Die Sitzung begann mit guten Nachrichten aus der vergangenen nicht-öffentlichen Sitzung: Die FFW Bachhausen bekommt einen Mannschaftstransportwagen (MTW), und das Rathaus bekommt eine neue Geschäftsleiterin. Andrea Reichler wird die Nachfolgerin von Erik Fiedler und ihre Stelle zum 1.1.2023 antreten.
Assenhausen – ein Foto aus dem Jahr 2019, als der Umbau an dem fraglichen Gebäude begonnen wurde
Es folgten fünf Bauantragsverfahren. Gleich beim ersten schieden sich die Geister, vor allem in der CSU, die geschlossen gegen das Votum ihres Vorsitzenden stimmte – sehr zu dessen Verdruss. Es ging um eine Vorbescheidsanfrage für ein Vorhaben am Rand von Höhenrain Richtung Bachhauser Wies, das nach Ansicht der Verwaltung erstens zur Hälfte in den Außenbereich ragen und zweitens eine zweite Baureihe aufmachen würde. Alle negativ formulierten Antworten auf die Fragen im Vorbescheid wurden mit 6:12 Stimmen abgelehnt.
Alle gegen Einen: Ein beantragtes Mehrfamilienhaus am Klosterweg (Innenbereich), das ein bestehendes Wohnhaus ersetzen soll, weist auf dem Plan einen Quergiebel und Gauben auf, durch die die Wandhöhe deutlich zunehmen würde. Nach Meinung der Verwaltung würde sich dieser Bezugspunkt negativ auf die Höhenentwicklung der Umgebungsbebauung auswirken. Der Gemeinderat wollte diese Kröte schlucken und sprach sich für die Schaffung von mehr Wohnraum aus. Und nun fühlte sich der Bürgermeister allein gelassen – er war der Einzige, der gegen das Vorhaben stimmte.
Im Bebauungsplangebiet “Grünes Sibichhausen” hingegen wurde trotz Veränderungssperre ein Haus genehmigt. Es weist nicht nur das vielgeliebte Satteldach auf, sondern entspricht auch sonst den Zielen des Bebauungsplans und fügt sich ein. Es wurden eine Ausnahme von der Veränderungssperre sowie das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einstimmig. Niemand beleidigt.
Ebenfalls einstimmig wurde für ein neu zu errichtendes Gartenhaus im selben Geltungsbereich eine Ausnahme von der Veränderungssperre und das Einvernehmen erteilt. Ebenfalls einstimmig.
Dann entschied die knappe Mehrheit des Gemeinderats nicht ganz konsequent nach der bisherigen rechtlichen Interpretation des Geschehens, sondern pragmatisch. Wir erinnern uns: In der Dürrbergstraße in Assenhausen wurde 2019 ein Bauantrag abgelehnt, da durch die Beseitigung des Dachstuhls nach Ansicht der Gemeinde der Bestandsschutz erloschen war – wie es bei Eingriffen in die Statik üblich ist. Auch das Landratsamt lehnte das Vorhaben im selben Jahr noch ab. Genauso lief es mit einem weiteren Bauantrag für die Erneuerung des Dachstuhls – Folge: Stillstand in Assenhausen, eine Bauruine im Ort. Dann gab es ein Gerichtsverfahren – und zu aller Überraschung befand das Gericht, dass die Identität des Gebäudes trotz der bereits durchgeführten Maßnahmen gewahrt sei. Selbige interpretierte das Gericht nämlich als Instandhaltung, und damit müsste auch der Mehrbedarf an Stellplätzen (es wären ganze 12 an der Zahl) nicht nachgewiesen werden. Allerdings gab es kein Urteil, da der Antrag zurückgenommen wurde. Lediglich ein Protokoll wurde dem Landratsamt zugesandt. Jetzt wurde die Gemeinde Berg im Zuge einer Anhörung erneut beteiligt. Mit 8:10 Stimmen und knapper Not ging die Entscheidung zugunsten des Bauwerbers aus. Ein Sieg von Vernunft und Dreistigkeit gleichermaßen.
Dann Auftritt Herr Bendele: Kurz und knapp und amüsant führte er den Gemeinderat durch die Beschlussfassung über den bereits vorbesprochenen Haushalt und des Stellenplans 2023 sowie über Finanzplan 2026. Einstimmig!
Drei Tagesordnungspunkte betrafen die ab Januar geltende Regelung “zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts”. Kurz gesagt muss die Gemeinde nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes nun auf alle nicht hoheitlichen Leistungen den gültigen Mehrwertsteuersatz berechnen. Seit 2016 ist diese Regelung optional, ab 2023 sollte sie verpflichtend sein, nun wird die Option womöglich noch um ein Jahr verlängert, aber die Verwaltung möchte wie vorbereitet zum 1.1.2023 umstellen.
Das gilt dann auch, so mit zwei Gegenstimmen beschlossen, für die Ausstellungen der Seezufahrtsgenehmigungen. Private Fotokopien, die bisher gegen Bezahlung in der Gemeinde angefertigt werden konnten, sind zukünftig nur noch für den Dienstgebrauch einer Behörde oder einer Lehranstalt möglich. Auch die Leistungen der Feuerwehren sind betroffen. Die Bücherei kann für Veranstaltungen Gebühren erheben, dafür wurde die Satzung geändert, und sie kann zukünftig auch während eines Zeitraums von ca. zwei Wochen Bücher aus dem Altbestand verkaufen.
Last but not least: Die Berger Bürgerbeteiligung wird ein gemeinnütziger Verein werden. Das wurde, wir berichteten, im Ausschuss für nachhaltige Entwicklung vorgesprochen. Die Gemeinde wird Gründungsmitglied dieses Vereins.
Unter Verschiedenes berichtete Bauamtsleiterin und Stellvertretende Geschäftsleiterin Beatrix Neubert, dass ein Planungsbüro ein kommunales Standortkonzept für Freiflächenfotovoltaik für die Gemeinde Berg erstellen werde.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Sissi Fuchsenberger dankte zum Abschluss Herrn Bendele für die viele und hervorragende Arbeit mit den Zahlen – der Applaus für ihn beendete die öffentliche Sitzung.