Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen

Wie heute in der SZ im Bayernteil zu lesen war, plant der bayrische Umweltminister Söder, das Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen zu vereinfachen. Die Fläche der so genannten “Tabu-Zonen“ soll von heute 37% der Staatsfläche auf 10% verkleinert werden. Damit sollen bis 2021 10% der Energie durch Windkrafträder erzeugt werden. Dies bedeutet 1.500 neue Windräder in Bayern.


Ist das Kruzifix eine Wohnbebauung? 800 m hier vom Ortsrand Neufahrn dürfte bald ohne Gutachten, 1000 m von hier wird eventuell (mit Gutachten) eine Windkraftanlage entstehen

Erreicht werden soll das landespolitische Ziel durch ein schnelleres Genehmigungsverfahren, das nicht nicht mehr zehn, sondern nur noch drei Monate dauern soll. Möglich werden soll dies laut Herrn Söder in der BR-Rundschau an 02.09 durch Belohnung von Standorten, die besonders Rücksicht auf die Anwohner nehmen und größere Abstände einhalten: “… Desto größer die Abstandsfläche, desto weniger Bürokratie…”. So werden zuküftig nur noch dann Lärmgutachten nötig sein, wenn die Räder näher als 800 Meter an einem Wohnhaus stehen. (In Berg müssen die Windräder mindestens 1000 m von jeder Ortschaft entfernt sein.) Auch in Naturparks und Landschaftsschutzgebieten soll es in Zukunft möglich sein, Windkraftanlagen zu errichten.

Wir werden uns alle auf eine Veränderung der Landschaft einstellen müssen.

Währenddessen steigt vielerorten auch der Protest gegen die Windräder. Das zeigen zwei weitere Berichte aus den Lokalteilen: Z.B. in Ebersberg: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/streit-um-windpark-die-fronten-sind-verhaertet-1.1139278 … oder in Odelzhausen (Dachau), wo ein Investor an einer geheimen Waldstelle an der Autobahn 5 Windräder mit 189 m Höhe plant: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/odelzhausen-investor-will-fuenf-windraeder-bauen-1.1139298