Hohen Besuch gibt es derzeit auf der QUH-Seite: Unser Pfarrer Johannes Habdank hat einen abwägenden Kommentar zur Frage “Google Street View” verfaßt, der in dem Satz “Weniger Aufgeregtheit, mehr Gelassenheit und mehr christlich-menschliches Selbstvertrauen, bitte!” gipfelt. Pfarrer Habdank hat seine Überlegungen als Kommentar zu unserem untenstehenden Artikel hier im Blog eingestellt. Sie finden seinen “QUH-Gast”-Artikel, wenn sie unten beim Street-View-Artikel auf “Kommentare” klicken oder einfach hier: /?p=3088#comments
Vielen Dank, Herr Pfarrer! Handytelefonieren, Bezahlen mit Kreditkarte, Angabe von Daten beim Online-Shopping im Internet und vieles mehr gibt mehr von uns preis als ein von außen über die Hecke aufgenommenes Bild unseres Hauses.
Bleiben wir doch “auf dem Teppich”. Nichts gegen die, die gegen die Veröffentlichung bei google Einspruch einlegen.
Aber damit ist es sicherlich nicht getan. Wer vollkommen anonym bleiben will, muss auch auf oben Genanntes verzichten. Oder einfach auch ein wenig Vertrauen darauf haben, dass weder der Staat noch Einzelpersonen nur darauf warten, aus dem PC kompromittierende Inhalte über einen zu erheben.
Vielen Dank, Herr Pfarrer, für diesen umsichtigen Kommentar.
Google Street View und der hinterherhinkende Gesetzgeber Ob das derzeit heftig diskutierte Google Street View Projekt in Ordnung ist, da kann man sicher sehr unterschiedlicher Auffassung sein. Drei Punkte möchte ich aber gerne ergänzen.
1) Es befremdet mich doch sehr, dass hier im Blog (zumindest teilweise) damit argumentiert wird, dass unsere Daten ja bereits auf andere Weise gesammelt und erfasst werden. Ob dies immer rechtmäßig geschieht, wage ich zu bezweifeln und eine unrechtmäßige Tat durch eine andere unrechtmäßige Tat zu rechtfertigen stellt jeden Rechtsstaat auf den Kopf.
2) Stellen Sie sich vor, ich stehe an Ihrer Grundstücksgrenze auf einer mitgebrachten Staffelei, um über die Hecke hinweg Ihr Haus und Ihr Grundstück zu fotografieren. Nichts anderes macht (technisch etwas ausgereifter) Google Street View. Ob das rechtlich zulässig ist kann ich Ihnen nicht beantworten, ich kann mir aber vorstellen, dass dies den einen oder anderen Anwohner unserer Gemeinde einigermaßen befremden könnte und zumindest unseren bisherigen Gepflogenheiten widerspricht.
3) Sollte das Tun von Google Street View erlaubt sein, kann es eigentlich keine Möglichkeit eines Widerspruchs geben. Sollte es aber nicht erlaubt sein, dann muss ich dagegen eigentlich gar keinen Widerspruch einlegen (was derzeit leider der Stand der Dinge zu sein scheint) sondern umgekehrt wird ein Schuh daraus. Google sollte eigentlich jeden Besitzer bzw. Anwohner um Erlaubnis fragen müssen, bevor diese Aufnahmen eines Anwesens oder einer Immobilie (auf diese Weise) machen dürfen.
Bei der Organspende brauche ich derzeit einen Organspendeausweis um meine Organe im Extremfall zur Verfügung zu stellen. Warum eigentlich? Kann doch jeder seinen Widerspruch bekunden, der einer Organspende nicht zustimmt und bei allen anderen Personen gehen wir davon aus, das diese nach dem klinischen Tod Ihre Organe bedürftigen Personen zur Verfügung stellen.
Beide Fälle sind grundsätzlich eigentlich gleich. Sie finden das mit der Organspende zu krass? Dafür retten Sie damit aber auch zahlreiche Menschenleben.
Der Unterschied liegt derzeit in der, unseren technischen Möglichkeiten hinterherhinkenden, Gesetzgebung. Und das betrifft beileibe nicht nur Google Street View.
Vielleicht sehen sie das ein oder andere nun auch ein wenig kritischer. Nicht alle unsere technischen Entwicklungen sind nur positiv und sie bedürfen oftmals einer differenzierten Bewertung. Auch der QUH-Blog hier? Wenn ich mich an so manchen polemischen Artikel (gerade in den Anfangstagen dieses Blogs) erinnere, so hat dies nicht gerade zum Wohl unseres Gemeindelebens beigetragen und so manche Einzelperson sah sich plötzlich (ohne Zustimmung) in der Öffentlichkeit dargestellt oder so manches (ehrenamtliche) Engagement in unserer Gemeinde wurde verunglimpft oder umgekehrt für die eigene Sache verwendet.
Die unselige Verquickung von Berichterstattung, Kommentar und Parteiwerbung (jede seriöse Tageszeitung legt großen Wert auf klare Trennung zwischen Bericht und Kommentar) in diesem Blog ist eben auch eine Entwicklung unserer Tage, … aber das wäre jetzt ein eigenes Thema.
Lieber Quh-Gast, Ihr Kommentar ist differenziert und ich stimme Ihnen zu, aber Ihre Punkte 1 und 2 treffen meinen vorherigen Kommentar nicht so, wie ich es eigentlich meinte:
Mir geht es nicht um rechtmäßig oder unrechtmäßig von Google Street View. Das kann ich ebenfalls nicht eindeutig beurteilen und man hört ja auch in den Medien, dass sich selbst die Gelehrten nicht so ganz einig sind.
Nur: Mich wundert einfach, dass jetzt bei Google Street View ein solcher Aufschrei durch die Gesellschaft geht, aber in anderen Bereichen bedenkenlos Daten preisgegeben werden, die Rückschlüsse auf den gesamten Lebenswandel zulassen oder kriminell genutzt werden können. Jeder telefoniert und nimmt dabei in Kauf, dass sowohl die Verbindungsdaten als auch beim Mobilfunk zusätzlich der gesamte „Reiseweg“ nachvollzogen werden können. Nicht anders ist es beim Einsatz von EC- oder Kreditkarte. Beim Onlineshopping im Internet werden die Bank- oder Kreditkartendaten eingegeben, obwohl bekannt ist, dass es damit die Möglichkeit der missbräuchlichen Nutzung gibt. Das geht sogar soweit, dass vollkommen blauäugig und naiv Geheimzahlen per Email übermittelt werden, in der Hoffnung, den großen Millionengewinn zu machen, wie es in der betrügerischen Email versprochen wurde.
Und letztlich muss man eben unterscheiden zwischen der betrügerischen Datennutzung für kriminelle Zwecke und der durch den Gesetzgeber erlaubten für rechtsstaatliche Zwecke. Und bei zweitem ist definitiv zu festzustellen, dass der Datenschutz und die damit verbundenen Nutzungsbeschränkungen einen immer größeren Raum einnehmen und der Staat beileibe nicht jeden Bürger nach dem Motto “Big Brother ist watching you” ausspäht – was auch aus personellen und zeitlichen Gründen in keinster Weise möglich ist. Und es gibt natürlich noch einen Zweck: den wirtschaftlichen.
In der Google Street View-Sache frage ich mich, was ein Außenstehender mit dem Bild meines Hauses, einer Momentaufnahme, die keinerlei Rückschlüsse auf meinen Lebenswandel zulässt, anfangen kann, das mir nachteilig wäre. Jeder Spaziergänger sieht mein Haus ebenfalls. Und er kann noch viel mehr sehen und erleben, wenn er ein wenig stehen bleibt… Etwas mehr Gelassenheit – wie auch Pfarrer Habdank schreibt – wäre hier meiner Ansicht nach angebracht. Wer das anders sieht, hat ja die Möglichkeit, der Veröffentlichung bei Google zu widersprechen – ob rein rechtlich notwendig oder nicht.
In der Diskussion um Datenausspähung und Verletzung der Persönlichkeitsrechte stimmen meiner Ansicht nach einfach die Maßstäbe nicht mehr.