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  • Elke Link

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    Listenplatz 1
  • Dr. Andreas Ammer

    Dr. Andreas Ammer

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  • Martin Snajdr

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    Listenplatz 3
  • Elke Grundmann

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  • Cédric Muth

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  • Chiara Brunnhuber

    Chiara Brunnhuber

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  • Cornelius Verenkotte

    Cornelius Verenkotte

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  • Susan Gately Köchner

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    Listenplatz 8
  • Klaus Böck

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    Listenplatz 9
  • Andrea Kirsch

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    Listenplatz 10
  • Andreas Huber

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  • Anna Gastl-Pischetsrieder

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    Listenplatz 12
  • Jonas Goercke

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    Listenplatz 13
  • Andreas von Meyer zu Knonow

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    Listenplatz 14
  • André Weibrecht

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    Listenplatz 15
  • Christian Kalinke

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    Listenplatz 16
  • Michael Kundt

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    Listenplatz 17
  • Harald Kalinke

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    Listenplatz 18
  • Ralf Grundmann

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    Listenplatz 19
  • Dr. Jokl Kaske

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    Listenplatz 20

Über 7 Straßen musst du fahr’n (Gestern im Gemeinderat)

Gestern im Gemeinderat: Der Bürgermeister begrüßt die “beiden” (!) Zuschauer und die Presse, wobei letztere alsbald angesichts der Tagesordnung das Weite suchte. Vorher aber ging es quer durch die Gemeinde. Jeder war irgendwo langgefahren und hatte auf den sieben Straßen und den sieben Hügeln von Berg etwas gesehen.

Straße 1, Höhenrain: Den Auftakt machte GR Reichert (EUW) mit einem naturgemäß Höhenrainer Anliegen: Ob man denn nicht auf dem neuen Straßenbelag der neuen Ortsdurchfahrt Fahrbahnmarkierungen anbringen könne? -> Nein, lautete die Antwort, innerorts würde das in seiner Merkwürdigkeit unergründliche Straßenbauamt prinzipiell keine Markierungen mehr anbringen. … Nachfrage: Ob man dann nicht wenigsten eine 50iger-Zone innerorts bekommen könne? -> Da sei man – so BM Monn – “bereits dran”.

Straße 2, Aufhausen: GR Link (QUH) fragte an, ob denn die Aufhauser Bürger mit Kosten für die Straßenbeleuchtung belangt werden würden. -> Ja, zumal die Bürger per Unterschriftensammlung um die Beleuchtung gebeten hätten. Allerdings sei in dem Verfahren, das sich schon einige Jahre hinzieht, nicht mit einer schnellen Rechnungsstellung durch die Gemeinde zu rechnen.

Straße 3, Farchach: GR Reiser (BG) wünschte sich bei dem – durch den Starrsinn eines einzelnen Farchacher Bauern – fehlenden Stück Radweg nach Farchach das “Berger Modell”; sprich einen auf der Fahrbahn eingezeichneten Radweg. -> Das “klären wir”, versprach die Verwaltung; angesichts der Prinzipienreiterei des Straßenbauamtes fliegen die Hoffnungen allerdings hier nicht allzu hoch.

Straße 4, Berg: Der immer anpassunsfreudige Bürgermeister sprang dann auch noch auf den thematischen Zug der Sitzung auf. Er berichtete, dass die Fahrbahnmarkierungen in der Grafstraße eher “unzureichend” durchgeführt worden sind und dass deshalb der gemeindeeigene Bauhof sich selbst straßenbemaltechnisch versucht habe. Man werde das Frühjahr abwarten, ob die Malaktion gelungen sei.

Straße 5, nochmal Höhenrain: Und auch die SPD wollte mit: GR Streitberger monierte in seiner manchmal erfrischenden Grundagressivität, wie es denn zu verstehen sei, dass man in Höhenrain eine vor 3 Tage asphaltierte Straße stellenweise bereits wieder aufgerissen habe. -> Davon wußte in der Verwaltung niemand etwas, es gab allerdings die unbestätigte Vermutung es könne mit der Überprüfung der Kanalnetze zu tun haben (siehe unseren Bericht unten). merkwürdig bleibt das trotzdem.

Straße 6, nochmal Berg: Fehlt noch die CSU (deren Vorsitzenden ausgerechnet die QUH entschuldigt hatte). GR Wammetsberger wollte wissen, wer wieso die Findlinge vor den Schloßpark am König-Ludwig-Weg gelegt habe. -> Auch hier wußte aus dem Stand keiner eine Antwort. Sie wird nachgeliefert.

Puh. Eigentlich eine glückliche Gemeinde, die solche Probleme hat.

Straßen 7, alle anderen Straßen: Passend zu all diesem Vorgeplänkel der einzig nicht baurechtliche Beschluss der Sitzung: die 20 Jahre alte “Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter” wurde neu beschlossen. Zentraler Satz der Verordnung ist §5: “Zur Erfüllung der Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger (…) die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) nach Bedarf, regelmäßig aber mindestens einmal im Monat, an jedem ersten Samstag zu kehren.” – Die im Nicht-Kehr-Fall angedrohte Geldbuße von bis zu 500€ wurde allerdings unseres Wissens noch nie erhoben.