Neues aus dem Gemeinderat: die 4. Sitzung des Jahres 2018

Die Löwenfans unter den Gemeinderäten konnten nach der Sitzung den Sieg ihrer Mannschaft in der letzten Minute noch mitverfolgen, und auch das 0:1 durch Ronaldo für Real Madrid im Champions League Spiel gegen Paris Saint Germain fiel längst nach dem Ende der Berger Gemeinderatssitzung. Was stand auf der Tagesordnung? 1 Termin, 2 Bauanträge, 3 Bebauungspläne.

Bauen war das große, aber kurze Thema der Sitzung. Hier die Baustelle im B-Plan-Gebiet “Etztal”

Zuerst gab Bgm. Monn den Termin der nächsten Bürgerversammlung bekannt: Dienstag, 17.4., 20 Uhr im Gasthof “Die Post” in Aufkirchen. Angeblich soll das Müllhäuschen dann schon stehen, wie heute der Presse zu entnehmen war.

GR Link fragte nach der Bereitschaft der Gemeinde, die sogenannten Mitfahrbänke zu unterstützen, die es bereits in Oberammergau, Murnau und Irschenberg gibt und die gerade vom Gautinger Gemeinderat bewilligt wurden. Der Bürgermeister würde dieses Projekt seitens der Gemeinde prinzipiell unterstützen und keine Steine in den Weg legen – vorausgesetzt eine private Initiative sorgt für die Umsetzung und die Kosten halten sich in Grenzen. In Allmannshausen hat sich gerade eine Initiative zur Nachhaltigkeit in der Gemeinde gruppiert – vielleicht wäre das gleich ein geeignetes erstes Vorhaben?

Danach stand alles im Zeichen des B:

  • Ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses Am Kranzlberg wurde mit einer Gegenstimme abgelehnt, da sich das Grundstück im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet befindet. GR Streitberger mochte hier keinen Außenbereich sehen – Bgm Monn wies darauf hin, dass auf der nördlichen Seite nur der Föhrenweg durchgehend bebaut sei, es gebe allenfalls Altbestand.
  • Ein Antrag zum Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses in der Zugspitzstraße mit gleichzeitiger Ausnahme aus der Veränderungssperre lag vor. Ein Vorbescheid wurde bereits vom LRA genehmigt – allerdings entweder mit einer anderen Lage oder mit einer kleineren Grundfläche als im vorliegenden Antrag. Beides wurde abgelehnt, da – ähnlich wie neulich bei dem Antrag am Sonnenhof – die “Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung” noch nicht durchgeführt wurde. Zum Nachlesen: §33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
  • Ohne die Stimmen von GR Dr. Haslbeck, GR Steigenberger und GR Link (da sie selbst oder Verwandte in dem Gebiet wohnen) wurden Änderungen im Planentwurf des Bebauungsplans “Etztal” beschlossen: Die Festsetzung zu der maximalen Anzahl der Wohneinheiten wurde geändert (“Je volle 300 qm Grundstücksfläche (Bauland) ist eine Wohneinheit pro Wohngebäude zulässig.”), das Denkmal – das Wohnhaus des Architekten Paolo Nestler wurde mittlerweile abgerissen – wurde gestrichen, und die Bezeichnung des Geh- und Radwegs wurde geändert – eine rein textliche Änderung. Der Planentwurf wird nun erneut ausgelegt, allerdings verkürzt für zwei Wochen.
  • Marginale Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen in den Bebauungsplan “Harkirchen” eingearbeitet – “Geh- und Radweg” heißt auch hier jetzt “Öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Geh- und Radweg”, der Bayerische Obstbauleitfaden wurde angehängt, die Festsetzung zum Niederschlagswasser wurde konkretisiert, und, ja, auch das wird festgesetzt, Zwerchgiebel dürfen die Höhe des Hauptgebäudes nicht überschreiten.

Mehr gibt es nicht zu berichten. Ach, Zwerchgiebel – was ist der Unterschied zur Gaube? Das bringt durchaus verwirrend vielfältige Ergebnisse bei der Internetrecherche – aber auf jeden Fall ist ein Zwerchgiebel quer.

Und Real hat schließlich noch mit 2:1 gegen Paris Saint Germain gewonnen.