Hütten, Paläste, Gemeinderatssitzung (die 13.)

Gelächter gab es gleich am Anfang der Sitzung: als GR Sokolowski (FDP) wirklich die Prophezeihung der QUH vom Vortag erfüllte und nach den Müllhäuschen vor der Post fragte. Da liege der Antrag inzwischen beim Landratsamt. Gute Nachrichten gibt es hingegen aus der Marienstraße 20 (der neuen Adresse für die Flüchtlingsunterkunft).

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Bergs neue Adresse: Marienstraße 20

Seit Jahren schon fordern QUH und MTV am Lohacker eine Querungshilfe für die Staatsstraße oder einen Zebrastreifen, um dort Kindern, Jugendlichen, Fußballfans ein gefahrloses Überqueren der Staatsstraße zu ermöglichen. Unfälle mit Personenschaden halfen nichts. Jetzt allerdings könnte die dort in Zukunft geplante neue Bushaltestelle im Verbund mit der Flüchtlingsunterkunft diesen Berger Krisenpunkt entschärfen. Könnte! – Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.

Andi Hlavaty (CSU) mahnte noch den Müll am Strand von Leoni an; Elke Link (QUH) die Kennzeichnung des unteren Teils der Bäckergasse als in beiden Richtungen von Fahrrädern befahrbare Straße (um die bekannt absurde Radwegsituation in Berg wenigstens teilweise zu lindern). Beide Anfragen wurden an den Bauhof verwiesen und sollen zeitnah bearbeitet werden.

bild-11Dann 4 Bauanträge des bekannten Berger Ingenieurs von der Maxhöhe, wo die nicht genehmigte Photovoltaikanlage wirklich verschwunden ist. Drei der Anträge, die bereits vorher so oder so ähnlich abgewiesen worden waren, wurden wieder einstimmig abgewiesen. Gnade fand im Rat (bei 3 Gegenstimmen) allerdings eine “Versorgungshütte für Wasser, Strom und Feuerlöscheinrichtung” in der Nähe eines (vormals als Traktorengarage genutzten) Rinderunterstands. Das Amt für Landwirtschaft hatte die diesbezügliche Privilegierung genehmigt. Nachfragen, wofür der Bauherr von der Maxhöhe ein eigenes Bauwerk für Feuerlöscheinrichtungen für einen Rinderunterstellplatz brauche, wurden nicht beantwortet. Trotzdem: die knapp 6 qm große Hütte ist eines der ersten neu genehmigten Bauwerke im Schwarzbaugebiet.

Weniger Glück hatte der Investor, der in der Etztalstraße seit längerem Bauanträge stellt: Da hier eine Veränderungssperre erlassen wurde und der Bebauungsplan noch nicht genügend fortgeschrieben wurde, konnten die beiden dort geplanten Gebäude nicht genehmigt werden bzw. bekamen nicht die beantragte Ausnahme von der Veränderungssperre (obwohl sie wahrscheinlich dem Bebauungsplan genügen würden). Eine Absurdität des Baurechts … der Bauwerber verließ verständlicherweise nicht sonderlich gut gelaunt den Sitzungssaal.

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Womöglich genehmigungsfähig, aber doch nicht genehmigt: Neues Bauen im Etztal

Ansonsten wurden noch die Bebauungspläne für Harkirchen und die Sibichhauser Höhe vorangebracht. 

Kommentieren (1)

  1. Bergkamo
    15. September 2016 um 9:33

    Nicht das Baurecht ist absurd, sondern in diesem Fall, dessen Anwender. Dem ‘Investor’ (wie so diese Bezeichnung und nicht wie üblich Baubewerber?) haben unsere ‘Räte’ gezeigt, wo im Etztal der Hammer hängt. Der Bebauungsplan sei nicht genügend fortgeschrieben, wann wird das sein ‘genügend’ ?
    Schulanfang für Bauamt und Verwaltung: UNGENÜGEND – SETZEN!