichkeiten, mehr Wohnungen mit weniger qm auf dem Grundstück zu planen als mit einem L-förmigen Riegel. Andreas Hlavaty (CSU) schloss sich ebenfalls an: “Der Baukörper ist sowieso der Feuerwehr untergeordnet. Das ist Bauplatzverschwendung, wenn hier nur sechs Wohneinheiten entstehen.” Auch Elke Grundmann (QUH) war für mehr Wohneinheiten.

Toni Galloth (SPD) konnte sich mit der Variante Geschosswohnungsbau abfinden, forderte aber mehr Grün. Florian Zeitler (BG) hingegen meinte, für das Ortsbild seien die EFH passender, kleine Häuser seien zudem ideal für junge Familien. Bgm. Monn gab zu bedenken, die Baufenster seien so klein, dass auch wegen der Abstandsflächen zwei Wohneinheiten bei 90 qm kaum zu realisieren seien. Er verstand zudem nicht, dass sich der Rat sonst gerne gegen eine zu große Verdichtung ausspreche, hier aber selbst eine dichtere Bebauung fordere. Werner Streitberger (SPD) sorgte sich eher um die optische Verträglichkeit des Feuerwehrhauses.

Lange wurde diskutiert, final entscheiden wollte sich auf Grundlage dieser Planung keiner. Bgm. Monn machte dem Hin und Her schließlich ein Ende und beantragte eine Ortsbesichtigung, die einstimmig beschlossen wurde.

Die Reise ging etwas entspannter weiter – nach Farchach.

Das Feuerwehrhaus in Farchach

Das Feuerwehrhaus soll nach rechts erweitert werden. Über einen Grundstückstausch mit dem Nachbarn ist das möglich, die Erweiterung muss aber im Bebauungsplan angepasst werden. Zudem wurde beim Nachbargebäude an der Nikolausstraße nicht berücksichtigt, dass das denkmalgeschützte Haus auf zwei Flurnummern steht, so dass das Maß der baulichen Nutzung separat hätte festgeschrieben werden müssen. Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 wurde einstimmig beschlossen.

Altbau, Neubau, Umnutzung 

Ebenfalls wurde die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für den Bereich “Nikolausstraße – Ecke Bachstraße” im beschleunigten Verfahren beschlossen. Für das Gebiet gibt es bereits zwei Bebauungspläne, in der das Grundstück, auf dem der längst aufgelassene Hof oben im Bild steht, als MD-Dorfgebiet gekennzeichnet ist. Für das Grundstück dahinter gab es damals bereits eine Baugenehmigung für ein Zweifamilienhaus. Um den Dorfcharakter mit landwirtschaftlichen Hofstellen zu erhalten, wurde damals die Nutzung als Dorf- und nicht als Wohngebiet festgelegt.

Nun wurde für das betreffende Grundstück ein Bauantrag eingereicht. Nach Einschätzung der Verwaltung ist eine landwirtschaftliche Nutzung in der Zukunft nicht realistisch. Aus Gründen der Gleichbehandlung soll nun einheitlich für alle dort befindlichen Grundstücke eine GRZ von 0,18 festgesetzt werden, um eine maßvolle Nachverdichtung zu garantieren, und das Gebiet soll zu einem Allgemeinen Wohngebiet WA werden. Mit zwei Gegenstimmen, denn GR Hlavaty und GR Steigenberger sahen die Möglichkeit einer Wohnbebauung auch in den alten Bebauungsplänen bereits enthalten.

Da beide Bebauungspläne noch nicht gelten, wurden der Bauantrag auf Genehmigung zur Renovierung und Umnutzung (Landwirtschaft zu Wohnen) der Hälfte des denkmalgeschützten Gebäudes sowie der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses an Stelle des leerstehenden Hofs zunächst abgelehnt.

 

Kommentieren (4)

  1. 21. Mai 2019 um 21:40

    Wie lange wollen wir in unserer Gemeinde ausschließlich EFH s bauen lassen, wenn es Bürger gibt, die schlichtweg nur eine Wohnung wollen, nur diese auch bezahlen können und auch weder Bock noch Zeit auf Garenarbeit haben.

  2. gast
    24. Mai 2019 um 13:01

    Warum will die Gemeinde denn schon wieder Wohnungen bauen, langt die Erfahrung aus Aufhausen nicht aus? Fast keine einzige Wohnung wurde damals an Einheimische verkauft mangels Interesse.

  3. Farchner
    28. Mai 2019 um 10:42

    Der “aufgelassene Hof” hat in Farchach auch einen Namen: “Der Schustermarx”
    Der Hausname geht wahrscheinlich auf den Marx Schmidtner, welcher 1574 auf dem Hof saß, zurück.
    Fast 300 Jahre lang war der Grundherr des Anwesens das Gotteshaus Farchach (1574-1848), weshalb es von 1600 bis 1700 auch der Sitz der Farchner Meßner war.
    An genau dieser Stelle steht bereits seit über 500 Jahren ein Hof, der den Einfall der Schweden 1632 (allein 8 Tote in Farchach), den zweiten Weltkrieg, Brände und Hochwasser des Farchenbachs überstanden hat…aber die Entscheidungen unseres Gemeinderats wird er wohl nicht mehr überstehen!
    Anstatt zu versuchen das Gebäude und somit das dörfliche Erscheinungsbild Farchachs zu erhalten, etwa durch die Genehmigung zur Renovierung des zugegeben schon etwas heruntergekommenen Hofs und die Möglichkeit einer Umnutzung der Landwirtschaftlichen Gebäudeteile zu Wohnraum, wird den Abrissbaggern auch noch der Weg geebnet. Nach dem Willen userer Lokalpolitiker soll es ein modernes Doppelhaus für zahlungskräftige Auswärtige ersetzen. Eine Entscheidung von just jenen, die sich sonst angeblich so für den Erhalt der historischen Ortskerne “stark” machen (https://quh-berg.de/eine-gemeinde-am-scheideweg/).
    Als Farchner blutet mir das Herz…

    • quh
      28. Mai 2019 um 16:10

      Es wurde überhaupt keine Renovierung und Umnutzung des aufgelassenen Hofs beantragt, sondern der Neubau eines Doppelhauses. Das wurde zunächst abgelehnt, wird aber wohl irgendwann genehmigungsfähig.