Hereinstürmende Nachrichten: Berg beantragt 4 Windräder!

Jetzt erst recht? – In der rätselhafterweise nicht-öffentlichen Sitzung des Berger Gemeinderates vom Dienstag abend wurde beschlossen, das Verfahren zum Bau von 4 Windkraftanlagen – gegen die Verlautbarungen der “großen” Politik – wie geplant auf Grund der herrschenden Gesetzeslage fortzuführen. Das heißt, dass die Gemeinde nun darangehen wird, beim Landratsamt einen Antrag auf Genehmigung von 4 Windrädern in den Wadlhauser Gräben zu stellen. Das dürfte noch gut einen Monat dauern.

Die Chancen für die Genehmigung stehen – entgegen den Verlautbarungen der “großen” Politik – recht gut.

Schon im Oktober hatte Landrat Roth, dann sozusagen Herr des Verfahrens, auf Anfrage der QUH zu den Aussichten eines solchen Antrages eine eindeutige Antwort gegeben. Er schrieb uns:

“Sehr geehrter Herr Dr. Ammer,

auf Ihre E-Mail kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Das Landratsamt ist gebunden, Genehmigungen nach der aktuellen Rechtslage zu erteilen. Sofern ein genehmigungsfähiger Antrag zur Errichtung einer Windkraftanlage beim Landratsamt Starnberg eingeht, werden alle hierfür erforderlichen Schritte eingeleitet und eine Genehmigung erteilt. Es sei denn, dem Landratsamt liegt eine schriftliche anderslautende Weisung der vorgesetzten Behörde vor. Da eine Weisung, die entgegen der aktuellen Rechtslage erteilt wird, Schadensersatzforderungen seitens der Investoren auslöst, ist mit einer solchen nicht zu rechnen.

Die bisherigen Äußerungen aus der Politik und den Ministerien zu dem Thema sind keine Dienstanweisungen.

Freundliche Grüße Karl Roth / Landrat”

Entgegen den Verlautbarungen der bayerischen Staatsregierung dürfte sich an diesem Szenario juristisch nichts verändert haben. Die Gesetzeslage ist bislang unverändert, sodass Berg mit einer Genehmigung der Anlagen trotz dem 10H-Gerede rechnet. Auch die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen – glaubt man den Gerüchten aus Bonn – scheint sich trotz neuem EEG-Gesetz zu bestätigen. Auch und gerade in den Wadlhauser Gräben.

All dies kam in der Gemeinderatssitzung – vorgetragen von kompetenten Leuten – zur Sprache. Wieso der Öffentlichkeit diese Diskussion “von allgemeinem Interesse” – wie die Gemeinde in ihrer Presseerklärung zugibt, “nicht öffentlich” geführt wurde, und die Gemeinde nur das Ergebnis mitteilt, ist uns ein Rätsel, Die QUH hat dagegen – umsonst und wiederholt – protestiert.

Die Antragstellung hingegen halten wir für vernünftig. Ansonsten wären die bisherigen Planungskosten von über 200.000 € “in den Wind geschrieben”. Nun kann man entweder Bauen (eine Genehmigung gilt für 4 Jahre, eine Baupflicht besteht natürlich nicht) oder im Ablehnungsfall für den es keine Rechtsgrundlage gibt, Regressforderungen stellen. Einen Bau der Anlagen wird allerdings erst der neue Gemeinderat zu entscheiden haben. – Mal sehen ob es dann noch eine so “große Mehrheit” wie gestern abend für die Berger Windräder gibt.

Die heutige Presseerklärung der Gemeinde finden Sie hier: http://www.gemeinde-berg.de/index.php?id=2585,160

Die Antwort des Landrates auf die Anfrage der QUH vom Oktober hier: /?p=1340/

Kommentieren (35)

  1. QUH-Gast
    19. Februar 2014 um 14:05

    2 Fragen: Da die Entscheidung des Berger GR ein hohes Maß an Verantwortung und Vernunft offenbart, hätte ich gern zwei ergänzende Punkte offengelegt gehabt:

    1. Wer aus dem GR hat dagegen gestimmt? (Wichtige Grundlage für eigene Wahlentscheidung demnächst)?

    2. Auf welcher Grundlage sollen die WKA beantragt werden: FLN-Plan oder BP? Anders gesagt: Wie weit ist der BP?

    • QUH-Gast
      19. Februar 2014 um 15:17

      Selber denken und nicht denken lassen Lieber QUH-Gast-Kollege,

      kurz nachdenken und schon kann man sich das selbst beantworten:

      1. Wer hat wie gestimmt. Hier bleibt Ihnen nur die Möglichkeit jede/n Gemeinderat/ätin einzeln zu befragen.
      Da es sich um eine nichtöffentliche Sitzung gehandelt hat, darf Ihnen niemand, auch der große Vorsitzende der QUH nicht mitteilen, wer wie gestimmt hat. Jeder einzelne Gemeinderat darf natürlich darüber Auskunft geben, wie er persönlich gestimmt hat. Nach der Gemeinderatswahl darf ja auch jeder Bürger jedem der es wissen will erzählen, wen er gewählt hat. Da die Kommunalwahlen aber in einer geheimen Wahl stattfinden und die GR-Sitzung nicht öffentlich war, liegt es dann an Ihnen, ob Sie dem Bürger glauben, wen er gewählt hat oder ob Sie dem Gemeinderat glauben, wie er gestimmt hat.

      2. Auf welcher Grundlage sollen die WKA beantragt werden: FNP Ober B-Plan:
      Wer die Tagesordnungen des Gemeinderats regelmäßig liest, dem dürfte nicht entgangen sein, dass seit der öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfs noch nicht über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Gemeinderat abgestimmt wurde. (das muss nämlich in öffentlicher Sitzung erfolgen.) – Demzufolge dürfte der B-Plan auch noch keine Planreife erreicht haben. – Das braucht er aber auch nicht, um einen Genehmigungsantrag stellen zu können. Nach Bau-GB sind die WKAs privilegierte Bauvorhaben und somit grundsätzlich überall im Aussenbereich zulässig, so lange sie alle anderen geltenden öffentlich rechtlichen Vorschriften einhalten. Seit es im Landkreis Starnberg den FNP mit Vorrangflächen für die Windkraft gibt, gilt die Privilegierung jedoch nur noch innerhalb der Vorrangflächen. (Und übrigens: 10H ist nur eine Absichtserklärung des Bayerischen Kabinetts, keineswegs geltendes Recht. – Da liegt ja noch nicht mal ein entsprechender Gesetzesentwurf vor.)
      Derzeit kann also die Beantragung nur auf der Grundlage von BauGB in Verbindung mit FNP erfolgen. Sollte es mit der Beantragung der WKAs aber noch so lange dauern, bis der B-Plan fertig ist, dann müssen natürlich auch die Vorgaben des B-Plans eingehalten werden, was für die Gemeinde allerdings kein Problem darstellen sollte, da sie ja Herr beider Verfahren ist.

      In diesem Sinne das Zitat des Physikers Meyer-Leibniz:
      “Selber denken und nicht denken lassen.”

    • quh
      19. Februar 2014 um 16:13

      Für Antworten … … auf alle Fragen müssen wir auf die offizielle Erklärung der Gemeinde verweisen.

    • QUH-Gast
      19. Februar 2014 um 21:34

      Na Sie (ja Sie, der wortgewandte QUH-Gast-Kollege)… … sind ja ein ganz ein Gescheiter! Da hat die Gemeinde wirklich einiges Glück gehabt, nicht nur langweilige GR-Ja-Sager (neben offenbar auch ein paar Nein-Sagern) zu haben, sondern sogar solche markigen “Burschen” (oder Mädels?)!
      Aber selbstverständlich wollte ich als Antwort nicht ihr selbstgefälliges, banales Gequatsche haben, sondern etwas Substantielles.
      Ad 1: Dass das Abstimmungsverhalten tatsächlich nicht öffentlich zugänglich sein soll, macht mich sprachlos. Mit Demokratie hat das für mich nichts tun, aber Sie haben damit vielleicht keine Probleme (was dann tief blicken ließe).
      Ad 2: Dass es einen BP noch nicht gibt, habe ich durchaus vor Ihrem gewitzten Hinweis schon bemerkt, deswegen ja meine Frage, die ich hiermit präzisiere: soll vor Beantragung das BP-Verfahren abgeschlossen sein oder nicht?
      Sollten Sie irgendetwas Schönes neuerlich loslassen wollen, dann nur zu.
      (Übrigens – nur um es klarzustellen – wohne ich nicht in Neufahrn, wohl aber im Landkreis Starnberg.)

    • Quh-Tipps
      20. Februar 2014 um 1:55

      Ein ewig Rätsel will ich bleiben mir und anderen. Zur Frage 1 “Wer aus dem GR hat dagegen gestimmt?” reicht vielleicht schon ein Blick auf die Wahlplakate.

      Ziemlich dunkle Wolken über dem Windrad der FDP. Andererseits heißt es auf der Website der FDP Berg: “Und natürlich werden wir mit konkreten Forderungen in den Kommunalwahlkampf 2014 ziehen. Momentan arbeiten wir Standpunkte zu folgenden Themen aus: … Windkraft, insbesondere Betreiberkonzept für die Anlage auf dem Gemeindegebiet”. Ob das jetzt die konkreten Ergebnisse sind und diese nur noch nicht zum Internet-Kollegen der FDP durchgedrungen sind?

      Andererseits beschloss der Gemeinderat mit großer Mehrheit, dass die Gemeinde Berg einen konkreten Antrag auf Genehmigung von vier Windenergieanlagen stellen wird und noch nicht den konkreten Bau oder die Investition in eine WKA.

      Ob sich da gar in der CSU-Fraktion ein Unterstützer für den Parteivorsitzenden Horst Seehofer gefunden hat? Eher unwahrscheinlich, bekennen sich doch im CSU-Berg-Blog nur noch vier der 20 GR-Kandidaten zur Mitgliedschaft in der CSU bzw. der Senioren Union und ein Kandidat legt sogar Wert darauf parteifrei zu sein. Da finden sich mehr MTV-Mitglieder als CSU-Mitglieder, zumindest werben mehr Kandidaten bei der Vorstellung damit.

      So wird es wohl doch ein ewig Rätsel bleiben, uns und anderen.

  2. gast
    19. Februar 2014 um 14:52

    Ich bin entsetzt darüber, dass man nun noch mehr Geld zum Fenster rauswerfen will. Wer sagt denn, dass die Ausgaben, die nun nach Bekanntwerden sich ändernder Rahmenbedingungen getätigt werden, später überhaupt einklagbar sein werden?

    Aber mir war klar, dass – nachdem das Projekt von Anfang an als alternativlos dargestellt wurde – alle Beteiligten mit dem Messer zwischen den Zähnen bis zum bitteren Ende kämpfen werden. Koste es was es wolle.

    Sie fragen, warum man die Öffentlichkeit nicht einbezieht? Weil sie m. E. allen Entscheidungsträgern dieses Projektes bereits von Anfang an nichts anderes als lästig ist. Außerdem müßten dann die kompetenten Herren Berater ihre Ratschläge nicht nur gegenüber ein paar Teilnehmern in nichtöffentlichen Sitzungen, sondern gegenüber der breiten Bevölkerung, untermauert mit Fakten und Zahlen, nachprüfbar begründen. Dies macht natürlich angreifbar, im besonderen, wenn es eine gut aufgeklärte Öffentlichkeit gibt.

    Stellen Sie Sich vor, was bereits vor zwei Jahren passiert wäre, wenn das Berger Ertragsgutachten in vollem Umfang nachvollziehbar öffentlich gemacht worden wäre. Höchstwahrscheinlich wäre es nur eine Woche später von kompetenten Bürgern in der Luft zerrissen worden.

    Genau so, wie es dem ursprünglichen Fehlgutachten erging, das bescheinigen sollte, dass keine schützenswerten Tiere an den geplanten Standorten festzustellen sind. Nach Intervention der Bevölkerung und einem zweiten Gutachten wurden inzwischen die von der Bevölkerung tagein tagaus gesichteten und teilweise geschützten Großvögel sowie umfangreiche Fledermauspopulationen bestätigt, obendrein sogar mit Kollisionsgefahr im gesamten Waldgebiet.

    Und was ist aus Herrn Monn’s vollmundiger Aussage, man könne mit den Berger Bürgerwindrädern etwa 9% Rendite erwirtschaften (gesagt in der Info-Veranstaltung in Aufkirchen vor etwa 2 Jahren), geworden? Er hatte damals bereits mit dieser Aussage bei vielen Kritikern für entsetztes Kopfschütteln gesorgt. Heute grenzt sich Berg auf der eigenen Homepage von dem ach so “bösen” Unternehmen Prokon ab, das durch unrealistische Renditeversprechen von anfänglich 8%, später nur noch 6%, inzwischen so gut wie pleite ist.

    Nun zaubert man Berater aus dem Hut, die offenbar in geheimer GR-Sitzung einem Rat von Erleuchteten glaubhaft versichern konnten, die Naturgesetze aushebeln zu können.

    Wie war das früher mit den Alchemisten, die im geheimen Kämmerchen so lange rumgetrickst haben, bis am Ende hoffentlich etwas rauskam, das wie Gold aussah, aber natürlich keines war? Natürlich wurde auch damals keinem das Geheimnis verraten…

    Ich würde übrigens auch gerne an diesem Alchemisten-Wissen teilhaben. Wer sich seiner Sache sicher ist, braucht sich nicht in nichtöffentlichen Sitzungen zu verstecken, sondern kann überzeugt mit Zahlen und Fakten in der Öffentlichkeit aufwarten. Dann aber bitte komplett transparent und nachvollziehbar!

  3. MBE
    19. Februar 2014 um 15:15

    Der neue Gemeinderat In Starnberg wurde öffentlich und namentlich abgestimmt.
    Also ist dort klar, wer dafür oder wer dagegen gestimmt hat und auch warum.
    Zum Thema Waldhäuser Gräben müssen sich alle Gemeinderatskandidaten äussern und im Berger Wahlkampf Stellung beziehen.
    Das Thema ist laut Herrn Monn alternativlos. WARUM!!!
    Irgendwann wird der Hintergrund der Alternativlosigkeit öffentlich.
    Argumente werden in der Öffentlichkeit nicht ausgetauscht. Und auch hier im Block werden die Argumente trotz mehrfacher Anfrage nicht zusammengefasst.
    Sind die Argumente so schwach, dass ihr euch einer Fakten basierten Diskussion verweigert?
    Wegen 200.000 Euro , die gut investiert waren, weil sie das Genzrad und Windräder in Andechs und Höhenrain verhindert haben, wollt ihr zusätzlich weiter Geld sinnlos zum Schaden aller verbrennen.
    Wer waren denn die kompetenten Spezialisten??????????
    Welchen Hintergrund und welche Motivation haben die Spezialisten??
    Habt ihr hier mal kritisch hinterfragt?
    Die Diskussion muss öffentlich geführt werden. Dann kann sich jeder Wähler ein Bild machen und entscheiden, wer die Interessen der Bürger im Sinne der Bürger vertritt.
    Das Argmunet, wir schützen die Bürger ist tot, sobald die Länderöffnungsklausel und 10 gesetzlich beschlossen ist.
    Der Stichtag für 10H und auch für den Förderungsstopp wird rechtlich durchgesetzt werden. Wer sollte denn dagegen vorgehen ? Berg? Oder doch Herr Genz?
    Man wird man nach der Wahl sehen , wie es um die “totale Zustimmung” zu den WKA steht. Dazu müssen die Kandidaten aber Farbe bekennen.

  4. QUH-Gast
    19. Februar 2014 um 17:41

    Fassungslos Ich bin fassungslos – wie kann denn jetzt noch weitergeplant werden? Da kann oder will der Herr Monn wohl die geänderten Rahmenbedingungen nicht akzeptieren und gräbt sich immer tiefer in seine Schnapsidee ein. Naturverschandelung, wirtschaftliches Disaster, Verfeindung mit den Nachbarn und jetzt auch noch Aufstand gegen die politischen (und damit demokratischen) Vorgaben.
    Ich wohne nicht in Neufahrn sondern in Berg.

    • gast
      21. Februar 2014 um 22:35

      Fassungslos Ich bin auch fassungslos und wohne auch in Berg! Wer im GR gegen diesen Unsinn gestimmt hat, möchte das doch bitte öffentlich machen! Meine Stimme ist ebenfalls sicher! Es ist unglaublich, wie sich ein ganzer GR so verrennen kann.
      Liebe Quh, erklären Sie uns Bürgern doch mal was das jetzt noch soll. Sie tragen diesen Unsinn ja wohl auch noch mit!
      Was für einen Sinn macht es noch mehr Strom an windreichen Tagen zu produzieren, der nicht gespeichert werden kann und deshalb zu negativen Preisen ins Ausland verkauft und dort vernichtet wird?
      Geht es jetzt nur noch darum politisch Recht zu behalten? Zur Energiewende tragen Windkraftanlagen schon lange nicht mehr bei.
      Es ist wirklich unfassbar wie wenig Einsicht herrscht. Schade!!

  5. Bergkamo
    23. Februar 2014 um 6:51

    Mon(n)ströse Vorhaben 4 Windräder – Neubau Gemeindeverwaltung.

  6. MBE
    23. Februar 2014 um 23:03

    Urteil vom 17.12.2013 Rund um und auch in den Lichtungen der Wadlhauser Gräben befindet sich rechtssicher dokumentiert das Nahrungshabitat mehrerer Rot- und Schwarzmilane. Videos von jagenden und fressenden Rotmilanen südlich , östlich und westlich von Neufahrn liegen vor. Die hohe Anzahl und Frequenz der geschützten Tierarten ist sogar von NRT bestätigt. Auch Wespenbussarde, Wiesen – und Rohrweihen, sowie Baum-.Turm und Wanderfalken , sowie eine Kolkrabenkolonie sind erwiesen. Ein mutwilliges Ignorieren des Tötungsverbotes geschützter Tiere hat auch strafrechtliche Folgen.

    Wie um Himmels willen sollte das Landratsamt das ignorieren können?
    Wegen des Wunschgutachtens von NRT? Sicher nicht.
    Die Anträge sind allein schon wegen des Nahrungshabitats und der Austrahlung auf Natura 2000 und FFH Schutzgebiete nicht genehmigungsfähig. Das kann nicht ignoriert werden.

    Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat:
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von
    Windenergieanlagen und Artenschutz.

    Leitsatz:
    Neben dem Ausschlussbereich von 1.000 m um einen Rotmilanhorst kann auch ein
    Nahrungshabitat für mehrere Rotmilanpaare im Prüfbereich von 6.000 m um das
    Vorhaben zu einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko iSd § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
    und damit zum Ausschluss der Genehmigung für Windenergieanlagen führen.

  7. aviator
    11. März 2014 um 14:16

    Windpark Tehachapi Kleiner Erlebnisbericht: Ich bin gerade beruflich in Tehachapi, und da habe ich die Gelegenheit genutzt, mir eine der größten Windfarmen der Welt mal aus unmittelbarer Nähe anzuschauen:

    http://tinyurl.com/nyw9r9n

    Auffallend ist, daß trotz des extremen Windes hier 90% der alten und etwa 30% der neuen Windräder stillstehen und vor sich hinrosten. Wenn man dort oben steht, dann ist das tatsächlich ein seltsames Erlebnis, aber in längerer Aufenthalt ist eigentlich nicht möglich. Es ist eine lebensfeindliche Landschaft mit einem irrem Wummern in der Luft, und Menschen und Tiere sind hier folgerichtig auch nicht zu sehen …..

    Hier ist meistens so viel Wind, daß die Anlagen aufgrund der hohen Lasten und den dadurch verursachen Verschleiß nach wenigen Jahren ein wirtschaftlicher Totalschaden sind. Der Schrott wird hier aber nicht entsorgt, sondern bleibt dann als “abandoned wind farm” einfach stehen 😉

    Auch die Stromerzeugung dieses Parks (5000 Windräder) sinkt jedoch zwischenzeitlich auf unter 1% der installierten Leistung, so daß eine zuverlässige Windstromversorgung dort ebenso unmöglich ist wie bei uns. In Kalifornien gibt es drei solcher Riesenparks, die insgesamt aber nur 1% des Stroms liefern, daher ist die Netzdestabilisierung durch den Wind mit Hilfe des konventionellen Kraftwerksparks noch kompensierbar.

    Wie auch immer: Hier muß man von einer (in normalen Zeiträumen gemessen) irreparablen Umweltzerstörung reden, die nachweislich keinen meßbaren Nutzen erbringt. Lediglich die mittlerweile übermächtige Ökostromlobby profitiert von den aberwitzigen Zwangseinspeisevergütungen einer an Ineffizienz nicht zu übertreffenden Form der Stromerzeugung. Hier ist der Abstand zur Wohnbebauung gottseidank überall etwa 5-10 km, und oft sind Bergrücken dazwischen, aber es gibt jetzt so langsam auch hier in den USA Widerstand, denn die Windfarms schreddern ihren Wappenvogel:

    http://tinyurl.com/kvea4ol

    Das Töten des “Bald Eagle” ist in den USA eigentlich ein Straftatbestand, es sei denn, man ist Ökostromprofiteur, dann darf man das:

    “Since 2009, the Obama administration’s U.S. Fish and Wildlife Service has allowed wind power developers to apply for five-year permits to kill eagles as part of normal wind farm operations. In December 2013, the administration announced it will begin issuing permits allowing a much greater number of eagle deaths, extending permit lengths to 30 years.”

    Schöne neue Welt der Stromversorgung. Wir können froh sein, daß bei uns kein nennenswerter Wind weht und die Strompreise derartige Steigerungsraten haben. Dadurch wird das Ganze in 2-3 Jahren erledigt sein.

  8. gast
    26. März 2014 um 7:54
    • QUH-Gast
      26. März 2014 um 14:01

      Danke für den lustigen Post! Da sieht man wieder, welche Intelligenzbolzen in Berg das Sagen haben. Ich bin jedesmal sprachlos, wenn ich die neuesten Taten aus dem Rathaus oder statements unserer Qühe lesen. Dümmer gehts einfach nimmer …
      (Achtung an den Obermufti: schnell löschen, da böse Meinungsäußerung)

  9. MBE
    3. April 2014 um 16:44

    http://www.derwesten.de/wirtschaft/zu-wenig-strom-trimet-huette-fuer-eine-stunde-abgeschaltet-id9106790.html#plx74483338 Und wer zahlt diese Ausgleichszahlungen von Amprion für ein stehendes Aluminiumwerk,….( zahlen wir auch für stehende Bänder bei BMW, Daimler, usw,usw,..)
    plus Ausgleichszahlungen für die Bereitstellung der Schattenkraftwerke, plus den Windstrom der nicht abgenommen wird, plus die EEG Abgabe, plus die Zahlungen für das Abnehmen des Stromes, der zu viel ist, plus den Rückkauf des ausländischen Atomstroms, wenn wir zu wenig haben, plus die 6000 Pumpspeicherwerke, plus die Managementgebühr die auf die Einspeisegebühr dazu kommt,
    plus die Auswirkungen, wenn die Wirtschaft Ihre Produktion ins Ausland verlagert und in Deutschland nicht mehr investiert, plus die Arbeitslosengelder, plus , plus,….

    Da fällt mir folgende Frage ein.

    Steckt Herr Roth als Mitglied des Aufsichtsrat der Energiegenossenschaft, die bereits Gelder (350.000 Euro) eingesammelt hat, um in den Waldhäuser Gräben Windräder zu bauen, nicht als potentieller Investor in einem Interessenkonflikt?
    Wenn nicht gebaut wird, muss dann zurückgezahlt werden?
    Ist das Geld nicht schon ausgegeben?

    Wenn genehmigt ist, kann kein Gemeinderat in Berg mehr irgendwas beeinflussen. Ihr habt euch schon über den Tisch ziehen lassen.

    Sowohl in Andechs wie auch in Höhenrain waren Investoren offiziell interessiert, mehr Wind und laut Gutachten auch weniger naturschutzrechltiche Belange gefährdet. Aber leider wohnt da Herr Roth, bzw. Herr Monn, die alternativlos die Starnberger Windräder an die Grenze zum Nachbarn setzen müssen.
    Noch ein Interessenkonflikt?

    Jetzt sollen trotzdem in den Waldhäuser Gräben Subventionsgelder abgegriffen werden, obwohl vollkommen klar und belegt ist, wie stark diese Planwirtschaft auf Kosten der Allgemeinheit unser Land, unsere Gesundheit und unsere Heimat und Natur zerstört. Es werden durch dubiose Schlupflöcher irreversible Fakten geschaffen anstatt zu warten bis sich dieser Irrweg in Luft auflöst.
    Nur die Berger werden dann die Windräder ermöglicht haben.
    Vielen Dank dafür.
    Vernünftige Argumente sind schon lange irrelevant geworden.

    • QUH-Gast
      3. April 2014 um 18:14

      So ist das Leben Die Neufahrner werden sich wohl oder übel mit dem Gedanken einer zerstörten Zukunft anfreunden müssen. Freilich können sie nichts dafür, aber irgendeinen beißen halt die Hunde. Vermutlich wird die ganze edle Gegenwehr über kurz oder lang im Sande verlaufen und die Bagger anrollen. Wollen Sie dagegen wirklich noch gerichtlich angehen? Und wie sollte das noch gehen? Den Stumpfsinn der Berger Hirne haben Sie genausowenig beeinflussen können, wie die Willkür der Landratspolitik. Machen Sie’s wie wir: innere Emigration bis zur Rente, äußere Emigration danach, und — rechtzeitiger Verkauf. Es gibt genügend Schwachsinnige, die selbst neben Windrädern wohnen würden, nur um überhaupt zu wohnen. Wollen Sie wirklich in einem Land wohnen, das eine “Energiewende” zur Ideologie erhebt. Ich jedenfalls auf gar keinen Fall länger als nötig.

      Also Glück auf, nicht aufregen, sondern weggehen!

    • MBE
      4. April 2014 um 10:46
    • QUH-Gast
      4. April 2014 um 12:41

      “Wissen wir eigentlich, was wir da tun?” Mit dieser Frage endet Sinns Beitrag. Es ist nicht an den Gegnern der Energiewende, sich diese Frage zu stellen, wohl aber an den Befürwortern, und ganz besonders an den Aktivisten, wie sie z.B. im Berger GR sitzen. Deshalb sollten diese Gestalten auch eine Antwort heriauf wissen: Wollen wir wetten, dass sie nur in Geblubbere besteht, so überhaupt etwas zu hören ist. Haben wir jemals aus den Berger Reihen etwas anderes, als den reinsten Mist vernommen? Wenn ja, wann? Von wem?

  10. QUH-Gast
    9. April 2014 um 13:18

    Windräder ade? Nach der gestrigen Bekanntgabe durch den Ministerrat zur 10H-Regelung dürfte für die Berger Windräder ziemlich klar sein, dass sie nur auf Grundlage des BP entstehen können. Dieser ist aber aufgrund der negativen Nachbarschaftseinwände mindestens strittig und würde im Zweifel durch angeblich betroffene Nachbarn aus dem Norden (denen es nur um ihren egoistischen Südblick geht) wohl auch gerichtlich angefochten werden. Heißt das jetzt, dass Berg klein beigiebt oder geht der Kampf für eine Atom-freie Zukunft unserer Kinder auch in Berg weiter?

    • quh
      9. April 2014 um 13:37

      ade Ein Kabinettsbeschluss samt Absichtserklärung und GesetzENTWURF ändert – auch in Bayern – nicht das Geringste an der gegenwärtigen Gesetzeslage auf Grund derer Berg seinen Antrag auf Genehmigung gestellt hat. Sollte der Antrag komplett sein, wovon auszugehen ist, kann die Aufsichtsbehörde, das Landratsamt, ihm nach eigener Aussage nur zustimmen. Dass man Gesetze rückwirkend ändern kann, wäre uns neu.

      Der Ministerratsbschluss lautet folgendermaßen:

      Bayerns Bauminister Joachim Herrmann zum Bau von Windkraftanlagen: Zügige Umsetzung der Befugnis zur Vorgabe von Mindestabständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

      Der Ministerrat möchte möglichst rasch von der künftig im Baugesetzbuch des Bundes vorgesehenen Befugnis Gebrauch machen, einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festzulegen. Dazu hat er heute den Gesetzentwurf mit den notwendigen Regelungen gebilligt. Bayerns Bauminister Joachim Herrmann: „Der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung soll grundsätzlich das Zehnfache der Gesamthöhe einer Windkraftanlage betragen. Jedoch können die Kommunen Ausnahmen davon durch kommunale Bebauungspläne zulassen.“ Damit komme es zu einem befriedenden Ausgleich der unterschiedlichen Interessen. Einerseits werde damit der Sorge um das Landschaftsbild Rechnung getragen – gerade bei immer größer werdenden Anlagen. Andererseits bleibe die Chance einer wirtschaftlichen Energiewende gewahrt. „Außerdem wird die kommunale Planungshoheit gestärkt. Denn über die Lage von Windkraftanlagen wird letztlich dort entschieden, wo die Menschen unmittelbar betroffen sind“, betonte Herrmann. Nach dem Willen des Ministerrates soll das Vertrauen von Investoren besonders geschützt werden bei Anlagen, für die vor dem 04.02.2014 bau- oder emissionsschutzrechtliche Anträge auf Genehmigung vollständig eingereicht wurden.

  11. QUH-Gast
    9. April 2014 um 16:12

    Einladung zur Mitlektüre Gerade lese ich (…aus völlig anderen Gründen…) zufälligerweise folgendes in einem weitverbreiteten deutschen Standardlehrbuch (Ulrich Haas: Physik für Pharmazeuten und Mediziner, WBG Stuttgart, 6. Auflage 2002, S. 461):

    “Infraschall. … Die Dämpfung des Infraschalls ist in Luft, in Flüssigkeiten und auch in festen Körpern äußerst gering, d. h. der Wirkungsbereich von Infraschall ist weit größer als für Hörschall. Die Gefährdung des Menschen ist in einem Infraschallfeld sehr groß, da einige innere Organe Resonanzfrequenzen im Hz-Bereich aufweisen. Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen und Gleichgewichtsstörungen können durch Infraschall verursacht werden.”

    … Standardwissen spätestens seit 2002. Bis heute nicht den poltischen Entscheidungsträgern bekannt. Für mich sehr erstaunlich.

    Noch erstaunlicher aber: Die gnadenlose Brutalität mit der selbst nicht betroffene Akteure (wie auch die QUH) Anderen so etwas zumuten. Ob sich wohl die beiden Elken, die Ammers und die Kaskes dieser Welt – von den Monns ganz zu schweigen – beim abendlichen Blick über den See über das Erbrochene des Herrn MBE Gedanken machen?

  12. gast
    8. Mai 2014 um 15:26

    Neuer Windatlas: 5,2 m/s Der neue Bayerische Windatlas ist da!

    Er weist für die Wadlhauser Gräben folgende Daten aus:

    130 m über Grund:
    Mittlere Windgeschwindigkeit: 5,1 m/s
    Erwarteter Ertrag: ca. 1500 Volllaststunden

    160 m über Grund:
    Mittlere Windgeschwindigkeit: 5,3 m/s
    Erwarteter Ertrag: ca. 1600 Volllaststunden

    Die Nabenhöhe der geplanten WKAs in den Wadlhauser Gräben liegt bei ca. 145 m über Grund, wodurch sich eine mittlere Windgeschwindigkeit von etwa 5,2 m/s und ein Ertrag von etwa 1500-1600 Vollaststunden ergeben.

    Somit bestätigt nun auch der Windatlas offiziell das, was viele Skeptiker seit Beginn des Projektes anhand vieler verschiedener Indizien bezweifeln:

    DIE FEHLENDE WIRTSCHAFTLICHKEIT DES PROJEKTS.

    Mit diesen Werten ist unter keinen Umständen ein wirtschaftlicher Betrieb möglich und damit müssen die Wadlhauser Gräben – analog anderer Gebiete nördlich der Wadlhauser Gräben – aufgrund des zu geringen Windes als Vorranggebiet ausgeschlossen werden! Ein Gebiet, in dem zu wenig Wind weht, um WKAs wirtschaftlich betreiben zu können, darf nicht als Vorranggebiet für WKAs ausgewiesen werden!

    Besonders erfreulich ist für mich, dass die Hochrechnungen des von der Planungsriege stets als nicht kompetent abgestempelten Aviator nun sogar von offizieller Seite bestätigt werden.

    Wer jetzt noch immer in diesem Gebiet WKAs aufstellen möchte, handelt wider besseren Wissens und fahrlässig. Die Zeiten sind endgültig vorbei, in denen man die Augen verschließen, sich zurücklehnen und auf ein Gutachten berufen kann, das knapp doppelt so viel Ertrag (ca. 2900 VLS) bescheinigt, als

    1. im neuen, überarbeiteten Windatlas prognostiziert (1500-1600 VLS)
    2. vom Aviator auf Basis mehrjähriger Windmessungen hochgerechnet (siehe dieser Blog)
    3. die uns nächstgelegenen WKAs in den vergangenen Jahren nachweislich erwirtschaftet haben (siehe Windatlas)
    4. alle Onshore-WKAs deutschlandweit in den vergangenen Jahren durchschnittlich erwirtschaftet haben (1550 VLS)

    Aber dass der Wind in Berg nicht so stark wehen kann, wie es die Berger Ertragsgutachten ausweisen, sollte niemanden, der diesen Blog in den letzten zwei Jahren verfolgt hat, mehr überraschen. Gegenargumente gab es an dieser Stelle bereits genügend. Man hätte sie nur nicht ignorieren dürfen. Und dass die Winderträge in den vergangenen Jahren systematisch zu hoch berechnet wurden, war ebenfalls seit Jahren ein offenes Geheimnis, das auch in diesem Blog längst erwähnt wurde, das man in Berg aber offenbar nur zu gerne überhört hat.

    Ich frage mich schon längere Zeit, warum man dennoch ungeachtet aller Zweifel weiter plant. Lediglich für das eigene Ego oder etwa für eine Genossenschaft, die möglicherweise schon Gelder eingesammelt hat? Nun, nachdem die Prognosen öffentlich deutlich nach unten korrigiert wurden, wird jedenfalls kein wirtschaftlich orientierter Investor jemals mehr eine WKA in den Wadlhauser Gräben errichten. Und das ist gut so!

    Auch wenn man in Berg meint, der Politik vielleicht doch noch durch geschickte Auslegung der unklaren Gesetzeslage ein Schnippchen schlagen zu können, der Physik kann auch Berg nicht entkommen!

    • QUH-Gast
      8. Mai 2014 um 19:37

      Aufwind! Lieber Gast,

      Sie bedenken Eines nicht: Absehbar wird der gesamte GR sich tagtäglich guten Farchner Kohl, von Herr Dr. Ammer zu einem schmackhaften “Berger Grinser” verkocht, einverleiben, um sich dann auf der Weide zu versammeln und für einen kräftigen Aufwind zu sorgen! Das ist doch mal eine kalkulierbare Windprognose, oder?

      Sie brauchen nicht sich “längere Zeit” zu fragen, was da los ist… Fragen Sie lieber die Ärzte: die sagen es Ihnen auch in kurzer Zeit.

    • aviator
      9. Mai 2014 um 19:05

      Koa Wind z’Farchach @QUH-Gast 15:26

      Danke für die Information, das ist wirklich sehr interessant. In der Tat deckt sich das mit meinen Messungen/Rechnungen. Hier das Beispiel für das erste Quartal 2014:

      *****************************************************
      Windkraftertragsberechnung 2014: 113326 Datensaetze
      (Bisher 113326 Minuten, 1889 Stunden bzw. 79 Tage)
      *****************************************************
      Durchschnitt. Windgeschwindigkeit (675m) : 2.34 m/s
      Windzunahmefaktor Tag/Nacht (6m -> 140m) : 2.25/2.25
      Durchschnitt. Windgeschwindigkeit (815m) : 5.27 m/s
      Anzahl Abschaltminuten (21.0 m/s, 0.7%) : 821
      Anzahl Min. < Anlauf (2.5 m/s, 40.6%) : 46060
      *****************************************************

      q.e.d. 😉

    • QUH-Gast
      9. Mai 2014 um 20:39

      Na das ist doch mal schön! Kaum handelt es sich um “rein wissenschaftliche” Dinge (so ähnlich drückte es Frau Aigner aus), stimmen Messung A (Windatlas) und B (Aviator) überein. Komisch nur, dass die beiden bezahlten und damit nicht unabhängigen Messungen nicht übereinstimmen. Mann oh’ Mann, das ist wirklich ziemlich peinlich, so eine offensichtliche Schiebung.

    • gast
      10. Mai 2014 um 19:30

      Das Problem mit den VLS Ein Jahr hat ca. 9000 Stunden. Da ist es für die Wirtschaftlichkeitsrechnung zwar interessant, ob sich ein Windrad 1600 oder 2500 Stunden dreht, für unsere Energieversorgung ist das aber fast egal: Wenn wir Strom brauchen, dreht sich das Windrad in ca. 3/4tel aller Fälle jedenfalls nicht. Die Gelder, die für die Gutachten und den Antrag verschwendet wurden, hätte man sicher gut für die Sportvereine in Berg einsetzen können. Die Quh hat darüber ja grade berichtet. Hier helfen oft schon wenige tausend Euro weiter.

  13. MBE
    9. Mai 2014 um 10:37

    Icking stimmt gegen den Antrag (11:5) Übrigens kann jeder im neuen Windatlas die Windräder im Gebiet plazieren, Höhe, Durchmesser der Rotoren, Windrichtung usw. eingeben und sich das Ergebnis ansehen. Auch Schattenschlag ist dort zu simulieren.

    Neben Schäftlarn und Starnberg hat auch Icking gegen den Antrag von Berg gestimmt. Aber das könnt ihr ja auch wie üblich wieder ignorieren oder wegwägen.

  14. MBE
    10. Mai 2014 um 10:31

    Länderöffnungsklausel vom Bundestag gebilligt Damit ist sicher, dass 10H kommt.
    Aus dem Bundestag 07.02.2014:

    2. Mindestabstände von Windenergieanlagen
    Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

    Berlin: (hib/JOH) In das Baugesetzbuch soll eine Länderöffnungsklausel eingeführt werden, die länderspezifische Regelungen für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnungen ermöglichen soll. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag nun als Drucksache (18/1310) vorliegt.

    Angesichts der gewachsenen Gesamthöhe von Windenergieanlagen trage die geplante Vorgabe dem Umstand Rechnung, dass die Akzeptanz von Windenergieanlagen vielfach von ihrer Entfernung zu Wohnanlagen abhänge, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs. Zudem unterscheide sich die Ausgangslage in den einzelnen Bundesländern, auch aufgrund der topografischen Verhältnisse.

    Jetzt kann keine Genehmigungsbehörde mehr behaupten, dass die 10H Regelung, die seit Juli 2013 als Anweisung zu beachten ist, nicht kommen wird.

  15. QUH-Gast
    10. Mai 2014 um 17:01

    Windkraft und Filmemacher Es gibt auch gute Filmemacher (preisgekrönt), die nicht wie Herr Ammer für sinnlose Windkraft eintreten, sondern ihr menschenverachtendes Zerstörungspotential herausstellen:

    Siehe im Gegenwind STA.

    • aviator
      11. Mai 2014 um 22:11

      Die “Energiewende” …. … funktioniert nur, wenn wir alle gaaaanz fest dran glauben:

      http://www.youtube.com/watch?v=o76mbsDBnS4

      Denn: Die technisch-physikalische und ökonomische Wirklichkeit ist nicht zu ertragen, und daher muß man die Augen vor ihr ganz fest verschließen:

      http://tinyurl.com/loczd55

    • QUH-Gast
      11. Mai 2014 um 23:04

      Widerliche Details Die “Kurzfassung – Energiepolitisches Manifest Argumente für die Beendigung der Energiewende” umfasst 14 mahnende und nervtötente Unterpunkte, die auf 33 Seiten ausgebreitet werden. Und dann auch noch “Alternative für Deutschland – AfD”. Danke für den Hinweis

    • aviator
      12. Mai 2014 um 12:56

      @GAST 2014/05/11 23:04 Ja mei, das Problem ist, daß die “widerlichen Details” alle faktisch richtig sind. Die Realität ist wie gesagt schwer zu ertragen, aber sie holt nun einmal früher oder später jeden ein ….

      Letztlich ist die Energiewende tatsächlich bereits gescheitert, die täglichen Neuigkeiten zu dem Thema sind ja beim besten Willen nicht mehr zu ignorieren. Das dämmert mittlerweile auch dem Super-Siggi:

      http://tinyurl.com/k4xsn8f

    • QUH-Gast
      12. Mai 2014 um 18:34

      Ich glaube … … ganz, ganz, ganz, ganz fest an die Energiewende!!!

      Sie darf kommen
      sie wird kommen und
      sie muss auch kommen!

      Denn sonst werden wir alle elendig zugrunde gehen …
      Unsere Kinder werden in verseuchten Gegenden auf strahlenden Trampolinen hüpfen und nur noch giftigen Schleim zu essen bekommen.

      Jedoch, jedoch, jedoch: Dank der QUH, dank Herrn Roth und dank allen echten Menschheitsrettern und Landkreis-Lieberhabern (remember die saftige-geschmacklose Eloge unseres beliebten Filmers von der Weide) wird dieses Menetekel an Berg vorbeigleiten.

  16. gast
    12. Mai 2014 um 9:46

    Südbayern untauglich für WKA Der BR brachte gestern in der Sendereihe “Aus Schwaben und Altbayern” einen Beitrag zum neuen Windatlas:

    http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/schwaben-und-altbayern/windkraft-atlas-bayern-100.html

    Fazit:
    – Ganz Südbayern ist untauglich für WKAs
    – bei 5,5 m/s unterste Wirtschaftlichkeitsgrenze und hochriskant
    – Gewinnschwankungen bis zu 15% jährlich
    – 10H-Regelung gilt zukünftig grundsätzlich, sofern die Nachbargemeinden einer geringeren Entfernung nicht zustimmen

    Anmerkung:
    Alle von den WKAs betroffenen Nachbarn (Schäftlarn, Starnberg und Icking) sind inzwischen gegen die Berger Windkraftpläne. Die mittl. Windgeschwindigkeit in den Wadlhauser Gräben liegt vermutlich bei ca. 5,2 m/s und damit deutlich unter der Wirtschaftlichkeitsgrenze. Unter diesen Voraussetzungen würde eine WKA in Berg nur etwa 18% derjenigen Energie erwirtschaften, für die sie eigentlich ausgelegt ist. Laut Hochrechnung des Aviator stehen die Windräder mehr als 40% des Jahres still (s. o.).

    Und was passiert im Landkreis? Das Landratsamt sieht vermutlich immer noch keinen Grund, dem Berger Treiben einen Riegel vorzuschieben und wird die Berger Anträge höchstwahrscheinlich durchwinken.