Letzte Woche wurde es amtlich bestätigt: Bei einer Möwe aus dem Gemeindegebiet Herrsching wurde das Geflügelpestvirus (Subtyp H5) nachgewiesen. Nachdem Anfang Januar ein infizierter Schwan in Apfeldorf gefunden und dann bei drei toten Schwänen im Landkreis Haßberge die Vogelgrippe bestätigt wurde, gilt seit einigen Tagen nun auch im Landkreis Starnberg die Stallpflicht für Geflügel.
Freilandeier ade? – Der Eierautomat am Hof von Joachim Wild
Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Starnberg soll Haus- und Nutzgeflügel schützen – im Landkreis Bayreuth ist die Vogelgrippe nämlich mittlerweile auch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit ca. 20 Tieren aufgetreten, die gekeult werden mussten. Der Betrieb wurde gesperrt.
In der Gemeinde Berg sind mehrere private und gewerbliche Hühnerhalter betroffen. Die größten sind sicherlich der Löfflerhof (Familie Friedinger) in Farchach und der Hof von Joachim Wild an der Ecke Kreuzweg/Maxhöhe, wo sich Bergs einziger Eierautomat befindet. Während die Hühner vom Löfflerhof einen Wintergarten zur Verfügung haben, muss Joachim Wild für etwa 200 Hühner Behelfsmaßnahmen ergreifen. “Es ist ja nicht das erste Mal”, sagt “Jachim” im Gespräch. “Wir stecken eine Fläche ab und überdachen sie mit Siloschutzgitter, sodass die Hühner vor dem Kot von Wildvögeln geschützt sind. So haben die Tiere Auslauf und kommen an die Luft. Das ist keine Dauerlösung, aber für einen kürzeren Zeitraum ist es machbar. Die Hühner brauchen Ablenkung, sonst kommen sie auf dumme Gedanken – einen kleinen Spaziergang müssen sie machen können. Normalerweise sind sie ja im Hühnergarten und gehen bei der Dämmerung eh rein.” – Man sieht: Das Huhn ist auch nur ein Mensch.
Die Eierbox vor dem Löfflerhof
Jeder Hühnerhalter muss die Anzahl seiner Hühner bei der Tierseuchenkasse angeben. Im Falle einer Geflügelpest wird jeder Halter vom Veterinäramt angerufen und informiert. So geschah es auch diesmal.
“Oar” aus Berg im Vergleich: Köstliche Spiegeleier – ob aus der Eierbox oder dem Eierautomat
Wissenswertes:
- Bisher wurde keine Übertragung der aktuellen Viren auf den Menschen nachgewiesen. Direkter Kontakt zu verendeten Wildvögeln sollte dennoch vorsichtshalber vermieden werden.
- Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 15. März.
- “Freilandeier” dürfen trotz Aufstallungsgebot maximal 16 Wochen als Freilandeier gekennzeichnet werden.
- Die Allgemeinverfügung gilt für private wie für gewerbliche Tierhalter gleichermaßen.
- Für jeden gilt: Wildvögel dürfen keinesfalls gefüttert werden, Singvögel (z.B. mit Meisenknödeln) aber schon.
- Sollten Sie verendete Wildvögel finden, werden Sie gebeten, sie nicht zu berühren und dem Veterinäramt den Fundort unter der Nummer 08151-148-383 zu melden.