Ansprache eines Juristen


Die Beschwerde-, Einspruchs-, Widerspruchs- oder auch Klagebefugnis ist einer der wichtigsten Elemente aus dem deutschen Prozessrecht. Diese Befugnis kann nur geltend machen, wer glaubhaft behauptet, in eigenen subjektiven Rechten unmittelbar verletzt zu sein. Es soll sich also nicht ein Unbeteiligter, der selbst nicht oder nur entfernt betroffen ist, zum Anwalt fremder Interessen aufschwingen. In dem hier relevanten Bereich des öffentlichen Rechts, speziell im Bereich der Grundrechte, würde es sich um ein sog. Abwehrrecht handeln, mit dem der Grundrechtsträger vom Staat, in diesem Fall von der Gemeinde Berg bzw. dem Landkreis Starnberg, das Unterlassen von Eingriffen in seinen ganz persönlichen geschützten Freiheitsbereich verlangen kann.
Die Anregungen und Bedenken von mittlerweile zahlreichen Umweltverbänden zum Schutze von Mensch, Natur und Tierarten im Zusammenhang mit dem hier relevanten Bau von WKA werden tunlichst im Flächennutzungsplan, dem Bebauungsplan und der einzelnen Baugenehmigung abgewägt und berücksichtigt, sind jedoch kein subjektives Recht eines Einzelnen. Auch gibt es kein subjektives Recht des einzelnen Grundstücksbesitzers auf unverbauten Horizont, das fängt bereits bei der baurechtlich zulässigen Höhe und der Dachform des Nachbargebäudes an. Ob die Gerichte wegen der Anzahl der Dezibel, der vermeintlich gesundheitsschädlichen Einwirkung von Infraschall oder der Unverträglichkeit und Unzumutbarkeit eines temporären Schattenschlages an sonnigen Tagen im November und Februar bei einer Entfernung der Windräder von 1.200 Meter die Verletzung eines subjektiven Rechts einräumen, bleibt abzuwarten. Ich vermute, dass das bei dieser Entfernung eher nicht der Fall sein wird. Aber bei Gericht und auf hoher See …
Die Fronten der Befürworter und Gegner sind unversöhnlich und das wird auch wohl so bleiben. So bleibt es den Gegnern nur, den Klageweg zu beschreiten. Deren Anwälte, sofern sie denn seriös sind, klären hoffentlich rechtzeitig auf über die mäßigen Erfolgsaussichten. Eine durchaus denkbare und friedliche Alternative ist deshalb, sich auf die Seriosität der Verwaltung und des Gemeinderats einzulassen, die den Teufel tun werden, den Berger und Neufahrner Bürger über den Tisch zu ziehen, sondern alles daran setzen, zum Wohle der Einwohner zu entscheiden, bzw. möglicherweise gefühlte negative Auswirkungen auf den Einzelnen zu minimieren. Im September 2012 sind Bürgermeister- und 2014 Kommunalwahlen in Berg.

Kommentieren (6)

  1. Nicht ob sondern wo
    17. November 2011 um 15:44

    “Die Botschaft hör ich wohl, allein …” Sehr geehrter Herr Dr. Kaske,

    Ihre Elogen kommen immer in einer so komischen Mischung aus Bedächtigkeit und Belehrungsdrang daher, daß ich schon schmunzeln muss. Vielleicht fragen Sie ihr vielfach bewährtes Bauchgefühl einfach einmal, woran es wohl liegen mag, daß gewisse Teile der Bevölkerung – namentlich gerade die besonders betroffenen, die sich dementsprechend mit einer Problemstellung auch intensiver auseinandersetzen als der trübe Rest – nicht gewillt sind, so ohne Weiteres an die “Seriosität der Verwaltung und des Gemeinderats” zu glauben – auch wenn dies natürlich viel bequemer wäre. Ich kann es, um Ihrem Bauch vorzugreifen, Ihnen sagen: Der Hauptgrund ist die absolut offen ersichtliche Tatsache, daß lange Zeit von den besagten Institutionen ganz wesentliche Informationen verschwiegen wurden. Würden Sie jemandem vertrauen, dem sie, nach allerhand eigenen Überlegungen und Recherchen, erst durch öffentlichen Protest aus der Nase ziehen mussten, wer die Planungen überhaupt bestimmt, von wem die Vorgaben kommen und zu wessen Gunsten und Ungunsten diese ausgelegt sind? Na also! Und warum ist jetzt immer noch keine Verständigung möglich, wo doch nach der Ankündigung Bergs, nicht mehr als vier Anlagen errichten zu wollen, erst einmal für kurze Zeit “Friede am Ostufer” eingekehrt war? Na raten Sie mal! Um Ihre Peristaltik abermals zu schonen: Weil die besagten Institutionen nicht bereit sind, diese – an sich kompromissfähige – Anzahlbeschränkung in einer Weise zu realisieren, die geradlinig und erprobt ist und ohne Taschenspielertricks auskommt. Oder anders gesagt: Weil über den ohnehin schon gestressten, besonders betroffenen Bevölkerungsteilen nun auf unabsehbare Zeit das Damoklesschwert der Rechtsunsicherheit schwebt. So etwas ist nicht zum Lachen und daß man Ihnen diese Problematik auch noch extra erläutern muss, noch weniger.

    Herzliche Grüße Ihres ???

    • Kaske
      17. November 2011 um 16:50

      Auf die richtige Perspektive kommt es an.. wenn man so viel Böswilliges unterstellt, kann man an das Positive nur schwer oder gar nicht glauben. Ohne Elogen, Bedächtigkeit und Belehrungsdrang deshalb auf den Punkt: Die Gegner haben nur eine sehr geringe Chance, die WKA zu verhindern, auch nicht per einstweiliger Verfügung mit aufschiebender Wirkung. Das ist meine ganz persönliche Einschätzung des geltenden deutschen Prozessrechts. Bisher wurde von der Verwaltung nichts verschwiegen, sondern die Information lag ggf. noch nicht vor, weil die Dinge sich wegen der komplexen Materie täglich neu entwickeln. Es gibt auch keinen Anspruch auf jederzeitige Information, dazu sind die Bürgerveranstaltungen und die öffentlichen Gemeindratssitzungen da. So und jetzt ist Schluss, ich werde mich nicht mehr mit einem Pseudonym unterhalten, das nicht den Mumm hat, zu sagen wer er ist.

  2. QUH-Gast
    17. November 2011 um 20:16

    Gegenrede eines Willigen Ich unterstütze die Berger Planungen zur FNP-Ausweisung ausdrücklich. Aber es ärgert mich für mein Recht Windräder in einem Konzentrationsareal zu bauen, erst vor einem Verwaltungsgericht klagen zu müssen. Auch dieser Schritt wird jedoch zu gehen sein.

    Ein williger Gast

  3. windraederneufahrn
    18. November 2011 um 2:17

    Mumm und Böswilligkeit Werter Herr Kaske,
    ohne zu belehren möchte ich sagen, daß es gerade zu einem Forum oder Blog im Internet gehört, auch anonym seine Meinung kund zu tun. QUH eröffnet diese Möglichkeit, dann ist es geradezu albern hiergegen zu argumentieren.
    Würde QUH die Möglichkeit der Anonymität aufheben wollen, so wäre dies problemlos möglich.

    Ich möchte nicht beurteilen, ob es Böswilligkeit oder was auch immer ist, wenn Herr Bgm. Monn in Aufkirchen einleitend kundtut, daß “Nur wer informiert ist mitreden kann” und er genau dies in weiten Teilen dann nicht tut und sich verschanzt. Daß er genau diesen Satz ganz fürchterlich um die Ohren bekommen hat, geschieht ihm dann gerade recht.

    Es wird immer wieder versucht darzustellen, daß der FNP vollkommen unabhängig vom Bau der Windräder zu sehen ist und zumindest als Mitgrund hat, den Genz´schen Bauantrag zu verhindern.
    Wäre das wirklich so, hätte die Gemeinde Berg, allen voran gerade Herr Kühnel der in der Gemeinde Berg nicht einmal ein Amt bekleidet und Herr Bgm. Monn aber die weiteren Planungen zur Errichtung nicht schon soweit vorangetrieben, wie es nun einmal Tatsache ist.
    Die Böswilligkeit zu beweisen wird unmöglich sein, ist es eigentlich immer, aber glücklicherweise sind die Gedanken der Bürger frei.

    Und egal wie ich es drehe und wende, irgendetwas stimmt hier von vorne bis hinten nicht. Wer auch nur ein bisschen an seiner Heimat hängt, kann kein wenig rentables Windrad mit einer größeren Höhe als der der Aussichtsplattform des Münchner Fernsehturms wollen. Das Mass ist hier so unendlich vom Ziel entfernt, daß man es nicht glauben kann.

    Und das Damoklesschwert des “dann werdet ihr schon sehen was ihr vor eure Haustür hingestellt bekommt, wenn der FNP nicht kommt” kann ja nach der historischen Entscheidung jetzt mal im Keller bleiben und zu vernüftiger Diskussion zurückgekehrt werden.
    Aber dafür muss endlich mal was auf den Tisch, nichts Errechnetes, Hochgerechnetes, nicht nationalen Standards Entsprechendes und und und.
    Alleine dieser Schmarrn eines Gutachters der von den SWM bezahlt wird, müsste doch einen Aufschrei der QUH bewirken, wenn es denn der QUH ernst ist mit der Sachlichkeit.
    Was Hr. Hesselberger auf seiner eigenen Homepage über das Verfahren zur Feststellung von Windgeschwindigkeiten mitteilt, wird von ihm selbst ad absurdum geführt, wenn die SWM der Auftraggeber sind. Daß sich hieran niemand stört macht mich fassungslos. Die Einstimmigkeit der Entscheidungen vorgestern nur umso unverständlicher. Mir scheint “es durchbringen zu wollen” war wichtiger, als eine kritische Auseinandersetzung, auch wenn das Ergebnis erwartungsgemäß das selbe geblieben wäre. Nur das “wie” ist es.

    Sicher alles keine Böswilligkeit, aber auch nicht weit entfernt.

    • quh
      18. November 2011 um 9:48

      Auch dies wurde schon wiederholt erwähnt … Falls es Pläne geben wird, hier irgendwo ein Windrad zu errichten, wird die QUH (so wie sie das hinter den Kulissen, wo politische Arbeit auch manchmal stattfinden muß, wenn denn noch gearbeitet werden soll, bereits tut) alles daran setzen, dass an der betreffenden Stelle Messungen stattfinden werden. Punkt.

  4. windraederneufahrn
    19. November 2011 um 9:24

    Danke für dieses Statement Eine solche Aussage ist es, die Vertrauen und Hoffnung aufkommen lässt, daß die QUH die Basis eines Miteinanders mit den Bürgern nicht aufgibt und vor vollendete Tatsachen stellt, so wie es Bgm. Monn in meinen Augen tut.
    Und als Bitte noch, daß Sie sich zumindest “hinter den Kulissen”, mir ist schon klar das es hier im Blog zumindest diffizil ist, damit auseinandersetzen, ob alternative WKA Standorte (im FNP Gebiet) nicht mehr Vorteile, als die Möglichkeit einer heraufziehenden Klage mit ungewissem Ausgang bringen könnten.