Investieren oder nicht?

Ab heute finden im Berger Rathaus die (obligatorischen) Beratungsgespräche, die interessierte Investoren für die Berger Windkrafträder führen müssen, statt. Unter der Telefonnummer Tel. 0 91 06 / 92 404-26 kann man Termine dafür vereinbaren. Zur Not ist auch eine telefonische Beratung samt Austausch schriftlicher Dokumente möglich.


Die QUH fragt nach: Wie viel Geld ist diese Anmeldung wert?

Die persönlichen Beratungen finden am 13., 14., 20., 21., 27. und 28. Februar von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Berger Rathaus statt. Bis zum 21. werden Interessenten aus den Gemeinden Berg, Schäftlarn, Icking, Münsing, der Stadt Starnberg und der Energiegenossenschaft Fünfseenland bevorzugt. Sollte dann noch Investitionsvolumen frei sein, wird der Kreis erst auf den Starnberger Landkreis und dann weiter erweitert.

Der Termin für die Einzahlung der Gelder ist der 15.3..

Die Fraktion der QUH hat sich noch einmal von einem unabhängigen Sachverständigen, dessen Job es ist, Beteiligungen für Windkraftanlagen aufzulegen, beraten lassen. Beim Treffen in der “Post” entschuldigte er sich, dass er leider “nur die Zahlen” gelesen hätte, von denen er aber beeindruckt war. Er zeigte sich erstaunt darüber, wie es in Berg gelungen sei, die Kosten für Kredite, Rückbau, Pacht und Bürgschaften derart gering zu halten. “Da sind inzwischen ganz andere Kosten üblich!”, erwiderte er auf Nachfragen der QUH.


“Ich habe leider nur die Zahlen gelesen!” – auf die kommt es aber an

“Wie konnte das funktionieren?”, fragte er die QUH neugierig. Die Begründung war einfach: Bisher hat die Gemeinde verhandelt und investiert, die – anders als jede Fondsgesellschaft – zunächst keine finanziellen Interessen hat, die früher als viele andere sich um Pachtverträge gekümmert hat und günstige Kredite verhandelt hat. Obendrein ist in Berg keine Fonds- oder andere Gesellschaft zwischengeschaltet, die selbst Gewinne einfahren will.

Wie beurteilt er die Gewinnprognosen von gut 5% p.a.? – Da seien die in der Branche üblichen Abschläge großzügig eingerechnet. Als kleinen Unsicherheitsfaktor schätzte unser Profi-Investor den Wald ein, über dem das Strömungsverhalten des Windes – anders als etwa in Schleswig-Holstein – schwerer zu kalkulieren sei. Allerdings seien die Anlagen hoch genug und – nach seiner Einschätzung – sei definitiv die richtige Anlage des richtigen Anbieters ausgewählt worden.

Auch vom Berger Geschäftsführer Hrn. Sing sei er nach dem Besuch der Informationsveranstaltungen überzeugt. Kleiner Wermutstropfen: In der Tat bewege sich die Vergütung seines Büros von “3% der Netto-Umsätze der Gesellschaft aus dem Stromverkauf (BAFIN S. 61) eher an der oberen Grenze. Da müsse man offenbar zahlen, dass man als kleine Gemeinde ohne zwischengeschaltete Fondsgesellschaft das Know-How einkaufen musste.

Unabdingbar für den Erfolg der Anlagen sei allerdings, dass zumindest 3 der 4 Anlagen – wie geplant und von der Herstellerfirma versprochen – noch dieses Jahr ans Netz gingen. – Auch deshalb sollte man als interessierter Investor baldmöglichst einen Termin vereinbaren. Die Zeit läuft.

Kommentieren (32)

  1. QUH-Gast
    13. Februar 2015 um 7:56

    Der unabhängige Sachverständige hat es verstanden ‘Er zeigte sich erstaunt darüber, wie es in Berg gelungen sei, die Kosten für Kredite, Rückbau, Pacht und Bürgschaften derart gering zu halten. “Da sind inzwischen ganz andere Kosten üblich!”, erwiderte er auf Nachfragen der QUH.`
    Klar, überall sind ganz andere Kosten üblich – nur hier nicht, aber hier ist es halt etwas anders.

    Besonders interessant die Vergütung des Planers und jetzigen Geschäftsführers, der so schlau war sein Salär an den Umsätzen festzumachen und nicht am Gewinn:
    ‘Kleiner Wermutstropfen: In der Tat bewege sich die Vergütung seines Büros von “3% der Netto-Umsätze der Gesellschaft aus dem Stromverkauf (BAFIN S. 61) eher an der oberen Grenze.’

    Und jetzt schnell investieren, damit schon in diesem Jahr gebaut und ans Netz gegangen werden kann, sodass die Herstellerfirma und die Planer ihr Jahresbudget erfüllen und Ihr Geld bekommen.

    Aufwachen: Ihr werdet auf den Arm genommen, vom ersten Tag an!

  2. gast
    13. Februar 2015 um 9:24

    Erstaunt von den Zahlen Bei den von Berg erwarteten mehr als 2000 Volllaststunden bin ich auch erstaunt…

    Insb. da so gut wie alle Anlagen um uns herum in den letzten Jahren weit darunter gelegen haben und der Windatlas für die Wadlhauser Gräben nur 1500-1550 vorhersagt.

  3. QUH-Gast
    13. Februar 2015 um 10:58

    Herr Sing ist überzeugend Keiner hat behauptet, dass Herr Sing nicht weiss was er tut oder nicht überzeugen kann.
    Er ist nicht ohne Grund von den SWM in die Selbständigkeit gewechselt.
    Herr Sing kann der Wind relativ egal sein, der Bürgerwind Berg GmbH & Co und ihren Gesellschaftern nicht.
    Falls nicht die geplanten 2038 Volllaststunden, sondern die in Bayern über alle Windparks bisher durchschnittlich erzielten 1500 Volllaststunden zutreffen, ergibt sich aus den Berechnungen und Zahlen des Prospektes:

    Geschäftsführergehalt plus Vergütung Komplementärin Herr Sing:
    Statt 1.726 Mio Euro ergeben sich dann NUR 1,253 Mio für Herrn Sing.

    Ergebnis Windpark:
    Statt eines Gewinnes 6,2 Mio Euro erzielt der Windpark einen

    Verlust von 5,2 Mio!!!!
    (Diff ca.11,4 Mio Euro)

    Da Herr Sing ja nicht nur in Berg, sondern bei vielen Projekten engagiert ist, trifft in das nicht wirklich hart.
    Er verdient ja „eigentlich“ mit Planungen, Baubegleitung, Projektierung, Vermittlungsgebühren, Beteiligungen an sehr guten Standorten, usw.
    Zusätzlich ist er ja bei vielen Projekten involviert und wird sein Geschäftsmodell die nächsten 20 Jahre weiter vorantreiben.

    Details:
    Berechnungen auf Basis der im Prospekt veröffentlichten Berechnungen und Zahlen.

    2038
    Bei durchschnittlich 2038 Volllaststunden auf die 20 Jahre:
    Geschäftsführergehalt: 48.930 Euro pro Jahr mit 2 % vertraglich festgelegter Steigerung
    = 1.570.768 Euro plus
    Vergütung Komplementärin laut Prospekt:
    = 155.164 Euro

    = 1.725.932 Euro
    plus zusätzliche Aufwandsentschädigung für Komplementärin,
    wenn der Vorschuss verbraucht ist nach Zeit und Beleg
    plus Planungskosten
    plus Baubegleitung, Projektierung
    plus die Kosten der letzten Jahre

    Gewinn des Windparks nach Prospekt! = 6,2 Mio Euro

    1500
    Bei den progostizierten 1500 Vollaststunden ergibt sich:
    Geschäftsführergehalt:
    = 1.097.936 Euro
    Vergütung Komplementärin laut Prospekt:
    = 155.164 Euro

    = 1.253.100 euro
    plus zusätzliche Aufwandsentschädigung für Komplementärin,
    wenn der Vorschuss verbraucht ist nach Zeit und Beleg
    plus Planungskosten
    plus Baubegleitung, Projektierung
    plus die Kosten der letzten Jahre

    Verlust des Windparks = 5,2 Mio Euro

    • QUH-Gast
      13. Februar 2015 um 12:47

      Bravo Bürger Alle hin und Beteiligen
      1. für Herrn Sing
      2. für Herrn Monn, der nach seiner Amtszeit ebenfalls eine Posten
      Für ca 80000 € p.a. Bekommt.
      3. für einen negativen Haushalt der Gemeinde Berg für die nächsten 20 Jahre
      Und
      4. für die Verschandelung eurer Heimat vor eurer Haustür .

      Das will man mehr??

    • QUH-Gast
      13. Februar 2015 um 19:46

      Hat hier jemand nachgerechnet? Wenn wie von der Quh geschrieben, schon eine geringe Subventionsänderung von 2015 auf 2016 einen enormen Effekt auf die Wirtschaftlichkeit hat, zeigt das doch wie eng es ist.
      Der Prospekt geht von 20 Jahren gleicher erhöhter Anschubsubvention aus. Die bekommt man doch nur, wenn man weniger Wind hat als ein Referenzwindrad.
      Windräder die genug Wind haben bekommen sukzessive weniger Subvention.
      Heisst das dass man in Berg von vornherein mit wenig Wind rechnet?
      Das passt aber nicht zu den 2038 prognostizierten Volllaststunden.

      Ab wieviel Wind gilt man als so subventionsbedürftig, dass die Subvention nicht sinkt?

      Ich finde einen Unterschied von 11,4 Millionen bei einem Rückgang von 2038 auf 1500 Vollllaststunden schon dramatisch.
      Vor allem weil der offizielle bayerische Durchschnitt aller Anlagen inkl. der sehr guten Windlagen ohne Wald bei 1560 Stunden liegt.

      Was sagt denn die Quh zu der obigen Berechnung?

      Soweit ich es nachgerechnet habe ist das exakt auf den Zahlen des Projektes kalkuliert.
      Was errechnet denn die Quh für 1500 Volllaststunden?

      Oder ist es in Stein gemeisselt, dass hier über dem Wald hier dern beste Wind mit 2038 Volllaststunden in Bayern weht?

      Sind eigentlich die Ausfälle durch weitere angekündigte Auflagen berücksichtigt?
      Oder ist das durch die Ausfallversicherung abgedeckt.
      Aber egal. Wenn nicht die Gerichte einschreiten wird gebaut und die ganze Gegend um den Starnberger See versaut. Ob es sich für Investoren rechnet ist mir persönlich scheissegal.
      Für den CO2 Ausstoss und die Stromkosten , sowie die Stromsicherheit ist es so oder so ein Katastrophe.

      Was passiert eigentlich , wenn die Genehmigung gerichtlich einkassiert wird?
      Unwahrscheinlich, aber kann ja sein. Herr Sing hatte ja auch geäusert 10 H wird nicht kommen.

    • Quh-Tipps
      15. Februar 2015 um 17:51

      80.000 € pro Jahr für Herrn Monn? Worauf basiert die Aussage, dass “Herr Monn nach seiner Amtszeit einen Posten
      für ca 80.000 € p.a. bekommt”?

    • QUH-Gast1
      18. Februar 2015 um 15:09

      Keine Antworten? Wird die Quh auf die an sie gerichteten Fragen im Kommentar ” hat da jemand nachgerechnet” noch antworten?
      Oder lieber nicht?

      Ich denke die Fragen sind absolut berechtigt und für potentielle Investoren interessant.
      Dabei ist es vollkommen irrelevant wer die Fragen stellt.

    • JUMBO2
      19. Februar 2015 um 16:30

      Keine Antworten! Schon seit längerem verfolge ich den QUH-Blog. Ich kann mich nicht erinnern, dass es von der QUH jemals eine konkrete Antwort auf eine “unbequeme” Frage gegeben hätte. Merkels Stil bewährt sich offenbar auch in Berg.

    • gast
      20. Februar 2015 um 8:08

      @Jumbo2 Warum soll man jetzt denn auch noch auf unangenehme Fragen antworten? Ist doch sowieso schon alles so gut wie gelaufen.

      Man hat das Gefühl, die Wirtschaftlichkeit interessiert offenbar so gut wie keinen und wenn man dann auch noch für die Genehmigung des Windparks kritische Untersuchungen (Wespenbussard), die man bisher nicht durchgeführt hat, aus Zeitgründen (man will ja 2015 noch ans Netz gehen) sogar WÄHREND der Bauphase durchführen darf, dann würde ich mir als Befürworter des Windparks auch keine Sorgen mehr machen.

      Wie wichtig Berg den Umweltschutz nimmt, haben wir ja in der Vergangenheit an den mehrfach wiederholten Gutachten gesehen, aber alleine die Idee, ein Vogelgutachten während der stärksten Bauphase durchzuführen, ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Naturfreundes.

      Kann mir eigentlich jemand erklären, warum man eine Vogeluntersuchung während des vollen Baubetriebs durchführen darf? Während im ganzen Gebiet hunderte Laster permanent Stahl und Beton anliefern, 200 Meter hohe Kräne ein Bauteil nach dem anderen aufeinanderschichten? Vom Baulärm ganz zu schweigen. Ein Gutachten durchzuführen, währenddessen man die zu begutachtenden Tiere verscheucht, ist nichts anderes als eine Farce.

  4. QUH-Gast
    13. Februar 2015 um 11:05

    Interessenskonflikt zitiert aus dem Prospekt Bürgerwind Berg GmbH & Co KG Seite 19:

    Seite 19 zum Thema Interessenskonflikt heisst es dort:

    “wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität von Funktionsträgern bestehen im Hinblick auf die Emittentin Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/ oder personeller Art. Es ist daher nicht auszuschliessen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unterschiedlichen und ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestehen würde. Dies kann das Ergebnis der Emmitentin negativ beeinflussen. Dadurch könnten sich prognostisierte Ausschüttungen an Anleger reduzieren und es könnte ein Totalverlust der Einlage eintreten.”

    Investieren oder nicht?
    Muss jeder selbst entscheiden.
    Die Banken wären froh, wenn sie alles finanzieren dürften. Denn die Zinsen werden immer als erstes bedient.

  5. QUH-Gast
    13. Februar 2015 um 12:35

    HELAU! “Die Fraktion der QUH hat sich noch einmal von einem unabhängigen Sachverständigen, dessen Job es ist, Beteiligungen für Windkraftanlagen aufzulegen, beraten lassen.”

    Da bekommt man bestimmt eine “unabhängige” Einschätzung.

    Wenigstens hat er genügend Erfahrungswerte, um festzustellen, dass die angenommenen Rückbaukosten zu niedrig angesetzt sind.

  6. QUH-Gast
    13. Februar 2015 um 13:44

    Wer kennt sich aus? Wenn ich in dieses Projekt z.B. 10.000 Euro investiere, erhalte ich über die jährlichen Ausschüttungen mein Kapital und (hoffentlich) auch eine Verzinsung zurück. Diese Ausschüttungen werden aber mit meinem EK-Steuersatz besteuert. Heißt das, dass ich auf mein bereits versteuertes Kapital (10.000 Euro) NOCH EINMAL EK-STEUER BEZAHLE?
    Bei einer Bank- oder Aktienanlage muss ich doch nur den GEWINN versteuern.

    • quh
      13. Februar 2015 um 14:01

      andererseits ist die investition … linear jährlich mit 6,25% der Investition über 16 Jahre abschreibbar.

    • QUH-Gast
      13. Februar 2015 um 14:36

      @quh … is’ ja toll, wenn sich das mal nicht lohnt!

    • gast
      13. Februar 2015 um 16:25

      Wer sich nicht auskennt, sollte lieber nicht investieren Ich bin kein Steuerberater und möchte daher auch hier keine steuerliche Beratung machen. Die Frage zeigt aber schon, dass dies kein Investment für Anfänger ist. Die Beratung durch einen Steuerberater ist auf jeden Fall notwendig! Wikipedia sagt: “Als Personengesellschaft ist die GmbH & Co. KG selbst weder körperschaft- noch einkommensteuerpflichtig, da das Einkommensteuergesetz nur auf natürliche Personen abstellt. Der Gewinnanteil der Komplementär-GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer. Die Gewinnanteile der Kommanditisten unterliegen – soweit sie natürliche Personen sind – der Einkommensteuer.”
      Die Steuer hat also erst einmal nichts mit der Ausschüttung zu tun, sondern hängt von dem Ergebnis der Gesellschaft und dem Anteil jedes Gesellschaftes diesem Ergebnis ab. In das Ergebnis der Gesellschaft geht natürlich auch die Abschreibung von 6,25% als eine von vielen Komponenten ein. Anders als bei Zinserträge können sich diese Gewinne durchaus vom Geldfluss (den Ausschüttungen) unterscheiden und unterliegen der persönlichen Einkommensteuer und nicht der Abgeltungssteuer.

    • QUH-Gast
      13. Februar 2015 um 17:39

      @Gast Habe mich vielleicht unglücklich ausgedrückt: Mit “Ausschüttung” meinte ich die jährliche Auszahlung des Fonds an mich, die ich doch (wie Sie richtig sagen) per EK-St., und nicht per Abgeltungssteuer, versteuern muss.

      Es wäre mir allerdings neu, das ich auf mein Investment (Beispiel 10.000 Euro) die Abschreibung von 6,25% absetzen kann. Das kann doch nur die Gesellschaft (?).

    • gast
      13. Februar 2015 um 18:40

      Leider ist das komplizierter… Die Ausschüttung an Sie versteuern sie nicht, sondern ihren Gewinnanteil an der GmbH & Co KG. Die 6,25% können Sie natürlich nicht absetzen, aber die gehen in den Gewinn der Gesellschaft ein, den Sie letztlich versteuern. Bitte unbedingt einen Steuerberater aufsuchen! Eine Personengesellschaft funktioniert ganz anders als eine GmbH oder eine AG, die Dividenden ausschüttet. Wie gesagt, das ist keine Anlage für jedermann, wie eine Aktie. Hier sind viel tiefere Kenntnisse und ein vollständiges Verstehen der Risiken und steuerlichen Auswirkungen notwendig.

  7. QUH-Gast
    13. Februar 2015 um 14:33

    Da steht noch mehr! /?p=572#comments

  8. jumbo
    13. Februar 2015 um 18:09

    @Gast, oder wer?… Diese anonyme Gast-Diskussion mit Thesen, Antworten und Anschuldigungen ist der Wahnsinn. @Gast, @Quh-Gast, @Gast-Gast, @Gast vom … um .. Uhr, “ich bin nicht der Gast von oben” – oder wer war gleich wieder gemeint? Ich selbst kann es nicht nachvollziehen (Ausnahmen bestätigen die Regel, aber das sind wirklich Ausnahmen), dass es Gründe geben soll, nicht persönlich zu seiner Meinung zu stehen. Welche Repressalien werden befürchtet, wenn man auch öffentlich zu seiner Meinung steht? Ist es fair, andere, die ihre Meinung öffentlich kundtun, anonym anzugreifen? Ist das die Demokratie, die alle immer wieder anmahnen – leider insbesondere die Windkraftgegner? – wo anonym diskutiert werden muss? Ich kann nur diejenigen bewundern, die sich nicht hinter “Gast” verstecken – egal welche Meinung sie zum Thema Windkraft haben. Das sind echte Demokraten. Und alle anderen sind Feiglinge. Zu dieser Meinung stehe ich —- auch öffentlich.

    • gast
      14. Februar 2015 um 0:30

      Multipler Gast Warum soll ein anonymer “Gast” schlecht sein ? So kann ich immer wieder das gleiche in leicht abgewandelter Form posten. Auch kann ich so nette Selbstgespräche zwischen meinen multiplen Gastgestalten führen … und keiner merkts.

    • petscy
      14. Februar 2015 um 9:25

      Anonyme Veröffentlichungen Vorneweg einmal: Wer ist JUMBO? Für mich ist er auch anonym.
      “Welche Repressalien werden befürchtet, wenn man auch öffentlich zu seiner Meinung steht?”
      Diese Ansicht grenzt wirklich schon an Naivität. Sie scheinen immer im Mainstream zu schwimmen, sonst würden Sie die Konsequenzen kennen, die sich ergeben, wenn man eine von diesem Mainstream abweichende (selbst technisch-wissenschaftlich gut begründete) Wahrheit öffentlich vertritt.
      Wie sagte Bert Brecht in seinem “Leben des Galilei” zur Behandlung wissenschaftlicher Wahrheiten in Deutschland:
      “Gib acht, wenn du durch Deutschland kommst, die Wahrheit unter den Rock!”
      Weiter fragen Sie: “Ist es fair, andere, die ihre Meinung öffentlich kundtun, anonym anzugreifen?”
      Es werden ja nicht die Personen angegriffen, die eine andere Meinung öffentlich vertreten, sondern die Meinung, die vertreten wird. Das finde ich vollkommen legitim und es ist gleichgültig ob dies anonym oder als “alias” geschieht. Ihr Seitenhieb auf die Windkraftgegner ist hier jedenfalls nicht angebracht, denn deren Argumente waren meist sehr sachbezogen und was das mit Demokratie zu tun hat erschließt sich mir nicht.

    • jumbo
      14. Februar 2015 um 11:01

      Wer ist Jumbo? Jetzt enttäuschen Sie mich aber doch, lieber Herr Petscy, wo Sie doch sonst immer alles wissen. Meine Kommentare habe ich mehr als nur einmal mit vollem Namen unterschrieben, was auch vom Betreiber dieses Blogs an dieser Stelle schon früher bestätigt wurde. Und meine Kommentare haben Sie doch alle gelesen, oder? Jedenfalls kann ich mich an keinen erinnern, der nicht umgehend von Ihnen kommentiert und klassifiziert (naiv, zynisch uvm.) wurde. Außerdem wussten Sie ja sogar, dass ich Bewohner des Ortsteils am See bin – haben Sie jedenfalls geschrieben. Also warum diese Frage? Haben Sie vielleicht das alles vergessen? Soll ja vorkommen. In der Tat ist mein letzter Blog-Eintrag schon einige Monate her, nachdem Sie mir nahelegten, meine Meinung für mich zu behalten, sofern sie nicht über allgemeine Grundkenntnisse hinausgehe. Ich habe mich daran gehalten. Da sehen Sie, wie ich Sie schätze. Ihren letzten Absatz im obigen Kommentar betreffend muss ich allerdings klar widersprechen. Ist das wirklich Ihre Meinung, dass hier nur „Meinungen“ angegriffen werden und keine Personen? Schade, schade. Oder verfolgen Sie die Diskussion nicht? Oder haben Sie die Qualität einiger Einträge auch vergessen? Für mich ist „anonym“ leider keine Alternative. Es ist ein Trend, besonders in Deutschland, und immer der leichter gangbare Weg. So naiv sehe ich das und jetzt gehe ich wieder im Mainstream schwimmen. (Im Suchfeld „jumbo“ eingeben, dann finden Sie Kommentare mit meinem vollen Namen, falls er Ihnen noch nicht wieder eingefallen ist).

    • petscy
      14. Februar 2015 um 14:57

      @jumbo und anonyme Kommentare offen gesagt, ist es mir vollkommen egal wer sich hinter jumbo, gast oder quh-gast verbirgt, denn nur der Inhalt des Kommentars ist relevant. Ihre Kommentare habe ich natürlich nicht alle gelesen, da mich manche Diskussionen überhaupt nicht interessieren. Trotzdem habe ich einmal Ihre Anregung aufgenommen und nach Ihren Kommentaren gesucht. 50 Kommentare! Aber nur 2 Antworten von mir (aber vielleicht verstecken sich ja noch ein paar irgendwo). Und da können Sie sich an “keinen (Ihrer) Kommentare erinnern, der von mir nicht kommentiert und klassifiziert (naiv, zynisch, uvm.) wurde?” Wie kommen Sie zu solch einer Unterstellung?
      Was die Bewertung von anonymen Kommentaren betrifft, so lesen Sie sich doch einmal nur die Kommentare in diesem Thread durch. Alle (außer Ihren und meinen) vollkommen anonym und doch höchst informativ und erhellend. Aber wenn einem natürlich diese Fakten nicht gefallen, muss man die Personen irgendwie angehen.
      Natürlich habe ich auch Kommentare von verschiedensten auch nicht-anonymen Kommentatoren gelesen, die einfach nur blöde sind. Da hilft eigentlich nur ignorieren. Viele wissenschaftlichen Blogs (z.B.Physik-Blogs) lassen anonyme Kommentare zu. Unsinnige Kommentare gehen dort aber sofort in einem s…-storm unter.
      Für die Bewertung des Inhaltes eines Kommentars zu den Windmühlen in den Wadlhauser Gräben erscheint es mir aber schon wichtig ob der Kommentator in Neufahrn oder in Unterberg wohnt.

  9. QUH-Gast
    14. Februar 2015 um 13:11

    Kommentare im QUH-Blog Selbstverständlich werden Kommentare auch anonym abgegeben, da wohl jeder in unserer Gemeinde weiß, dass er irgenwann einmal ein Anliegen an die Gemeindeverwaltung haben wird und dann als erkannter windkraftkritischer Bürger einen extrem schlechten Stand hat. BM Monn und sein weitgehend unkritischer Gemeinderat werden ihm nicht verzeihen und – wie bei ihrem Vorgehen bei den WKA – alle Tricks und Kniffe einsetzen, sein Vorhaben zu blockieren. Anonymität ist in Berg in diesem Fall Selbstschutz.

    • gast
      14. Februar 2015 um 15:27

      Diskussion um anonyme Kommentare Ich schlage vor, die Diskussion in einen eigenen Bog zu verlegen. Hier geht es um die Frage, ob man investieren soll und welche finanziellen oder steuerlichen Auswirkungen das hat. Da ist es ja wohl egal, von wem die Antwort auf eine berechtigte Frage kommt, solange sie weiterhilft. Aber natürlich dürfen auch Leute, die mit Namen unterschreiben einmal die steuerliche Unterschiede zwischen der Dividende einer GmbH oder einer AG und einer Ausschüttung einer GmbH und Co KG erklären. Und wenn es schon um Transparenz gehen soll, dann wäre es für diese Diskussion hilfreich, wenn die Gutachten mal veröffentlicht würden. Schließlich haben wir alle diese mit unseren Steuergeldern abbezahlt!

  10. Energievernunft
    14. Februar 2015 um 18:19

    Investieren oder Nicht? Sage keiner: “Das hätte ich wissen müssen!”
    Vor einer Investition in die Berger Windräder sollten Interessenten folgende Punkte unbedingt beachten:

    1. Es handelt sich bei diesem Vorhaben um einen “Geschlossenen Fonds” mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Lesen Sie, was in Wikipedia über “Geschlossene Fonds” steht! Wegen der langen Laufzeit, der absolut starren Kapitalbindung sowie der zahlreichen Risiken nicht nur für die Verzinsung, sondern auch für das eingesetzte Kapital und darüber hinaus sogar für das sonstige Vermögen des Anlegers warnen Verbraucherschutzorganisationen vor Beteiligungen an solchen Fonds. Lesen Sie aufmerksam die Seiten 11 ff. des Verkaufsprospektes.

    2. Beachten Sie, welche “Ausstiegsoptionen” es für Sie gibt und welche steuerlichen und Sozialversicherungs-Konsequenzen diese Investition hat. Nach Abzug von 25% Steuer und 17,25% Kranken-/Pflegeversicherung reduziert sich z.B. die Eigenkapitalverzinsung von den versprochenen 5,54% auf 0,91%. Welche Verzinsung erhalten Sie bei 100-prozentiger Sicherheit Ihres Kapitals, wenn Sie z.B. 10 Jahre Festgeld anlegen?

    3. Rechnen Sie aus, nach wie viel Jahren Sie Ihr eingezahltes Kapital (hoffentlich) zurückbekommen haben und die erste wirkliche “Verzinsung” beginnt. Nach meinen Berechnungen ist dieser Punkt erst mit der Ausschüttung für das 15. Jahr (2030!) erreicht, die voraussichtlich im 1. Quartal 2031 ausgezahlt wird. D.h., die versprochene Eigenkapitalverzinsung von 5,54% wird ausschließlich von den Ausschüttungen der letzten 5 Jahre ab 2031 erbracht — oder auch nicht!

    4. Auch wenn Herr Sing sich (begreiflicherweise) nicht in eine Diskussion über “Volllaststunden” (VLh) einlassen will: sie sind ein absolut korrekter Maßstab für die Leistungsfähigkeit eines Windrades an einem konkreten Standort. Dividiert man die gesamte vom Windrad in einem Jahr eingespeiste Energie (in MWh) durch die maximale Generatorleistung des Windrades (in MW), so erhält man die Zahl der Volllaststunden (h). Für alle in Deutschland installierten Windräder, ergibt sich ein Mittelwert um die 1.600 Stunden — nach dem gesunden Menschenverstand im Norden deutlich mehr, im Süden deutlich weniger. Die im Prospekt angenommene Ertragsberechnung von 28.782.000 kWh entspricht einer Volllaststundenzahl von 2.399 h. Das sind 50% über dem gesamtdeutschen Mittelwert, was bereits zu heftigen Diskussionen in diesem Blog geführt hat.

    5. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung des Fonds geht davon aus, dass alle Windräder in 2015 den Einspeisebetrieb aufnehmen und die für 2015 geltende Anfangsförderung von 8,9 ct/kWh konstant über 20 Jahre gezahlt wird. Das EEG 2014 sieht vor, dass die Förderung von Windrädern entsprechend der Ausbaugeschwindigkeit (Stichwort „Korridor“) abgesenkt werden kann. 2014 (und voraussichtlich auch 2015) wird der Ausbaukorridor signifikant überschritten, was zu einer Absenkung der Anfangsförderung führt. Verzögert sich die Einschaltung auf 2016, sind es wahrscheinlich maximal noch 8,47 ct/kWh.

    6. Die Laufzeit der Anfangsförderung hängt davon ab, welche Einspeisung die Windräder in den ersten 5 Jahren in Bezug auf einen Referenzertrag geleistet haben. Die Förderungshöhe und Dauer wird nach den ersten 5 Jahren dann entsprechend angepasst. Der Referenzertrag für die Enercon-115 ist im Internet merkwürdigerweise nirgends zu finden, sodass eine Plausibilierung in diesem Punkt nicht möglich ist. Im Fondsprospekt geht man davon aus, dass der Ertrag der Anlagen so niedrig ist, dass die (hohe) Anfangsförderung über 20 Jahre unverändert gültig ist. (Klingt merkwürdig, entspricht aber der „Logik“ der deutschen Energiewende, dass Generatoren an schlechten Standorten bevorzugt gefördert werden.)

    7. Das Inflationsrisiko ist zwar derzeit sehr niedrig, es kann sich aber bei steigenden Ölpreisen und angesichts der vor uns stehenden Euro-Schwemme wieder deutlich erhöhen — 20 Jahre sind lang. Es sieht so aus, dass die Einnahmeseite des Fonds natürlich von Wind und anderen Imponderabilien abhängt, ansonsten aber durch die 20 Jahre geltende, feste Einspeisevergütung starr festgelegt ist. Anders sieht es auf der Kostenseite aus, wo die “laufenden Kosten überwiegend entsprechend der Inflationsentwicklung indexiert” sind.

    8. Der gerade beendete „Bayerische Energiedialog“ hat entgegen anderslautenden Behauptungen doch einige neue Erkenntnisse gebracht und endlich die Politik der Bayerischen Landesregierung von Wunschdenken zu Realität verändert:

    „Umsteuern bei den erneuerbaren Energien: …Wir sehen jedoch heute, dass der Beitrag der Erneuerbaren zur Versorgungssicherheit beim gegenwärtigen Stand der Technik nur in eng begrenztem Umfang gesteigert werden kann. Bei einem weiter unkontrollierten Zubau gerade von Windkraft drohen uns nicht nur die Kosten der Energiewende aus dem Ruder zu laufen. Die künftigen Belastungen für das Netz wären enorm und würden einen immer größeren Bedarf nach zusätzlichen Leitungen auslösen. Damit muss Schluss sein!“ (Presseerklärung vom 2. Februar 2015).

    Jeder weitere Zubau von Windrädern richtet sich also gegen die erklärten Interessen der Bayerischen Staatsregierung, was ein gewisses „Risiko“ darstellt.

    Auch in Berlin wird es entsprechende Veränderungen (Gesetze) geben, die z.B. Betreiber von volatilen Energieerzeugern (Photovoltaik und Windrädern) zur Abregelung ihrer Anlagen „ohne Entschädigung“ verpflichten werden. Der voranschreitende Zubau dieser Techniken in Verbindung mit dem langsamen Netzausbau auf der einen Seite und die explodierenden EEG-Kosten auf der anderen Seite werden zu dieser Maßnahme zwingen.

    Jeder Investor sollte also nicht nur unbedingt die zahlreichen Risikohinweise im Verkaufsprospekt beherzigen, sondern sich auch der politischen Großwetterlage bewusst sein, der er sein Investment aussetzt. Jeder ist seine Glückes Schmied!

    • petscy
      3. März 2015 um 12:42

      Wirtschaftlichkeit Windkraft Ein sehr informativer Artikel von Prof. Alt von der FH Aachen zur Wirtschaftlichkeit von Windparks ist (ab Seite 6) in
      http://www.alt.fh-aachen.de/downloads//Allgemeines/STAWAG%20Windenergieanlagen%20Muensterwald%2025.02.2015.pdf
      enthalten. Daneben gibt es fundierte Informationen zur Energiewende aus dem Mund eines wirklichen Experten für Energiewirtschaft.

    • gast
      3. März 2015 um 14:02

      Sing (2012): Da werden noch einige aufwachen In einem SZ-Artikel von 2012 warnte der Windkraftprojektierer der Gemeinde Berg, Herr Sing, potentielle Winkraftinvestoren!

      ‘Hier passt die Rendite nicht zum Risiko’, sagt Thiel, Geschäftsführer der Energieallianz Bayern, einem Zusammenschluss von Energieversorgern.
      Auch Stadtwerke-Mann Sing warnt:
      ‘Viele glauben, wenn sie hier Geld anlegen, können sie gar nichts falsch machen. Da werden noch einige aufwachen.’

      Quelle:
      http://www.ulrich-jochimsen.de/files/Windige_Geschaefte.pdf

    • JUMBO2
      3. März 2015 um 16:34

      @QUH: “Nur die dümmsten Kälber … …suchen sich ihre Metzger selber!”

      Mein Bedauern mit den Investoren hält sich allerdings in Grenzen — vorausgesetzt, es werden keine Steuergelder bei diesem Roulette eingesetzt.

      Dafür muss man die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.

  11. Ultraschorsch
    18. Februar 2015 um 14:41

    Also eigentlich ist in diesem Artikel in der Süddeutschen alles zum Thema Investieren in Windkraft gesagt. Und ja, der Artikel ist alt, aber immer noch aktuell.

    http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nach-prokon-insolvenz-gegen-wind-1.1948031

  12. gast
    19. Februar 2015 um 9:00

    QUH-Umfrage zu Windkraft Hallo QUH,
    Laßt doch Eure QUH-Umfrage aus dem Jahr 2010 neu aufleben:
    Dazu braucht man keinen Gemeinderatsbeschluß und auch keinen Bürgerentscheid:

    Abstimmung:
    http://quh.twoday.net/polls/8000/
    Ergebnisse:
    http://quh.twoday.net/polls/8000/results

    Anmerkung:
    Zur Abstimmung muß man angemeldet sein. Jeder User kann nur 1x seine Stimme abgeben.

  13. QUH-Gast
    3. März 2015 um 14:36

    und nochmal: Aufwachen: Ihr werdet auf den Arm genommen, vom ersten Tag an!