… einmal jährlich ist der Bürgermeister verpflichtet, den Bürgern der Gemeinde Rechenschaft abzulegen. Mit der Bürgerversammlung will die Verwaltung in Kontakt mit den Bürgern treten. Über die Bürgerversammlung können die Mitbürger dem Gemeinderat auch Anregungen geben und Anträge stellen, die, wenn es die Bürgerversammlung beschließt, im Rat dann innerhalb von drei Monaten beraten und diskutiert werden müssen.