Ganze 672 Seiten umfassten die Unterlagen für die heutige Sitzung – der Grund: Drei Bebauungspläne standen auf der Tagesordnung, dazu fünf Bauanträge sowie ein Antrag zum Plaka-Tieren. Was es damit auf sich hat, lesen Sie gleich.
Vormittags: Spatenstich (wir werden berichten), abends: Sitzung
Der B-Plan “Grünes Sibichhausen” machte den Anfang – der Bebauungsplan sollte primär dazu dienen, Flora und Fauna im Umgriff zu schützen, was ja wunderbar ist. Allerdings wurde – wegen eines mittlerweile (d.h. im November 2020) abgeänderten Flachdachbauantrags – wieder die Dachform (Sattel- oder Walmdach) vorgeschrieben, sodass wie schon im August 2020 GR Manninger (CSU) sowie die QUH dagegen stimmten. Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Verlängerung der Veränderungssperre wurde gegen deren Stimmen mehrheitlich gefasst.
Ein erneuter Bauantrag, der im Vorfeld Wellen schlug: In der Dürrbergstraße soll ein ursprünglich 1924 genehmigtes Wohngebäude umgestaltet werden. Der Dachstuhl wurde allerdings vorab beseitigt, sodass der Gemeinderat aufgrund des erloschenen Bestandsschutzes den Bauantrag 2019 ablehnte. Das Landratsamt ging d’accord (seither Stillstand), ebenso wie es 2021 einen Antrag ablehnte, die Dachkonstruktion zu erneuern. Der Eigentümer klagte. In einem Gerichtsverfahren wurde jedoch die Auffassung vertreten, dass die Identität des Gebäudes weiterhin gewahrt wäre, wenn der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt würde. Ein Urteil wurde allerdings nicht gefällt, die Klage wurde zurückgezogen. Aufgrund dessen wurde ein neuer Bauantrag eingereicht – den die Bauverwaltung nun ebenfalls wieder negativ beurteilte: Selbst wenn der genehmigte Bestand wiederhergestellt werden dürfte, wären aufgrund der zusätzlichen Wohneinheiten mehr Stellplätze nachzuweisen. Gegen eine Stimme wurde der Antrag abgelehnt.
Die Genehmigung für zwei bereits bestehende Bienenhäuser in Bachhausen konnte mangels einer vorliegenden Privilegierung nicht genehmigt werden. “Eine Sauerei”, befand GR Brandl – einige der Gebäude (die allerdings nicht alle zur Bienenzucht genutzt werden und nun beseitigt werden sollen) stünden bereits seit 70 Jahren. Falls das Amt für Landwirtschaft die Privilegierung erteilt, wird auch das gemeindliche Einvernehmen – auf dem Dienstweg – erteilt. Bei einer Gegenstimme so beschlossen.
Mit vier Gegenstimmen wurde der Bau von zwei Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus in der Biberkorstraße nach mehrmaligen Änderungen genehmigt..
Ein Anbau an das bestehende Klinikgebäude der MS-Klinik wurde einstimmig genehmigt.
Dann ging es wieder um einen Bauantrag für Gut Biberkor – im Rahmen einer Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch das Landratsamt wurde der Gemeinde Gelegenheit gegeben, noch einmal Stellung zu beziehen. Unter anderem soll “Haus 21” abgerissen und neu errichtet werden. GR Link fragte nach, ob ein Abbruch nicht durch den B-Plan ausgeschlossen sei und wie dieser Abriss begründet werde. GR Machnik hatte die Stelle parat: “Die Bestandsgebäude sind in der Kubatur zu erhalten”, stehe unter 5.1. im ersten Bebauungsplan “Gut Biberkor”. Doch Bgm. Steigenberger wies darauf hin, dass der Erhalt der Kubatur nicht unbedingt bedeute, dass auch das Gebäude an sich erhalten werden müsse – es dürfe lediglich nicht mit veränderter Kubatur neu errichtet werden. GR Machnik zweifelte im Anschluss die Nutzung der Räumlichkeiten für schulische Zwecke an. Die Büros des Nachbargebäudes (Haus 19) sollen von der Akademie und dem Montessoriverein genutzt werden. Im mit eingereichten Plan für das “Haus 21” ist für das EG die Nutzung zum Großteil für schulische Zwecke eingetragen – für den 1. Stock lag allerdings kein Grundriss vor – es sei vom LRA nicht zurückgeschickt worden (das nur auf die bauplanerischen Festsetzungen achtet, nicht auf vertragliche Vereinbarungen) – was wiederum von GR Manninger und GR Machnik kritisiert wurde. GR Hlavaty wies darauf hin, das sei keine bauplanungsrechtliche Frage, sondern eine vertragliche. “Wenn wir das Einvernehmen erteilen würden, würden wir auch die Abweichung vom Vertragswerk sanktionieren – diese Abweichungen müssen aber erst geprüft werden.” Beide Juristen im Gemeinderat (Hlavaty und Muth) sprachen sich für eine Ablehnung aus, um diese Frage zuerst zu klären – denn die Frist bis zum 3.6. muss eingehalten werden. Mit 16:1 Stimmen wurde der Antrag daher abgelehnt. GR Monn beteiligte sich nicht an der Abstimmung.
Der Bebauungsplan “Rathaus” wurde einstimmig als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan “Ortsmitte Farchach” wurde einstimmig als Satzung beschlossen.
Bündnis90/Die Grünen und die FDP beantragten gemeinsam die Erstellung einer Plakatierverordnung. GR Stefferl und Muth führten als Gründe Müllvermeidung und massive kommerzielle Plakatierung jenseits der Wahlen an. GR Link gab zu bedenken, dass durch ein Plakatierverbot bzw die Beschränkung auf vorgefertigte Tafeln große Parteien bevorzugt würden – ein “Kreativitätskiller”, mit dem es die QUH womöglich gar nicht gegeben hätten. GR Stefferl entgegnete: “Wenn man irgendwelche Tiere aufstellen will, kann man das ja machen!” Auch der geschäftsleitende Beamte Erik Fiedler bestätigte: “Von der Verordnung wären nur Plakate betroffen.” – Das beruhigte die QUH. Nach lebhafter Diskussion wurde die Plakatierverordnung mit 7:11 Stimmen abgelehnt. Die QUH stimmte mit den Grünen und der FDP.
Das ist schön am Berger Gemeinderat – die unterschiedlichen Abstimmungsallianzen zeugen von einer sachorientierten Politik quer durch alle Fraktionen. Um kurz nach 23 Uhr war die Sitzung nach dem nicht-öffentlichen Teil beendet.