Ab ins Sommerloch (hier das vor Capri)
Es kündigte sich schon vehement an, das Sommerloch. Zur vorletzten Sitzung vor den Ferien standen acht Punkte auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils, von denen allein vier routinemäßige Bekanntgaben, Anfragen, Berichte waren.
Doch wurde schon bei den Anfragen schon mal ausgiebig über Heckenrückschnitt diskutiert. Die gemeindliche Einfriedungssatzung besagt, dass Hecken und Zäune nicht höher als 1,30 m sein dürfen. Die Verwaltung schreibt regelmäßig Grundstückseigentümer an, bei denen es Beanstandungen gibt. GR Dr. Haslbeck monierte, gerade in der Seestraße gebe es zu viele mannshohe Hecken, die den Besuchern den Blick auf den See versperrten. BM Monn verwies auf den Altbestand und mahnte, nicht zu dramatisieren – 70 – 80 % der Hecken würden vernünftig zurückgeschnitten. Die Gemeinde wolle bei Neuanpflanzungen und Zäunen jedoch rigoros durchgreifen. Dieses Thema sollte sich weiter fortsetzen.
Für Abwechslung sorgte zunächst der – sehr – ausführliche Vortrag eines Repräsentanten der RTB GmbH aus Bad Lippspringe (GR Hlavaty erkundigte sich gleich, ob das überhaupt in Bayern liege – nächste Frage: “In Deutschland?”). Es ging um die Anschaffung neuer Verkehrsüberwachungsgeräte, sogenannter “Dialogdisplays”. Hintergrund ist, dass die Gemeinde den Erlös aus der Überwachung der KVO (Kommunale Verkehrssicherheit Oberland) in verkehrssichernde Maßnahmen investieren möchte. Aufgrund von Studien der TU Dresden, der TU München und der Senatsverwaltung Berlin sei die Wirksamkeit der Displays erwiesen. Der Unterschied zu den bisherigen Anlagen besteht darin, dass nicht mehr die gefahrene Geschwindigkeit angezeigt wird, sondern dass der Autofahrer lediglich gelobt (Danke) oder getadelt (Langsam) wird. Die obere Hälfte des Displays nimmt eine dem Kindchenschema entsprechende Kinderaufnahme ein – ersetzbar durch eine dem Kindchenschema entsprechende Aufnahme von Kindern aus der eigenen Gemeinde. Mich persönlich erinnert das zu sehr an Sanostol, Kinder Schokolade und Rotbäckchen-Werbung, aber angeblich ist es wirksam.
Danach ging es, wie gesagt, um die Kürzung eines Zauns, die Errichtung einer Mauer statt eines Zauns, was so einfach wohl nicht ist, und eine kleine Bebauungsplanänderung. Die Errichtung der Mauer ist laut Satzung nicht zulässig, außer aus Lärmschutzgründen. Falls eine Lärmminderung von 3 dB nachgewiesen werden kann, wird der Antrag laut Beschluss bewilligt.
Die Zaunkürzung wie die Mauererrichtung führten noch zu einem Grundsatzintermezzo – und das will durchaus besprochen werden -, bis sich die Runde in die nicht-öffentliche Sitzung verabschiedete…
Der Rest ist Schweigen….