Vogelgrippe – Berg liegt innerhalb der Schutzzone

Bei einer toten Reiherente in Feldafing wurde die hochansteckende Vogelgrippe H5N8 nachgewiesen – damit der zweite bestätigte Vogelgrippefall im Landkreis Starnberg. Es wurden bereits Vorsorgemaßnahmen getroffen, im Uferbereich wurde eine drei Kilometer umfassende Schutzzone um den Starnberger See eingerichtet. Auch Berg liegt innerhalb dieser Schutzzone. Für die vom Bayerischen Umweltministerium heute bayernweit angeordnete Stallpflicht wird eine entsprechende Regelung für den Landkreis Starnberg vorbereitet. Das Landratsamt veröffentlichte heute folgende Pressmitteilung:

 

Karte Schutzzone Starnberg

Karte Schutzzone Starnberg

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bei der toten Reiherente, die in Feldafing gefunden wurde, nun das Virus H5N8 bestätigt. Aus Gründen der Seuchenprophylaxe und zum Schutz der Hausgeflügelbestände wird im Uferbereich eine drei Kilometer umfassende Schutzzone um den Starnberger See eingerichtet. Von der Maßnahme sind Teile der Gemeinden Starnberg, Berg, Pöcking, Feldafing und Tutzing betroffen. Das Veterinäramt informiert derzeit alle betroffenen Geflügelhalter und ordnet eine Stallpflicht an. Eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht das Landratsamt am morgigen Samstag. Betroffen sind 77 Geflügelhalter mit etwa 1522 Tieren, darunter etwa 1467 Hühner, 19 Gänsen und 36 Enten.

Inzwischen gibt es weitere fünf Verdachtsfälle. Wie das Veterinäramt mitteilt konnte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in den Organen fünf weiterer Wildvögel das Aiväre Influenza Genom vom Subtyp H5 nachweisen. Von diesen Wildvögeln wurden zwei am Ammersee (jeweils ein Tier in Inning und Herrsching) sowie drei Tiere am Starnberger See (zwei in Feldafing, eines in Starnberg) gefunden. Die Proben wurden zunächst zur Bestätigung, weiteren Subtypisierung und Pathogenitätsbestimmung an das Friedrich-Loeffler-Institut weitergeleitet. Im Laufe der nächsten Woche werden die Ergebnisse erwartet.

Am heutigen Freitag hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine bayernweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Die Umsetzung bereitet das Landratsamt derzeit in Form einer Allgemeinverfügung vor. „Unabhängig vom Inkrafttreten der Verfügung empfehlen wir allen Geflügelhaltern im Landkreis ab sofort dringend die Stallhaltung“, so der Leiter des Veterinäramtes Johannes März. Im Landkreis Starnberg befinden sich insgesamt 495 Geflügelhalter mit insgesamt 29712 Tieren.

Das Landratsamt rät weiterhin, keine toten Tiere zu berühren. Ebenso gilt die Empfehlung, Hunde und Katzen im Uferbereich nicht frei laufen zu lassen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, tote Wildenten, Wildgänse oder Schwäne und deren Fundort direkt beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08151 148-383 zu melden.

Fragen und Antworten rund um die Vogelgrippe gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg https://lk-starnberg.de/vogelgrippefaq