Pest und Corona

Nicht nur die Menschen leiden gerade unter einer ansteckenden Viruserkrankung, auch die Vögel sind betroffen – allerdings nicht vom Coronavirus, sondern von der ebenfalls hochansteckenden und ebenfalls von Viren ausgelösten Geflügelpest. Parallel zu den Anstrengungen, die dritte Coronawelle einzudämmen, wurde jetzt auch die sogenannte “Aufstallungsverfügung” verlängert.

Weiterhin hinter Gittern und unter Dächern

Der Landkreis Starnberg gilt als bedeutsames Sammel-, Rast – und Brutgebiet für zahlreiche Wild- und Zugvögel im süddeutschen Raum. Wildlebendes Wassergeflügel ist ein natürliches Reservoir für Geflügelpestviren – insbesondere Enten sind häufig Virusreservoirs. Unser Landkreis gilt daher als Risikogebiet, und bereits im Januar wurde wegen des Nachweises des hochinfektiösen Geflügelpestvirus bei zwei Schwänen und einer Möwe die landkreisweite Aufstallungspflicht angeordnet.

Während der letzten 3 Wochen wurden in mehreren bayerischen Landkreisen sowohl bei Wildvögeln als auch in Hausgeflügelbeständen die Geflügelpest nachgewiesen. Um eine Ausbreitung der Krankheit auf weitere Nutz- und Hausgeflügelbestände zu verhindern, hat das Bayerische Umweltministerium die Landratsämter angewiesen, bis auf weiteres bayernweit in allen Risikogebieten die Stallpflicht anzuordnen.

Die bestehende Allgemeinverfügung war zunächst bis 15. März 2021 befristet und wird vorerst bis 29. April 2021 verlängert. Das Landratsamt wird die Geflügelhalter über die weitere Entwicklung zeitnah direkt informieren.

Ebenfalls gelten weiterhin folgende Informationen, die wir bereits Anfang Februar veröffentlicht hatten:

  • Bisher wurde keine Übertragung der aktuellen Viren auf den Menschen nachgewiesen. Direkter Kontakt zu verendeten Wildvögeln sollte dennoch vorsichtshalber vermieden werden.
  • Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 29. April.
  • “Freilandeier” dürfen trotz Aufstallungsgebot maximal 16 Wochen als Freilandeier gekennzeichnet werden.
  • Die Allgemeinverfügung gilt für private wie für gewerbliche Tierhalter gleichermaßen.
  • Für jeden gilt: Wildvögel dürfen keinesfalls gefüttert werden, Singvögel (z.B. mit Meisenknödeln) aber schon.
  • Sollten Sie verendete Wildvögel finden, werden Sie gebeten, sie nicht zu berühren und dem Veterinäramt den Fundort unter der Nummer 08151-148-383 zu melden.

Unterdessen beim Menschen: Am Wochenende stieg laut RKI die 7-Zage-Inzidenz in unserem Landkreis wieder auf 60. An den Grundschulen gilt –  da die Inzidenzzahl des vorangegangenen Freitags (49,8!) maßgeblich ist – Präsenzunterricht. Allerdings reagierte das Landratsamt Starnberg prompt mit einer “Ausnahmeanordnung”, erklärte Landrat Frey heute in der Kreistagssitzung. Damit wird den Grundschulen ab Dienstag wieder Wechselunterricht ermöglicht, nachdem nicht zu erwarten steht, dass die Zahl schnell und stabil wieder unter 50 sinkt. Denn, wie Landrat Frey in der Kreistagssitzung, die nur in halber Besetzung stattfand, ausdrücklich erklärte: Wir befinden uns bereits in der dritten Welle. Ein Großteil der Neuansteckungen ist auf Mutanten zurückzuführen.

Frey berichtete auch von seinem Eintreten für die Impfzentren und bat um Geduld bei der Vergabe der Impftermine: Der Landkreis sei zwar mit einer hohen Zahl an geeigneten Praxen (145, davon 73 Hausarztpraxen) gesegnet, deren Personal aber selbst erst einmal durchgeimpft werden müsse. Die Impfungen seien mit einem hohen und zeitintensiven Verwaltungsaufwand verbunden – und dies im laufenden Praxisbetrieb, sodass er gegen die Schließung der Impfzentren sei. Eine Kombination aus Impfung in Praxen und in Impfzentren wäre das Mittel seiner Wahl. Damit will Frey verhindern, dass der Impfstoff, wenn er denn endlich ausreichend zur Verfügung steht, aus organisatorischen Gründen nicht oder nur verzögert verimpft werden kann.

Falls die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 50er-Marke übersteigt, aber unter 100 bleibt, müssen die Geschäfte übrigens wieder schließen, können aber auf Terminshopping mit Erhebung der Kontaktdaten umstellen. Sport ist unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

Die für neue Inzidenzwerte geltenden Regelungen treten ab dem zweiten Tag “nach Eintritt der Voraussetzung” ein – also wenn die Marke an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde. Das könnte am Dienstag der Fall sein, weshalb dann ab Donnerstag wieder automatisch die etwas schärferen Lockdown-Bedingungen gelten würden.

In Berg liegt die Fallzahl jetzt bei 165. In den letzten Tagen gab es in der Gemeide selbst keine neuen Fälle.