F: Herr Löblein aus Bachhausen hat eine Frage an Herrn Bauer von der Polizei: Er ärgert sich über Radfahrer, die bei ausgebauten Radwegen auf der Staatsstraße fahren (spontaner Applaus im Saal). “Ich habe noch nie gesehen, dass die Polizei diese Radfahrer kontroliert – hat die Polizei eine rosarote Brille?”
A von Herrn Bauer: Wir kennen das Problem. Der Radfahrer MUSS, falls ein ausgeschilderter Fuß- und Radweg vorhanden ist, auch linksseitig diesen Weg benutzen. Es werden von uns durchaus Kontrollen durchgeführt, die Radfahrer werden angehalten und gebeten, den Radweg zu benutzen. Vorwiegend handelt es sich wohl um Rennradfahrer, die trainieren – bei Radrennveranstaltungen dürfen sie die Straße benutzen.
Einwurf von Herrn Wenzel: Er berichtet von einem Vorfall, bei dem ein Polizeiwagen einen Radfahrer einfach überholt habe, ohne ihn zu ermahnen – “die Polizei hat wohl doch eine rosarote Brille auf!”
Fahrradfahren auf der Straße Die Frage, die sich jeder stellt, warum benutzen Fahrradfahrer lieber die Straße, wenn es doch einen so genannten Fahrradweg gibt? Bestimmt nicht, um die Autofahrer zu ärgern. Der Grund dürfte eher sein, dass das Konflikt- und Gefahrenpotential auf dem Fahrradweg deutlich höher ist, als auf der Straße. Davon kann jeder Fahrradfahrer ein Lied singen, der z. B. im Sommer sogar mit angemessener Geschwindigkeit versucht an Badegästen vorbei durch Kempfenhausen oder zu Haupeinkaufszeiten über die diversen Einmündungen und an auf dem Radweg parkenden Autos vorbei durch Berg zu fahren. Auch ist der Fahrradweg am Landschulheim Kempfenhausen vorbei eine gewaltige Problemstelle.
Ich denke, da helfen Oberlehrermaßnahmen wie Nötigung, Hupen und Abdrängen oder auch Strafzettel nicht weiter. Letztlich soll die Benutzungspflicht ja der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen. Das tut sie in unserer Gemeinde zweifellos nicht. Auch ist die Benutzungspflicht für Fahrradwege durch die Straßenverkehrsordnung geregelt. Diese besagt, dass ein Fahrradweg nur ein Fahrradweg ist (und somit benutzungspflichtig), wenn dieser auch so ausgeschildert ist, und zwar – das ist entscheidend – nach jeder Einmündung erneut. Und dies soll nicht als Aufforderung gesehen werden, einen Schilderwald zu installieren. Des weiteren muss die Benutzung des Fahrradwegs zumutbar sein. Das Befahren des Fahrradwegs an oben genannten Problemstellen, also durch Berg und Kempfenhausen und natürlich an allen anderen Einmündungen, ist für viele Fahrradfahrer mit erheblichem Risiko verbunden, weshalb letztlich spätestens ab südlicher Ortseinfahrt Berg in Richtung Norden fahrend viele die Straße benutzen, zumal es hier eher bergab geht. Denn ganz neutral gesehen, ein Fahrradfahrer mit 40-50 km/h ist auf der Straße sicher besser aufgehoben, als auf einem Weg, den er sich mit parkenden Autos und Fußgängern, die nicht zwangsläufig ständig nach vorne oder und schon gar nicht ständig nach hinten schauen, teilen muss. Klingeln hilft hier in seltensten Fällen, da der Autoverkehr schlicht und ergreifend zu laut ist.
Ich vermute, dass ein Teil der Zustimmung für den Redner eher aus dem Gefühl her rührt, für Recht und Ordnung sorgen zu wollen und nicht, weil der Verkehr in erheblichem Maße behindert wird, oder weil sich in unaufgeforderter Anteilnahme um die Gesundheit der Fahrradfahrer gesorgt wird. Daher – locker bleiben, und vielleicht auch mal öfter das Fahrrad benutzen, dann erhöht sich eventuell auch das Verständnis für andere Verkehrsteilnehmer.