Der Weiher, der Schlamm und der Sand

Schon lange hat die Berger Gemüter nichts mehr so sehr bewegt wie der Versuch, den verschlammten und zugewachsenen Höhenrainer Dorfweiher anders als durch Ausbaggern zu reinigen. Wie berichtet, soll versucht werden, durch eine Sandmischung Abhilfe zu schaffen – ein Prozess, der wohl mehrere Jahre dauert.

Die Besichtigung am Höhenrainer Dorfweiher

Bei uns im QUH-Blog wurde schon fleißig kommentiert.

Gast 1 schrieb:

Also zum Thema NaturSinn Gewässer 2000:
Wenn man sich auf der Website die Zusammensetzung mal genauer betrachtet, bezweifle ich irgendeine biologische Wirkung. Letztendlich handelt es sich um weißgefärbten Quarzsand.
Man wird sehen ob es tatsächlich einen Nutzen hat. Allerdings ist eine Behandlung von 3-5 JAHREN notwendig🫣
( alles lt. Angaben der Website )

Gast 2:

https://www.natursinn.de/homepage/produktuebersicht/gewaesser2000/technologie/

Die Energie im Gewässer wir auf der Qantenebene verbessert.
Könnte eine Erfindung von L.Ron Hubbart sein…….

 

Und schließlich Gast 3:

Mit „Vakuumenergie“ wird das „Frequenzmuster von Mineralien“ auf Sand übertragen. Mit diesem Sand will man einen Dorfweiher sanieren. Hat man eigentlich auch wissenschaftliche Limnologen zu Rate gezogen?
Das Unternehmen verkauft auch Chips und Anhänger, um sich vor Elektrosmog zu schützen und benutzt auch hier Begriffe, die für esoterisch empfängliche Menschen interessant klingen („Hertz-Wellen“).
Bin gespannt auf die angekündigte genauere Information!

 

Hilft der Sand?

Die angekündigte genauere Information folgt nun von unserer Klimaschutzmanagerin Sebastiana Henkelmann, der wir für ihre Ausführungen danken – wir geben sie hier wieder:

“Es wurden bereits in der Vergangenheit Maßnahmen zur Entschlammung des Weihers in Höhenrain unternommen. Das Umweltbundesamt äußert sich wie folgt zur Ausbaggerung von Standgewässern: „Dabei muss aber auch bedacht werden, dass die Gewässer nur eine beschränkte „Haltbarkeit“ aufweisen und mit der Zeit verlanden. Das Ausbaggern stellt aus ökologischen Gründen meist keine Alternative zur Verlängerung der Lebensdauer dar und muss in der Regel nach einigen Jahren wiederholt werden.“ (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/wiederherstellung-pflege-neuanlage-von#wiederherstellung-pflege-und-neuanlage-von-kleingewassern)

Dass der Höhenrainer Weiher irgendwann verlanden wird, ist klar. In der Vergangenheit wurden deshalb häufiger Entschlammungsmaßnahmen unternommen, zuletzt 2018/19. Als Alternative zu dieser Maßnahme wurde auf Basis von Referenzen anderer Gemeinden des Landkreises und des Freistaats nun ein Verfahren in Zusammenarbeit mit der Fa. NaturSinn begonnen, welches darauf abzielt, das organische Material des Weihers dauerhaft abzubauen. Im Zuge der Beprobung kann Folgendes zu dem im Weiher enthaltenen Material gesagt werden: „Ton, schluffig, sehr schwach kiesig, stark organisch, Wurzelreste“. Anorganische Anteile innerhalb des Weihers sind demnach als geringfügiger zu betrachten.

Das Verfahren gestaltet sich dabei folgendermaßen: Das Stein-/Quarzmehl wird in einer fünfmonatigen Periode alle sieben bis zehn Tage vom gemeindlichen Bauhof mittels Wassereimern eingebracht. Im Durchschnitt handelt es sich dabei um 600g Substrat. Der Arbeitsaufwand beläuft sich auf circa 15 Minuten pro Woche.

Das Substrat agiert dabei laut Aussage der Fa. NaturSinn als Trägerstoff, der die Mikrobiologie aktiviert. „Es wirkt nach dem Resonanzprinzip wie ein Biokatalysator und hebt das Energieniveau im Wasser. Der Sauerstoffgehalt steigt, die vorhandene Mikrobiologie wird aktiviert bzw. durch die Milieuveränderung in den aeroben Bereich gewandelt. Sie beginnt mit der Verstoffwechselung (dem Abbau) überschüssiger Nährstoffe. Schlammschichten werden ebenfalls sukzessive mineralisiert und reduziert.“ (Quelle: https://www.natursinn.de/homepage/produktuebersicht/gewaesser2000/technologie/)

Das Verfahren mutet ein wenig an Homöopathie für das Gewässer an, die Referenzen sowie die Kosten jedoch sprechen für sich. Entschlammungen in Form von Ausbaggern können mitunter sehr kostspielig sein. Im Zuge einer Entschlammung 2018/19 wurden dabei Kosten in Höhe von circa 55.000 € generiert. Hauptkosten entstehen dabei durch die Entsorgung. Da der Weiher in Höhenrain im Zuge einer Beprobung als kontaminiert eingestuft wurde, muss der Entsorgungsprozess entsprechend angepasst werden. Ohne Zwischenlagerung des entnommenen Materials auf einer geeigneten Lagerplatzfläche sind die Kosten höher.

Bei einer Durchführungsperiode von drei bis fünf Jahren für das begonnen Verfahren mit der Fa. NaturSinn werden Kosten von etwa einem Zehntel der oben genannten Summe einer einzigen Entschlammung generiert. Ökologische Bedenken bestehen bei der Einbringung des Substrats nicht. Es wird sich im Verlauf der kommenden Monate und Jahre zeigen, wie sich das Gewässer entwickelt. Der Prozess wird fortlaufend dokumentiert.”

Kommentieren (7)

  1. Gast
    27. Juli 2023 um 15:11

    Was trägt den der “Trägerstoff”

    Mit Mineralien, organisches beleben? Zweifelhaft.

  2. Gerhard Buchmann
    27. Juli 2023 um 15:41

    Was kostet Quarzmehl? Sicher ein Bruchteil dessen, was für das “energetisch aufgeladene” Quarzmehl verlangt wird.
    Was ist der Unterschied zwischen Ökologie und Esoterik? Ersteres ist eine Wissenschaft, letzteres reiner Glaube.

    Kann sein, dass der Weiher mit Quarzmehl sauberer wird. Aber dann funktioniert das auch ohne energetische Aufladung.
    Nehmt bitte einfach Quarzmehl aus dem Baustoffhandel. Alles andere ist Verschwendung von Steuergeldern.

  3. Gast
    27. Juli 2023 um 23:31

    Wenn man einen Weiher mit Mitteln jenseits der anerkannten Methoden der Biologie und Physik sanieren will, entsteht zumindest kein Schaden. Wenn der Grundschlamm des Weihers aber kontaminiert ist, so stellt sich die Frage, womit? Schwermetall? Pestizide?
    Ist der mit Hilfe eines „Strahls aus Vakuumenergie“ behandelte Sand für die Behandlung kontaminierter Weiher zugelassen? Gibt es ein Baustoffzertifikat, welches die Wirkungsweise beschreibt, die Wirkung bestätigt und die homöopathische Dosis von 600 g pro Woche erklärt? Das entspricht jeweils der Menge eines halben Spielplatzeimerchens.

  4. 17. August 2023 um 23:50

    https://www.natursinn.de/homepage/unternehmen/rechtliches/

    “Die von uns gemachten Produkt- und Wirkungsbeschreibungen beruhen auf unzähligen Kundenaussagen und unserer aus der jahrzehntelangen, praktischen Erfahrung gewonnenen Überzeugung, dass mit dieser Technologie deutlich sichtbare Wirkungen im quantenphysikalischen Kontext erzielt werden. Es zeigen sich z. B. in der Praxis mit WASSER2000 insbesondere bei Leitungswasser Effekte, die das Wasser in seiner biologisch-physikalischen Qualität verändern bzw. optimieren. Dies wird durch komplementär-wissenschaftliche Untersuchungen als auch durch die positiven Erfahrungen tausender Kunden in den letzten Jahrzehnten untermauert.

    Trotzdem wird die Wirksamkeit solcher Technologien in der klassischen Schulwissenschaft generell kontrovers diskutiert. Aus (wettbewerbs-)rechtlichen Gründen müssen wir deshalb zum Schutz der Verbraucher darauf hinweisen, dass unseren Produkten keine schulwissenschaftlichen Studien über deren Wirkungsweise zugrunde liegen. Unsere Produkte sind keine Heilmittel bzw. Medizinprodukte nach der Heilmittelverordnung, dem Arzneimittelgesetz bzw. nach dem Medizinproduktegesetz und dürfen auch nicht als solche betrachtet werden. Sie können selbstverständlich keine medizinische Therapie ersetzen.”

    1) Sollten wir hier “Schulwissenschaft” wohl ruhig mit “seriöser Wissenschaft” ersetzen?
    2) Sollten wir “kontrovers diskutiert” mit “aufgrund fehlender wissenschaftlicher Plausibilität in Frage gestellt” ersetzen?
    3) Was sind komplementär-wissenschaftliche Untersuchungen? Sprechen wir hier von Pseudowissenschaft?
    4) Der Anbieter weist aus (wettbewerbs-)rechtlichen Gründen zum Schutz der Verbraucher darauf hin, dass seinen Produkten keine wissenschaftlichen Studien über deren Wirkungsweise zugrunde liegen. Was bedeutet das rechtlich? Welchen Anspruch hat da der Käufer gegenüber dem Verkäufer bezüglich der zugesagten Erwartungen (von Produkteigenschaften kann man hier wohl nur schwer sprechen)?

    • Gast
      20. August 2023 um 21:36

      Die Verbraucherschutzklausel dient nicht dem Schutz der Verbraucher, sondern schützt den Verkäufer vor Regressforderungen wegen Wirkungslosigkeit oder irreführender Behauptungen. Schon schlau!

  5. 18. August 2023 um 0:00

    Wie stehen die Gemeinderät*innen der QUH zu den Aussagen der NaturSinn International KG?

    Welche Voraussetzungen müssen für Investitionen einer Gemeinde (Kommune) gegeben sein? Dürfen Gemeinden in Produkte investieren, die keinen wissenschaftlichen Nachweis der ausgelobten Wirkung nachweisen können? Wer haftet bei einer fehlenden Wirksamkeit des angebotenen Produktes? Wie wird der Erfolg bzw. Misserfolg letztlich definiert und festgestellt?

    Welche Ausbildung hat eigentlich eine Klimaschutzmanagerin in der Gemeinde Berg?

    Haben Sie sich mal die Produkte dieses Unternehmens und die, m.E. mit pseudowissenschaftlichen Begriffen gespickte, Beschreibungen angesehen?

    Nach all den Fragen, noch ein Lese-Tipp: https://www.natursinn.de/homepage/unternehmen/rechtliches/

  6. Gast
    19. August 2023 um 21:45

    Ich fürchte, die Gemeinde macht sich zum Gespött, wenn sie in den Weiher wöchentlich ein Eimerchen Sand hineinkippt und nach 5 Jahren feststellen will, ob sich was geändert hat (irgendwas hat sich nach 5 Jahren immer geändert).
    Es ist eine geniale Geschäftsidee, wenn man Leichtgläubigen irgendwas Obskures verkauft und gleichzeitig deutlich darauf hinweist, dass die Wirkung mit anerkannten Methoden der Wissenschaft und Technik nicht nachweisbar ist.
    Welches Unternehmen will eigentlich in der Lage sein, “Vakuumenergie” technisch zu nutzen und mit einem “verdichteten Strahl” das “Frequenzmuster von Mineralien” auf Quarzsand zu übertragen?
    Das ist schon sehr spooky.