Die Tagesordnung war klein, aber gewichtig: Für das geplante Wohnbauprojekt des Verbands Wohnen an der Osterfelderstraße sollten heute die Weichen gestellt werden. Doch wie üblich begann die Sitzung mit Berichten und Anfragen.
Hier soll gefördertes Wohnen entstehen
Das verbandseigene Gebäude mit 35 Wohneinheiten an der Max-Reger-Straße in Berg bekommt ein E-Mobil zum Quartiersharing. Stationiert wird es von der Firma Zack smart UG i.G.
Das First-Responder-Fahrzeug ist unfallbedingt ausgefallen und muss zum TÜV. Die Reparaturkosten belaufen sich auf ca. 4200 €. Lieber will man gleich – wie im Haushalt vorgesehen – ein neues Fahrzeug anschaffen.
GR Schmid fragte nach dem Abbau der Zeltanlage am Kreisel, GR Grundmann klagte über die Vermüllung des Standorts und die umgekippten Zäune. GR Sokolowski fragte, wohin man sich bei Interesse wenden können – die Zelte sollten an soziale Einrichtungen gehen. Bgm Monn verwies auf den Landkreis.
Thema Hundetüten: GR Streitberger brachte das Thema auf, Bgm Monn berichtete, dass wild liegengelassene Beutel für die Landwirtschaft noch schlimmer seien als Hundedreck – er denke gar über einen Abbau der Hundestationen nach.
Noch Landschaftsschutzgebiet, bald Wohnzentrum
Dann ging es an das “Wohnzentrum Osterfeld”, wie der B-Plan getauft wurde. Der Verband Wohnen wurde 1952 gegründet und tritt als öffentlicher Auftraggeber in Erscheinung. Geschäftsführer Michael Vossen und Technischer Leiter Wolfgang Robl stellten zunächst das Verfahren und die planerischen Vorüberlegungen vor.
Zusammengefasst: Es werden 30 Wohneinheiten geplant, sehr wahrscheinlich verteilt auf zwei bis drei Gebäude. Ein Teil wird sozialer Wohnungsbau sein, es wird aber auch freie Wohnungen geben. Voraussichtlich wird die Bebauung dreigeschossig, mit einem flach geneigten Satteldach.
Da das Vorhaben die Wertgrenze von 209.000 € netto überschreitet, ist eine europaweite Ausschreibung nötig. In einer ersten Stufe wird ein Bewerbungsverfahren durchgeführt. Architekturbüros können einen Teilnahmeantrag abgeben, der durch externe Gutachter geprüft wird. Dann geht es an die Bewerberauswahl – die Bewerber müssen u.a. Referenzprojekte im geförderten Wohnungsbau in den letzten drei Jahren vorweisen. Die zweite Stufe sieht eine Aufforderung zur Verhandlung mit den Auftragskriterien vor. Mindestens drei Bewerber aus der Rankingliste werden zur Verhandlung eingeladen.
GR Grundmann wollte wissen, wie das Ranking zustandekomme. Antwort: Eine Entwurfsabgabe spiele hier noch keine Rolle – eher die Erfahrung und finanzielle Aspekte – aber die Ziele der Gemeinde könnten noch mehr berücksichtigt werden als bei einem Architektenwettbewerb. Die Einflussnahme erfolge im Planungsprozess.
GR Hlavaty wollte sich nicht auf eine Diskussion von Einzelheiten einlassen – “das geht da rein und da raus”, das sei verfrüht. Antwort: Es gehe heute um Wesentliches – wie z.B. die Anzahl der Wohneinheiten. Man plane 30 Wohnungen – eine Mischung für jüngere Leute, die zum ersten Mal einen eigenen Hausstand gründen, bis zu größeren Familien.
GR Schmid mochte sich wegen der exponierten Lage eher eine zweigeschossige Bebauung vorstellen. Antwort: Durch die Senke würde ein Geschoss fast ganz weggenommen. Ein Geschoss weniger erhöhe die Baukosten deutlich: Man bräuchte für ein zusätzliches Gebäude Keller, Dach, Aufzug, Tiefgarage – das sei wirtschaftlich kaum vertretbar. Die Anordnung der Baukörper sei jedoch wichtig. Der Spielplatz solle erhalten bleiben, von der Staatsstraße her solle eingegrünt werden.
GR Steigenberger plädierte abschließend für die Dreigeschossigkeit: “Wir wollen kostengünstigen Wohnraum, da ist es nicht möglich, das in die Fläche zu ziehen.”
GR Fuchsenberger stimmte zu, auch weil sie es begrüße, wenn möglichst wenig Fläche versiegelt werde.
Einstimmig wurde der Beschluss verabschiedet.
Und der Gemeinderat will es nicht kapieren, ein neuer First Responder wird nicht benötigt, es stehen genügend geeignete Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung die in vielen anderen Gemeinden für diesen Zweck verwendet werden. Wenn in Berg oder Kempfenhausen der Sprinter fehlt, ist deshalb keineswegs die Gefahr gegeben, dass die Feuerwehr nicht mehr ausrücken kann. Unfall bedingt ist der momentane First responder nicht mehr Einsatfähig, und die Reparaturkosten belaufen sich auf 4.200 €. Ist als davon auszugehen das es Eigenverschulden war. Aber so wie hier mit dem BMW gefahren wird auch kein Wunder. Wenn hier ein neues Fahrzeug beschafft wird, müsste auch auf die Eignung der Fahrer ein sehr großes Augenmerk gelegt werden. Frage am Rande, ist das Auto nicht versichert gewesen?!
Höhenflug tut selten gut.
Sehr geehrter anderer Gast,
bitte prüfen Sie zuerst alle Fakten zum Thema FFW, First Responder, Feuerwehrgesetz und Versicherungsangelegenheiten!
Dann können Sie Objektiv über diesen Fall urteilen….
Wenn Sie diese Zeit nicht aufbringen können oder wollen dann wäre es besser, einfach “an Herrgott an gudn mo sei zum lossn”
Ach ja: Meine Frage wäre, ob bei dem Unfall jemand zu Schaden gekommen ist, und nicht wer Schuld ist?
Die Gesetzeslage ist eindeutig. Ich verstehe nicht worauf Sie hinaus wollen… Klar ist, das in der Gemeinde berg ein Feuerwehrfuhrpark besteht, der seines gleichen sucht. FirstResponder Dienst ist Lobenswert, aber keine Pflichtaufgabe. Andere Feuerwehren deken diesen auch it den bestehnden Feuerwehrfahrzeugen ab. Noch dazu wo in der Gemeinde zwei Mercedes Sprinter im Fuhrpark sind die hierfür bestens geeignte sind. Der Furhpark der Feuerwehren der Gemeinde Berg in Summe grenzt an Größenwahn. Denke hier nur an den geplanten Umbau eines Schlagkräftigen Rüstwagens zu einem Lade-LKW. Diese sind zu genüge im Bauhof vorhanden, in denen sich sicherlich die Feuerwehren bedienen können. Sind beides Einrichtungen der Gemeinde.
Ach ja: Wenn der Unfall so schlimm gewesen wäre, hätte man davon schon gelesen.
Is scho recht………
Du bist da gscheida und i hob mei ruah!
Sie haben ja wirklich sehr viele Argumente, auf die Sie Ihre Theorie stützen, dass in der Gemeinde Berg dieser Fuhrpark benötigt wird. Ich warte immer noch auf die gesetzlichen Vorgaben, die Sie mir in Aussicht gestellt haben.
http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(zl5gcdaubumqycvxagy4fv3g))/Content/Document/BayFwG-5?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Liebe quh-räte evtl. könnt ihr Licht ins unendlich dunkle geben……
Art. 1
Aufgaben der Gemeinden
(1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).
(2) 1Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. 2Sie haben in diesen Grenzen außerdem die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.
(3) Rechtsvorschriften, nach denen die Gemeinden für bauliche oder betriebliche Maßnahmen zur Verhütung oder Eindämmung von Bränden zu sorgen haben (vorbeugender Brandschutz), bleiben unberührt.
Ich finde im Ganzen BayFwG keinen einzige Regelung, die ihrer Behauptung unterstütz, das der Gesetzgeber der Gemeinde einen Fuhrpark voschreibt in der Form wie ihn die Gemeinde Berg betreibt. Es ist schlicht so, dass die Gemeinde Berg sich hier eine LUXUS Feuerwehr betreibt.
Zum “Wohnzentrum Osterfeld”: Nur im Nebensatz wird erwähnt, dass das Gelände bisher Landschaftsschutzgebiet ist. Und jetzt wird das mal eben Baugebiet für 30 Wohneinheiten? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit das geht?