Seit langem schon wird in Berg – erfolglos – um eine Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeitragssatzung, kurz “Strabs” gerungen, die besagt, dass Anwohner sich an der Renovierung ihrer Straße mit bis zu 65% beteiligen müssen. München und Starnberg haben die umstrittene Regelung abgeschafft. In Pöcking und Krailling existiert sie ebenfalls nicht. In Berg scheiterte die QUH wiederholt mit ihrem offiziellen Antrag auf Abschaffung der Satzung. Jetzt, wo sich andeutet, dass sich die Gesetzeslage ändern könnte, lenkt auch der Berger Bürgermeister ein.
Die alte Berger Ortsdurchfahrt (vor 2012 und vor dem Ausbau)
Aktuelles Beispiel: Wer muss dafür zahlen, dass die Gehsteige der Berger Ortsdurchfahrt saniert wurden? – Nach derzeitiger Rechtslage werden die Anrainer für das Bauvorhaben, an dem alle Bürger teilhaben, anteilig zur Kasse gebeten. In kleineren Straßen kann nach so einem Vorhaben schon einmal der finanzielle Ruin der Anwohner drohen. Für die Verwaltung sind die langen Verfahren ein steter Quell des Ärgers.
Deshalb hatte im Jahr 2015 Starnberg die Satzung abgeschafft und die QUH für Berg einen entsprechenden Antrag gestellt. Die QUH-Anfrage vom 22.3.2015 finden Sie hier: https://quh-berg.de/quh-setzt-strassenausbaubeitragssatzung-auf-die-tagesordnung-1022409325/ . Sie fand 2015 kein Wohlwollen im Gemeinderat: https://quh-berg.de/die-4-gemeinderatssitzung-1022410849/ . Auch bei einer erneuten Diskussion über das Thema 2017 musste die QUH ihren Antrag wegen Aussichtslosigkeit zurückziehen. Angeblich würden die Aufsichtsbehörden die Abschaffung (so wie in Starnberg) bemängeln. BGM Monn behauptete damals: “Die Gerichte entscheiden eindeutig.” Er erläuterte: “Auch ich halte die Satzung nicht für gerecht, aber unsere Gemeinde wurde 2002 gezwungen, sie einzuführen, weil eine Kreditaufnahme nötig war.”
Doch plötzlich ist Bewegung in die Sache gekommen: Anfangs des Jahres haben die “Freien Wähler” eine Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren initiiert; die CSU bezichtigte sie erst des “Populismus” und versicherte daraufhin auf ihrer Klausurtagung im Januar, die Beitragssatzung “relativ zeitnah” (Söder) selbst abschaffen zu wollen. Daten gibt es nicht. Derzeit herrscht nur Verunsicherung und Rechtsunsicherheit. Gültige Bescheide werden nicht mehr verschickt, weil sich die Rechtslage ändern könnte.
In Berg wurden offenbar unter anderem die Kostenbescheide in der Perchastraße und für die Assenbucherstraße einstweilen auf Eis gelegt.
Wie der Übergang von einer Regelung, in der Anwohner hohe 5-stellige Beträge zahlen mussten, zur Kostenfreiheit gerecht gestaltet werden könnte, bereitet allen Kopfzerbrechen. Der Berger Bürgermeister fordert einen offiziellen Stichtag. Die Verfahren liegen auf Eis. Die Kommunen zahlen momentan die Kosten, ohne von der Regierung Ausgleich für den Straßenausbau zu bekommen. Das Kuddelmuddel hätte man sich sparen können.
Notizen einer Niederlage: Mitschrift der Diskussion um die von der QUH 2015 vergebens beantragte Abschaffung der “Straßenausbaubeitragssatzung”