Was fehlt an einem Donnerstag? – Zum einen schon wieder das Ortsschild von Leoni … zum anderen seit letzter Woche noch unser Bericht über die überlange Gemeinderatssitzung (die erste Hälfte finden Sie hier: https://quh-berg.de/neues-aus-dem-gemeinderat-die-8-sitzung-vom-23-juli-2019-pt-1/ .
Wo sind wir? Wenn das Ortsschild fehlt, in Leoni
Der späte, neunte Tagesordnungspunkt war – abgesehen von der Rathausplanung – der vielleicht wichtigste: die Neuordnung des Baugeländes in Höhenrain, wo auf Gemeindegrund Platz für die Feuerwehr, den Friedhof und ein wenig günstigen Wohnraum (Einheimischenmodell oder Genossenschaftswohnung) geschaffen werden soll. Dem Gemeinderat wurde ein Paradebeispiel dafür geliefert, wie seine Mitarbeit geschätzt wird: Fast alle Gemeinderäte waren im Mai bei der ersten Vorstellung des Entwurfes unzufrieden. Die SPD hatte ein genossenschaftliches Bauen vorgeschlagen, Veranstaltungen gemacht (und stimmt jetzt für das Gegenteil). Alle Gemeinderäte hatten Alternativmodelle für den von einem Ingenieur (keinem Architekten) entworfenen Bebauungsplan gefordert …
Dieser im Juli vom Gemeinderat als ungenügend bezeichnete Bebauungsplan wurde diesmal (gegen die Stimmen der QUH) mit geringen Änderungen zur späten Stunde durchgewunken
… gut 2 Monate (und eine Ortsbesichtigung später) hatte sich an den Entwürfen nur wenig geändert. Der Vorschlag aus dem GR, die Parkplätze nicht direkt am Haus, sondern an der Straße zu positionieren, fand beim BM und dem Planer ebenso wenig Gefallen wie der Wunsch nach Doppelhäusern. Die einzige Änderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf ist eine Fläche neben dem Friedhof, auf der entweder Geschosswohnungsbau oder ein Mehrspänner entstehen kann. Allein die QUH hätte sich noch eine bessere Lösung für Höhenrain gewünscht, alle anderen Parteien stimmten für den zuvor ungeliebten Entwurf. Im nächsten Schritt wird ein Bebauungsplan gemäß dem Entwurf entwickelt. Als Erinnerung, wieso die Gemeinderäte im Mai dem Entwurf skeptisch gegenüberstanden, unser Artikel: https://quh-berg.de/neues-aus-dem-gemeinderat-die-5-sitzung-des-jahres-2019-teil-2/
Der komplizierteste Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung war sicher die “Erschließung Gewerbegebiet Oberer Lüßbach“. Hiermit beschäftigen sich der GR, diverse Anwälte und mehrere Bürgermeister (BG Monn galt zwischenzeitlich als befangen) schon seit Jahren. Bereits der Kauf der Grundstücke (19. Sitzung GR 2010) gestaltete sich schwierig. Bis 2016 war es der Gemeinde noch nicht gelungen, die Grundstücke zu kaufen. Ab 2017 war 3. BM Elke Link mit der Verhandlung mit den Eigentümern betraut, und bald waren die Verträge endlich unterzeichnet.
Wie beim Bürgermeister-Josef-Ücker-Ring soll BayernGrund die Erschließung übernehmen und direkt mit den Anliegern ein Vertragsverhältnis eingehen. Nicht alle Anlieger waren mit dieser Lösung und der Höhe der Baukosten einverstanden. Die Kosten für die Straße sind durch verschiedene Faktoren sehr hoch (Stand: 06/2018 ca. 1,1 Mio Euro. 90% der Baukosten werden gemäß Erschließungssatzung auf die Anlieger umgelegt.
Jetzt wird es kompliziert: BayernGrund hat – im Gegensatz zur Gemeinde – kein Recht auf Erlass eines Bescheids und schließt deshalb mit den Anwohnern einen Vertrag zur Kostenübernahme ab. Herr Heller, BayernGrund, berichtete, dass derzeit 90% der Anlieger die Kostenerstattungssatzung unterschrieben hätten, aber mit 10% der Anwohner keine Einigung erzielt worden sei. Deswegen will Bayern Grund von dem Projekt zurücktreten und plant, die bereits unterschiedenen Verträge mit den Anlieger nzurückzugeben.
Bedingt durch den rechtskräftigen Bebauungsplan und die Erschließungssatzung ist die Gemeinde trotzdem verpflichtet, die Straße zu bauen und die Kosten gemäß Satzung auf die Anlieger umzulegen. Nach langer Diskussion stimmte der GR mit einer Gegenstimme für den Vorschlag, den Anwohnern noch einmal vier Wochen Zeit zu geben, um mit BayernGrund einen Vertrag zu schließen. Sollte nicht mit allen Anwohner ein Vertrag zustandekommen, wird die Gemeinde die Straße bauen und die Kosten per Bescheid, vermutlich zu dann höheren Kosten, auf die Anlieger umlegen.
In einer normalen Sitzung hätte der GR über den Tagesordnungspunkt “Bauantragsverfahren: Dürrbergstraße 36, Assenhausen” im GR sicher hitziger diskutiert. Es gibt eine Urgenehmigung von 1924 und einen Bestandsschutz, der durch Veränderungen am Gebäude jetzt nicht mehr gültig ist. So wird das Bauvorhaben jetzt als Neubau beurteilt und wurde vom GR mangels fehlender Abstandsflächen und einer geringen Anzahl von STellplätzen mit 15:1 abgelehnt.
Bei dem Bauantrag ” Hubertusstraße 10, Kempfenhausen” stimmte der GR einstimmig für den Bauantrag und erhöhte damit die GRZ von 0,1 im Bebauungsplan auf 0,21 im Bauantrag. Ursache für die großzügige Erhöhung ist ein Fehler bei der Baugenehmigung in der Vergangenheit. Damals wurde nur das Hauptgebäude für die Berechnung der GRZ berücksichtigt und nicht Garage und Terrassen. Ob der Bebauungsplan noch Sinn ergibt, ist eine Frage, mit der sich der nächste GR – wie mit so vielen anderen Dingen – sicher irgendwann auseinandersetzen muss.