MUH! – Die 4. Sitzung des Gemeinderates

Die Presse verließ nach 10 Minuten bereits den Saal; nach 17 Minuten ging es zur nicht-öffentlichen Sitzung über, bis dahin war man sich einig. Die Friedingers, die schon 600 Hühner in ihrem 3-Zonen-Klimastall glücklich machen, dürfen in Farchach auch einen neuen Kuhstall bauen. Er soll zur Zucht von horntragenden (das begeistert uns QÜHE natürlich besonders) Murnau-Werdenfelser Rindern dienen. Die Rasse ist – so wie unser Wappentier – reines Braun-, kein Fleckvieh.


Wie aus den QUH-Logo entlaufen: Das Murnau-Werdenfelser Rind auf einer Slow Food Messe (Photo Pippo-b)

Die Rasse, die früher auch als Arbeitstier eingesetzt wurde, ist trotz ihrer Robustheit “Gefährdete Nutztierrasse des Jahres”, weil sie weniger Milch erzeugt als andere Rassen. Vor ein paar Jahren gab es angeblich nur noch neun Betriebe, die mit dieser Rinderrasse Milch erzeugten. Zur Zucht braucht man ca. 30 Kühe, einen Stier und Platz für die Nachzucht … all das wird es jetzt in Farchach hoffentlich geben. Keine Frage, keine Diskussion: einstimmige Zustimmung!


Architektur, der man die Nutzung von außen ansieht: das Lifthäuschen am Kreuzmöslberg

Keine Einwände, natürlich nicht einmal eine Diskussion gab es auch beim Antrag der Fam. Schmid, für einen Neubau des Lifthäuschens am Kreuzmöslberg. Das alte Häuschen soll abgerissen, der wohltuende Kiosk und das hässliche Dixi-Klo in das Gebäude integriert werden. Ein Sonderlob vom Bürgermeister gab es obendrein. Mit dem Satz: “Wir sind froh, dass wir das haben!”, sprach er allen aus den Herzen.

Dann noch eine kleine Absurdität des relativ neuen “Grundsatzbeschlusses” über den Umgang mit Garagen, die weniger als 5m von der Straße entfernt errichtet werden sollen. Theoretisch ist das zwar erlaubt, aber in Berg nicht gewünscht. Nachdem ein diesbezüglicher Antrag in der Gemeinde eingegangen war, hatte man lt. dem “Grundsatzbeschluss” das Grundstück samt größerem Umgriff mit einer Veränderungssperre versehen und die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Mittlerweile hatte der Bauherr jedoch ein Einsehen und eine 5m von der Straße entfernte Lösung für sein Garagenproblem gefunden … da auf dem Grundstück jedoch die Veränderungssperre lag, hätte er auch diese Garage nicht bauen dürfen, weshalb nunmehr eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden musste. Auf Nachfrage der QUH, ob diese etwas absurde Prozedur nicht anders gelöst werden könne, kam es zur einzigen kleinen Diskussion des kurzen Abends: Ob man nicht zumindest Carports, die keine Wände haben, näher an die Straße rücken könnte. Man müsste dazu nur – wie Elke Link auf weitere Nachfrage erfuhr – den Grundsatzbeschluss ändern. Hoffnung also für carportbauwillige Berger.