Neben Steuererhöhung und Klimaschutz (vgl. unseren Bericht: https://quh-berg.de/20-mehr-steuer-50-mehr-klimaschutzbeauftragung-die-sitzung-des-gemeinderates-pt-1/ ) gab es natürlich noch weitere Themen der Gemeinderatssitzung vom Dienstag. Unser allvierzehntäglicher Rapport:
Bei den Fragen aus dem Gemeinderat zeigte sich, dass es ganz richtig ist, wenn neue Gemeinderäte ab und zu denken, sie würden die Politik (oder den Umweltschutz) neu erfinden. So fragte GR Heinz Rothenfusser (Grüne), ob man nicht die OMG-Schule mit einer Photovoltaikanlage ausrüsten könnte. Diese Frage hatte der alte Gemeinderat vor Jahren schon einmal von einem Gutachter (negativ) klären lassen: Das Dach sei nicht dafür geeignet. Allerdings hat sich die Technologie ja inzwischen gewandelt, sodass man diese Frage gut und gerne noch einmal stellen darf.
Aufgrund von leidvollen Erfahrungen aus jüngerer Vergangenheit regte GR Katrin Stefferl (Grüne) an, ob nicht der Rat prinzipiell benachrichtigt werden solle, wenn sein Einvernehmen von Landratsamt “ersetzt” wird (sprich, wenn das Landratsamt einen vom Gemeinderat abgelehnten Bauantrag doch genehmigt). Dann könne man sich nämlich Gedanken machen, ob man den Klageweg bestreite, was bei einigen rätselhaften Entscheidungen der jüngeren Vergangenheit nicht passiert sei. BGM Steigenberger versprach das.
Bad Banks von Berg
GR Streitberger (SPD) fragte: Wie wird verfahren, wenn private Hecken Verkehrsschilder verdecken? – Antwort: Der Bauhof schneidet zurück. Dessen anwesender Leiter Harald Born meinte zwar resignierend: “Zum Thema Hecken möchte ich hier nichts sagen.” Der leitende Beamte Erik Fiedler erläuterte den mühevollen Weg durch die Instanzen, auch “Verwaltungsweg” genannt. Es gebe die Folge von Anhörung, Bescheid, Sofortvollzug dauere 4 Monate. Momentan sei ein Gerichtsverfahren um Hecken vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Da schneide man lieber selber, wenn Gefahr im Verzug sei.
Nach 17 Minuten war man mit diesen und ähnlichen Reizthemen konzentriert durch … dann folgte der Vortrag von Peter Mayer, Leiter des Betriebshofes Starnberg, zu einem weiteren Reizthema: zur Streupflicht im Winterdienst.
Schneeräumen in Berg … 2021 schon im Juni (Foto: Ruben Weibrecht)
Der Winterdienst, erläuterte Herr Mayer, sei eine Serviceleistung. Räum- und Streupflicht durch die Gemeinden bestehe nur dann, wenn “verkehrswichtige” und “besonders gefährliche” Stellen gesichert werden müssten. Beides zusammen müsse der Fall sein, sei es aber nur selten. “Winterdienst ist kein Notfall!” … und wird doch von vielen Gemeinden teils ab 4 Uhr früh geleistet. Besonderes Interesse gab es zum Einsatz von Salz, der unter Umweltschutzaspekten möglichst zu vermeiden sei (und in München auch nicht mehr verwendet wird). Salz – erläuterte Herr Mayer – werde nur nur bei spezieller Witterung und Temperatur. eingesetzt. Keine Wirkung gebe es bei unter minus 7 Grad. Die Alternative Splitt sei bei tieferen Temperaturen wirksamer, die Ökobilanz sei aber schlechter, und Splitt verursache obendrein Staub und Feinstaub. Sein Fazit: “Von einer Nullstreuung rate ich ab. – bringt nix.”
GR Kalinke (QUH) fragte nach dem Einsatz von Feuchtsalz, das Salz sparen würde. Antwort: Neu angeschaffte Streuer kosten 40.000 € (statt bisher 30.000) für jedes der vier Fahrzeuge, das sei zu kostspielig, auch wenn dadurch das Ausbringen von Salz um zwei Drittel minimiert werden könne. “Da musst höllisch aufpassen!”
Neben zwei Bauanträgen wurde dann noch der Jahresabschluss von 2011 (Es geht voran!) “festgestellt”, wie es so schön heißt. (Die Gemeinde bemüht sich ja derzeit mit externer Hilfe, die fehlenden Abschlüsse nach der Doppik aufzuarbeiten. Die Reise in die Vergangenheit erbrachte die kurze Erkenntnis, dass Berg 2011 einen Überschuss von 481.715,72 € erwirtschaftete und die liquiden Mittel bei 8.561.479,76 € lagen. Die Bilanzsumme betrug 93.482.839,40 €. Ein paar Jahre fehlen noch!