Grundstücksabgrenzungssatzung sorgt für großen Wirbel

Als ob es in Berg nicht schon genug Rummel um den Kaufmann von der Maxhöhe gäbe, setzt die Gemeinde noch einen drauf.

Bei einer Gemeinderatssitzung wurde im nicht-öffentlichen Teil ohne große Widerstände beschlossen, sämtliche Grundstücke der Gemeinde zu kennzeichnen.

Hintergrund dieser Maßnahme ist das erlassene Fotografierverbot für alle Liegenschaften des Großkaufmanns, der bekanntlich über 120 ha Fläche in der Gemeinde Berg sein eigen nennt.


Kennzeichnungspflicht für Grundstücke

Alle so gekennzeichneten Grundstücke dürfen von Einheimischen oder auch Touristen bedenkenlos fotografiert werden, ohne sich strafbar zu machen.

Auch der sonst so streitbare Freund und Helfer des Großkaufmanns zeigte sich zufrieden: “Eine sehr vernünftige und praktikable Lösung: Wir wissen sofort, wo es interessante Grundstücke gibt, ohne mühsam Lagepläne wälzen zu müssen.”

Die Schilder können kostenlos heute im Bauhof von 14.00 – 16.00 Uhr abgeholt werden.

Dieser Beitrag wurde verfasst von unserem Mitglied Cou-rage.

Kommentieren (4)

  1. jumbo
    1. April 2010 um 9:45

    Dazu noch eine Tasse Kaffee? Hoffentlich ist der Bauhof für den Ansturm gerüstet. Vielleicht bekommt man noch eine Tasse Kaffee serviert, um die zu erwartende lange Wartezeit zu überbrücken?

  2. BuergerBerg
    1. April 2010 um 18:07

    Wenn heute nicht der 1. April wäre, würde wir dass ja glauben. Aber so, wer weiß?
    Schön geschrieben.
    Frohe Ostern

  3. Einanderer
    4. April 2010 um 22:03

    Mit zunehmender Heiterkeit lese ich Ihren blog. Insbesondere, da ich als Reisender, auf der Durchreise des öfteren den schönen Starnberger See besuche. Auffallend dabei, die Verunstaltung mittels eines Windrades am Ostufer, das weithin sichtbar ist, da ich genau gegenüber Quartier nehme. Ein Novum für mich, dass man sowas in Bayern, in exponierter Lage, Landschaftsverschandelnd bauen darf! Nunmehr entnehme ich den Berichten und auch den hiesigen Zeitungen, das es sich um einen bestimmten Herrn handelt, der auch von einem bestimmten Herrn anwaltlich vertreten wird. Beide Namen dürfen offenbar nicht genannt werden. Kann es sein das sich bei dem Herrn Juristen, offenbar seines Zeichens Christlich-Sozialer Unionist und Vorsitzender eines Ortsverbandes, also um einen Christen, also einen Gottgläubigen und sich mithin den 10 Geboten verschriebenen Menschen schlechthin handelt? Und wenn ja, handelt es ich bei diesem streitbaren etwa um den den “berühmten” Herrn Jurist, der aus Mißbrauchsopfern, in “guter Juristenmanier” öffentlich Täter macht, dabei offenbar aus geheimen Vernehmungsprotokollen öffentlich vorliest? Wenn ja, dann aber Gute Nacht Berg, Gute Nacht Starnberger See, Gute Nacht Bayern, Ganz dunkle Nacht CSU!
    Zur Erinnerung:
    http://www.youtube.com/watch?v=H88EJKSQVww&feature=player
    (Ab Minute 4.35)
    Und:
    http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/art1117,2402309

    • quh
      5. April 2010 um 15:53

      Kommentare … … im QUH-Blog müssen – so wie Leserbriefe – nicht unbedingt die Meinung der QUH ausdrücken. In der Regel werden sie von uns jedoch – soweit es möglich ist – in keiner Weise zensiert. So auch oben stehender Kommentar.