Bewerber für die Wahl zum Jugendschöffen gesucht

Für die Amtsperiode 2024 – 2028 sucht das Landratsamt Starnberg dringend weitere Bewerberinnen und Bewerber für das Ehrenamt als Jugendschöffe beim Amtsgericht Starnberg und den Jugendkammern des Landgerichts München II. Um die Mindestzahl von je 20 Frauen und Männern für die Aufnahme in die Vorschlaglisten zu erreichen, werden insbesondere männliche Bewerber gesucht. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis spätestens 26. Februar zu bewerben.

Eine Robe ist nicht vonnöten

Wird man vom Wahlausschuss zum Schöffendienst gewählt, erhält man zu Beginn eines Jahres ein gutes Dutzend Termine, die einem zugelost wurden. Das heißt aber nicht, dass man für alle Termine auch eine Ladung bekommt – es kommt durchaus vor, dass ein ganzes Jahr ohne eine einzige Verhandlung vergeht. Es ist auch möglich, sich wegen eines gebuchten Urlaubs oder anderer wichtiger Gründe zu entschuldigen, dann kann noch ein Ersatzschöffe geladen werden, sofern der Vorsitzende Richter oder die Vorsitzende Richterin zustimmt. Das Laienrichterpaar setzt sich immer aus einem Mann und einer Frau zusammen, die für ein Jahr zusammen bleiben, danach wird neu formiert.

Am Amtsgericht werden eher minder schwere Fälle verhandelt, vor das Landgericht München II kommen Fälle, bei denen per se ein höheres Strafmaß zu erwarten ist, oder wenn Berufung gegen das Urteil eines Amtsgerichts eingelegt wurde. Bergs Dritte Bürgermeisterin Elke Link war zwei Wahlperioden lang Jugendschöffin am Landgericht München II und möchte die intensive Erfahrung und die Mitwirkung bei der Rechtsprechung nicht missen: “Die Einblicke in unterschiedliche Lebenswirklichkeiten erfordern mal Empathie, mal Härte. Die Entscheidung über ein Strafmaß wird niemals schnell gefällt – es werden bei jeder Verhandlung Zeugen aus dem Umkreis der Angeklagten und der Opfer gehört, Aussagen der beteiligten Polizei, psychologische und medizinische Gutachten, Stellungnahmen der Jugendgerichtshilfe.”

Das Landratsamt schreibt:

Das Amt eines Jugendschöffen ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen ausgeübt werden kann. Die Bewerber müssen zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt sein und sollen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weitere Voraussetzungen sind der Wohnsitz im Landkreis Starnberg, eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung sowie das Beherrschen der deutschen Sprache und die gesundheitliche Eignung.

Alle Voraussetzungen im Detail sowie das Bewerbungsformular sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lk-starnberg.de/schöffen ersichtlich. Telefonische Auskünfte erteilen Frau Wucherpfennig unter Tel. 08151/148 77131 oder Frau Sontheim unter Tel. 08151/148 77513.