Klage Genz vs. Ammer abgewiesen!

Soeben erfahren wir aus “zuverlässiger Quelle”, dass die Klage Genz vs. Ammer abgewiesen wurde – Schadensersatzansprüche bestehen demnach keine. Jubel!

Kommentieren (9)

  1. ammer
    4. Mai 2011 um 15:59

    Und das … … hat jetzt anderthalb Jahre gedauert – und nota bene! die Klage wurde abgewiesen und nicht zurückgezogen.

  2. QUH-Gast
    4. Mai 2011 um 17:34
  3. Klaener
    4. Mai 2011 um 19:57

    Endlich gewonnen Herzlichen Glückwunsch zum Sieg in dieser ungeheuerlichen Angelegenheit.
    Uwe

  4. Ouereinsteiger
    4. Mai 2011 um 21:46

    …so und jetzt die Schmerzensgeld-Klage… für nervtötende Langzeitqual. Aber wir wissen, du bist nicht kleinlich. Herzlichen Glückwunsch. Möge diese miese Mundtotmacherei deiner wunderbaren Berichterstattung über die kleinen und großen Vorkommnisse in dieser Gemeinde keinen Abbruch tun. Ein herrliches Paradestück habt ihr ja gestern wieder aus dem Gemeinderat geliefert. Aller Orten sprach man heute vom Bürgermeister, der so gern ein Hahn bei Friedingers wäre.

  5. Berufsflieger
    4. Mai 2011 um 21:51

    Glückwünsche Ein gutes Gefühl in den Rechtsstaat vertrauen zu dürfen!
    Glückwünsche von nebenan!

  6. Grundmann
    4. Mai 2011 um 23:30

    Herzlichen Glückwunsch! Das müssen wir feiern! Wann dürfen wir dem Gewinner ein Bier ausgeben?

    • Kleinpoldi
      5. Mai 2011 um 0:22

      So viel los: Erst
      Osama bin Laden ……..

      Dann
      Obama sin Laden …

      Und jetzt:
      Nix Genzeland sondern
      AMMER LAND …….

  7. Kaske
    5. Mai 2011 um 14:19

    Vom Regen in die Traufe? Nicht nur die Klage des Herrn Dr. Genz gegen Herrn Dr. Ammer, sondern auch die Klage des Herrn Dr. Genz gegen das LRA Starnberg wegen Abrissverfügung des Mörserturms ist wohl aufgrund der brandaktuellen höchstrichterlichen Entscheidung endgültig gescheitert. Jetzt bleibt nur noch übrig die Petition an den Bayerischen Landtag, die von dem neuen Vertrauten des Berger Kaufmanns, Herrn Dipl. Ing. Univ. – Dipl. Wirtsch.-Ing. Univ – Professor of Engineering M.A. /Univ. Princeton (USA) Christian Hechtl stellvertretend für das Ehepaar Genz eingereicht und begründet wurde. Details hierzu findet man in einem früheren Blog-Eintrag, jeder Gemeinderat hatte hierzu ein über 50 seitiges Konvolut von zahllosen Schreiben und Anträgen erhalten. Trotz des freundlichen Tenors all dieser erneuten Initiativen, Herr Dr. Genz hatte ja über Nacht eine strategische Kehrtwende vollzogen und dies genüsslich in der örtlichen Presse kundtun können, liest sich das vom Ergebnis her frappierend ähnlich verwirrend mit den seitenlangen, nicht enden und auf den Punkt kommen wollenden Klagebegründungsschriftsätzen seines früheren Vertrauten Herrn RA V, dem ehemaligen Vorsitzenden des Berger CSU. Dann nehmen wir mal an, dass der Betroffene nicht vom Regen in die Traufe geraten ist.

  8. QUH-Gast
    7. Mai 2011 um 9:23

    Gratulationen Liebe QUH,ich gratuliere und bin so froh, dass hier nicht mit viel Geld und hochbezahlten gewissenlosen Anwälten einem Unrecht, sondern der Gerechtigkeit durch einen Richter zum Sieg verholfen wurde. Das lässt mich weiter an unseren guten Rechtsstaat glauben, zumal ja mehrere Urteile i.S. Großkaufmann in diese Richtung liefen.Allein die Sache Genz ./. Ammer ließ so lange auf sich warten und ich freue mich, dass nun endlich dieser seelische Druck von ihm und somit von der ganzen QUH weitgehend genommen wurde. Ich glaube auch, dass sich an dieser Entscheidung nichts mehr ändern wird.
    Grüße an die über 100 QUH-Mitglieder(! phänomenal!), aber natürlich in der Hauptsache an den fleißigen und arbeitenden Kern.Eine gute Zeit!
    Luise Prölß