So sieht er aus, der Stimmzettel im Landkreis Starnberg, auf dem die Wähler bis zu zwei Kreuzchen machen dürfen. Es ist auch durchaus möglich, nur die Erst- oder nur die Zweitstimme abzugeben, wer jedoch mehr Kreuzchen in einer Spalte macht, hat ungültig gewählt. Wird gar kein Kreuz gemacht, ist der Stimmzettel ebenfalls ungültig und hat keinen Einfluss auf das Wahlergebnis. Der Wählerwille muss durch die Kennzeichnung zweifelsfrei erkennbar sein. Gültig sind sogar Stimmen, bei denen alle Wahlvorschläge bis auf einen ausgestrichen werden. Aber Kommentare sind nicht erlaubt. Ist doch ganz einfach! Ganz wichtig noch: Die Wahl ist geheim, einer der wichtigsten Grundsätze bei demokratischen Wahlen. Es ist nicht erlaubt, außerhalb der Wahlkabinen zu wählen oder den Wahlschein mit sichtbarer Kennzeichnung in die Urne zu werfen.
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