Die letzte Sitzung des Gemeinderates

1989 griff ein in Nigeria zu einigem Reichtum gekommener Kaufmann zu ungewöhnlichen Mitteln: Er schrieb einen offenen Brief “an alle Bürger der Gemeinde Berg“. Vehement bestreitet er darin Berichte, daß auf der Maxhöhe “weitere Bauten von mir errichtet werden sollen. (…) daß in dem Gebiet (…) weitere Bauten von mir geplant sind. Dies ist in jeder Weise irreführend. Ich habe weder die Absicht noch einen Antrag gestellt, in dem Bereich (…) irgendwelche anderen Gebäude zu errichten.“. Klagen werden in Aussicht gestellt.


Offener Brief an alle Bürger der Gemeinde Berg

Dieser Brief, der in der letzten Gemeinderatssitzung quasi unter der Bank von den Gemeinderäten herumgereicht wurde, ist in jeder Hinsicht überholt. Zum einen wurde in dem dort ausgewiesenen Landschaftschutzgebiet durchaus das eine oder andere Gebäude errichtet. Jetzt wurden von Dipl. Ing. Dr h.c. Siegfried Genz und seinen Vertretern die dazugehörigen Bauanträge gestellt.

GR Ammer (QUH) begrüßte die Entwicklung, hob jedoch hervor, dass die nachträgliche Genehmigung sehenden Auges unrechtmäßig errichteter Gebäude nicht selbstverständlich sein dürfe. Nachdem jahrelang von der Maxhöhe herab gegen Kritiker der Bautätigkeit gerichtlich vorgegangen worden sei, begrüßte er ausdrücklich, dass nun von dort das Wort “Schwarzbauten” erklingt. Er sehe der Zukunft hoffnungsvoll entgegen, sehe aber – was die Vergangenheit betrifft – keinen Grund, warum er einem Bauwerber, der wechselweise seine Schwarzbauten als nicht existent, als Museum, als Sternwarte oder als zukünftige Elite-Uni ausgegebe und die stets illegal blieben, nunmehr als “Landwirtschaft” gutheißen solle.

GR Adldinger (Grüne) hielt eine kleine vorbereitete Rede. Nach der Ortsbesichtigung vom letzten Wochenende ( /?p=1724/ ) bezeichnete er das Vorgehen schlicht als “dreist!”. Auf der Maxhöhe werde eine “Pseudoökologie” vorgespielt. “Diese Architektur gehört nicht hierher”; sie sei von Proportionen und Baumaterialien “absolut unüblich”, im Landschaftsschutzgebiet seien “Ungeheuerlichkeiten entstanden”.

Auch GR Brunnhuber (SPD) meldete sich ausführlich zu Wort. Er kenne das Gelände, als es noch wirklich eine offnene Landschaft gewesen sei. Damals konnte man über die Wiesen gehen. Jetzt “fehlt nur noch die Selbstschußanlage”. Was auf der Maxhöhe geschehe, sei ein “Trauerspiel”. Eine landwirtschaftliche Nutzung würde er begrüßen, aber “Genz soll sich dann auch verhalten wie ein Landwirt”. Genau dies ließen die dort errichteten Gebäude nicht vermuten.

GR Haslbeck (CSU) meinte man solle den Flächennutzungsplan ändern, um die Gebäude im Landschaftsschutzgebiet genehmigungsfähig zu machen. Dem entgegenete BM Monn, dass er einen dementsprechenden Antrag stellen könne, dass eine derart einschneidende Maßname für private Vorhaben allerdings absolut unüblich und seiner Erinnerung nach in größerem Rahmen nur einmal vorgekommen sei: beim Bau des Trainingsgeländes für den MTV Berg.

Nach eingehender Diskussion lautete der sorgfältig vorbereitete und gut vorgetragene Beschlußvorschag der Gemeinde: Zwei Gebäude, eine zu groß geratene Traktorenhalle und ein Lagerraum, die im Innenbereich nach §34 genehmigungsfähig seien, könne man nachträglich genehmigen. Die 16 anderen Bauwerke, die sich im Außenbereich befänden, seien nicht genehmigungsfähig. Eine landwirtschatliche Privilegierung läge nicht vor. Über sie würde – nunmehr zum wohl 6. Mal – im Januar vom Landwirtschaftsamt entschieden.

Der Rat folge dem Vorschlag der Gemeinde. Er stimmte mehrheitlich (15:2) gegen die Genehmigung der Bauwerke im Außenbereich (dafür stimmten die lediglich die CSU-Räte Wammetsberger und Haslbeck).

Er genehmigte hingegen mehrheitlich (12:5) die im Innenbereich entstandene Lagerhalle (dagegen stimmten: Adldinger, Ammer, Brunnhuber, Link, Reiser).

Er genehmigte mit großer Mehrheit (16:1), die etwas zu groß geratene Traktorenhalle im Innenbereich (Gegenstimme: Ammer)

Die beiden Räte, die in der Vergangenheit meist Pro-Genz gestimmt hatten, fehlten entschuldigt.

Damit zu den positiven Plänen: Erneut wurde (wie zuletzt im März 2008) ein Plan für einen Geh- und Radweg nach Farchach vorgestellt. Der – trotz der begonnen Planung – immer noch ungebaute Geh- und Radweg nach Farchach stellt eines der dringendsten Bauprojekte in der Gemeinde dar, das immer wieder verschoben wurde.


Plan für den Weg nach Farchach: Das mit Sicherheit “längste” Bauprojekt von Berg

Jetzt wurde eine neue Planung vorgestellt: Wenn man von Aufkirchen aus nach Farchach hinauffährt, soll auf der rechten Fahrbahnseite ein Geh- und Radweg entstehen …


Die Abzweigung nach Farchach unten am Aufkirchner Berg

Sogar durch Farchach hindurch könnte für Fußgänger im Ort ein mit der sogenannten “Homburger Kante” farblich abgesetzter Bereich entstehen. Es gibt nur einen großen Nachteil dieses dringenden Projektes: Weil sich ein einziger Grundbesitzer (Herr D. aus F.; Name bekannt) weigert, ein paar Meter seiner großen Weide zu verkaufen, muß auch vor Farchach der absurde Fall geplant werden, dass die Radfahrer kurz vor dem Ort die Fahrbahn überqueren und auf die Straße wechseln müssen (so wie dies höchst gefährlich in Allmannshausen lange der Fall war).


Idiotie eines einzelnen Grundbesitzers: Kurz vor Farchach muss der Radweg verschwinden

Im Rat gab es resigniertes Kopfschütteln über eine derartig unsoziale, unvernünftige, Menschen durch puren Starrsinn gefährdende Verweigerungshaltung eines Gemeindemitgliedes. Aus Protest stimmte ein Rat (wieder Ammer) sogar gegen den eigentlich vernünftigen Plan, der jetzt in einer Anwohnerversammlung vorgestellt wird.

Fast wie ein Blick in unseren Adventskalender (siehe unten) wirkt ein Klick auf die Gemeinderatssitzung vom März 2008, als zum ersten Mal ein Radweg nach Farchach geplant wurde … /?p=4336

Kommentieren (3)

  1. Quh-Tipps
    19. Dezember 2012 um 22:58

    Wie? Wo? Warum? Zitat: “Wenn man von Berg nach Farchah hinauffährt, …” Wie soll das gehen und soll da wirklich ein Geh- und Radweg entstehen? Mit Farchah ist ja sicherlich Farchach gemeint, aber wo fährt man von Berg nach Farchach hinauf?

    Warum stimmt GR Ammer gegen einen an sich vernünftigen Plan? Hätten das alle Gemeinderäte gemacht, wäre der Plan jetzt wohl vom Tisch. Gibt es keine vernünftigere Art seinem Protest Ausdruck zu geben?

    Welche Möglichkeiten gibt es grundsätzlich in der Abwägung berechtigter Allgemeininteressen des Staates im Verhältnis zu den Rechten und Interessen einzelner Bürger?

    • ammer
      19. Dezember 2012 um 23:31

      Farchah Lieber immer übergenauer QUH-Tippser/in

      natürlich ist ein Gehweg neben der “Jägerberg” genannten Straße nach Farchach hinauf gemeint. Was Ihre Frage nach meinem Abstimmverhalten betrifft: ich habe mir – nach der m.E. verkorksten Berger Ortsdurchfahrt versprochen, nie mehr für Pläne zu stimmen, die mir nicht 100%ig gefallen.

      Wie ich in meinem ersten Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung schrieb, gab es mit meiner Gegenstimme genau das richtige Ergebnis: Ich schrieb über die Planung: “Da sie nur zu 93,75% gelungen ist, wurde sie nur mit 93,75% der Stimmen angenommen.” Eine Ablehnung des Vorhabens stand nie wirklich zur Diskussion.

    • Quh-Tipps
      20. Dezember 2012 um 1:05

      QUHmgangsformen Auf Ihre mir immer wieder mal zugedachten Bezeichnungen und Adjektive will ich – wie immer – nicht weiter eingehen. Auch wenn ich das Sozialverhalten des in Ihrem Artikel erwähnten einzelnen Grundbesitzers nicht verteidigen will, so empfinde ich den Ausdruck „Idiotie eines einzelnen Grundbesitzers“ in einem öffentlichen Blog ebenfalls als unangebracht und sicher nicht hilfreich.

      Wenn wir es nun aber – Ihrer Kritik folgend – nicht so (über)genau nehmen wollen, sollten vielleicht auch Sie auf übergenaue Angaben mit zwei Nachkommastellen verzichten. Die Planung wurde nicht mit 93,75% der Stimmen sondern mit 94,12% der Stimmen angenommen. Ich gehe doch mal davon aus, dass kein GR die Sitzung vorzeitig verlassen hat 😉

      Aber diskutieren wir doch nicht die Nebenschauplätze und kommen wir zurück zum Kern meines Anliegens: Welche konstruktiven Möglichkeiten gibt es in der Abwägung und ggf. auch Durchsetzung berechtigter Gemeininteressen im Verhältnis zu den Rechten, Pflichten und Interessen einzelner Bürger? Es muss doch noch mehr geben als eine trotzige Gegenstimme.