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  • Christian Kalinke

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Die Entscheidung im Etztal

Update s.u.: Neun Klagen waren gegen die Gemeinde eingegangen – Anwohner von Etztalstraße und Etztalbreite hatten gegen die  Erhebung der Ersterschließungsbeiträge protestiert.  Am vergangenen Mittwoch gab es eine mündliche Verhandlung.

Protest der Anwohner: “Erschließungsbeitragssatzungskostenberechnungsversuchsstrecke”

Bereits 2009 wurde der erste Bauabschnitt im Osten begonnen, zehn Jahre später der zweite im Westen einschießlich Etztalbreite. Wird eine Straße erstmalig hergestellt, müssen die Anwohner 90 % der Kosten übernehmen, anteilig nach Grundstücksgröße. Die Gemeinde Berg war der Ansicht, die beiden Straßen seien nie fertig ausgebaut gewesen, und dokumentierte dies, die Anwohner konterten mit alten Karten und argumentierten, es handle sich lediglich um eine Sanierung, die die Anwohner kostenmäßig deutlich weniger belasten würde. Das Gericht sollte in der Sache entscheiden. Bei der erstmaligen Herstellung geht es z.B. um Themen wie  Kanalisation von Niederschlagswasser und  frostsicherer Unterbau. Der Herstellung der Etztalstraße mit 23 Anliegern kostete über 370T EUR, die Herstellung der Etztalbreite mit 13 Anliegern knapp 300T EUR.

Für den Vorsitzenden Richter war die Sachlage klar. Die Straße sei eindeutig nicht fertig ausgebaut gewesen. Er riet infolgedessen den Anwohnern, ihre Klagen bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung zurückzuziehen (mit der Aussicht auf eine 2/3-Reduzierung der Gerichtskosten). Im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der nächsten Instanz, werde man die Sachlage genauso beurteilen.

Ein langer, erbitterter Streit ging damit zu Ende. Das orange Banner, das über Jahre die Etztalstraße zierte, war am übernächsten Tag verschwunden.

Jetzt nur noch Honig

Update: Ganz zu Ende ist der Steit nun doch nicht – der Presse ist heute zu entnehmen, dass lediglich drei Anwohner ihre Klage zurückziehen wollen, die anderen wollen das Urteil abwarten und womöglich in die nächste Instanz gehen. Das Urteil wird in zwei bis drei Monaten erwartet.