Teilsieg für GR Ammer vor Gericht!


Vor dem Gesetz

Schnelle Meldung: Im ersten von mehreren Verfahren vor Gericht, die voraussichtlich noch anstehen, hat Andreas Ammer und mit ihm die QUH einen weiteren Teilsieg gegen die Klage, die Anzeige, die diversen Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen des Genz-Anwalts und örtlichen CSU-Chefs errungen.

Der gleiche Richter, der am 29. Dezember letzten Jahres in zwei von sieben Punkten noch eine Einstweilige Verfügung gegen einen QUH-Blog-Artikel ausgesprochen hatte, nahm – nach dem Widerspruch von Andreas Ammer und seinem Anwalt Klaus Rehbock und nach der mündlichen Verhandlung vom Montag – sein eigenes Urteil jetzt teilweise zurück.

Jetzt geht es nur noch um eine einzige Formulierung und zwei Worte: Die Genzgegenseite hatte gegen die nur teilweise erlassene “Einstweilige Verfügung” allerdings schon vorher “Sofortigen Widerspruch” eingelegt, so dass man sich in der nächsten Instanz vor dem Senat des Oberlandesgerichts wohl wiedersehen wird. Das Theater geht also weiter.