Verkehrssicherheit ist illegal

Mir großem Vergnügen hat unser Leser Volker H. aufgenommen, dass das Berger Doppelkreuz wegen einer “Verkehrssicherungspflicht” entfernt wurde. Er hat uns angeregt von diesem Unwort einige Photos und einen kleinen Text geschickt, den wir hier gerne als Gastbeitrag veröffentlichen:

Verkehrssicherungspflicht 😁…
Da ich darauf mittlerweile allergisch reagiere, musste ich im Rahmen meines kleinen Stadtradeln-Beitrags gleich eine Tour-de-Verkehrssicherungspflicht machen, es ist schrecklich, man traut uns allen nichts mehr zu und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich der einzige bin, der den Bergblick vom “verkehrsgesicherten” Dampfersteg vermisst.
Tatbestand der Landschaftsvernichtung gilt als erfüllt
Übrigens: die selbe Seenschifffahrt(!) traut z.B. den Herrschingern den eigenverantwortlichen Umgang mit ihrem Steg zu, da ist der Zaun ganz am hinteren Ende angebracht und es trieben auch keine Leichen im Wasser für die man (Doppel-)Kreuze aufstellen müsste.
Es ginge auch anders
Es ist schon ziemlich viel geworden in den letzten paar Jahren: Roseninsel zu, Steg in Berg gesperrt, Radweg nach Starnberg nur noch für Fußgänger, …
Hauptsache Verbote
… Seepromenade in Starnberg mit ca. 135 Warnschildern “gesichert”. I dreh durch! Mir fehlt die Freiheit!
Achtung SEE!
Könnt Ihr zumindest für den Steg wirklich nichts im Gemeinderat bewegen? (Falls das nicht zu unwichtig ist). Wenn’s andere Gemeinden haben, warum nicht auch bei uns?
Liebe Grüße Volker
Lieber Volker, der Gemeinderat hat lange protestiert, aber wohl nicht lange genug. Und ja, wir trauen uns, es eine “Schande” zu nennen, uns den Blick auf den See und die Berge so zu verbauen. Generationen von Bergern sind hier schon illegal ins Wasser gesprungen.
Aber es ist eigentlich viel schlimmer: Da der Zaun auch noch “blickdicht” angelegt wurde entspricht er nicht der Berger Einfriedungsordnung. Dort heißt es im §3.2 “Einfriedungen entlang einer straßenzugewandten Grundstücksgrenze dürfen nicht als geschlossene Bretterwände, Mauern, Betonwände, Sichtschutzzäune u.ä. ausgeführt und nicht verkleidet oder bespannt werden.” Und in Unterpubnkt 8 heißt es ergänzend: “Einfriedungen dürfen das Orts-, Landschafts- und Straßenbild nicht verunstalten.” Der blickdichte Zaun (der auch höher ist als die 1,30m, die in Berg für Zäune erlaubt sind, ist somit schlicht illegal und gehört sofort entfernt.

Kommentieren (3)

  1. Gast
    8. Juli 2024 um 17:42

    Ich gebe Volker Recht.

    Und füge hinzu: der Mebsch scheint mehr und mehr bekloppt zu sein.

    Viele Grüsse!

  2. Gast
    9. Juli 2024 um 14:21

    Wo ist das Problem?

    Da diese Extremverschandelung nicht im entferntesten der Einfriedungssatzung entspricht, muss sie halt auf gemeindliche Anordnung wieder entfernt oder zumindest satzungsgemäß zurückgebaut werden.

    • TR1980
      12. Juli 2024 um 18:13

      “entlang einer straßenzugewandten Grundstücksgrenze”

      Das dürfte ein Problem sein – ohne jetzt genau die Grundstücksgrenzen am Steg zu kennen – aber falls der Weg zum Steg hin bereits Privatgrund ist … Ein Fest für die Anwälte von Gemeinde und Seenschifffahrt. Die die Steuerzahler alle Zahlen. Vielleicht doch eher eine gute Lösung gemeinsam finden…

      Als Alternative könnte man am Seeabstieg weniger Meter weiter nördlich einen schönen Badesteg mit Aussicht bauen