Fragen

Frage: Warum gibt es keine Direktvermarktung?
Antwort: Der Prospekt muss erst auf sicheren Beinen stehen. Ziel ist ganz klar, direkt zur vermarkten, es gibt auch schon interessante Modelle, billiger als der Grundversorger zu werden.

F: Was passiert nach Ablauf der 20 Jahre?
A: Nach der Zeit haben Sie Ihre Einlage mit Zins zurück. Die Anlage ist aber nach 20 Jahren noch nicht kaputt – der Wartungsaufwand ist zwar höher, aber dafür haben wir keinen Zins und Tilgung mehr abzuzahlen.

F: Wieviele Anlagen haben Sie bereits gebaut? Wie war das Verhältnis zwischen Prognose und Erlös?
A: In Lamerdingen wurden 2 Anlagen gebaut. Dort wurden die prognostizierten Kosten voll eingehalten. 10 weitere Anlagen sind genehmigt.

F: Wie effektiv ist die Energiegewinnung?
A: Da kann man leider noch nichts sagen, da die Anlagen erst seit Dezember laufen. In den letzten Jahren waren Schwachwindjahre mit ca 5% unterdurchschnittlichen Erträgen. Wir rechnen allerdings mit 15% Abschlag.

F: Wie lange läuft der Pachtvertrag mit den Staatsforsten?
A: Wir haben 23 Jahre fix mit einer Option auf weitere 5 Jahre.

F: Eine Frage zur Vergütung, was ist, wenn die Bauzeit nicht eingehalten wird und die 2016 Vergütung sinkt?
A: Die EEG Vergütung würde um 0,2 Cent sinken. Die Wirtschaftlichkeit würde von 5,2% Rendite um ca 0,1% sinken.

F: Was ist mit den anstehenden Klagen?
Darauf antwortet der Anwalt der Gemeinde Hr. Dr. Wust:
A: Klagen kann man nicht vermeiden. Der Genehmigungsbescheid ist allerdings rechtmäßig. Das Gericht wird nur über Details bescheiden. Bei Schall und Schatten sind wir so weit unter den Grenzwerten, dass da eigentlich nichts passieren dürfte. Schäftlarn kann nur dagegen klagen, dass seine Planungshoheit eingeschränkt wird.
Eigentlich könnte man mit Klagen nicht bauen, hat aber sofortigen Vollzug angeordnet. Dagegen wurde wieder geklagt. Hier gibt es erste Entscheidungen: Die Klagen gegen die Baumfällaktion wurden aber abgewiesen, da sie keine Aussicht auf Erfolg hatten. Allerdings werden die Klagen nicht bis nächstes Frühjahr entschieden sein Fazit: “Da wird nichts dran sein, am Ende des Tages.”

Kommentieren (1)

  1. MBE
    18. Dezember 2014 um 18:00

    “Eigentlich könnte man mit Klagen nicht bauen” Herr Dr Wust. Aber das Landratsamt unter Herrn Roth, der bereits über die Energiegenossenschaft Fünf-Seenland Gelder eingesammelt hat, hat das mit dieser rechtlichen Hintertür umgangen.
    Der Bauleitplan wurde ja auch bereits umgangen, obwohl er mittlerweile Pflicht ist.
    Aber das nur am Rande. Es ist eine einzige Mogelei auf der letzten rechtlichen Rille. Bis der Reifen platzt.
    “Eigentlich” bestehen absolute Ausschlussgründe, die man aber einfach wegwägt und schlicht ignoriert. Trotz hervorragender rechtlicher Beratung darf man einfach nicht mit offensichtlichen Tricksereien durchkommen.
    Ob die Klagen das gesamte Gebiet und/oder insbesondere die Genehmigung stürzen, werden wir sehen, wenn das Gericht entschieden hat.
    Hier gibt es keinen Investorenschutz!
    Auch ob hier nicht doch noch 10H zu Geltung kommt ist rechtlich offen und nicht entschieden.
    In der Situation einfach weiterzumachen zeugt schon von einem gewissen Fatalismus. Ist aber ganz im Sinne der immer wieder beschworenen “Alternativlosigkeit”.
    Anstatt wie andere Gemeinden und Landkreise abzuwarten und auf Nummer sicher zu gehen wird hier der Harakirikurs weiter beibehalten.

    Es muss schon ein enormer Druck herrschen, damit man sich so verrennt.
    Wenn die Dinger stehen werden die Verantwortlichen auch zur Verantwortung gezogen werden.
    Hier kann sich keiner verstecken. Nur die Anstifter können wieder dahin gehen wo sie hergekommen sind.
    Ihr werdet hier weiter leben müssen. So wie wir auch!