Ü100

Nun ist es soweit: In unserem Landkreis liegt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei Tagen hintereinander über 100. Daher gelten ab Mittwoch, den 31. März, laut Amtsblatt für den Landkreis Starnberg wieder neue Regelungen. Viele Lockerungen werden zurückgenommen.

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Was wird sich ab Mittwoch ändern?

Hier das Wichtigste in Kürze:

  • Es gilt wieder eine Ausgangsbeschränkung: Der Aufenthalt außerhalb der eigenen vier Wände ist von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr verboten (es gelten die bisherigen Ausnahmen). In einigen öffentlichen Bereichen gelten auch wieder Alkoholverbote.
  • Auch die Kontaktbeschränkungen werden wieder verschärft: Im öffentlichen und privat genutzten Raum darf man sich nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person aufhalten – man kann als ein Hausstand eine Person besuchen oder eine Person kann einen Hausstand besuchen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Unverheiratete Partner gelten als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
  • Mannschaftssport ist untersagt, nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Beschränkungen ist erlaubt.
  • Ladengeschäfte mit Kundenverkehr dürfen nicht öffnen. Click/Call & Collect ist aber zulässig, unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen.

    Ausgenommen von der Schließung sind: Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel. Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist untersagt.

    Friseursalons sind nicht eigens aufgeführt. Sie dürfen inzidenzunabhängig öffnen. Update: Auch die Gemeindebücherei darf offen bleiben. Die “Positivliste” finden Sie hier: FAQ StMGP 210311
    Die Handwerkskammer informiert (gültig ab 27.3.):

    Friseurbetriebe dürfen seit dem 01.03.2021 öffnen, egal welche 7-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Landkreis besteht. Dies gilt auch für mobile Friseurdienstleistungen. (…) Kosmetik- und Fußpflegebetriebe sowie Nagelstudios dürfen seit 01.03.2021 wieder öffnen, egal welche 7-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Landkreis besteht. Das gilt auch für die mobile Erbringung der Dienstleistungen. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat auf unsere Nachfrage bestätigt, dass diese Betriebe ihr gesamtes Leistungsspektrum anbieten dürfen, da ihre Dienstleistungen überwiegend hygienisch oder pflegerisch erforderlich sind.

  • Kulturstätten müssen wieder komplett dichtmachen. Museum, Kino. Alles.

Die genaue Formulierung können Sie im Amtsblatt vom 29.3.21 nachlesen: Amtsblatt Landkreis Starnberg – 29.3.21

Die Wettervorhersage verspricht zumindest ein bisschen Sonne – haben Sie sie im Herzen, gehen Sie an die Luft, gönnen Sie sich eine schöne Ostermahlzeit to go von unseren gastronomischen Betrieben. Der Osterhase zählt übrigens auch nicht als Kontaktperson!