QUH setzt Straßenausbaubeitragssatzung auf die Tagesordnung

Wie viele unschöne Dinge hat sie einen unschönen Namen: Die “Straßenausbaubeitragssatzung”. Dies ist eine von vielen Gemeinden erlassene Satzung, nach der die Anwohner von Straßen bei deren Ausbau sich an den Kosten beteiligen müssen. In Anliegerstraßen sind das 65% der KostenStädte und Gemeinden sollen eine solche Bestimmung erlassen, können aber unter bestimmten – finanziellen – Voraussetzungen darauf verzichten. Da die Satzung viele Bürger vor große finanziellen Probleme stellte, wenn ihre Straße renoviert wird, hat erst München, dann auch Starnberg diese Satzung abgeschafft. Jetzt setzt sich in Berg die QUH dafür ein.


ist als nächstes dran: die Farchacher Straße in Aufkirchen

Die Fraktion der QUH hat im Gemeinderat folgenden Antrag gestellt:

Der Gemeinderat möge darüber beraten und entscheiden, ob die Gemeinde Berg die Straßenausbaubeitragssatzung von 2004 aufrechterhalten soll.

Die Beründung dafür: “Berg ist schuldenfrei. Andererseits kommen durch die Satzung zum Teil beträchtliche Kosten auf die Bürger zu, die von diesen nicht selbst verschuldet sind. Deshalb hat nach der Landeshauptstadt München auch die Kreisstadt Starnberg diese Satzung ersatzlos gestrichen. Die Landkreisgemeinden Pöcking und Krailling erheben ebenfalls keine solchen Gebühren. Die mit der Erhebung verbundenen Verfahren sorgen hingegen für offenen Unmut in der Bevölkerung und führen zu Rechtsstreitigkeiten und einer unnötigen Belastung der Verwaltung. Grundlage der Entscheidung sollte ein kurzer Bericht sein:
– Wie viel Geld hat die Gemeinde in den letzten 10 Jahren durch diese Satzung eingenommen?
– Wie hoch sind die Verwaltungskosten, um diese Gebühren einzutreiben?
– Wie viele Einsprüche müssen abgearbeitet werden, wie viele Gerichtsverfahren werden zu solchen Gebühren angestrengt?

Wenn – was zu vermuten ist – der Ertrag der Gebühren in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand und zu den dadurch verursachten „Schicksalen“ steht, sollte die Satzung schnellstmöglich aufgehoben werden.


Bürgerunmut wegen Straßenausbau: die Berger Etztalstraße

Die Satzung ist in Berg seit langem umstritten, ( /?p=2710/ ), passiert ist – bis zu diesem Antrag der QUH – bislang jedoch nichts.

Die einzige Straße, die jemals nach dieser Satzung, die aus dem Jahre 2004 stammt, wirklich abgerechnet wurde, ist wohl die Berger Seestraße. Um die Kosten für die Anwohner zu senken, wurde damals die Seestraße auf deren Wunsch sogar zur Durchgangsstraße erklärt. In allen anderen Gebieten streitet sich die Verwaltung oft lange mit den Anwohnern, die alle möglichen Einwände erheben.

In Kempfenhausen beispielsweise wurden Ende des letzten Jahres Bescheide verschickt, diese aber – ebenso wie im Etztal – nach energischen Protesten der Anwohner unseres Wissens bisher nicht vollzogen.

Die umstrittene Satzung selbst findet sich hier: http://www.gemeinde-berg.de/index.php?id=2813,38

Kommentieren (1)

  1. Bergkamo
    24. März 2015 um 8:02

    Beitragsbescheide Eine INFO für die QUH:
    Die versandten Bescheide an die Grundstücksbesitzer in der Etztalstraße
    ergingen auf Grund der sogenannten ‘Erschließungsbeitragsatzung’.
    ( nicht zu verwechseln mit der ‘Ausbaubeitragssatzung’ )
    Obwohl die Etztalstraße lt. einem vorliegenden Ortsplan über 140 Jahre als Straße benutzbar ist und auch schon vor 1961 geteert war, besteht unser Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung auf ‘erstmalige Herstellung’ (!)
    Zusätzlich der Straßenbaukosten werden noch Kosten für einen ‘Ersatzkanal’ aufgeführt.
    Kostenaufteilung: 10 % Gemeinde 90 % Anlieger.
    Karl Morasch