Die “ZEIT” antwortet der QUH

Vor einer Woche beschwerten wir uns in einem offenen Brief über eine Kolumne in der Wochenzeitschrift “Die Zeit”, in der die Gemeinderäte und die Verwaltungen von Berg und Münsing als “heimatvergessene Raffzähne” bezeichnet wurden (siehe unseren Artikel hier: https://quh-berg.de/berg-in-der-zeit/ ). Wir baten um eine Entschuldigung, die nun eingegangen ist.

“Ausriss” aus der “ZEIT” vom 20. Juli

Die Autorin schreibt uns:

Sehr geehrter Herr Dr. Ammer,

haben Sie besten Dank für Ihre Post. Es tut mir leid, wenn ich den Gemeinderat von Berg oder gar Sie persönlich mit meiner Kolumne verletzt haben sollte. Das lag mir vollkommen fern. Dass der politische Wille gegen die Willkür von Investoren gänzlich machtlos sein soll, mag ich allerdings nicht recht glauben. Und der Bund sorgt für die Verdichtung am Ufer des Starnberger Sees – ernsthaft?

 

Mit freundlichen Grüßen,

Christine Lemke-Matwey

Ressortleiterin Feuilleton

DIE ZEIT

D – 20095 Hamburg

Dazu ist zu sagen, dass der “politische Wille gegen die Willkür von Investoren” natürlich nicht “gänzlich machtlos” ist, dass aber erstens beim Gemeinderat nicht die letztendliche Entscheidungsgewalt über Neubauten liegt (diese Funktion hat das Landratsamt als Genehmigungsbehörde), dass zweitens der Mangel an Steuerungsmöglichkeiten (keine Verhinderungsplanung) etwas anderes ist als Raffgier und dass auch wer Kolumnen schreibt, sich über die gesetzlichen Vorgaben informieren sollte, sowie letztendlich natürlich im ganzen Bundesgebiet die Innenverdichtung politisch gewünscht und der Außenbereich von Bebauung freigehalten werden soll. Das ist am Ufer des Starnberger Sees nicht anders als in Hamburg.

Wir geben gerne ein Beispiel: Die spektakulärsten Neubauprojekte in Berg, gegen die Gemeinderat und Landratsamt relativ machtlos waren, sind der Autorin womöglich noch gar nicht bekannt. Es geht um den Umbau der ehemaligen Schön-Klinik in ein Villenareal.

Die Umbaupläne der “Villa de Osa”, wie sie dem Gemeinderat vorlagen

Der Plan (dem der von der Gemeinde aufgestellte und mit den Genehmigungsbehörden abgestimmte Bebauungsplan zugrunde liegt) zeigt recht eindrücklich, welche Gestaltungsmöglichkeiten Gemeinderat und Landratsamt haben. Die Größe der Baukörper konnte in Verhandlungen während des Genehmigungsverfahrens etwas minimiert werden (sie überragen nicht die Kuppel der Villa de Osa). Außerdem mussten die Baukörper etwas weiter von der denkmalgeschützten Villa abrücken (gestrichelte Linien). An der Form und Anzahl der Villen konnte nichts geändert werden, da auf dem Grundstück durch die vorhergehende Krankenhausbebauung Baurecht besteht. Ästhetische Maßstäbe, die in das Eigentumsrecht eingreifen, sind in der Regel nicht Sache der Politik.

Visualisierung der geplanten Neubauten an der Villa de Osa, wie sie dem Gemeinderat im August 2021 vorgelegt wurde

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