Gemeinderat sagt ja zum Bürgerbegehren … es findet nicht statt!

Die 7. Gemeinderatssitzung: Die Zuschauerränge waren gut gefüllt, aber nicht überfüllt. Abgestimmt wurde zunächst über eines der Themen, das die Berger beschäftigt wie kaum ein anderes: Es ging um den Bau einer Badehütte in Unterberg. Sie wurde einstimmig abgelehnt, so wie das Verwaltungsgericht ihre Vorgängerin abgelehnt hatte. Eine Premiere gab es dabei auch. Den Vortrag machte kundig und sachlich zum ersten Mal Frau Isabell Pilgram, die nach 3-jähriger Ausbildung in den Dienst im Bauamt übernommen wurde. Willkommen!

Dann der TOP 4, das Bürgerbegehren für einen Baustopp der Windkraftanlagen. Auf den Punkt gebracht: Das Begehren hatte einen durchschlagenden Erfolg, aber ein Bürgerentscheid findet – gegen 3 QUH-Stimmen – nicht statt. Und das geht so: 822 Berger Bürger hatten per Unterschriftenlisten kund getan, dass sie einen Bürgerentscheid über folgenden, verschwurbelten Satz wünschten:

Als Bürger der Gemeinde Berg stimme ich dafür, dass die Gemeinde Berg als Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG und Alleingesellschafterin der Bürgerwind Berg Verwaltungs-GmbH unverzüglich sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt und alle notwendigen Erklärungen abgibt, damit die bestehende Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Wadlhauser Gräben“ von der Bürgerwind GmbH & Co. KG – als Genehmigungsinhaberin – bis zur Rechtskraft der gegen die Genehmigung anhängigen Verwaltungsstreitsachen NICHT vollzogen wird und mit den Bauarbeiten NICHT begonnen wird (JA/NEIN).

Der Gemeinderat hat bei “wohlwollender Auslegung” die Zulässigkeit des Begehrens festgestellt. Es sei der Gemeinde wichtig, dem Anliegen der 822 Berger Bürger nachzukommen. Man trägt ihrem Wunsch allerdings sofort Rechnung: Zugleich beauftragt der Rat mit großer Mehrheit (17:3) den Bürgermeister damit, dass die Gemeinde den Inhalt des Begehrens ohne Bürgerentscheid umsetzt und “als Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG unverzüglich sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt und alle notwendigen Erklärungen abgibt, damit die bestehende Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Wadlhauser Gräben“ von der Bürgerwind GmbH & Co. KG – als Genehmigungsinhaberin – bis zur Rechtskraft der gegen die Genehmigung anhängigen Verwaltungsstreitsachen NICHT vollzogen wird”.

Auf deutsch: Die Gemeinde ist ab sofort für einen Baustopp!

Damit wird nun die Gemeinde eine Versammlung der Gesellschafter der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG einberufen und bei den 169 Investoren eine Abstimmung über einen Baustopp herbeiführen.

Der Bürgermeister wird für einen Baustopp stimmen. Was die anderen Investoren, die die Mehrheit mit über 80% der Anteile besitzen, tun, ist deren Sache. Ein längerer Baustopp könnte allerdings die baldige Insolvenz der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG bedeuten.

Mit dieser Abstimmung, die schnellstmöglichst stattfinden muss, dürften “sämtliche zulässigen Rechtshandlungen” vorgenommen sein. Jedenfalls ist keinem Juristen eine andere eingefallen. “Das Bürgerbegehren hat sich somit erledigt. Die Durchführung des Bürgerentscheides entfällt,” lautet die Konsequenz dieses Beschlusses.

Art. 18a Abs. 14 GO: “Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.”

Außer 3 Gemeinderäte der QUH stimmten alle Anwesenden für diesen Beschluss, der besagt, dass der Gemeinderat nunmehr für einen Baustop der von ihr geplanten und mitfinanzierten Anlagen eintritt.

Teile der QUH hätten lieber tatsächlich einen Bürgerentscheid gesehen: GR Kaske wollte wissen, ob dieses beschleunigende Vorgehen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens abgesprochen sei … “Nein”; GR Grundmann hatte den Eindruck, dass es den Bürgern auch darum gegangen sei, abstimmen und mitreden zu dürfen. GR Ammer sah sich nach 4 Jahren Kampf für die Windräder “aus Gewissensgründen” nicht befähigt, einen Beschluss zu unterstützen, der gegen die Windräder sei und wollte ebenfalls lieber eine Bürgerentscheid. GR Steigenberger fühlte ähnlich, wandte aber ein, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens den Bergern nur vorgemacht hätten, dass sie noch etwas zu entscheiden hätten. In Wahrheit seien die Entscheidungen längst gefallen und es sei besser, dies so schnell wie möglich deutlich zu machen.

Auf jeden Fall spart man so den 5-stelligen Betrag, den ein Bürgerbegehren kostet.


Nein. Kein Bürgerentscheid.

Kommentieren (59)

  1. QUH-Gast
    19. Mai 2015 um 22:44

    Taschenspieler Ja, dem Wortlaut des Bürgerbegehrens wird Rechnung getragen. Aber wohl nicht aus Überzeugung, sondern um – wieder einmal – mit kleinen Tricks der eigentlichen Fragestellung aus dem Wege zu gehen. Hochgradig peinlich dieses ganze Herumlavieren

    • quh
      19. Mai 2015 um 22:47

      Rechnung tragen Auch deshalb hatte die QUH ja – nach langer interner Diskussion – einige Bauchschmerzen und Vorbehalte. Trotzdem: mehr hätte das Begehren nie erreichen können, als dass man seine Buchstaben erfüllt.

    • QUH-Gast
      19. Mai 2015 um 22:59

      Mehr erreichen Doch, man hätte mehr erreichen können durch ein Bürgerbegehren: die tatsächliche Klärung des Bürgerwillens und damit ein Ende der Spekulationen. Wieso verpasst der Gemeinderat diese Chance?

    • pro wind
      19. Mai 2015 um 23:15

      weshalb? deshalb: Der Gemeinde wird viel Geld erspart und den Bürgern ein Wahlkampf.

    • Augenstein
      20. Mai 2015 um 8:04

      Nein, deshalb: Damit erspart sich Bürgermeister und Gemeinderat die Blamage, plötzlich von der Mehrheit der Berger Bürger gesagt zu bekommen, dass sie gegen die WKA Berg ist!

    • quh
      20. Mai 2015 um 13:11

      Blamage? Nie hätte zum jetzigen Zeitpunkt noch eine Abstimmung über die Windkraftanlagen stattfinden können. Als es noch gegangen wäre ist die Unterschriftenaktion gescheitert. Jetzt konnten die Gegner nur noch eine Abstimmung über einen ruinösen Baustopp fordern. Die wird nun stattfinden.

      Die “Initiatoren” haben den Bergern eben nur vorgegaukelt, es gäbe jetzt im Stadium nach dem Baubeginn für sie noch etwas zu entscheiden. In so fern ist es richtig, dass der Gemeinderat das Verfahren abgekürzt hat … die Bürger bekommen zugleich ihren per Unterschrift geforderten Willen. Am Fortgang der Bauarbeiten ändert das eine nichts und das andere auch nichts. Das Geld ist eingesammelt und – per Vertrag – auch ausgegeben. Es wäre absurd und widersinnig jetzt Millionen zu verbrennen nachdem man 4 Jahre geplant hat und sich keinerlei nennenswerter Wiederstand geregt hat.

      Wir persönlich zweifeln auch weiterhin, ob die Ablehnung in der Berger Bevölkerung wirklich sooo groß ist, wie jetzt von ein paar lauten Gegnern getan wird. Die Initatoren selbst haben beim Unterschriften-Sammeln geschickterweise stets betont, dass eine Unterschrift unter das Begehren keine Unterschrift gegen die Anlagen ist. Also darf man sie jetzt auch nicht so interpretieren.

    • Augenstein
      20. Mai 2015 um 13:49

      Da muß ich Ihnen ganz klar widersprechen! Ich weiß nicht, wann und wie Sie in letzter Zeit das Gespräch mit Bürgern in Berg zu diesem Thema gesucht haben.
      Meine Erfahrung aus den letzten Wochen und Monaten ist die, dass ALLE darauf Angesprochenen keinen blassen Schimmer von dem haben, was hier auf die Gemeinde sowohl in optischer als auch landschaftzerstörender Hinsicht zukommt.
      Dass diese 4 Wolkenkratzer höchstwahrscheinlich auch noch ineffizient sein werden, die Gegend aber trotzdem auf Dauer prägend verschandeln werden, ist die andere erschreckende Erkenntnis. Und dabei spielen die Befindlichkeiten aus den Nachbargemeinden keine Rolle.

      Bisher denken doch alle Uninformierten (und das ist die absolute Mehrheit) hier, dass Windkraft per se etwas Gutes ist und es keine Alternativen gibt.
      Damit haben Sie diese Leute eingelullt und “überzeugt”. Man kann auch sagen – “überfahren”! Die negative Überraschung wird für die Berger Bürger um so größer werden! Und was da an Ärger hochschwappen wird, werden wir dann sehen.

      Ihren 4-jährigen Einsatz für das Projekt in allen Ehren, aber ich unterstelle Ihnen und dem fast gesamten GR, dass Sie die Tragweite des Projekts und die technischen Details gar nicht umrissen haben!
      Sie haben sich von Gutachten in Ihrem Denken und Handeln, welches sicher ehrenwerten Ursprungs ist, leiten und beeinflussen lassen, ohne selbst gegenzuprüfen, ob das alles stimmen kann. Hätten Sie sich diese Mühe gemacht, hätten sich bei Ihnen zumindest Zweifel an dem Projekt regen müssen! Das haben Sie nicht getan.
      Im Gegenteil, jeglichen berechtigten und belegbaren Einwand gegen die Windräder haben Sie mit Hinweis auf diese zweifelhaften Gutachten, welche Sie sich nicht einmal offenzulegen trauen, weggebügelt.

      Hätten Sie im Vorfeld die Bürger hier wirklich informiert und ihnen aufgezeigt, was das Resultat werden wird – ich bin mir sicher, dass Sie schon von Anfang an heftigen Widerstand bekommen hätten

    • Energievernunft
      20. Mai 2015 um 15:56

      Lieber Augenstein, es ist schmerzlich zu sehen, dass Sie jetzt, wo alles gelaufen ist, die Gegenargumente vorbringen, die zahlreiche “aufgewecktere” Bürger beginnend vor vier Jahren bereits in unzähligen Beiträgen hier im Blog an QUH herangetragen haben.

      Wie wir nun wissen war schon damals alles vergebene Liebesmüh — JETZT ist es zusätzlich nur noch sinnlos bis lächerlich. Vor meinem geistigen Auge sehe ich Herrn Monn und Herrn Roth, wie sie sich ob ihres gelungenen Coups lachend auf die Schenkel schlagen…

      Im übrigen betrachte ich die bei diesem Projekt an den Tag gelegte Vorgehensweise ob Ihrer Rücksichtslosigkeit gegen Menschen (Nachbarn!) und Natur alles andere als “ehrenwert”. Die Aufzählung der widerlichen Details erspare ich uns — es ist alles hier im Blog zu finden!

      Für mich stellt das ganze einen Tiefpunkt an politischer Kultur dar, der bereits Deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt hat. Und so wird es weitergehen, wenn die sinnlosen Türme erst einmal stehen und ihre Blinklichter nachts das Voralpenland “verschönern”…

      Was ist das für ein Gemeinderat, der stolz darauf ist, wie er mit seinen Nachbarn umspringt und seine eigenen Bürger ins Abseits laufen lässt?!

    • Augenstein
      21. Mai 2015 um 9:53

      Ich muß Ihnen leider recht geben Man kann das auch gut an diesen plötzlich neu auftauchenden Bloggern mit den so unglaublich sinnvollen Beiträgen sehen.

      Ich verabschiede mich hiermit aus dieser Diskussionsendlosschleife und widme mich wieder Dingen, wo ich etwas bewegen kann.

      Ihnen alles Gute!

  2. dollie
    19. Mai 2015 um 22:54

    Investorenschwund 169 Investoren sollen über einen Baustopp abstimmen! Vor kurzem waren es noch 234!
    Wo sind die fehlenden verblieben oder war das einfach eine Lüge wie viele vorausgegangene auch?

  3. Energievernunft
    20. Mai 2015 um 2:31

    “Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.” …gilt nun auch für die vielen Berger Bürger, die jetzt erst aufgewacht sind und merken, wie listig ihr Gemeinderat sie ausgetrickst hat.

    Selbstredend, dass er keinen Wert darauf legt, zu erfahren, WIE vielen er nun eine Nase dreht! Es könnte ja vielleicht die Mehrheit sein.

    Wenn das ganze angesichts der Rücksichtslosigkeit gegenüber den Neufahrnern und unserer Natur nicht so widerwärtig wäre, müsste man fast bayerisch-anerkennend sagen: “Hund san’s scho…”

    • Augenstein
      20. Mai 2015 um 8:09

      Exakt so ist es Allerdings habe ich gestern in die Gesichter einiger Gemeinderäte geschaut und gesehen, dass die sich dabei sehr unwohl fühlen bzw. gar nicht verstanden haben, wozu sie bei dem ganzen Projekt ja gesagt haben.

  4. AnneP
    20. Mai 2015 um 6:49

    Ein Schachzug nach…. ….Gemeinde Berg Manier.

    Danke aber auch.

  5. aviator
    20. Mai 2015 um 7:19

    Als Initiatoren des Bürgerbegehrens freuen wir uns sehr darüber, daß der Bürgermeister und die große Mehrheit des Gemeinderates erkannt haben, daß es ein großer Fehler war, den Bau der Windmühlen auf Basis einer mit mehreren Klagen angegriffenen (und damit nicht endgültig rechtskräftigen) Baugenehmigung weiterzuverfolgen.

    Es steht natürlich völlig außer Zweifel, daß alle Entscheidungsträger hinter dieser Entscheidung stehen und jetzt alles tun werden, um den Gemeinderatsbeschluß auch tatsächlich, und nicht nur zum Schein umzusetzen. Die Gemeinde hat ja die vollständige Kontrolle über das Projekt, wie vom Bürgermeister mehrfach öffentlich zugesichert.

    • Augenstein
      20. Mai 2015 um 8:18

      Es tut mir leid Sie korrigieren zu müssen, aber die Gemeinde hat keine Kontrolle mehr über das Projekt. Wenn Bürgermeister Monn das mehrfach zugesichert hat, hat er schlicht und ergreifend gelogen.
      Aber 15 % Anteil sind nach meinem Verständnis Minderheit und damit ist die Angelegenheit klar.

      Die Gemeinde wird eine ordentliche Gesellschafterversammlung einberufen, das Anliegen des Bürgerbegehrens ordentlich vortragen (Wissen tun die eh schon alles seit ca. 4 Wochen) und wird dann ein mehrheitliches NEIN als Ergebnis bekannt geben.
      BM Monn und der Gemeinderat können dann ruhigen Gewissens behaupten, dass sie alles getan haben, um dem Bürgerwillen zu seinem Recht zu verhelfen, aber leider, leider sind die bösen Kommanditisten halt anderer Meinung, leider, leider geht es halt um viel Geld und leider, leider hat die Gemeinde ja keine Kontrolle mehr über das Projekt.

      Warum die Gemeinde die Kontrolle über das Projekt überhaupt aus der Hand geben konnte, ohne ein ordentliches Verfahren, am Bürgerwillen vorbei, sollte dringend geklärt werden.

    • Energievernunft
      20. Mai 2015 um 14:36

      Feine Ironie, Herr Aviator! Was sagen Sie — als einer, der über die letzten vier Jahre wohl die meisten Stunden aufgewand hat, um Vernunft in den Berger Gemeinderat zu tragen — zu der Aussage von QUH, es habe “keinen nennenswerten Widerstand” gegen das Projekt gegeben?

    • aviator
      20. Mai 2015 um 18:04

      Na ja …. …. dazu sage ich jetzt einfach mal gar nichts.

  6. beaufortskala0
    20. Mai 2015 um 10:39

    und da hatte man sich schon auf Schmutzkampagnen beider Lager im Wahlkampf bis zur Abstimmung gefreut…

    …aba Hund sans scho!

    • Augenstein
      20. Mai 2015 um 11:12

      Schmutzkampagne … hätte es von Initiativeseite sicher keine gegeben
      sondern nur Fakten und Richtigstellungen.

  7. Margot Stieglmeier
    20. Mai 2015 um 10:50

    Landschaftsschutzgebiet ich war gestern abend sehr erstaunt, eine kleine badehütte im landschaftsschutzgebiet ist nicht genehmigungsfähig. riesen monster türme in der nähe der nachbarn schon. das verstehe wer will, ich nicht. die wege in den waldlhauser gräben gleichen nun fast einer bundesstrasse, aber laut bgm monn,
    müssten nur an verschiedenen kurven verbreitert werden. schaut euch das doch bitte mal an.

    • AnneP
      20. Mai 2015 um 11:41

      Liebe Frau Stieglmeier, Sie nehmen es aber auch immer ganz genau 😉

      (Bin ganz auf Ihrer Seite)

  8. oans zwoa gsuffa
    21. Mai 2015 um 0:08

    Mehr Schein als Sein. Aus meiner Sicht sind diese Windräder aus folgenden Gründen “mehr Schein als Sein” und nicht nachhaltig:

    1. weitere Zerstörung der Natur
    (http://www.zeit.de/wissen/umwelt/2015-05/bundesamt-fuer-naturschutz-bfn-artenvielfalt-rote-liste)

    2. ökonomisch ineffizient
    (Standort, Energiebilanz Windrad, Folgekosten für Natur & Mensch)

    3. Demokratieverlust
    (von Beginn an keine gute Aufklärung seitens der Gemeinde, kein Volksentscheid bei einer so wichtigen Sache)

    4. optisch in dieser Gegend absolut greislig (unschick, total unstylisch)
    Stellen Sie sich z.B. nur das Panorama aus München in Richtung Zugspitze vor. “Kein Stil, diese Bayern!”
    Man nehme sich ein Beispiel an dem erfolgreichen Münchner Bürgerbegehren “Gegen massiven Hochhausbau” um die einzigartige Stadtsilhouette zu erhalten.

    Bitte saubere Energie und zurück zur Natur. Aber nicht mit dieser hirnlosen Energiewende.
    Lasst die Bürger doch zuerst durch Aufklärung Energie und fossile Rohstoffe sparen, anstatt mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

    Prost

    Großen Dank an die Qühe! Dieser Blog ist für mich die einzige Quelle, die mich über dieses Vorgehen im Einzelnen gut informiert.

    • Augenstein
      21. Mai 2015 um 8:02

      So ein toller Beitrag … hat hier gerade noch gefehlt!
      Und ich dachte bis gestern, nur die Befürworter können schräge Kommentare schreiben.
      Darf ich fragen, was Sie geraucht haben, als Sie das geschrieben haben?

    • oans zwoa gsuffa
      21. Mai 2015 um 12:42

      @Augenstein Schräg?
      Hab nix gekifft.
      Peace Alter!

  9. QUH-Gast
    21. Mai 2015 um 8:28

    unverzüglich Der Gemeinderat hat also zugestimmt, dass er unverzüglich sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt und alle notwendigen Erklärungen abgibt, damit bis zur Entscheidung vor Gericht ein Baustopp erreicht wird.
    Es reicht also nicht Alibi-mässig bei einer Gesellschafterversammlung die Hand zu heben und das wars!

    Das heisst doch auch, dass der Gemeinderat den von ihm beim Landratsamt beantragten Sofortvollzug zurücknimmt. Bzw. das Landratsamt auffordert, den Sofortvollzug zurück zunehmen.
    Damit wäre die aufschiebende Wirkung des Gerichtsverfahrens wieder in place, und der Wille des Bürger umgesetzt, oder?
    Ausserdem muss die Gemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorgehen.

    – Also unverzüglich die Aufhebung des Sofortvollzuges beantragen.

    Alle zulässigen Mittel heisst auch, dass Auflagen gefordert werden müssen.
    Zum Beispiel Stopp wegen der Zerstörung durch aufgeweichten Boden, Froschpopulation, zurückkehrender Haselmaus usw. Sonst fällt dem Gemeinderat doch auch immer was Schlaues ein, um seinen Ziele durchzudrücken.,
    Und das Ziel ist jetzt offiziell, alles zu tun, damit der Baustopp bis zur Gerichtsentscheidung durchgesetzt wird.
    Alles muss getan werden, ob erfolgversprechend oder nicht!!! Also lasst euch was einfallen.

    Die vermeintliche Machtlosigkeit des Gemeinderates ist selbst verschuldet und so gewollt. Durch den Verkauf hat sich die Gemeinde die immer beschworene Hoheit über den Windpark selbst genommen.
    Wie kann es sein, dass eine Gemeinde auf Steuerzahlerkosten plant und Risiken eingeht und dann die Planungen OHNE Ausschreibung an eine GmbH mit beteiligten Personen verscherbelt.
    Bei einer Ausschreibung wäre sicherlich mehr zusammengekommen. wahrscheinlich hätten sogar die Windparkkritiker, das nötige Geld locker zusammenbekommen, um die Pläne zu kaufen und dann nicht zu bauen.
    Die Ganze Vorgehensweise der beteilgten Personen im Gemeinderat und des Landratsamtes ist im Grunde eigentlich ein Fall für die Staatsanwaltschaft?
    Wie kam der “verhandelte” Preis zustande? Ein reines Durchreichen der Kosten? Warum macht man so etwas, wenn man keinen irgendwie gearteten Vorteil hat? Und sei es nur fanatisch seine Windkrafteuphrie auszudrücken.

    Wenn hier nicht ermittelt werden sollte, ist mein durch dieses Projekt ins Wanken gekommene Rechtsverständnis vollends aufgebraucht.

    • QUH-Gast
      21. Mai 2015 um 8:39

      Baustopp beschliessen! also sollte der Gemeinderat auch zusätzlich unverzüglich einen Baustopp beschliessen.
      Das ist zulässig.

    • quh
      21. Mai 2015 um 10:55

      Baustopp Wie sollte das zulässig sein? – Ein Gemeinderat kann einer Firma, die eine rechtsgültige Genehmigung hat, nichts vorschreiben. Da die Gemeinde zu ca. 15% an dieser Firma beteiligt ist, kann sie dort ihr Stimmrecht ausüben.

    • QUH-Gast
      21. Mai 2015 um 13:02

      Antrag auf Rücknahme des Sofortvollzuges! Normalerweise hat das Gerichtsverfahren aufschiebende Wirkung.
      Nur weil Berg den Sofortvollzug beantragt und das LRA genehmigt hat, wurde das umgangen.
      Jetzt ist das beschlossene Ziel des Gemeinderates den Baustopp bis zur Gerichtsentscheidung durchzusetzen. mit allen zulässigen Mitteln.
      Also muss der Gemeinderat hier tätig werden und einen Antrag auf Aussetzung des Sofortvollzuges stellen, oder den Sofortvollzugsantrag zurücknehmen, oder??
      Das ist wesentlich aussichtsreicher als eine Alibiabstimmung bei der GmbH zu initiieren.
      Welche Auflagen können vom Gemeinderat beantragt werden, um den Baustopp zu erreichen? Wo ist die naturschutzrechtliche Begleitung im Wald? Hier wird massiv gehaustund keinerlei Schutz für Amphibien, Gelbbauchunken, usw ist zu sehen.
      Seit ein paar Wochen wechseln zusätzlich zu Wespenbussard und Rotmilan auch die Reiher, die in Mörlbach nisten über den Wald auf die Wiesen um Neufahrn und holen sich Fische aus dem Dorfweiher. Die sind noch gar nicht in den Gutachten aufgetaucht. Da sollte die Gemeinde nachbessern. All das sind Hebel, die die Gemeinde jetzt versuchen muss. Dazu hat sie sich verpflichtet.
      Auch das ist durch den Gemeideratsbeschluss notwendig geworden.
      Wenn man den eigenen Beschluss nicht ernst nimmt, wird das Bürgerbegehren ad absurdum geführt.
      Sich rauszureden, dass man nichts mehr machen kann, passt ins Bild.
      Wie verargumentiert, die QUH den Verkauf an die GmbH?
      Ohne Ausschreibung?

    • Augenstein
      21. Mai 2015 um 13:22

      Sehr interessante Fragen!!! Die Sie da stellen!
      Machen Sie bitte weiter!

    • quh
      21. Mai 2015 um 14:05

      Einfache Antworten Entgegen dem Eindruck, den hier viele vermitteln, sind Genehmigungen und Bescheide keine Willkürmaßnahmen, die mal so und mal so ausfallen und beliebig geändert werden können, sondern sie beruhen auf Regeln und Gesetzen. Sind sie gefallen, kann man gegen sie klagen, aber sie nicht einfach zurücknehmen (denn sie sind ja auf Grund von geltendem Recht gefallen und von der Aufsichtsbehörde überprüft). Zu den Klagen und ihren Erfolgsaussichten ist an anderer Stelle das Nötige gesagt.

      Und was den Artenschutz betrifft: der wird auf den Baustellen unseres Wissens selbstverständlich minutiös eingehalten, es werden Unken getragen und Mäuse schlafen gelassen, ganz so wie es die Naturschutzbehörde vorsieht.

    • Augenstein
      21. Mai 2015 um 14:18

      Das mit dem Artenschutz finde ich gut:-) Selbstverständlich gibt es für die ganzen Procedere Regeln und Gesetze. Aber es sind eben auch eine ganze Menge wichtiger und richtiger Fragen dazu aufgetaucht.
      Und, ohne das Bürgerbegehren jetzt überzubewerten, bringt die Entscheidung des GR dazu auch eine Verpflichtung mit sich. Nämlich ALLE rechtlich relevanten Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem Begehren gerecht zu werden.
      Da sich ja leider der ungute Eindruck nicht vermeiden läßt, dass es sich bei der getroffenen Entscheidung dazu um einen juristischen Winkelzug seitens der Gemeinde handelt (siehe dazu auch “Politikverdrossenheit der Wähler”), sollte Bürgermeister Monn über die Einberufung einer Gesellschafterversammlung hinaus wirklich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Das Bürgerbegehren wird sich diesbezüglich auch kompetenten Rechtsbeistand sichern!

    • Energievernunft
      21. Mai 2015 um 17:03

      Eine rechtliche Überprüfung… …des “Hinterzimmerdeals” zwischen der Gemeinde Berg und der Bürgerwind-GmbH ist m.E. überfällig. Durch diese klandestine Vorgehensweise wurden

      a) eine vernünftige (optimale) Marktpreisbildung für die übertragenen Rechte verhindert
      b) alle diejenigen, die — aus welchen Gründen auch immer — gerne mitgeboten hätten, ihrer fairen Chance beraubt und somit geschädigt.

      Der QUH-Kommentar “keine Willkürmaßnahmen” bezieht sich wohlweislich nur auf “Genehmigungen und Bescheide”, schließt somit dieses Geschäft aus. Der strengen Logik folgend gehört dieses somit also in die Kategorie “Willkürmaßnahme”. (Herr Ammer als Wittgenstein-Experte kann das gerne überprüfen ;-))

      Scherz beiseite: ich kann nur immer wieder auf den m.E. sehr ähnlich gelagerten Vorgang im Würmtäl hinweisen, bei dem drei Gemeinden ihr Leitungswegerecht nach Auslauf des Vertrages mit eon “unter der Hand” an das von ihnen gegründete Regionalwerk Würmtal übertrugen. eon klagte, gewann und jetzt sitzen die drei Gemeinden auf satten Gerichtskosten und müssen ordentlich ausschreiben.

      @Augenstein: ich hoffe, Ihr Rechtsbeistand schaut sich diesen Vorgang genauestens an.

    • QUH-Gast
      21. Mai 2015 um 17:57

      Der Ärger fängt gerade erst an Wer sich so verhält, wie es einige Verantwortliche seit Jahren tun, bekommt seine Rechnung gestellt.
      Die Wut der Bürger über die Ignoranz, die offensichtlichen Winkelzüge, die personellen und Interessen-verstrickungen und jetzt auch noch die dummen Ausreden, man könne jetzt nichts mehr tun, wird die Wut der Bürger weiter steigen lassen.
      Wer hat denn entgegen allen Ratschlägen, Einsprüchen und allem Widerstand mit der immer wieder betonten Alternativlosigkeit alle Alternativen eliminiert? Solange bis man alles aufs der Hand gegeben hat?
      Es ist doch eine absolute Frechheit , was hier passiert.
      Argumente haben noch nie gezählt. Nur Geld, Macht und Geltungsbedürfnis.
      Ökologie als Deckmantel und der böse Atommüll.
      Zum Kotzen.

  10. QUH-Gast
    21. Mai 2015 um 19:03

    Ablasshandel in Berg Wenn sich gegen Zahlung von 331.ooo € die Verbände von NABU, BUND LBV und Konsorten ihr Schweigen zum Naturfrevel abkaufen lassen, um sich hinterher aus dem Bayerischen Naturschutzfond zu bedienen, kann man das mit Fug und Recht als ÖKO-PROSTITUTION bezeichnen. Herr Weiger erklärte in Andechs, dass sein Verein mit diesem Geld Nahrungshabitate für den Wespenbussard schafft. Will er etwa deutsche Feldwespen züchten und die Nester dann im Wald vergraben? Das ist nämlich die Hauptnahrung dieser Raubvogelart. Alles dumme Ausflüchte und einfach gelogen. Kein Wunder, dass niemand mehr Vertrauen zu den Verbänden hat. Die Brachflächen im Wald für den Bau der Berger Windminarette benötigen 10 Jahre, um sich soweit zu erholen, dass Falken, Milane, Bussarde und Fledermäuse nicht mehr in genau diesen Freiflächen jagen. Ein 450 € – Job gehört schon jetzt ausgeschrieben, damit die Kadaver der Opfer eingesammelt werden.

    • Augenstein
      21. Mai 2015 um 19:15

      Ihre Empörung über dieses erbärmliche Verhalten der Naturschutzverbände teile ich voll und ganz. Ich werde mir auch erlauben, bei jeder passenden Gelegenheit Freunde, Bekannte und Mitbürger darüber zu informieren. Sollen die sich ihre Spendengelder in Zukunft bei Windparkbetreibern holen.
      Wobei natürlich deren Einstellung wahrscheinlich die war und ist, dass sie an dem geplanten Bau der Windräder eh nichts ändern können, aber wenigstens das angebotene Schweigegeld mitnehmen können.

      Nur hat das mit der gegenwärtigen Situation und der kommenden Entscheidung nicht viel zu tun.

    • quh
      21. Mai 2015 um 23:38

      Ungern … … wollen wir hier die Diskussion wieder durch Löschungen regulieren, bitten aber zu berücksichtigen, dass die Verwendung von Worten wie “korrupt” durchaus den Vorwurf einer Straftat beinhaltet. Unseres Wissens ist in diesem Verfahren niemand korrupt. Niemand hat sich – unseres Wissens – seine Meinung durch Geldzuwendungen abkaufen lassen. Bitte unterlassen Sie solche Behauptungen, außer Sie haben Beweise dafür. Die Leistung von Ausgleichszahlungen für Grundverbrauch ist hingegen nicht “korrupt”, sondern gesellschaftlich reguliert, akzeptiert und sinnvoll. Artikel, die ohne Beweis dieses Wort enthalten, werden wir in Zukunft löschen.

    • Energievernunft
      22. Mai 2015 um 1:36

      Enoch zu Guttenberg, trat 2012 demonstrativ aus dem BUND aus, den er 37 Jahre zuvor mit einigen anderen gegründet hatte!.

      Hier können Sie seine bewegende Begründung für diesen Schritt lesen:
      http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/enoch-zu-guttenberg-ich-trete-aus-dem-bund-aus-11748130.html .

      Er spricht nicht von Korruption, verwendet aber den Begriff “Käuflichkeit” und benennt Beispiele.

      Mittlerweile haben weitere führende Köpfe diese … Organisation verlassen.

      Es geht den genannten “Naturschützern” auch nicht um das Abgreifen von Ausgleichabgaben. Das sind peanuts. Sie haben vielmehr erkannt, dass sich das ihnen gesetzlich zugebilligte Klagerecht gegen Bauprojekte in klingende Münze wandeln lässt. Wenn der Preis stimmt, schrumpft das Gefährdungsrisiko plötzlich — dann fliegt der Milan halt nicht über den Wald…

    • Augenstein
      22. Mai 2015 um 8:20

      BUND u.a. @QUH
      Danke für Ihre Hinweise zu meiner Wortverwendung “korrupt”. Ich möchte da auch gar nicht lange über die Berechtigung dieser Wortwahl diskutieren, aber letztendlich handelt es sich hier um eine Art von Käuflichkeit mit sehr unangenehmem Beigeschmack. Und dazu kann man in Wikipedia lesen:

      “Korruption (von lateinisch corruptus ‚bestochen‘) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen), um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht.
      Korruption bezeichnet Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.
      Der Politikwissenschaftler Harold Dwight Lasswell definierte Korruption als destruktiven Akt der Verletzung des allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils.[2]”

      Aus meiner Sicht treffen div. Punkte davon auf das Verhalten von BUND und anderen Verbänden bis hin zum WWF zu. Weitere Beispiele dafür brauche ich Ihnen bestimmt nicht zu nennen.

      Ich sehe hier im Falle der Windräder das Problem auch nicht auf Gemeindeseite sondern wirklich bei den Naturschützern, die ihrem Auftrag und Anspruch als Schützer von Flora und Fauna durch Annahme von “Kompensationszahlungen” schon lange nicht mehr nachkommen.

      Ich möchte Sie aber nicht in Verlegenheit bringen und werde das Wort “korrupt” aus meinem Beitrag nehmen.

    • Augenstein
      22. Mai 2015 um 8:44

      Enoch zu Guttenberg @Energievernunft
      Was für ein starker Artikel!
      Ich hätte nie gedacht, dass ich einen Guttenberg einmal gutfinden würde. Aber in diesem Fall bin ich begeistert und beeindruckt.

      Neben vielen Aussagen hat es mir vor allem dieser Satz hier besonders angetan:
      “Erinnern Sie sich noch, wie nach dem Debakel „Stuttgart 21“ von allen Seiten gefordert wurde, man müsse bei solchen Projekten den Bürger künftig weit früher und intensiver „mitnehmen“. Nun, bei der Windkraft wurden Bürger und Kommunen fraglos „mitgenommen“. Doch ich werde das Gefühl nicht los: Man hat sie schlicht gekauft.” (Zitat: Enoch zu Guttenberg)

    • Energievernunft
      23. Mai 2015 um 23:06

      Enoch zu Guttenberg live hier: https://www.youtube.com/watch?v=9r5hSWGQ7Ws

  11. aviator
    22. Mai 2015 um 11:36

    Brief an den Bürgermeister und die Gemeinderäte. Sehr geehrter Herr Monn, Liebe Gemeinderäte,

    wir freuen uns, dass die Gemeinde dem Bürgerbegehren gefolgt ist und beschlossen hat, unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen herbeizuführen, um einen Baustopp zu erwirken. Diese Dringlichkeit sehen wir ebenfalls!

    Nicht überein stimmen wir mit Ihrer Analyse, dass außer dem Einberufen einer Gesellschafterversammlung nichts mehr getan werden kann, um den Beschluss des Gemeinderates umzusetzen. Im Gegenteil, die Gemeinde hat aus unserer Sicht noch alle Möglichkeiten in Händen.

    Sollte dies aus ihrer Sicht nicht so sein, dann bitten wir um Aufklärung, warum einzelne Punkte nicht umgesetzt werden können. Ansonsten erwarten wir, dass die Gemeinde unverzüglich all diejenigen Maßnahmen vornimmt, die möglich und rechtlich zulässig sind. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Gemeinderatsbeschluß und kann und muß nun vom Gemeinderat auch eingefordert werden.

    Wir sehen die Situation wie folgt:

    Aus dem Gesellschaftervertrag der Bürgerwind Berg GmbH & Co KG, wie er im Prospekt abgedruckt ist, ergibt sich, dass der Beitritt weiterer Gesellschafter aufschiebend (bedingt durch die Eintragung in das Handelsregister) ist. Im Handelsregister ist aber nach Registerauszug vom 20.5.2015 nur die Gemeinde Berg eingetragen. Daher ist die Gemeinde zur Zeit noch Alleingesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co KG sowie der Bürgerwind Berg Verwaltungs-GmbH und kann Gesellschafterbeschlüsse mit einer Mehrheit von 100% allein fassen. Als Alleingesellschafter kann sie diese Beschlüsse zudem im schriftlichen Umlaufverfahren ohne die Einhaltung von Form- und Fristvorschriften treffen. Es bedarf daher keiner Einladung zu einer Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterbeschlüsse und Anweisungen können unverzüglich, also noch am heutigen Tage im schriftlichen Umlaufverfahren erfolgen. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde heute, Freitag, den 22.5.2015, mindestens folgende Schritte zu unternehmen:

    A) Die Gemeinde muss in Ihrer Stellung als Alleingesellschafterin der Bürgerwind Berg Verwaltungs-GmbH mindestens:

    a. den Geschäftsführer der GmbH anweisen, in seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Bürgerwind Berg GmbH & Co KG eine Einstellung der laufenden Bauarbeiten (Baustopp) bis zu dem Zeitpunkt, in dem alle Gerichtsverfahren abgeschlossen sind, umzusetzen.

    b. den Geschäftsführer der GmbH anweisen, als Geschäftsführer der Bürgerwind Berg GmbH & Co KG keine weiteren Gesellschafter in diese aufzunehmen oder in das Handelsregister eintragen zu lassen, solange nicht alle Gerichtsverfahren abgeschlossen sind.

    B) Die Gemeinde muss des Weiteren in Ihrer Stellung als Kommanditistin der Bürgerwind Berg GmbH & Co KG mindestens:

    a. darauf hinwirken und alles dafür tun, dass die Bauarbeiten bis zum Abschluss aller Gerichtsverfahren eingestellt werden (Baustopp),

    b. durch Änderung des Gesellschaftsvertrages ein (Veto-) Recht der Komplementärin im Gesellschaftsvertrag schaffen, nachdem diese für die Zeit, in der nicht alle Gerichtsverfahren abgeschlossen sind, der Wiederaufnahme der Bauarbeiten widersprechen kann, sowie

    c. darauf hinwirken, keine neuen Gesellschafter aufzunehmen oder in das Handelsregister einzutragen, solange nicht alle Gerichtsverfahren abgeschlossen sind.

    Wir fordern die Gemeinde dazu auf, zur Umsetzung der vorstehenden Maßnahmen unverzüglich einen Gesellschafterbeschluß im schriftlichen Umlaufverfahren unter Verzicht auf die Einhaltung der Form und Fristvorschriften zu treffen.

    Darüber hinaus fordern wir die Gemeinde auf, sich juristischen Rat einer großen, mit diesem Fall bisher nicht befassten Kanzlei einzuholen, um zu prüfen, welche Maßnahmen die Gemeinde außerdem ergreifen kann, um einen Baustopp zu erwirken, sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen entgegen der Erwartung nicht ausreichend sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Die Initiatoren des Bürgerbegehrens Windkraft.

    P.S.: Dieses Schreiben geht zur Information auch an das Landratsamt Starnberg als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für die Gemeinde Berg.

    • Energievernunft
      22. Mai 2015 um 12:05

      Alles klar, Aviator, DANKE!!!

    • Augenstein
      22. Mai 2015 um 12:39

      Da der BM ja lt. Gemeinderatsbeschluß … … seit Dienstag Abend auf der Seite des Bürgerbegehrens steht, sind die in dem Schreiben aufgestellten Forderungen absolut gerechtfertigt.

      Vor allem die Aufforderung, sich unabhängigen juristischen Rat und Beistand für diese Angelegenheit zu sichern, halte ich für sehr wichtig. Damit kann sichergestellt werden, dass nach außen kein falscher Eindruck entsteht.

    • QUH-Gast
      22. Mai 2015 um 12:40

      Handeln Herr Monn! Vollzug der Beschlüsse im Gemeinderat

      Damit Gemeinderatsbeschlüsse Außenwirkung erlangen, bedürfen sie in aller Regel einer gesonderten Umsetzung. Zuständig hierfür ist ausschließlich der Bürgermeister (§ 43 Abs. 1 GemO). Er ist zum Vollzug der gefassten Beschlüsse berechtigt und verpflichtet. Dabei ist er inhaltlich an die Vorgaben der Gemeinderatsentscheidung gebunden, es sei denn, diese lässt einen eigenen Entscheidungsspielraum offen. Vollzieht er die Beschlüsse abweichend von deren vorgegebenen Inhalt, stellt dies eine Amtspflichtverletzung dar, die von der Aufsicht beanstandet werden kann.

    • QUH-Gast
      22. Mai 2015 um 18:04

      Aufschiebende Bedingung Netter Fund, das mit den noch nicht erfolgten Handelsregistereinträgen. Aber an Ihrer Auslegung der “aufschiebenden Bedingung” habe ich doch so meine Zweifel. Wenn ich mein Auto verkaufe, aber vertraglich absichere: “Erst das Geld, dann Papiere und Schlüssel,” sollte ich mir wohl dennoch verkneifen, vor Eingang der Überweisung noch das Autoradio auszubauen, oder schnell noch eine Spritztour nach Stockholm und zurück einzuschieben. Das Auto ist vielleicht noch meins, aber eben nicht in dem Sinne, dass ich frei darüber verfügen könnte.

      Nein, ich bin kein Jurist. Aber wenn es der Gemeinde jetzt wirklich noch rechtlich möglich wäre, im Alleingang wesentliche Entscheidungen ohne die anderen Investoren zu treffen, würde mich das doch echt sehr wundern.

      Nun ja, die Forderung, dass die Gemeinde sich unabhängig juristisch beraten lassen sollte, ist wohl nicht verkehrt. Vielleicht sollte man sich aber auch allzu forsche Forderungen verkneifen, bevor man sich selbst qualifizierten Rat geholt hat?

    • Augenstein
      22. Mai 2015 um 18:49

      Rechtliche Grundlagen Es gibt rechtliche Grundlagen, was Gesellschaftsbildungen usw. angeht, an welche sich auch Kommunen zwingend zu halten haben. Und wenn der Handelsregistereintrag nicht komplett ist, haben auch die Kommanditisten/Gesellschafter rein rechtlich nichts zu entscheiden. Letztendlich hat so ein Zustand verschleiernde Wirkung (falsche Information) für Außenstehende.

    • Energievernunft
      22. Mai 2015 um 19:04

      Maßgeblich ist hier der Gesellschaftervertrag, der im Prospekt vollständig abgedruckt ist und den jeder Investor (und jeder Gemeinderat) “mit gesundem Menschenverstand” vor Unterschrift sicherlich durchgearbeitet hat.

      § 7 regelt die Geschäftsführung der Gesellschaft, die einzig und allein der Komplementärin (Bürgerwind Berg Verwaltungs GmbH) mit ihrem Geschäftsführer Sing und dem übergeordneten “Aufsichtsrat” bestehend aus BM Monn und 4 GM-Mitgliedern obliegt.

      § 7.4 listet diejenigen Geschäfte und Maßnahmenzu zu denen die Geschäftsführung einen Gesellschafterbeschluss (per Versammlung oder schriftlicher Umfrage) einholen KANN, aber nicht MUSS. Tut die Geschäftsführung es im Falle des Baustopps dennoch und lässt die Bauarbeiten weiterlaufen, so wäre dies ein Verstoß gegen den Gemeinderatsbeschluss, der UNVERZÜGLICHES Handeln bestimmt hat.

      § 7.5 listet “zustimmungspflichtige Geschäfte” zu denen die Gesellschafter von der Geschäftsführung befragt werden MÜSSEN. Darunter fällt aber NICHT ein temporärer Baustopp.

      Folglich ist m.E. auch die Fragestellung, ab welchem Zeitpunkt ein Investor eingetragener Komplementär = stimmberechtigter Gesellschafter ist, derzeit nicht so erheblich, da er/sie zum Thema Baustopp garnicht gefragt werden muss.

      Der Gemeinderatsbeschluss zum Baustopp muss m.E. über den Aufsichtsrat als Anweisung an den Geschäftsführer Sing gehen, was UNVERZÜGLICH und wie gesagt ohne vorherige Einholung eines Gesellschafterbeschlusses erfolgen kann.

      Der Geschäftsführer Sing könnte nun die Befolgung dieser Anordnung verweigern, woraufhin der Aufsichtsrat ihn seines Postens entheben kann (und in unserem Fall auch müsste). Die Bauarbeiten sollten also ab kommender Woche ruhen.

  12. gast
    22. Mai 2015 um 15:17

    Offener Brief Hallo QUH,

    in dem offenen Brief der Initiatoren des Bürgerbegehrens an den Bürgermeister sowie alle Gemeinderäte wird behauptet, dass die Gemeinde Stand 20.05.2015 laut Handelsregistereintrag die alleinige Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co KG ist. Sie haben in Ihrem Beitrag jedoch geschrieben, es müßten alle 169 Investoren zur Abstimmung eingeladen werden. Haben diese Investoren irgendwelche Stimmrechte, auch wenn diese nicht im Handelsregister eingetragen sind?

    Wie darf ich das verstehen? Wer hat Recht?

    Link zum offenen Brief:
    http://gegenwind-starnberg.de/2015/05/die-initiatoren-des-buergerbegehrens-windkraft-fordern-den-baustopp/

    • quh
      22. Mai 2015 um 15:42

      Lieber Gast … solche Fragen sollten wir als ehrenamtliche Blogger und Gemeinderäte lieber den hochbezahlten Juristen überlassen, die ab sofort mit solchen Fragestellungen ihr Geld verdienen werden.

      Die Beantwortung der Frage nach gesunden Menschenverstand könnte ganz einfach aussehen. Die 168 anderen Kommanditisten haben ihre Verträge unterschrieben, ihr Geld bezahlt, waren beim Notar und sind wahrscheinlich bereits geladen … was soll’s?

    • QUH-Gast
      22. Mai 2015 um 16:56

      Liebe QUH QUH:
      “Die Beantwortung der Frage nach gesunden Menschenverstand könnte ganz einfach aussehen. Die 168 anderen Kommanditisten haben ihre Verträge unterschrieben, ihr Geld bezahlt, waren beim Notar und sind wahrscheinlich bereits geladen … was soll’s?”

      Das sind ja ganz neue Töne. Auf einmal wird der gesunde Menschenverstand bemüht, und nicht juristische Details, mit denen man genau diesen bisher immer wieder ausgehebelt hat.

      Auf einmal sollten, juristische Details nicht mehr gelten?

      “Was Soll`s?”

      Genau das ist die Eijnstellung, die Berg seit Jahren gezeigt hat.
      Was soll`s?
      Das bringt es auf den Punkt!
      Fakten, Gutachten, Bürgerwillen,Naturschutz, Landschaftsschutz, Krieg mit den Nachbargemeinden,
      was soll´s?
      Wir haben ja die beste juristische Unterstützung aus der Staatskanzlei und aus dem Umweltministerium, sind am schlausten und setzen alternativlos das Projekt um. Uns sitzt ja jemand im Nacken und uns wurde bescheinigt, wir kommen damit durch, also
      Was soll`s?…
      Ausserdem retten wir das Weltklima, verhindern Atommüll, Braunkohlekraftwerke und Stromstrassen.
      Mit Windräder vor Ort haben wir regionale Wertschöpfung und gestalten die Landschaft wie wir es wollen,… usw usw.
      Also was soll´s? Wenn wir in das Leben Tausender massiv eingreifen und die Stromrechnung hochtreiben, Wir sind die Guten. Nicht die bösen Nimby´s, die die Zukunft Ihrer Kinder verraten. Wir haben das Totschlagargument für Alles.

      Jura hat aber nichts mit Menschenverstand zu tun.
      Hier geht es um Prozesse, Termine Fristen und Unterschriften. Um Anspruchsgrundlagen und Urkunden.
      Und wer da trickst, hat sofort die Staatsanwaltschaft am Hals.
      Also tut was, um euren Beschluss umzusetzen.

      Das Geklüngel mit dem Landratsamt kommt auch noch aufs Tablett. Aber eins nach dem Anderen.

    • QUH-Gast
      22. Mai 2015 um 17:43

      hochbezahlte Juristen Aus der Antwort von QUH “…hochbezahlten Juristen überlassen, die ab sofort mit solchen Fragestellungen ihr Geld verdienen werden…” höre ich eine gewisse Resignation heraus.

      Ja, auch ich finde es schade, dass jetzt Geld an Anwälte geht und das es zu unguten Verhandlungen kommen wird. Das hätte man leicht vermeiden können, wenn man den Aufwand für eine Bürgerbefragung (frühzeitig oder eben kürzlich) nicht gescheut hätte und bereit gewesen wäre, mit dem Ergebnis zu leben.

    • QUH-Gast
      22. Mai 2015 um 18:50

      Wenn… … die Rechte der Kommanditisten (z.B. das Recht mitzuentscheiden) laut Vertrag aufschiebend bedingt sind durch den Eintrag ins Handelsregister (scheint ja so zu sein), dann ist das eben so … Derartige Fragen haben nicht zum ersten Mal Gerichte bewegt. Siehe z.B. folgenden Absatz aus https://openjur.de/u/159963.htm:

      “bb) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem ebenfalls am 18. Januar 2002 geschlossenen Kommanditgesellschaftsvertrag. Die Kläger haben aufgrund dieses Vertrags keine Mitgliedschaft in der KG erlangt. Eine Kommanditistenstellung sollte den Klägern gemäß § 3 Abs. 2 dieses Vertrags nur unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung im Handelsregister zustehen. Demgemäß standen den Klägern vor dieser Eintragung auch nicht die im Kommanditgesellschaftsvertrag eingeräumten und ausschließlich an die Kommanditisteneigenschaft anknüpfenden Ansprüche z.B. auf Verzinsung der Kapitalanteile oder auf Beteiligung an den stillen Reserven (§ 8 des Gesellschaftsvertrags) zu.”

    • gast
      23. Mai 2015 um 22:22

      Die Einladung ist schon raus? Liebe quh, der Quh Gast hat recht. Ob eine Einladung raus ist oder nicht ist egal. Wer nicht im HR steht darf nicht abstimmen. Ich frage mich, ob Sie die Bürger belogen haben “für ein Bürgerbegehren sei es eh zu spät” oder ob sie tatsächlich so fundamentale Dinge übersehen haben, das kann ja kaum sein. Das würde ja dann bedeuten man habe dem Beschluss nur zugestimmt, weil man geglaubt hat, ihn nicht umsetzen zu können. Wie verlogen wäre das denn?

      Jetzt die Anwälte zu fragen ist Geldverschwendung. Der Gemeinderat hat schon entschieden und er hat sich seine Entscheidung gut überlegt. Vier Wochen lang! Die Prüfungen sind abgeschlossen es wurde schon abgestimmt und der Gemeinderat hat sich entschlossen für den Baustopp zu stimmen. Jetzt muss er das auch unverzüglich tun. Sollte dabei ein Problem entstehen hätte man sich das vorher überlegen müssen. Sollte da irgendwo ein Schaden entstehen, dann muss die Gemeinde den halt zahlen. Das hat sie bei ihrer Entscheidung ja wohl berücksichtigt. Außerdem ist der Schaden wenn überhaupt einer entsteht viel kleiner als wenn später die Gerichte den Bau endgültig stoppen. Aber welchen Schaden kann ein Investor haben, der noch nicht einmal beigetreten ist. Doch wohl keinen. Der Baustopp hätte schon am Mittwoch direkt nach der Gemeinderatssitzung umgesetzt werden müssen. Die Gemeinde ist schon jetzt drei Tage in Verzug!

  13. Fix Nachgedacht 1-2-3
    22. Mai 2015 um 16:14

    Vielleicht fällt dem Gemeinderat Berg die Entscheidung für einen Baustopp ja leichter, wenn er sich näher mit den vorliegenden Windgutachten beschäftigt:

    Um die Glaubhaftigkeit der Gutachten aufzuzeigen, muss ich leider einige sperrige technische Details erläutern, lesen Sie trotzdem weiter! Im Landkreis Starnberg wurde für die Gemeinde Berg das Lidar-Verfahren ohne Datenabgleich an einem hohen Messmast angewendet. Dieses Fernmessverfahren ist als Alleinmessung unzulässig und widerspricht der zwingend vorgeschriebenen Richtlinie der Windgutachter.

    Lidar-Verfahren dienen der Datenerhebung bei der Standortauswahl und nicht zur Landzeitdatenerhebung, da sie im Messzeitraum 2012 technologisch noch nicht ausgereift waren. Die alleinige Verwendung dieser Fernerkundungssysteme ohne abgleichende hohe Mastmessung erlaubt wegen der Fehleranfälligkeit dieser Messungen keine brauchbare Aussage über die Windhöffigkeit eines Standortes.

    Die Messung wurde vom 9.5. bis 9.10.2012, also 5 Monate mit Unterbrechung durchgeführt, auch dies ist unzulässig, laut Richtlinie muss eine Messung über eine Zeitdauer von mindestens einem Jahr vorgenommen werden.

    Auf umfangreiche Windmessungen darf nur verzichtet werden, wenn sich in unmittelbarer Umgebung Vergleichsanlagen befinden. Hier im Landkreis Starnberg wurde als Vergleichsanlage die WKA Fröttmaning in 40 km Entfernung herangezogen. Als “unmittelbar” definiert der TÜV Süd „unmittelbare Umgebung“ im Flachland mit einem Radius von 10 Kilometern und im hügeligen Gelände (Höhenunterschied > 50 Meter) mit einem Radius von 2 Kilometern.

    Wer gerne zur unzulässigen Lidar-Methode, Messzeitraum und Vergleichsanlagen nachlesen möchte, hier die Quelle: “Auch im Süden Windstrom ernten”, Herbert Meier,TÜV Süd, Energy20.net.

    Auf der Homepage der Gemeinde Berg werden dann die Messergebnisse der Lidarmessung mit den Daten der WKA Fröttmaning in einer Grafik abgeglichen, mit dem Fazit, hier eine aussagekräftige Basis zu haben. Sorry, aber auch mit viel Wohlwollen kann man hier nur eine gewisse Korrelation feststellen, mehr nicht.

    Nun zu den weiteren Messungen und Gutachten: die 15 deutschlandweit zugelassenen Gutachter begutachten sich gegenseitig, da muss ich an die Krähe und das Auge denken…
    Und trotz der diesjährigen Nachmessung gelingt es in keinem Fall, eine exakte, den Standards entsprechende Messung vorzuweisen,denn, wenn ich mich nun auch wiederhole: es fehlen Daten aus mindestens sieben Monaten und die vorhandenen Daten wurden mittels falscher Methodik ermittelt. Mit dieser Basis wurde dann das Ertragsgutachten “berechnet” und hurra, die Windkraftanlage ist rentabel!

    Und um dem Argument vorzubeugen, es handele sich doch um akkreditierte Windgutachter, die nach den Richlinien arbeiten: eben dies ist nicht der Fall, denn es gibt hier keinerlei Kontrolle! Wer soll auch kontrollieren? Der Auftraggeber, im Regelfall die Kommune, ist fachlicher Laie und geht zu Recht davon aus, dass bei Gutachterkosten zwischen 40.000 € und 120.000 € pro Windmessung Verlässlichkeit garantiert ist! Die Projektierer, die jahrelang mit den Windgutachtern zusammenarbeiten (ein Schelm, der Böses dabei denkt), erhalten ihre Provision selbstverständlich nur, wenn gebaut wird, pro WKA (!) sind das zwischen 350.000 bis 1 Mio. €, je nach Vereinbarung, wiederum klare Interessenslage, oder?

    Bilden Sie sich also selbst ein Urteil zur Glaubhaftigkeit der Windgutachten!

    Ich wünsche Ihnen schöne Pfingsten und ein bisschen Zeit zum Nachdenken!

    • Augenstein
      22. Mai 2015 um 17:02

      Vielen Dank… … für diese zusätzlichen Aufklärungsarbeiten und vor allem für die Zulässigkeit der angewandten Verfahren.
      Ob das in die verantwortlichen Köpfe seinen Weg finden wird, wage ich zu bezweifeln. Hier scheint eher die Einstellung vorzuherrschen “entschieden ist entschieden und jetzt wird das durchgezogen, egal ob falsch oder richtig!”

      Wie Sie sicher wissen, ist die Gutachtengläubigkeit in Deutschland gerade bei Politikern dermaßen ausgeprägt, dass man sich immer wieder fragen muß, ob deren Köpfe nur noch zum fotografiert werden da sind.

      Neu ist für mich allerdings die “Vergütungs- und Provisionspraxis” dieser Gutachter, Projektierer und Betreiber untereinander. Ist das überhaupt noch legal oder sind da bereits rechtliche Grenzen überschritten?
      Ich hätte da gerne mehr Informationen darüber.

      Auf alle Fälle finden diese Aufklärung sicher einige Leser hier, inclusive meine Wenigkeit, höchst wichtig, interessant und bestätigend! Deren Inhalt aber auch äußerst empörend!

    • Augenstein
      24. Mai 2015 um 19:04

      Landrat Roth Kann Landrat Roth eigentlich als unbefangen in seinen Entscheidungen die WKA Berg betreffend gelten, wenn er gleichzeitig “Mitglied im Aufsichtsrat der Energie-Genossenschaft Fünfseenland eG” ist, deren erklärtes Ziel es ist, die Energiewende im Fünfseenland mit Nachdruck voranzubringen?
      Ich meine NEIN!

  14. Energievernunft
    25. Mai 2015 um 23:17

    DREI Tage überfällig… …ist heute der unverzügliche Baustopp für die Windräder in den Wadlhauser Gräben, den der Gemeinderat am 19.05. beschlossen hat.

    Verbindlich für die Umsetzung dieses Beschlusses ist der Gesellschaftervertrag, den jeder Investor unterschrieben hat.

    § 7 des Vertrages regelt die Geschäftsführung der Gesellschaft, die einzig und allein der Komplementärin (Bürgerwind Berg Verwaltungs GmbH) mit ihrem Geschäftsführer Sing und dem übergeordneten “Aufsichtsrat” bestehend aus BM Monn und 4 Gemeinderatsmitgliedern obliegt.

    § 7.4 listet diejenigen Geschäfte und Maßnahmen zu denen die Geschäftsführung einen Gesellschafterbeschluss (per Versammlung oder schriftlicher Umfrage) einholen KANN, aber nicht MUSS. Tut die Geschäftsführung es im Falle des Baustopps dennoch und lässt die Bauarbeiten weiterlaufen, so wäre dies ein Verstoß gegen den Gemeinderatsbeschluss, der UNVERZÜGLICHES Handeln bestimmt hat.

    § 7.5 enthält eine Auflistung “zustimmungspflichtiger Geschäfte” zu denen die Gesellschafter von der Geschäftsführung befragt werden MÜSSEN. Darunter fällt aber NICHT ein vorübergehender Baustopp.

    Folglich ist auch die Fragestellung, ab welchem Zeitpunkt ein Investor eingetragener Komplementär = stimmberechtigter Gesellschafter ist, für die Umsetzung des Beschlusses m.E. unerheblich.

    Der Gemeinderatsbeschluss zum Baustopp muss also über den Aufsichtsrat per Anordnung an den Geschäftsführer Sing gehen, was UNVERZÜGLICH und wie gesagt ohne vorherige Einholung eines Gesellschafterbeschlusses zu erfolgen hat.

    In Umsetzung des Beschlusses vom 19.05 hätte dies bereits am 20.05. erfolgen können.

    • QUH-Gast1
      25. Mai 2015 um 23:58

      Oh Energie, oh Vernunft! Glauben Sie wirklich, dass Sie Millioneninvestitionen von Bürgern und Institutionen mit solchen Taschenspielertricks aushebeln können? Das klingt mir doch sehr nach Bananenrepublik.

    • Energievernunft
      26. Mai 2015 um 9:03

      @Quh-Gast1 Sie verkennen die Situation:
      es gibt einen verbindlichen Gemeinderatsbeschluss vom 19.05. zum vorläufigen Baustopp bis die laufenden Gerichtsverfahren abgeschlossen sind.

      Dieser Beschluss muss nun unverzüglich umgesetzt werden. Die beschriebene Vorgehensweise entspricht dem zugrundeliegenden Gesellschaftervertrag — jede Abweichung davon und jedes zeitverzögernde Taktieren muss genau die Attribute erhalten, die Sie freundlicherweise hier einführen.